International Economic Law

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Treffen des Pariser Clubs mit anderen Kreditgebern

Juni 13, 2008 · Kommentar schreiben

Jedes Jahr treffen sich Vertreter der Staaten des Pariser Clubs mit anderen staatlichen und privaten Kreditgebern, um ihre Strategien abzugleichen und über neue Finanzierungsmöglichkeiten zu sprechen.

Diesen Mittwoch – 11. Juni – hat sich der Pariser Club mit Vertretern von internationalen Banken, Investment Fonds und anderen Vertretern der Finanzwelt getroffen. Neben Vertretern von privaten Kreditgebern waren dieses Jahr auch andere Staaten eingeladen, die bisher noch nicht im Pariser Club eingetreten sind, aber zu wichtigen Geldgebern gehören. Hierzu zählen neben arabischen Staaten, wie Kuwait und Abu Dhabi, z.B. auch Vertreter von Israel, Südkorea und der EXIM Bank von China.

Thematisch wurde in dem Treffen vor allem die Süd-Süd-Finanzierung behandelt. Das bedeutet, dass Staaten des „Südens“ anderen sehr armen Staaten des „Südens“ Kredite vergeben und somit eine Alternative zu den traditionellen staatlichen Kreditgebern des „Nordens“ bilden (viele Staaten des Pariser Clubs).

So präsentierten Geldgeber-Staaten des „Südens“ auf der Tagung ihre Strategien im Kreditgeschäft mit Niedrigeinkommensländern. Daraufhin diskutierten die Vertreter über diese Strategien und die steigende Wichtigkeit der Süd-Süd-Geldgeschäfte.

Neben der Süd-Süd-Finanzierung war vor allem die globale Finanzkrise Thema der Tagung. So zeigten Vertreter der Weltbank und des IWF, die traditionell auch an der jährlichen Tagung teilnehmen, verschiedene Auswirkungen der Finanzkrise auf die Schuldnerländer auf. Auch Vertreter des privaten Finanzsektors präsentierten kurzfristige, aber auch langfristige Auswirkungen der Finanzkrise auf die weitere Entwicklung der Schuldnerstaaten. Um die Konsequenzen der Finanzkrise für die Schuldnerstaaten etwas abzufedern, diskutierten die Teilnehmer daraufhin verschiedene Ansätze, wie die Geldgeber den verschuldeten Staaten entgegenkommen könnten.

Bewertung:

Das Treffen des Pariser Clubs mit anderen staatlichen und privaten Geldgebern hat den hohen Koordinationsbedarf zwischen den Geldgebern erneut deutlich gemacht. Die Idee hinter der Koordinierung zwischen den Gläubigern besteht darin, dass alle ein besseres Ergebnis erzielen, wenn sie zusammen und nicht gegeneinander arbeiten. Ganz deutlich zeigt dies die diesjährige Diskussion über die Süd-Süd-Finanzierung. So ist es für private Geldgeber, sowie den Pariser Club entscheidend zu wissen, wie andere Staaten ihre Geldgeschäfte gestalten, um nicht mit diesen in Konkurrenz zu stehen und um bessere Ergebnisse bei der Rückzahlung von Krediten zu erhalten. Die staatlichen Geldgeber des „Südens“ konnten dagegen einen Einblick in die Politik des Pariser Clubs erhalten und so durch den Austausch gewinnen.

Das traditionelle Beiwohnen der Weltbank und des IWF bei der Tagung stellt zum Einen eine gewisse Öffentlichkeit der Tagung sicher, da im Prinzip unabhängige Institutionen an der Tagung teilnehmen. Zum Anderen erhöht dies natürlich auch den Druck auf die Schuldnerländer in gewisser Weise, da die Weltbank und der IWF ihre Kredite an bestimmte Konditionen koppeln, die von den verschuldeten Staaten eingehalten werden müssen (vgl. Konditionalität). Diese Bestimmungen könnten durch das Treffen von Vertretern der Weltbank und des IWF mit anderen Kreditgebern somit auch durch die anderen Geldgeber beeinflusst werden.

