International Economic Law

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Welche Faktoren beeinflussen Verschuldungskrisen?

September 15, 2008 · Kommentar schreiben

Nach einiger Zeit bin ich jetzt auch wieder einmal auf einen interessanten Artikel gestoßen, der die Problematik der Umschuldung bzw. Entschuldung von armen Staaten behandelt. In diesem Artikel, der von der Weltbank in Auftrag gegeben worden ist, werden verschiedene Faktoren dargelegt, die besonders starke Krisensituationen für verschuldete Staaten beeinflussen sollen.

In dem Artikel soll empirisch gezeigt werden, dass die Wahrscheinlichkeit des Eintretens solcher Situationen hauptsächlich von drei Faktoren abhängt: Der Höhe der Schulden, der Qualität der politischen Führung und Institutionen und von ökonomischen oder anderen „Schocks“.

Interessant ist hierbei, dass der Hauptfokus der Forscher auf nicht-finanziellen Variablen liegt, und den Autoren zu Folge politische Institutionen und die Qualität der politischen Führung eine größere Rolle spielen. So sind unterschiedliche Reaktionen von Niedrigeinkommensländern in Krisenzeiten festzustellen, die auf die Politik innerhalb der Staaten zurückzuführen sind. Staaten mit einer „guten“ politischen Führung konnten diese Krisensituationen sehr viel leichter überstehen als Staaten mit einer schwachen politischen Führung.

Die Autoren des Artikels folgern daraus, dass die internationale Gemeinschaft bei Bemühungen bezüglich der Entschuldung und Umschuldung solche Erkenntnisse mit einbeziehen sollten. So wird das Vergabeverfahren der HIPC-Initiative (heavily indebted poor countries – siehe dazu auch den Blogeintrag: http://econlaw.wordpress.com/2008/06/01/die-hipc-initiative-die-entschuldung-der-armsten/) kritisiert, da es ein universelles Programm für alle Staaten mit spezifischen finanztechnischen Daten aufstellt ohne dabei die gravierenden Unterschiede in Bezug auf politische Institutionen und politische Führung zu berücksichtigen.

Dass politische Institutionen und „good governance“ eine Rolle bei der sinnvollen Verwendung von Krediten und bei der Entschuldung spielen ist eigentlich keine Neuigkeit. Diese logische Folgerung wird in dem Artikel jedoch auch empirisch mit Hilfe von wissenschaftlichen Methoden bestärkt. Die in dem Artikel gemachten Politikempfehlungen folgen direkt aus den Ergebnissen der Analysen.

Was jedoch bei dem Artikel problematisch bleibt, ist die Frage, wie gemessen werden soll, was „gute“ politische Institutionen sind. Was in dem Artikel, der für die Weltbank geschrieben worden ist, als „gut“ angesehen wird, mag für einige Staaten bzw. die Bevölkerungen in diesen Staaten nicht unbedingt ideal sein bzw. als ideal angesehen werden.

So kann zum Beispiel der Abbau von Bürokratien und großen Verwaltungsapparaten zwar einerseits Geld sparen, was gut für die Staaten in Bezug auf ihre Schuldenlast sein mag, aber andererseits werden weitere Menschen arbeitslos, was die politische und wirtschaftliche Stabilität negativ beeinflussen kann.

Insgesamt lässt sich also sagen, dass es wichtig ist bei solch delikaten Problemen wie der „Umschuldung“ und „Entschuldung“ zu versuchen verschiedene Perspektiven einzunehmen. Die Kritik, dass man universell nicht nur bestimmte Verschuldungsgrenzen und andere „Zahlen“ verwenden sollte wie bei der HIPC-Initiative, sondern sich auch andere Faktoren ansehen sollte, die sich von Fall zu Fall signifikant unterscheiden können, zeigt, dass ein Perspektivenwechsel von der universellen Gleichbehandlung zur größeren Berücksichtigung von Spezifika der einzelnen Staaten fruchtbar sein kann. Dies ist – meiner Einschätzung zu Folge – die wichtigste Erkenntnis, die im Artikel dargestellt worden ist.

Den Artikel findet man hier: http://siteresources.worldbank.org/INTDEBTDEPT/DataAndStatistics/20263265/When-is-Debt-Sust.pdf

Weitere Artikel zum Thema und zu Schulden allgemein finden sich auf der Seite der Weltbank:

http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/TOPICS/EXTDEBTDEPT/0,,contentMDK:20261804~menuPK:4876135~pagePK:64166689~piPK:64166646~theSitePK:469043,00.html

Herzliche Grüße aus Singapur und schöne Semesterferien dem ganzen Kurs in Deutschland :)

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Die illegitimen Schulden des Iraks

Juli 13, 2008 · Kommentar schreiben

 

Bis zu dem Sturz der Diktatur Saddam Husseins häuften sich über 125 Milliarden Dollar an unbeglichenen Schulden an. Mehrfach wurde schon gefordert, dass die durch diese Diktatur gemachten Schulden, welche auch zu militärischen Angriffen verwendet wurden, als ‚odious’ deklariert werden müssen und somit nicht einklagbar sein dürfen.

Darüber hinaus ergriff der Kongress die Initiative und wollte nach dem Sturz des Regimes  2003, dessen Schulden beseitigen. Die hierfür verabschiedete Gesetzesvorlage hielt fest, dass derartige Schulden das ‚Nation Building’ erschweren, vor allem aber, unter Hinweis auf die Doktrin über ‚Odious Debts’,  nicht als legitim zu bezeichnender Nachlass für die Nachfolgeregierung angesehen werden können.

