Die Finanzmarktkrise, ausgelöst durch Turbulenzen im (amerikanischen) Kreditmarkt, hat die hochgradige Notwendigkeit der schnellen Umsetzung eines schon 2004 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossenen Abkommens, Basel II, zur Regelung des internationalen Bankensektors und insbesondere der Kreditvergabe aufgezeigt. Dieses Abkommen soll auf verschiedenen Problemfeldern Wirkung entfalten: Allgemein soll das internationale Finanzsystem stabilisiert werden, wozu eine sichere Solvenz der Banken angestrebt ist. Dazu sollen auf internationaler Ebene einheitliche Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe geschaffen werden, wobei die Risiken weitaus starker miteinbezogen werden sollen. Dem soll nicht nur durch eine bessere Erfassung und Berücksichtigung der Risiken bei der Kreditvergabe, sondern auch durch eine ausreichende Eigenkapitaldeckung der Banken zur Abdeckung der Risiken Rechnung getragen werden. Auch die Offenlegungspflicht der Unternehmen soll verstärkt werden. Diese Zielsetzungen werden in 3 Säulen aufgeteilt:
Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
Die Anforderungen der Hinterlegung von Krediten mit Eigenkapital durch die Banken sollen stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig gemacht werden. Dies ist erforderlich, damit die Banken im Falle von Verlusten im Kreditgeschäft ausreichend Ressourcen zur “Abfederung” dieser Ausfälle zur Verfügung steht. Bisher mussten nur die Risikoarten Kreditrisiko und Marktrisiko mit Eigenkapital abgesichert werden, in Zukunft gilt dies auch für das operationelle Risiko (“Betriebsrisiko“).
Daneben behandelt Säule I die verschiedenen Verfahren zur Berechnung der Mindestkapital-Anforderungen diese drei Risikosorten. Die Systeme zur Messung des Risikos von Kredite und für deren Preise stellen verstärkt auf das individuelle Rating der Kreditnehmer ab. Dies wird eine zunehmende Differenzierung bei der Preisgestaltung von Krediten zur Folge haben. Firmen mit guten Ratings werden günstigere Kredite erhalten als schlecht geratete. Dies bezeichnet man als «risikogerechtes Pricing».
Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
Die Säule II beinhaltet die Anforderungen für die Überwachung der Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Risiken und Eigenmittel im Geschäft der Banken.
Die (nationalen) Aufsichtsinstanzen müssen überprüfen, dass jede Bank über ein funktionierendes Risikomanagement verfügt und ob das hinterlegte Eigenkapital dem Risikoprofil der Bank entspricht. Bei Abweichungen müssen Maßnahmen durch die jeweilige Finanzmarktaufsichtsbehörde eingeleitet werden.
Säule 3: Erweiterte Offenlegung
Die Marktteilnehmer sollen zu mehr Offenlegung und Transparenz verpflichtet werden. Dazu gehören Publizitätsvorschriften hinsichtlich des Risikoprofils einer Bank und ihrer damit verbundenen Eigenkapitalausstattung wie auch zu ihren angewandten Risikomessungsverfahren (ratings). erhalten. Diese Offenlegungsvorschriften sollen das Informationsangebot und die Marktdisziplin stärken.
Die Baseler Rahmenvereinbarung wurde im Juni 2004 veröffentlicht und ist Ende 2006 in Kraft getreten. Auf europäischer Ebene erfolgte die Umsetzung von Basel II in verbindliches Recht durch die Veröffentlichung der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) im Juni 2006.
Quellen:
http://www.bis.org/publ/bcbsca.htm (hier ist auch der Text des Abkommens verfügbar. Falls der Link nicht funktioniert: BIS home –> Monetary & financial stability –> Basel II)
http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php
https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/BaselIIErhhteFinanz572/GrundzgevonBaselII/_start.htm
http://www.eycom.ch/basel-ii/de.aspx