Weitere Informationen zur diesjährigen Tagung zwischen dem Pariser Club und anderen Kreditgebern finden sich auf der folgenden Website:

http://www.clubdeparis.org/sections/services/communiques/rencontre-du-club-paris/viewLanguage/en

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Die HIPC-Initiative – Die Entschuldung der Ärmsten

Juni 1, 2008 · 3 Kommentare

Die HIPC-Initiative ist eine Initiative der Weltbank und des IWF zur Reduzierung der Schuldenlast von sehr armen Staaten. Diese Initiative – HIPC steht hierbei für „heavily indebted poor countries“ und ist auf Betreiben der G8-Staaten gestartet worden.

Das Ziel der HIPC-Initiative ist hierbei die Armutsbekämpfung. So sollen sehr arme Staaten von Teilen ihrer Schulden befreit werden, um daraufhin mit den eingesparten Geldsummen Projekte zur Armutsreduktion starten zu können.

Welche Staaten können an der HIPC-Initiative teilnehmen?

Der Staat muss Zugang zu den Kreditmöglichkeiten des IWF oder der Weltbank haben. Das jährliche Pro-Kopf-Einkommen des Landes darf also nicht deutlich über 1000 US-Dollar liegen.

Weiterhin gelten nur Staaten als „sehr arm“, deren Auslandsschulden mehr als 150% der jährlichen Exporterlöse bzw. mehr als 250% der jährlichen Staatseinnahmen ausmachen.

Die meisten Staaten, die diese Kriterien erfüllen liegen in Afrika südlich der Sahara.

Wie verläuft die Entschuldung im Rahmen der HIPC-Initiative?

Staaten, die an der HIPC-Initiative teilnehmen möchten, müssen sich für diese Entschuldung qualifizieren. Das bedeutet, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt („Descision Point“) wirtschaftspolitische Reformen durchgesetzt haben müssen, die meist von Weltbank oder IWF erarbeitet wurden. Diese wirtschaftspolitischen Reformen sollen zeigen, dass der Staat die Initiative ernst nimmt und sollen zu einer besseren Regierungsführung beitragen (vgl. „Konditionalität“ & „Good Governance“). Zur Durchsetzung dieser Reformen haben die Staaten eine bestimmte Zeitspanne (momentan etwa 3 Jahre).

Da den Staaten während dieser Phase Kosten & Zusatzbelastungen entstehen, unterstützen internationale Institutionen wie die Weltbank, IWF und regionale Entwicklungsbanken, aber auch Gremien wie der Pariser Club die Staaten bereits in dieser Phase durch Erleichterungen bei der Schuldenrückzahlung.

Wenn die Staaten sich für die HPCI-Initiative qualifiziert haben, dann müssen sie ein Strategiepapier vorlegen, in dem sie eine nachhaltige Wirtschaftspolitik deutlich machen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Staaten nach der Entschuldung eine nachhaltige Wirtschaftspolitik verfolgen und nicht wieder in die Schuldenfalle abrutschen. Bei der Erstellung dieses Strategiepapiers („Poverty Reduction Strategy Paper“) werden die Staaten erneut vom IWF und der Weltbank unterstützt – besonderer Wert wird bei der Erstellung dieser Strategie auf den partizipativen Charakter gelegt. So sollen Akteure der Zivilgesellschaft (NGOs, Kirchen, etc.) an der Erstellung – vor allem aber auch an der Durchführung der Strategien beteiligt werden, um eine regierungszentrierte Politik zu vermeiden (vgl. erneut „Good Governance“).

Nach einer bestimmten von Staat zu Staat verschiedenen Phase, in der das PRSP erarbeitet worden ist und mindestens ein Jahr auch erfolgreich durchgesetzt worden ist, kommt es zur Entschuldung des Staates („Completion Point“). Wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist, werden die vorher vereinbarten Schulden erlassen – in der Regel betragen die erlassenen Schulden 2/3 der gesamten Schulden der Staaten.

Die Staaten besitzen daraufhin jedoch oftmals immer noch Schulden, die knapp unter dem Wert, der sie als „sehr arm“ klassifizieren würde, sind.

Kritik:

Kritiker der HIPC-Initiative bezweifeln, dass die Entschuldung der Staaten nachhaltig sei. So steht der Neuverschuldung der Staaten nach dem Schuldenerlass nichts im Wege. Die Staaten werden durch die Entschuldung kreditwürdiger und könnten sich erneut verschulden.