Finanzminister John Snow hielt es für nicht vertretbar, dass die Bevölkerung des Iraks mit einem Schuldenberg eines abgesetzten Diktators belastet werden dürfe.

Vizeverteidigungsminister Paul Wolfowitz hingegen merkte an, dass der Erlass weniger auf die Frage der Legitimität bzw. Illegitimität abzustempeln sei, als viel mehr auf den Aspekt der ‚debt sustainability’, der ‚Nachhaltigkeit’ bei den irakischen Staatsschulden.

 

Die irakische Schuldenfrage führte zu einer neuen Diskussion um diese Doktrin. Denn im Falle des Iraks zeigte sich nun überaus deutlich die zunehmende Instrumentalisierung der Doktrin, in diesem Fall von Seiten der neokonservativen Kräfte, die die Außenpolitik der USA spätestens seit der Präsidentschaft Bushs maßgeblich prägen.

Gesprochen wird hier von einer übermäßig passionierten und unüberlegten Anwendung der Doktrin.

Somit wird über die grundlegende Überlegung Sacks hinweggesehen, um gleichsam plakativ einem Regime das Attribut ‚odious’ anzuhängen. Infolge dessen  werden alle Schulden einheitlich als ‚odious’ betitelt, ohne Rücksicht auf die verschiedenen möglichen Verwendungszwecke der Darlehen. Der Schuldenerlass soll nun generell gewährt werden, um dem jungen Staat auf die Beine zu helfen und weniger, wie Alexander Sack es zu seiner Zeit forderte, um an der Bevölkerung vollzogenes Unrecht auszugleichen.

‚Odious Debts’, als negativ anklingender Terminus, wird nunmehr unberechtigter Weise verwendet und instrumentalisiert, um einen Schuldenerlass zu erzwingen und zu legitimieren. Die USA zeigten hierbei im Falle des Iraks, wie diese Doktrin sich leichtfertig für die eigene Außenpolitik und die Durchsetzung der neokonservativen Theorie verwenden lässt.

 

Die kritischen Experten hierzu raten zu einer Besinnung auf den herkömmlichen Gerichtsweg, um Entscheidungen über Schuldenrückzahlungen oder Befreiungen von Fall zu Fall unter eine neutrale Jurisdiktion zu stellen.

Der Fall Irak stellt in der Rezeption der bisher einschlägigen Präzedenzfälle eine neue Wegmarke dar. Denn mittlerweile entwickelt sich die völkerrechtliche Gewohnheit – vor allem geprägt durch die USA – zu einer besonderen Erschwernis bei der Erbittung eines Schuldenerlasses. Der gewichtigere Akzent wird seit dem Fall Irak nunmehr auf die leichter zugänglichen und offensichtlicheren Kriterien der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit gelegt.

Somit wird die Doktrin nun in erster Linie für ein erfolgversprechenderes ‚Nation Building’ instrumentalisiert.

 

Hierzu: http://www.unctad.org/en/docs/osgdp20074_en.pdf

 

 

Exkurs:

 

Die Politisierung der ‚Odious-Debt-Doktrin’, wie hier am Beispiel des Iraks, könnte völkerrechtlich nicht nur neue Wellen schlagen, sondern auch äußerst problematisch sein.

 

Der äußerst konservative und überaus einflussreiche ‚think tank’, die Heritage Foundation publizierte bereits im Jahr 2003 ein Memorandum von Dr. Nile Gardiner und Ph.D. Marc Miles, in dem der Schuldenerlass aus Gründen der Nachhaltigkeit im Irak gefordert wird. Zentral stehen hier folgende Punkte:

  1. Einsetzen für Schuldenerlass als Gegenmodell zur Schuldensanierung
  2. Erlaubnis zur Ausübung von diplomatischem Druck gegenüber Paris, Berlin, Moskau und die arabischen Staaten, für den Schuldenerlass im Irak
  3. Enge Zusammenarbeit mit Großbritannien für die Gestaltung einer gemeinsamen Position zu diesem Thema
  4. Eine ‚quid pro quo’ Situation verhindern, so dass die europäischen Staaten durch den Schuldenerlass keine anderen Gegenleistungen dafür erwarten dürfen

 

 

Zum vollständigen Artikel hier: http://www.heritage.org/Research/TradeandForeignAid/em871.cfm

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Jährlicher Report des Pariser Clubs

Juli 8, 2008 · Kommentar schreiben

Der Pariser Club hat im letzten Monat seinen ersten jährlichen Bericht veröffentlicht (für das Jahr 2007). In diesem Bericht werden verschiedene Themen, die das Gremium im letzten Jahr beschäftigt haben, kurz skizziert.

Neben Vereinbarungen, die zwischen dem Pariser Club und Schuldnern im letzten Jahr getroffen worden sind, sind auch andere wichtige Punkte angeschnitten worden, so z.B.

  • Entschuldungsanstrengungen im Rahmen der HIPC-Initiative
  • Entwicklungen zu neuen, dynamischen Rahmenbedingungen zur Umschuldung im Rahmen der Pariser Club-Verhandlungen
  • Die immer größer werdende Rolle des Pariser Clubs in der Debatte über internationale Finanzierung und Schuldengewährung

Da nach über 50 Jahren seit Bestehen des Pariser Clubs eine jährliche Berichterstattung zu den Arbeiten des internationalen Gremiums geschaffen worden ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieser ein Bestandteil der Bemühungen des Clubs mehr Transparenz zu schaffen ist.

Ein Beitrag mit den Bestandteilen des Berichts im Detail wird in Kürze folgen.

