Anders als zum Beispiel in der EU gibt es in der Struktur von NAFTA keine supranationalen Gerichte die bei Streitfällen immer zuständig sind. Stattdessen stütz sich das System der Konfliktlösung bei NAFTA auf einige zentrale Mechanismen und für jeden Streitfall neue binationale Gremien.
Unter NAFTA existieren Mechanismen für Streitfälle über:
- Investitionsstreitigkeiten zwischen einem NAFTA – Investor und einem Mitgliedsstaat (Kapitel 11)
- Finanzdienstleistungen (Kapitel 14)
- Dumpingvorwürfe und Entscheidungen von nationalen Administrationen in diesem Bereich (Kapitel 19)
- grundlegende Interpretation und Anwendung von NAFTA (Kapitel 20)
Die weitaus meisten Streitfälle ergeben sich unter Kapitel 19 da Dumping eine der häufigsten unfairen Handelspraktiken ist.
Es gibt gute Gründe für eine Verlagerung dieser Streitfälle unter Kapitel 19 von den nationalen Gerichten hin zu einem binationalen Gremium. Die Verfahren vor binationalen Gremien sind schneller und kostengünstiger als vor nationalen Gerichten. Bei binationalen Gremien besteht eine geringere Gefahr einer Beeinflussbarkeit durch nationale Behörden und das Verfahren wurde schon im Freihandelsabkommen zwischen Kanada und den USA erprobt. Trotzdem ruft die Verlagerung der Verfahren die Kritik hervor das die nationale Souveränität eingeschränkt wird.
Die binationalen Tribunale bestehen aus fünf Mitgliedern die aus einer Gruppe von 75 Experten, die von den Mitgliedsstaaten bestimmt werden, ausgewählt werden. Die Mitglieder des Gremiums dürfen nicht für die Regierung eines NAFTA-Mitgliedsstaat arbeiten. Die beiden Streitparteien wählen jeweils zwei Mitglieder des Gremiums aus und müssen sich auf das fünfte Mitglied einigen. Die Entscheidungen des Gremiums werden durch Mehrheitsbeschluss herbeigeführt, wobei eine Enthaltung nicht zulässig ist. Die Beschlüsse des Tribunals sind endgültig, es gibt keine Möglichkeit zur Berufung außer in Fällen in denen ein Interessenskonflikt, eine grobe Missachtung der Verfahrensregeln oder eine Überschreitung der Zuständigkeit vorliegt.
Die binationalen Gremien wenden bei ihren Entscheidungen ausschließlich die relevanten nationale Gesetze an, berufen sich also nicht auf internationales Recht obwohl dieses natürlich in die nationalen Gesetze eingeflossen ist. Die Gremien haben keine explizite Autorität die Entscheidungen der nationalen Behörden CITT (Canadian International Trade Tribunal), SECOFI (Secretaria de Comercio y Fomento Industrial) und USITC (U.S. International Trade Commission) aufzuheben oder zu berichtigen. Trotz dieser Beschränkung sind die Entscheidungen der binationalen Tribunale in der Praxis bindend. Gibt ein Gremium eine Empfehlung ab, so sind die Streitparteien verpflichtet sofort mit Verhandlungen zu beginnen um zu einer Einigung zu kommen. Kommt es innerhalb von neun Monaten danach nicht zu einer Einigung und ändert die Beklagte Partei ihre nationalen Entscheidungen oder Gesetze nicht in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Tribunals, so kann der Kläger zu Selbsthilfemaßnahmen greifen oder im extremsten Fall den NAFTA – Vertrag mit dem Beklagten auflösen.
Der Streitbeilegungsmechanismus der NAFTA ist nur eines der vielen Beispiele an denen sich darstellen lässt, das nationale Souveränität im Bereich der Judikative einem radikalen Wandel durch den Druck der ökonomischen Globalisierung und Regionalisierung unterliegt.
Literatur:
http://www.nafta-sec-alena.org/DefaultSite/index_e.aspx?ArticleID=1
O`Brian, David: Dispute Resolution under NAFTA and the Emergence of Transnational Quasi-Courts. In: Volcansek, Mary (Ed): Courts Crossing Borders. Durham 2005.