Bei diesem Argument ist jedoch zu beachten, dass die Staaten mit Hilfe des PRSP glaubwürdig gemacht haben müssen, dass sie eine nachhaltigere Wirtschaftspolitik betreiben (inwiefern die Punkte, die in den Strategiepapieren aufgeführt worden sind, jedoch auch nach der Entschuldung verfolgt werden, ist nicht sicher).

Ein anderer Kritikpunkt zielt darauf ab, dass Staaten, die sich in der Vergangenheit Geld geliehen haben, um ihre Wirtschaftspolitik anzukurbeln und erfolgreich einen Teil ihrer Schulden bereits wieder abbezahlt haben, sich nicht für die HIPC-Initiative qualifizieren können, sofern sie nicht die bereits erwähnten Kriterien erfüllen. So werden diese Staaten im Prinzip dafür „bestraft“, dass sie eine bessere Politik verfolgt haben und stehen im internationalen Wettbewerb nicht besser da als Staaten, die durch die HIPC-Initiative in relativ kurzer Zeit entschuldet worden sind.

Links:

http://www.bmz.de/de/themen/entschuldung/instrumente/hipc_initiative/index.html

http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/TOPICS/EXTDEBTDEPT/0,,contentMDK:20260411~menuPK:64166739~pagePK:64166689~piPK:64166646~theSitePK:469043,00.html

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Grundbegriffe Schulden / Umschuldung

Mai 24, 2008 · 1 Kommentar

In diesem Post möchte ich einige Begriffe zum Thema Schulden kurz erläutern:

Schulden:

Als Schulden werden sichere und unsichere Verbindlichkeiten bezeichnet.
Schulden sind meist monetärer Natur, können aber auch aus Sachverbindlichkeiten bestehen. Schulden werden von sog. Schuldnern aufgenommen und bestehen gegenüber den sog. „Gläubigern“. Schulden bestehen zumeist aus einem Schuldenbetrag, der zu tilgen ist und einem Zins, der auf den Schuldenbetrag aufgeschlagen wird und vom Schuldner zu tragen ist.

Schuldner:

Als Schuldner wird jemand bezeichnet, der eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gläubiger besitzt. Schuldner können natürliche und juristische Personen, sowie Staaten sein. In Bezug auf unser Thema (Umschuldungsregime) sind vor allem Staaten die Schuldner.

Gläubiger:

Ein Gläubiger ist jemand, der gegenüber einem Schuldner eine Forderung – also einen Anspruch – hat. Der Gläubiger erwartet, dass der Schuldner dieser Forderung fristgerecht nachkommt. Da dem Gläubiger dadurch, dass er dem Schuldner einen Kredit gewährt, (Opportunitäts-)Kosten entstehen, und zudem das Risiko besteht, dass er Teile oder die Gesamtheit der erbrachten Leistung nicht zurückerhält, wird diese oftmals mit einem Zins belegt.
Als Gläubiger gegenüber Staaten treten vor allem Privatpersonen (z.B. durch Staatsanleihen), private Unternehmen (z.B. Banken – vgl. Londoner Club) und andere Staaten (vgl. Pariser Club) auf. Zudem zählen auch internationale Organisationen zu den Gläubigern im Internationalen Umfeld (z.B. Entwicklungsbanken, etc.).

Tilgungsbetrag:

Als Tilgungsbetrag kann der Betrag, der vom Schuldner geliehen worden ist und rückgeführt werden muss, bezeichnet werden. Der Tilgungsbetrag wird um Zinsen ergänzt.

Zins:

Der Zins wird auf den Forderungsbetrag aufgeschlagen. Der Zinsbetrag wird erhoben, um der Gegenwartspräferenz der Gläubiger Rechnung zu tragen. Außerdem wird durch den Zins das Risiko einer Geldanlage verdeutlicht. So sind z.B. Kredite bei rückzahlungsstarken Schuldnern (z.B. Staatsanleihen der BRD) niedriger verzinst als ähnliche Schulden von Akteuren, bei denen die Rückzahlung gefährdeter erscheint (z.B. Staatsanleihen von Südafrika).