Für Interessierte hier schon mal der Bericht: (in Englisch)

http://www.clubdeparis.org/cdp/sections/documents/rapport-annuel-du-club/downloadFile/file/RA_Club_de_Paris_anglais.pdf

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Treffen des Pariser Clubs mit anderen Kreditgebern

Juni 13, 2008 · Kommentar schreiben

Jedes Jahr treffen sich Vertreter der Staaten des Pariser Clubs mit anderen staatlichen und privaten Kreditgebern, um ihre Strategien abzugleichen und über neue Finanzierungsmöglichkeiten zu sprechen.

Diesen Mittwoch – 11. Juni – hat sich der Pariser Club mit Vertretern von internationalen Banken, Investment Fonds und anderen Vertretern der Finanzwelt getroffen. Neben Vertretern von privaten Kreditgebern waren dieses Jahr auch andere Staaten eingeladen, die bisher noch nicht im Pariser Club eingetreten sind, aber zu wichtigen Geldgebern gehören. Hierzu zählen neben arabischen Staaten, wie Kuwait und Abu Dhabi, z.B. auch Vertreter von Israel, Südkorea und der EXIM Bank von China.

Thematisch wurde in dem Treffen vor allem die Süd-Süd-Finanzierung behandelt. Das bedeutet, dass Staaten des „Südens“ anderen sehr armen Staaten des „Südens“ Kredite vergeben und somit eine Alternative zu den traditionellen staatlichen Kreditgebern des „Nordens“ bilden (viele Staaten des Pariser Clubs).

So präsentierten Geldgeber-Staaten des „Südens“ auf der Tagung ihre Strategien im Kreditgeschäft mit Niedrigeinkommensländern. Daraufhin diskutierten die Vertreter über diese Strategien und die steigende Wichtigkeit der Süd-Süd-Geldgeschäfte.

Neben der Süd-Süd-Finanzierung war vor allem die globale Finanzkrise Thema der Tagung. So zeigten Vertreter der Weltbank und des IWF, die traditionell auch an der jährlichen Tagung teilnehmen, verschiedene Auswirkungen der Finanzkrise auf die Schuldnerländer auf. Auch Vertreter des privaten Finanzsektors präsentierten kurzfristige, aber auch langfristige Auswirkungen der Finanzkrise auf die weitere Entwicklung der Schuldnerstaaten. Um die Konsequenzen der Finanzkrise für die Schuldnerstaaten etwas abzufedern, diskutierten die Teilnehmer daraufhin verschiedene Ansätze, wie die Geldgeber den verschuldeten Staaten entgegenkommen könnten.

Bewertung:

Das Treffen des Pariser Clubs mit anderen staatlichen und privaten Geldgebern hat den hohen Koordinationsbedarf zwischen den Geldgebern erneut deutlich gemacht. Die Idee hinter der Koordinierung zwischen den Gläubigern besteht darin, dass alle ein besseres Ergebnis erzielen, wenn sie zusammen und nicht gegeneinander arbeiten. Ganz deutlich zeigt dies die diesjährige Diskussion über die Süd-Süd-Finanzierung. So ist es für private Geldgeber, sowie den Pariser Club entscheidend zu wissen, wie andere Staaten ihre Geldgeschäfte gestalten, um nicht mit diesen in Konkurrenz zu stehen und um bessere Ergebnisse bei der Rückzahlung von Krediten zu erhalten. Die staatlichen Geldgeber des „Südens“ konnten dagegen einen Einblick in die Politik des Pariser Clubs erhalten und so durch den Austausch gewinnen.

Das traditionelle Beiwohnen der Weltbank und des IWF bei der Tagung stellt zum Einen eine gewisse Öffentlichkeit der Tagung sicher, da im Prinzip unabhängige Institutionen an der Tagung teilnehmen. Zum Anderen erhöht dies natürlich auch den Druck auf die Schuldnerländer in gewisser Weise, da die Weltbank und der IWF ihre Kredite an bestimmte Konditionen koppeln, die von den verschuldeten Staaten eingehalten werden müssen (vgl. Konditionalität). Diese Bestimmungen könnten durch das Treffen von Vertretern der Weltbank und des IWF mit anderen Kreditgebern somit auch durch die anderen Geldgeber beeinflusst werden.

Weitere Informationen zur diesjährigen Tagung zwischen dem Pariser Club und anderen Kreditgebern finden sich auf der folgenden Website:

http://www.clubdeparis.org/sections/services/communiques/rencontre-du-club-paris/viewLanguage/en

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Die weitreichenden Auswirkungen illegitimer Schulden für Nachfolgeregierungen und Weltöffentlichkeit

Juni 3, 2008 · Kommentar schreiben

Da die Nachfolgeregierungen illegitimer Regime oftmals keinen Gebrauch von der ‚Odius-Debt-Doctrine’ machen, um nicht ihre Reputation zu verlieren und somit nicht den wichtigen Zugang zum internationalen Kreditmarkt einbüßen müssen, kommt es zu einem unausweichlichen Dilemma. Denn durch die Aufbürdung der illegitimen Schuldenlast, müssen Kredite von oftmals ärmsten Ländern getilgt werden, damit auch in Zukunft Gelder für die Entwicklung des Staates zur Verfügung stehen und sich ein neues (legitimes) Regime nicht sofort in die  ‚failed states’ einreihen muss.

Somit erhält dieses Thema eine durchaus starke moralische Schattierung. Schließlich darf nicht vergessen werden, dass dies diejenigen zu tilgenden Gelder sind, die zum Beispiel zur Unterdrückung der Bevölkerung durch den Staat verwendet wurden.

