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Die illegitimen Schulden des Iraks

Juli 13, 2008 · Kommentar schreiben

 

Bis zu dem Sturz der Diktatur Saddam Husseins häuften sich über 125 Milliarden Dollar an unbeglichenen Schulden an. Mehrfach wurde schon gefordert, dass die durch diese Diktatur gemachten Schulden, welche auch zu militärischen Angriffen verwendet wurden, als ‚odious’ deklariert werden müssen und somit nicht einklagbar sein dürfen.

Darüber hinaus ergriff der Kongress die Initiative und wollte nach dem Sturz des Regimes  2003, dessen Schulden beseitigen. Die hierfür verabschiedete Gesetzesvorlage hielt fest, dass derartige Schulden das ‚Nation Building’ erschweren, vor allem aber, unter Hinweis auf die Doktrin über ‚Odious Debts’,  nicht als legitim zu bezeichnender Nachlass für die Nachfolgeregierung angesehen werden können.

Finanzminister John Snow hielt es für nicht vertretbar, dass die Bevölkerung des Iraks mit einem Schuldenberg eines abgesetzten Diktators belastet werden dürfe.

Vizeverteidigungsminister Paul Wolfowitz hingegen merkte an, dass der Erlass weniger auf die Frage der Legitimität bzw. Illegitimität abzustempeln sei, als viel mehr auf den Aspekt der ‚debt sustainability’, der ‚Nachhaltigkeit’ bei den irakischen Staatsschulden.

 

Die irakische Schuldenfrage führte zu einer neuen Diskussion um diese Doktrin. Denn im Falle des Iraks zeigte sich nun überaus deutlich die zunehmende Instrumentalisierung der Doktrin, in diesem Fall von Seiten der neokonservativen Kräfte, die die Außenpolitik der USA spätestens seit der Präsidentschaft Bushs maßgeblich prägen.

Gesprochen wird hier von einer übermäßig passionierten und unüberlegten Anwendung der Doktrin.

Somit wird über die grundlegende Überlegung Sacks hinweggesehen, um gleichsam plakativ einem Regime das Attribut ‚odious’ anzuhängen. Infolge dessen  werden alle Schulden einheitlich als ‚odious’ betitelt, ohne Rücksicht auf die verschiedenen möglichen Verwendungszwecke der Darlehen. Der Schuldenerlass soll nun generell gewährt werden, um dem jungen Staat auf die Beine zu helfen und weniger, wie Alexander Sack es zu seiner Zeit forderte, um an der Bevölkerung vollzogenes Unrecht auszugleichen.

‚Odious Debts’, als negativ anklingender Terminus, wird nunmehr unberechtigter Weise verwendet und instrumentalisiert, um einen Schuldenerlass zu erzwingen und zu legitimieren. Die USA zeigten hierbei im Falle des Iraks, wie diese Doktrin sich leichtfertig für die eigene Außenpolitik und die Durchsetzung der neokonservativen Theorie verwenden lässt.

 

Die kritischen Experten hierzu raten zu einer Besinnung auf den herkömmlichen Gerichtsweg, um Entscheidungen über Schuldenrückzahlungen oder Befreiungen von Fall zu Fall unter eine neutrale Jurisdiktion zu stellen.

Der Fall Irak stellt in der Rezeption der bisher einschlägigen Präzedenzfälle eine neue Wegmarke dar. Denn mittlerweile entwickelt sich die völkerrechtliche Gewohnheit – vor allem geprägt durch die USA – zu einer besonderen Erschwernis bei der Erbittung eines Schuldenerlasses. Der gewichtigere Akzent wird seit dem Fall Irak nunmehr auf die leichter zugänglichen und offensichtlicheren Kriterien der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit gelegt.

Somit wird die Doktrin nun in erster Linie für ein erfolgversprechenderes ‚Nation Building’ instrumentalisiert.

 

Hierzu: http://www.unctad.org/en/docs/osgdp20074_en.pdf

 

 

Exkurs:

 

Die Politisierung der ‚Odious-Debt-Doktrin’, wie hier am Beispiel des Iraks, könnte völkerrechtlich nicht nur neue Wellen schlagen, sondern auch äußerst problematisch sein.