Zinsfälligkeit:

Die Zinsfälligkeit zeigt auf, wann ein Zins auf den Tilgungsbetrag erhoben wird. So bestehen gravierende Unterschiede, wenn die Zinsfälligkeit einmal im Jahr oder z.B. monatlich besteht. Je öfter ein Zins erhoben wird, desto stärker macht sich der Zinseszins-Effekt bemerkbar:

Bsp.: Fall 1: Forderungs-(netto-)betrag X, Zins Y, Zinsfälligkeit: jährlich

Jahr 1: X * (1+Y)
Jahr 2: X * (1+Y)²

Fall 2: derselbe Forderungs-(netto-)betrag X, gleicher Zinssatz, Zinsfälligkeit: halbjährlich

1. Halbjahr: X * (1+Y)
2. Halbjahr: X * (1+Y)²
3. Halbjahr: X * (1+Y)³
etc.

Die Zinsfälligkeit gibt also an in welchem Abstand der Tilgungsbetrag zu verzinsen ist.

Annuität:

Die Annuität ist die Summe von Tilgung + Zins pro Periode. Bei den meisten Krediten wird entweder die Annuität oder die Tilgung konstant gehalten. Dies bedeutet zugleich, dass, wenn die Annuität gleich bleibend ist, der getilgte Betrag variabel ist oder bei gleich bleibender Tilgung eine variable Annuität auftritt.

Bsp.: Fall 1: Annuität gleich bleibend. 20 000 Euro jährliche Rückzahlung. 3 Jahre.

Jahr 1: 20000 Euro -> Annuität
Jahr 2: 20000 Euro
Jahr 3: 20000 Euro

Fall 2: Tilgung gleich bleibend, Annuität variabel: 3 Jahre.

Jahr 1: 25000 Euro -> Annuität
Jahr 2: 20000 Euro
Jahr 3: 15000 Euro

Umschuldung:

Als Umschuldung wird die Aufnahme einer neuen Schuld zur Begleichung einer bereits bestehenden Schuld bezeichnet. Diese ist insbesondere dann sinnvoll, wenn bei der neuen Schuld „günstigere“ Konditionen für den Schuldner herrschen. So kann ein niedrigerer Zins ein Grund für die Aufnahme einer neuen Schuld sein. Auch eine veränderte Laufzeit und niedrigere Annuitäten können den Schuldner zu einer Umschuldung bewegen. Neue Schulden können hierbei sowohl bei demselben Gläubiger als auch bei anderen Kreditgebern aufgenommen werden (Bsp.: Aufnahme eines Kredits bei einer Privatbank zur Tilgung einer Schuld gegenüber einem Staat).

Ich werde die Liste mit Grundbegriffen zum Thema Schulden / Umschuldung, sobald mir weitere Begriffe einfallen oder weiterer Bedarf besteht, erweitern.

Kategorien: Club de Paris · Sovereign Debt Crisis
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„Club de Paris“ – Internationale Umschuldungsregime – Eine Einführung

April 27, 2008 · 5 Kommentare

Das Thema, das ich in meinen Beiträgen in diesem Blog hauptsächlich behandeln werde, ist der sog. „Club de Paris“. Diese Institution gehört zu den Umschuldungsregimen, mit denen ich mich bei Gelegenheit auch befassen möchte.

Im Folgenden möchte ich dieses Regime kurz vorstellen und auf die Umschuldungsproblematik von Entwicklungsstaaten im Allgemeinen eingehen.

Der „Club de Paris“ ist ein internationales Gremium, welches – wie der Name vermuten lässt – in Paris beheimatet ist. Es ist zusammengesetzt aus einigen Geberländern, die ihre Strategie in Bezug auf die Schuldentilgung abgleichen möchten. Da viele Nehmerländer Schulden bei verschiedensten Kreditgebern haben – darunter Staaten, Internationalen Organisationen und privaten Geldgebern – erscheint es sinnvoll, dass die Geldgeber sich koordinieren, um eine Schuldentilgung für alle Geldgeber zu gewährleisten.

Oftmals können die Schuldner nicht die gesamten Schulden + Zinsen zurückzahlen. Dies führte in der Vergangenheit (und auch noch heute) oftmals dazu, dass einige Geldgeber, den Betrag, den sie verliehen haben, zurückerhalten, andere dagegen völlige oder teilweise Ausfälle in der Schuldenrückzahlung zu verbuchen haben. Die Intention von Gremien, wie dem Pariser Club ist es nun durch eine Koordination der Schuldenansprüche ein Optimum für alle Geberländer zu erreichen, sowie Transparenz sowohl für die Geber- als auch für die Nehmerländer zu schaffen.