 

Neben der ethisch-moralischen Zwickmühle, die international einen dringenden Regelungsbedarf fordert, gibt es überdies rein rationale Gründe für eine Reform: Durch die ohnehin schwierige Lage der Nachfolgeregierungen, einen Staat von Grund auf neu zu gestalten zeigt sich auch in der Regel das Phänomen, dass die betroffenen Staaten unglücklicherweise in rohstoffarmen Regionen positioniert sind.

Wenn die Nachfolgeregierungen nun auch noch höhere Konzentration auf die Tilgung illegitimer Schulden anstatt auf wirtschaftliche Entwicklung richten müssen, ist dies auch für einen jungen Staat alles andere als günstig.

Somit lässt sich hierbei auch eine ökonomische Konfliktlinie innerhalb der Problematik um die illegitimen Schulden ausmachen.

 

Allerdings ergreift dieser innere Konflikt eines Staates bei der Wahl, ob er die Schuldenlast übernehmen soll oder nicht, auch eine weitere wichtige, um nicht zu sagen elementare Dimension der souveränen Nationalstaaten: Die nationale Sicherheit. Denn durch die regelrecht katalysatorische Wirkung der ‚Odius-Debt-Problematik’ auf den Bestand junger, sich zu etablierende Staaten, steigt, wie bereits erwähnt, die Wahrscheinlichkeit des Abrutschens in die Kategorie ‚failed states’.

Dies hat selbstverständlich nicht nur national beschränkte Konsequenzen für die Sicherheit, sondern stellt auch eine Bedrohung des internationalen Friedens dar: Zum einen als Faktor der Destabilisierung in der Region, zum anderen als Unterschlupf für mögliche feindliche nichtstaatliche Akteure. Diese Staaten sind darüber hinaus auch oftmals die Brutstätte gefährlicher Krankheiten, da durch den beschränkten Handlungsspielraum der Nachfolgeregierungen keine koordinierte medizinische Versorgung organisiert werden kann.

Deshalb sollte es durchaus auch im Interesse der Weltöffentlichkeit sein,  dass junge Nachfolgeregierungen gefördert werden und schlussendlich nicht wegen der Problematik illegitimer Schulden die internationale Sicherheit gefährden.

Mit einer sinnvollen Regelung könnte es durchaus gelingen, die Zahl der ‚failed states’-Kandidaten zu reduzieren, indem ein grundlegender destabilisierender Faktor verschwindet.

Dies könnte bereits wesentlich dazu beitragen, dass am Scheideweg zwischen demokratischer Entwicklung und Rückfall in ein autokratisches Regime zukünftig der für die Weltöffentlichkeit und auch Bevölkerung der betroffenen Staaten günstigere Kurs eingeschlagen wird.

 

 

Literatur: Shafter, Jonathan: The Due Diligence Model: A New Approach to the Problem of Odius Debts, in: Barry, Christian / Herman, Berry / Tomitova, Lydia: Dealing Fairly with Developing Country Debt, Oxford, 2007.   

 

 

 

 

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Die HIPC-Initiative – Die Entschuldung der Ärmsten

Juni 1, 2008 · 3 Kommentare

Die HIPC-Initiative ist eine Initiative der Weltbank und des IWF zur Reduzierung der Schuldenlast von sehr armen Staaten. Diese Initiative – HIPC steht hierbei für „heavily indebted poor countries“ und ist auf Betreiben der G8-Staaten gestartet worden.

Das Ziel der HIPC-Initiative ist hierbei die Armutsbekämpfung. So sollen sehr arme Staaten von Teilen ihrer Schulden befreit werden, um daraufhin mit den eingesparten Geldsummen Projekte zur Armutsreduktion starten zu können.

Welche Staaten können an der HIPC-Initiative teilnehmen?

Der Staat muss Zugang zu den Kreditmöglichkeiten des IWF oder der Weltbank haben. Das jährliche Pro-Kopf-Einkommen des Landes darf also nicht deutlich über 1000 US-Dollar liegen.

Weiterhin gelten nur Staaten als „sehr arm“, deren Auslandsschulden mehr als 150% der jährlichen Exporterlöse bzw. mehr als 250% der jährlichen Staatseinnahmen ausmachen.

Die meisten Staaten, die diese Kriterien erfüllen liegen in Afrika südlich der Sahara.

Wie verläuft die Entschuldung im Rahmen der HIPC-Initiative?

Staaten, die an der HIPC-Initiative teilnehmen möchten, müssen sich für diese Entschuldung qualifizieren. Das bedeutet, dass sie zu einem bestimmten Zeitpunkt („Descision Point“) wirtschaftspolitische Reformen durchgesetzt haben müssen, die meist von Weltbank oder IWF erarbeitet wurden. Diese wirtschaftspolitischen Reformen sollen zeigen, dass der Staat die Initiative ernst nimmt und sollen zu einer besseren Regierungsführung beitragen (vgl. „Konditionalität“ & „Good Governance“). Zur Durchsetzung dieser Reformen haben die Staaten eine bestimmte Zeitspanne (momentan etwa 3 Jahre).

Da den Staaten während dieser Phase Kosten & Zusatzbelastungen entstehen, unterstützen internationale Institutionen wie die Weltbank, IWF und regionale Entwicklungsbanken, aber auch Gremien wie der Pariser Club die Staaten bereits in dieser Phase durch Erleichterungen bei der Schuldenrückzahlung.