 

Der äußerst konservative und überaus einflussreiche ‚think tank’, die Heritage Foundation publizierte bereits im Jahr 2003 ein Memorandum von Dr. Nile Gardiner und Ph.D. Marc Miles, in dem der Schuldenerlass aus Gründen der Nachhaltigkeit im Irak gefordert wird. Zentral stehen hier folgende Punkte:

  1. Einsetzen für Schuldenerlass als Gegenmodell zur Schuldensanierung
  2. Erlaubnis zur Ausübung von diplomatischem Druck gegenüber Paris, Berlin, Moskau und die arabischen Staaten, für den Schuldenerlass im Irak
  3. Enge Zusammenarbeit mit Großbritannien für die Gestaltung einer gemeinsamen Position zu diesem Thema
  4. Eine ‚quid pro quo’ Situation verhindern, so dass die europäischen Staaten durch den Schuldenerlass keine anderen Gegenleistungen dafür erwarten dürfen

 

 

Zum vollständigen Artikel hier: http://www.heritage.org/Research/TradeandForeignAid/em871.cfm

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Den Wind aus den Segeln nehmen – Eine internationale Institution zur Regelung der „Odious-Debt-Problematik“?

Mai 25, 2008 · Kommentar schreiben

Da das Problem illegitimer Schulden erst dann obsolet wird, wenn schließlich das letzte diktatorische/autoritäre Regime der Vergangenheit angehört und die letzten anrüchigen Kredite getilgt wurden, gibt es von verschiedenen wissenschaftlichen Zweigen die Forderung, eine unabhängige Institution zur Regelung dieser noch recht unkoordinierten Rechtsproblematik ins Leben zu rufen. Maßgeblich fordert dies  zum Beispiel auch Michael Kremer, Professor of Economics an der Harvard University.

Eine derartige Institution soll es sich zur Aufgabe machen, einen Bewertungsmaßstab anzulegen, um zu beurteilen, wann es sich um illegitime Schulden handelt und wann nicht. So entsteht zunächst für Gläubiger Rechtssicherheit. Zudem können sich Staaten nicht ihrer Schuldnerpflicht entziehen, wenn eine Nachfolgeregierung auf dem Standpunkt beharrt, dass es ein illegitimes Regime gewesen wäre, das für den Schuldenberg verantwortlich sei. Dies engt einerseits solche Diktatoren ein, die bewusst Staatsschulden zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung aufnehmen, andererseits wird allgemein die Schuldenlast von armen Ländern begrenzt. Für die Gläubigerstaaten hätte eine solche Institution den Vorteil, das Risiko für Banken zu reduzieren und das Interesse zur Vergabe von Darlehen an solche Staaten zu mindern.

 

Die „großen Fallbeispiele“ in der Diskussion um illegitime Schulden, sei es Argentinien, Irak oder Südafrika, sind – überspitzt gesagt – sogar nur der Gipfel des Eisbergs. Es sind in der Regel die eindeutigsten und die prominentesten Fälle – oftmals aufgrund der politischen Relevanz der Sachverhalte.

Tatsache ist, dass es zweifelsohne einen gewaltigen Bestand anrüchiger Schulden auf der Welt gibt, die die Schuldnerländer dennoch bereitwillig zurückzahlen, obwohl die Doktrin über illegitime Schulden ihnen diese Bürde abnehmen könnte.

Der Hintergedanke bei vielen Staaten ist jedoch, dass eine Zurückzahlung der Schulden einen kleineren Nachteil darstellt, als dass die eigene Reputation bei den Gläubigerstaaten eine Trübung erfährt.

So würde ein junges, legitimes Regime, dem i.d.R. sowieso erst durch finanzielle Mittel auf die Beine geholfen werden muss, gleich zu Beginn eine ganze Reihe von potentiellen Gläubigern verlieren und hätte bei der Beschaffung von Krediten erhebliche Probleme.

Dieses Problem könnte durch eine „Brandmarkung“ illegitimer Regime ebenso kompensiert werden. Andererseits könnte durch eine international anerkannte Klassifizierung einer unabhängigen Institution sogar innerhalb der Gläubigerstaaten der Druck bzw. der Bedarf entstehen, dass innerstaatliche Gesetze, angelegt an der internationalen Norm, bereits die Darlehensvergabe an andere Staaten regeln. Darüber hinaus entsteht eine Transparenz, die es den Gläubigern durch die Offenkundigkeit ermöglicht, Nachfolgeregierungen die Schulden zu erlassen.

Auch die Vorstellung der Einbindung von IWF und Weltbank ist in der Vorstellung der Errichtung einer so beschaffenen Institution möglich. Über diese sollen dann finanzielle Anreize geschaffen werden, damit Nachfolgeregierungen keinen Anlass mehr haben, illegitime Schulden dennoch zurückzuzahlen.

Literatur: Jayachandran, Seema/ Kremer Michael: Odius Debt, in: Jochnick, Chris / Preston, Fraser A.: Souvereign Debt at the Crossroads. Challenges and Proposals fpr Resolving the Third World Debt Crisis, New York, 2006.

 

 

 

  

 

 

 

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