Die Geburtsstunde des „Club de Paris“ ist 1956 als Argentinien als Nehmerland einige seiner Kreditgeber in Paris getroffen hat. Dieses Treffen hat dem Pariser Club auch seinen Namen verliehen – bis heute tagen die Mitglieder des Gremiums in Paris.

Die Mitglieder des Clubs können in zwei Kategorien aufgeteilt werden. Zunächst ist allerdings zu bemerken, dass ausschließlich Staaten Mitglieder des Gremiums sind – das bedeutet natürlich, dass eine Koordination bezüglich der Schuldenpolitik nur zwischen Staaten erfolgen kann.

Es gibt zum einen Staaten, die ständige Mitglieder des Pariser Clubs sind. Diese Gruppe von insgesamt 19 Staaten besteht vor allem aus Industrienationen Westeuropas und Nordamerikas. Zudem gehört Japan und auch Russland dieser Gruppe an.

Zum anderen gibt es eine zweite Gruppe von Staaten, die sich teilweise im „Club de Paris“ als Geberländer engagiert. Zu dieser Gruppe gehören 13 Staaten aus allen Erdteilen, die sich in bestimmten Fällen mit den ständigen Mitgliedern des Clubs koordiniert haben, um ihre Schuldenansprüche geltend zu machen.

Zur legalen Basis des Gremiums:

Der „Club de Paris“ ist kein offizielles zwischenstaatliches Gremium, welches rechtlich verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dagegen kann er als Gremium ausschließlich Empfehlungen aussprechen. Da die Koordination von Schuldenansprüchen den Geberländern allerdings Vorteile bringt – so erhalten sie (zumindest in der Theorie) mehr Geld zurück als durch alleiniges Handeln, welches zu einer Konkurrenz führen würde – ist eine gewisse Akzeptanz der Entscheidungen des Gremiums gegeben. Dazu hat der „Club de Paris“ auch einige Prinzipien aufgestellt, nach denen im Gremium gehandelt werden soll (diese Prinzipien werde ich in einem späteren Blogeintrag genauer vorstellen).

Zu diesen Prinzipien gehören z.B., dass im Gremium per Konsens entschieden wird und dass jeder Fall einzeln betrachtet wird, um den Eigenheiten der Schuldnerländer gerecht zu werden.

Abschließend möchte ich noch einige Fragen aufwerfen, die mich dazu bewogen haben dieses Thema zu wählen. Auf eine Beantwortung verzichte ich erstmal, da ich zum einen noch gar keine Antworten geben kann, zum anderen natürlich auch noch ein paar mal bloggen möchte und außerdem möglicherweise eine Diskussion zu den Fragen hier entstehen könnte. ;-)

  • Ist eine wirkliche Koordination der Kreditgeber durch den „Club de Paris“ vorhanden? Schließlich sind ausschließlich Geberländer in diesem Gremium vertreten.
  • Besteht eher eine Koordination oder eine Konkurrenz zwischen verschiedenen Kreditgeber-Gremien, so z.B. dem „Club de Paris“ und dem „Londoner Club“?
  • Ist eine Koordination von Kreditgebern für die Schuldner eher von Vorteil oder erhöht sich der Druck auf diese eher noch durch eine Koordination der Kreditgeber?


Und jetzt noch zum Schluss die „delikate“ Frage:

  • Haben die Schuldnerländer in absehbarer Zeit überhaupt die Möglichkeit ihre Schuldenberge effektiv abzubauen oder befinden sie sich in einer nie endenden Schuldenfalle?

Wer weitere Informationen zum „Club de Paris“ haben möchte, den kann ich nur auf die Website des Gremiums verweisen:

http://www.clubdeparis.org/

Alle Informationen, die ich in diesem Eintrag verwendet habe, stammen von dieser Website. Da es sich um die offizielle Website des Gremiums handelt, sind wirklich kritische Beiträge zur Schuldenproblematik auf dieser Website allerdings nicht zu finden. ;-)

Logo des Club de Paris

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