Wenn die Staaten sich für die HPCI-Initiative qualifiziert haben, dann müssen sie ein Strategiepapier vorlegen, in dem sie eine nachhaltige Wirtschaftspolitik deutlich machen. Damit soll gewährleistet werden, dass die Staaten nach der Entschuldung eine nachhaltige Wirtschaftspolitik verfolgen und nicht wieder in die Schuldenfalle abrutschen. Bei der Erstellung dieses Strategiepapiers („Poverty Reduction Strategy Paper“) werden die Staaten erneut vom IWF und der Weltbank unterstützt – besonderer Wert wird bei der Erstellung dieser Strategie auf den partizipativen Charakter gelegt. So sollen Akteure der Zivilgesellschaft (NGOs, Kirchen, etc.) an der Erstellung – vor allem aber auch an der Durchführung der Strategien beteiligt werden, um eine regierungszentrierte Politik zu vermeiden (vgl. erneut „Good Governance“).

Nach einer bestimmten von Staat zu Staat verschiedenen Phase, in der das PRSP erarbeitet worden ist und mindestens ein Jahr auch erfolgreich durchgesetzt worden ist, kommt es zur Entschuldung des Staates („Completion Point“). Wenn dieser Zeitpunkt erreicht ist, werden die vorher vereinbarten Schulden erlassen – in der Regel betragen die erlassenen Schulden 2/3 der gesamten Schulden der Staaten.

Die Staaten besitzen daraufhin jedoch oftmals immer noch Schulden, die knapp unter dem Wert, der sie als „sehr arm“ klassifizieren würde, sind.

Kritik:

Kritiker der HIPC-Initiative bezweifeln, dass die Entschuldung der Staaten nachhaltig sei. So steht der Neuverschuldung der Staaten nach dem Schuldenerlass nichts im Wege. Die Staaten werden durch die Entschuldung kreditwürdiger und könnten sich erneut verschulden.

Bei diesem Argument ist jedoch zu beachten, dass die Staaten mit Hilfe des PRSP glaubwürdig gemacht haben müssen, dass sie eine nachhaltigere Wirtschaftspolitik betreiben (inwiefern die Punkte, die in den Strategiepapieren aufgeführt worden sind, jedoch auch nach der Entschuldung verfolgt werden, ist nicht sicher).

Ein anderer Kritikpunkt zielt darauf ab, dass Staaten, die sich in der Vergangenheit Geld geliehen haben, um ihre Wirtschaftspolitik anzukurbeln und erfolgreich einen Teil ihrer Schulden bereits wieder abbezahlt haben, sich nicht für die HIPC-Initiative qualifizieren können, sofern sie nicht die bereits erwähnten Kriterien erfüllen. So werden diese Staaten im Prinzip dafür „bestraft“, dass sie eine bessere Politik verfolgt haben und stehen im internationalen Wettbewerb nicht besser da als Staaten, die durch die HIPC-Initiative in relativ kurzer Zeit entschuldet worden sind.

Links:

http://www.bmz.de/de/themen/entschuldung/instrumente/hipc_initiative/index.html

http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/TOPICS/EXTDEBTDEPT/0,,contentMDK:20260411~menuPK:64166739~pagePK:64166689~piPK:64166646~theSitePK:469043,00.html

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Den Wind aus den Segeln nehmen – Eine internationale Institution zur Regelung der „Odious-Debt-Problematik“?

Mai 25, 2008 · Kommentar schreiben

Da das Problem illegitimer Schulden erst dann obsolet wird, wenn schließlich das letzte diktatorische/autoritäre Regime der Vergangenheit angehört und die letzten anrüchigen Kredite getilgt wurden, gibt es von verschiedenen wissenschaftlichen Zweigen die Forderung, eine unabhängige Institution zur Regelung dieser noch recht unkoordinierten Rechtsproblematik ins Leben zu rufen. Maßgeblich fordert dies  zum Beispiel auch Michael Kremer, Professor of Economics an der Harvard University.

Eine derartige Institution soll es sich zur Aufgabe machen, einen Bewertungsmaßstab anzulegen, um zu beurteilen, wann es sich um illegitime Schulden handelt und wann nicht. So entsteht zunächst für Gläubiger Rechtssicherheit. Zudem können sich Staaten nicht ihrer Schuldnerpflicht entziehen, wenn eine Nachfolgeregierung auf dem Standpunkt beharrt, dass es ein illegitimes Regime gewesen wäre, das für den Schuldenberg verantwortlich sei. Dies engt einerseits solche Diktatoren ein, die bewusst Staatsschulden zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung aufnehmen, andererseits wird allgemein die Schuldenlast von armen Ländern begrenzt. Für die Gläubigerstaaten hätte eine solche Institution den Vorteil, das Risiko für Banken zu reduzieren und das Interesse zur Vergabe von Darlehen an solche Staaten zu mindern.

 

Die „großen Fallbeispiele“ in der Diskussion um illegitime Schulden, sei es Argentinien, Irak oder Südafrika, sind – überspitzt gesagt – sogar nur der Gipfel des Eisbergs. Es sind in der Regel die eindeutigsten und die prominentesten Fälle – oftmals aufgrund der politischen Relevanz der Sachverhalte.

Tatsache ist, dass es zweifelsohne einen gewaltigen Bestand anrüchiger Schulden auf der Welt gibt, die die Schuldnerländer dennoch bereitwillig zurückzahlen, obwohl die Doktrin über illegitime Schulden ihnen diese Bürde abnehmen könnte.

Der Hintergedanke bei vielen Staaten ist jedoch, dass eine Zurückzahlung der Schulden einen kleineren Nachteil darstellt, als dass die eigene Reputation bei den Gläubigerstaaten eine Trübung erfährt.

So würde ein junges, legitimes Regime, dem i.d.R. sowieso erst durch finanzielle Mittel auf die Beine geholfen werden muss, gleich zu Beginn eine ganze Reihe von potentiellen Gläubigern verlieren und hätte bei der Beschaffung von Krediten erhebliche Probleme.

Dieses Problem könnte durch eine „Brandmarkung“ illegitimer Regime ebenso kompensiert werden. Andererseits könnte durch eine international anerkannte Klassifizierung einer unabhängigen Institution sogar innerhalb der Gläubigerstaaten der Druck bzw. der Bedarf entstehen, dass innerstaatliche Gesetze, angelegt an der internationalen Norm, bereits die Darlehensvergabe an andere Staaten regeln. Darüber hinaus entsteht eine Transparenz, die es den Gläubigern durch die Offenkundigkeit ermöglicht, Nachfolgeregierungen die Schulden zu erlassen.

Auch die Vorstellung der Einbindung von IWF und Weltbank ist in der Vorstellung der Errichtung einer so beschaffenen Institution möglich. Über diese sollen dann finanzielle Anreize geschaffen werden, damit Nachfolgeregierungen keinen Anlass mehr haben, illegitime Schulden dennoch zurückzuzahlen.

Literatur: Jayachandran, Seema/ Kremer Michael: Odius Debt, in: Jochnick, Chris / Preston, Fraser A.: Souvereign Debt at the Crossroads. Challenges and Proposals fpr Resolving the Third World Debt Crisis, New York, 2006.

 

 

 

  

 

 

 

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Grundbegriffe Schulden / Umschuldung

Mai 24, 2008 · Kommentar schreiben

In diesem Post möchte ich einige Begriffe zum Thema Schulden kurz erläutern:

Schulden:

Als Schulden werden sichere und unsichere Verbindlichkeiten bezeichnet.
Schulden sind meist monetärer Natur, können aber auch aus Sachverbindlichkeiten bestehen. Schulden werden von sog. Schuldnern aufgenommen und bestehen gegenüber den sog. „Gläubigern“. Schulden bestehen zumeist aus einem Schuldenbetrag, der zu tilgen ist und einem Zins, der auf den Schuldenbetrag aufgeschlagen wird und vom Schuldner zu tragen ist.

Schuldner:

Als Schuldner wird jemand bezeichnet, der eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gläubiger besitzt. Schuldner können natürliche und juristische Personen, sowie Staaten sein. In Bezug auf unser Thema (Umschuldungsregime) sind vor allem Staaten die Schuldner.

Gläubiger:

Ein Gläubiger ist jemand, der gegenüber einem Schuldner eine Forderung – also einen Anspruch – hat. Der Gläubiger erwartet, dass der Schuldner dieser Forderung fristgerecht nachkommt. Da dem Gläubiger dadurch, dass er dem Schuldner einen Kredit gewährt, (Opportunitäts-)Kosten entstehen, und zudem das Risiko besteht, dass er Teile oder die Gesamtheit der erbrachten Leistung nicht zurückerhält, wird diese oftmals mit einem Zins belegt.
Als Gläubiger gegenüber Staaten treten vor allem Privatpersonen (z.B. durch Staatsanleihen), private Unternehmen (z.B. Banken – vgl. Londoner Club) und andere Staaten (vgl. Pariser Club) auf. Zudem zählen auch internationale Organisationen zu den Gläubigern im Internationalen Umfeld (z.B. Entwicklungsbanken, etc.).

Tilgungsbetrag:

Als Tilgungsbetrag kann der Betrag, der vom Schuldner geliehen worden ist und rückgeführt werden muss, bezeichnet werden. Der Tilgungsbetrag wird um Zinsen ergänzt.

Zins:

Der Zins wird auf den Forderungsbetrag aufgeschlagen. Der Zinsbetrag wird erhoben, um der Gegenwartspräferenz der Gläubiger Rechnung zu tragen. Außerdem wird durch den Zins das Risiko einer Geldanlage verdeutlicht. So sind z.B. Kredite bei rückzahlungsstarken Schuldnern (z.B. Staatsanleihen der BRD) niedriger verzinst als ähnliche Schulden von Akteuren, bei denen die Rückzahlung gefährdeter erscheint (z.B. Staatsanleihen von Südafrika).

Zinsfälligkeit:

Die Zinsfälligkeit zeigt auf, wann ein Zins auf den Tilgungsbetrag erhoben wird. So bestehen gravierende Unterschiede, wenn die Zinsfälligkeit einmal im Jahr oder z.B. monatlich besteht. Je öfter ein Zins erhoben wird, desto stärker macht sich der Zinseszins-Effekt bemerkbar:

Bsp.: Fall 1: Forderungs-(netto-)betrag X, Zins Y, Zinsfälligkeit: jährlich

Jahr 1: X * (1+Y)
Jahr 2: X * (1+Y)²

Fall 2: derselbe Forderungs-(netto-)betrag X, gleicher Zinssatz, Zinsfälligkeit: halbjährlich

1. Halbjahr: X * (1+Y)
2. Halbjahr: X * (1+Y)²
3. Halbjahr: X * (1+Y)³
etc.

Die Zinsfälligkeit gibt also an in welchem Abstand der Tilgungsbetrag zu verzinsen ist.

Annuität:

Die Annuität ist die Summe von Tilgung + Zins pro Periode. Bei den meisten Krediten wird entweder die Annuität oder die Tilgung konstant gehalten. Dies bedeutet zugleich, dass, wenn die Annuität gleich bleibend ist, der getilgte Betrag variabel ist oder bei gleich bleibender Tilgung eine variable Annuität auftritt.

Bsp.: Fall 1: Annuität gleich bleibend. 20 000 Euro jährliche Rückzahlung. 3 Jahre.

Jahr 1: 20000 Euro -> Annuität
Jahr 2: 20000 Euro
Jahr 3: 20000 Euro

Fall 2: Tilgung gleich bleibend, Annuität variabel: 3 Jahre.

Jahr 1: 25000 Euro -> Annuität
Jahr 2: 20000 Euro
Jahr 3: 15000 Euro

Umschuldung:

Als Umschuldung wird die Aufnahme einer neuen Schuld zur Begleichung einer bereits bestehenden Schuld bezeichnet. Diese ist insbesondere dann sinnvoll, wenn bei der neuen Schuld „günstigere“ Konditionen für den Schuldner herrschen. So kann ein niedrigerer Zins ein Grund für die Aufnahme einer neuen Schuld sein. Auch eine veränderte Laufzeit und niedrigere Annuitäten können den Schuldner zu einer Umschuldung bewegen. Neue Schulden können hierbei sowohl bei demselben Gläubiger als auch bei anderen Kreditgebern aufgenommen werden (Bsp.: Aufnahme eines Kredits bei einer Privatbank zur Tilgung einer Schuld gegenüber einem Staat).

Ich werde die Liste mit Grundbegriffen zum Thema Schulden / Umschuldung, sobald mir weitere Begriffe einfallen oder weiterer Bedarf besteht, erweitern.

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„Londoner Club“ – Eine Einführung …

Mai 12, 2008 · 2 Kommentare

Der Londoner Club bildet neben dem Pariser Club ein weiteres Umschuldungsregime. Anders als der Pariser Club, in dem Staaten vertreten sind, finden sich auf Seiten der Gläubiger in diesem Gremium private Banken.

Aufbau des Gremiums:

Im Gremium, welches wie der Pariser Club streng informell gehalten ist, sind etwa 1000 Banken vertreten. Anders als beim Pariser Club gibt es bei dem Londoner Club allerdings keinen festen Tagungsort und kein ständiges Sekretariat. Den Namen verdankt das Gremium so nicht dem Tagungsort, sondern dem Fakt, dass viele international tätige Bankgesellschaften in London ansässig sind, was die Ausgangsverhandlungen im Gremium anfangs erleichtert hat.

Da ein Gremium mit 1000 Banken in Verhandlungen mit dem jeweiligen Schuldner sehr schwerfällig wäre, haben sich die Mitglieder darauf geeinigt einen so genannten „Beratenden Bankenausschuss“ (Banking Advisory Committee / Steering Committee) zu bilden, welcher die konkreten Verhandlungen mit dem Schuldner führt und mit Vertretern von etwa 15 – 20 Kreditinstituten auf Seiten der Gläubiger besetzt ist.

Die Mitglieder des „Beratenden Bankenausschusses“ setzen sich nach Schuldenforderungen sowie Erfahrung mit den Schuldnern zusammen, was bedeutet, dass die Besetzung des „Beratenden Bankenausschusses“ von Verhandlungsrunde zu Verhandlungsrunde variieren kann.

Zusammenarbeit mit Pariser Club und Internationalen Institutionen:

Bei der Problematik der Umschuldung arbeiten Pariser Club, Londoner Club und internationale Institutionen wie IWF und Weltbank zusammen, um eine Koordination der Schuldenforderungen zu erreichen. Bei einer fehlenden Koordination der verschiedenen Foren würde es zu einer Konkurrenz z.B. zwischen Staaten und privaten Akteuren kommen, was dazu führen würde, dass einerseits der Druck auf die Nehmerländer erhöht werden würde, andererseits beide Seiten weniger von ihren Forderungen zurückerhalten würden.

Die Weltbank und der IWF übernehmen hierbei zudem eine entscheidende Rolle, in dem sie neue Kredite an bestimmte Kriterien knüpfen (vgl. Konditionalität) und bei der Erarbeitung von Rückzahlungsplänen helfen.

Unterschiede zwischen Pariser und Londoner Club:

Im Gegensatz zum Pariser Club, wird beim Londoner Club einzig über den Betrag verhandelt, der von den Schuldnern zu tilgen ist. Das bedeutet, dass die Verhandlungen nur den „Netto“-Forderungsbetrag behandeln und so auch nur dieser umgeschuldet bzw. erlassen werden kann.

Zugleich bedeutet dies allerdings auch, dass die Zinskosten, die bereits angefallen sind von den Nehmerländern in jedem Fall zu begleichen sind, und die Zinsfälligkeiten nicht umgeschuldet werden können. Der Pariser Club hingegen akzeptiert unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Umschuldung der Zinsfälligkeiten.

Weiterführende Literatur zum Thema sind z.B. auf der Webpräsenz der Deutschen Bundesbank zu finden:

Weltweite Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft -

http://www.bundesbank.de/download/presse/publikationen/weltorg_internet2003.pdf

Zum Thema: Pariser / Londoner Club v.a. S. 227 – 235.

Es finden sich in dem Dokument aber auch interessante Informationen bezüglich IWF, Weltbank, regionalen Entwicklungsbanken, WTO, UNCTAD und OECD.

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„Club de Paris“ – Internationale Umschuldungsregime – Eine Einführung

April 27, 2008 · 5 Kommentare

Das Thema, das ich in meinen Beiträgen in diesem Blog hauptsächlich behandeln werde, ist der sog. „Club de Paris“. Diese Institution gehört zu den Umschuldungsregimen, mit denen ich mich bei Gelegenheit auch befassen möchte.

Im Folgenden möchte ich dieses Regime kurz vorstellen und auf die Umschuldungsproblematik von Entwicklungsstaaten im Allgemeinen eingehen.

Der „Club de Paris“ ist ein internationales Gremium, welches – wie der Name vermuten lässt – in Paris beheimatet ist. Es ist zusammengesetzt aus einigen Geberländern, die ihre Strategie in Bezug auf die Schuldentilgung abgleichen möchten. Da viele Nehmerländer Schulden bei verschiedensten Kreditgebern haben – darunter Staaten, Internationalen Organisationen und privaten Geldgebern – erscheint es sinnvoll, dass die Geldgeber sich koordinieren, um eine Schuldentilgung für alle Geldgeber zu gewährleisten.

Oftmals können die Schuldner nicht die gesamten Schulden + Zinsen zurückzahlen. Dies führte in der Vergangenheit (und auch noch heute) oftmals dazu, dass einige Geldgeber, den Betrag, den sie verliehen haben, zurückerhalten, andere dagegen völlige oder teilweise Ausfälle in der Schuldenrückzahlung zu verbuchen haben. Die Intention von Gremien, wie dem Pariser Club ist es nun durch eine Koordination der Schuldenansprüche ein Optimum für alle Geberländer zu erreichen, sowie Transparenz sowohl für die Geber- als auch für die Nehmerländer zu schaffen.

Die Geburtsstunde des „Club de Paris“ ist 1956 als Argentinien als Nehmerland einige seiner Kreditgeber in Paris getroffen hat. Dieses Treffen hat dem Pariser Club auch seinen Namen verliehen – bis heute tagen die Mitglieder des Gremiums in Paris.

Die Mitglieder des Clubs können in zwei Kategorien aufgeteilt werden. Zunächst ist allerdings zu bemerken, dass ausschließlich Staaten Mitglieder des Gremiums sind – das bedeutet natürlich, dass eine Koordination bezüglich der Schuldenpolitik nur zwischen Staaten erfolgen kann.

Es gibt zum einen Staaten, die ständige Mitglieder des Pariser Clubs sind. Diese Gruppe von insgesamt 19 Staaten besteht vor allem aus Industrienationen Westeuropas und Nordamerikas. Zudem gehört Japan und auch Russland dieser Gruppe an.

Zum anderen gibt es eine zweite Gruppe von Staaten, die sich teilweise im „Club de Paris“ als Geberländer engagiert. Zu dieser Gruppe gehören 13 Staaten aus allen Erdteilen, die sich in bestimmten Fällen mit den ständigen Mitgliedern des Clubs koordiniert haben, um ihre Schuldenansprüche geltend zu machen.

Zur legalen Basis des Gremiums:

Der „Club de Paris“ ist kein offizielles zwischenstaatliches Gremium, welches rechtlich verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dagegen kann er als Gremium ausschließlich Empfehlungen aussprechen. Da die Koordination von Schuldenansprüchen den Geberländern allerdings Vorteile bringt – so erhalten sie (zumindest in der Theorie) mehr Geld zurück als durch alleiniges Handeln, welches zu einer Konkurrenz führen würde – ist eine gewisse Akzeptanz der Entscheidungen des Gremiums gegeben. Dazu hat der „Club de Paris“ auch einige Prinzipien aufgestellt, nach denen im Gremium gehandelt werden soll (diese Prinzipien werde ich in einem späteren Blogeintrag genauer vorstellen).

Zu diesen Prinzipien gehören z.B., dass im Gremium per Konsens entschieden wird und dass jeder Fall einzeln betrachtet wird, um den Eigenheiten der Schuldnerländer gerecht zu werden.

Abschließend möchte ich noch einige Fragen aufwerfen, die mich dazu bewogen haben dieses Thema zu wählen. Auf eine Beantwortung verzichte ich erstmal, da ich zum einen noch gar keine Antworten geben kann, zum anderen natürlich auch noch ein paar mal bloggen möchte und außerdem möglicherweise eine Diskussion zu den Fragen hier entstehen könnte. ;-)

  • Ist eine wirkliche Koordination der Kreditgeber durch den „Club de Paris“ vorhanden? Schließlich sind ausschließlich Geberländer in diesem Gremium vertreten.
  • Besteht eher eine Koordination oder eine Konkurrenz zwischen verschiedenen Kreditgeber-Gremien, so z.B. dem „Club de Paris“ und dem „Londoner Club“?
  • Ist eine Koordination von Kreditgebern für die Schuldner eher von Vorteil oder erhöht sich der Druck auf diese eher noch durch eine Koordination der Kreditgeber?


Und jetzt noch zum Schluss die „delikate“ Frage:

  • Haben die Schuldnerländer in absehbarer Zeit überhaupt die Möglichkeit ihre Schuldenberge effektiv abzubauen oder befinden sie sich in einer nie endenden Schuldenfalle?

Wer weitere Informationen zum „Club de Paris“ haben möchte, den kann ich nur auf die Website des Gremiums verweisen:

http://www.clubdeparis.org/

Alle Informationen, die ich in diesem Eintrag verwendet habe, stammen von dieser Website. Da es sich um die offizielle Website des Gremiums handelt, sind wirklich kritische Beiträge zur Schuldenproblematik auf dieser Website allerdings nicht zu finden. ;-)

Logo des Club de Paris

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