International Economic Law

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Basel II – Ein Überblick

Juli 1, 2008 · Kommentar schreiben

Die Finanzmarktkrise, ausgelöst durch Turbulenzen im (amerikanischen) Kreditmarkt, hat die hochgradige Notwendigkeit der schnellen Umsetzung eines schon 2004 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossenen Abkommens, Basel II, zur Regelung des internationalen Bankensektors und insbesondere der Kreditvergabe aufgezeigt. Dieses Abkommen soll auf verschiedenen Problemfeldern Wirkung entfalten: Allgemein soll das internationale Finanzsystem stabilisiert werden, wozu eine sichere Solvenz der Banken angestrebt ist. Dazu sollen auf internationaler Ebene einheitliche Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe geschaffen werden, wobei die Risiken weitaus starker miteinbezogen werden sollen. Dem soll nicht nur durch eine bessere Erfassung und Berücksichtigung der Risiken bei der Kreditvergabe, sondern auch durch eine ausreichende Eigenkapitaldeckung der Banken zur Abdeckung der Risiken Rechnung getragen werden. Auch die Offenlegungspflicht der Unternehmen soll verstärkt werden. Diese Zielsetzungen werden in 3 Säulen aufgeteilt:

Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
Die Anforderungen der Hinterlegung von Krediten mit Eigenkapital durch die Banken sollen stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig gemacht werden. Dies ist erforderlich, damit die Banken im Falle von Verlusten im Kreditgeschäft ausreichend Ressourcen zur “Abfederung” dieser Ausfälle zur Verfügung steht. Bisher mussten nur die Risikoarten Kreditrisiko und Marktrisiko mit Eigenkapital abgesichert werden, in Zukunft gilt dies auch für das operationelle Risiko (“Betriebsrisiko“).
Daneben behandelt Säule I die verschiedenen Verfahren zur Berechnung der Mindestkapital-Anforderungen diese drei Risikosorten. Die Systeme zur Messung des Risikos von Kredite und für deren Preise stellen verstärkt auf das individuelle Rating der Kreditnehmer ab. Dies wird eine zunehmende Differenzierung bei der Preisgestaltung von Krediten zur Folge haben. Firmen mit guten Ratings werden günstigere Kredite erhalten als schlecht geratete. Dies bezeichnet man als «risikogerechtes Pricing».

Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
Die Säule II beinhaltet die Anforderungen für die Überwachung der Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Risiken und Eigenmittel im Geschäft der Banken.
Die (nationalen) Aufsichtsinstanzen müssen überprüfen, dass jede Bank über ein funktionierendes Risikomanagement verfügt und ob das hinterlegte Eigenkapital dem Risikoprofil der Bank entspricht. Bei Abweichungen müssen Maßnahmen durch die jeweilige Finanzmarktaufsichtsbehörde eingeleitet werden.

Säule 3: Erweiterte Offenlegung
Die Marktteilnehmer sollen zu mehr Offenlegung und Transparenz verpflichtet werden. Dazu gehören Publizitätsvorschriften hinsichtlich des Risikoprofils einer Bank und ihrer damit verbundenen Eigenkapitalausstattung wie auch zu ihren angewandten Risikomessungsverfahren (ratings). erhalten. Diese Offenlegungsvorschriften sollen das Informationsangebot und die Marktdisziplin stärken.

Die Baseler Rahmenvereinbarung wurde im Juni 2004 veröffentlicht und ist Ende 2006 in Kraft getreten. Auf europäischer Ebene erfolgte die Umsetzung von Basel II in verbindliches Recht durch die Veröffentlichung der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) im Juni 2006.

Quellen:
http://www.bis.org/publ/bcbsca.htm (hier ist auch der Text des Abkommens verfügbar. Falls der Link nicht funktioniert: BIS home –> Monetary & financial stability –> Basel II)
http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php
https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/BaselIIErhhteFinanz572/GrundzgevonBaselII/_start.htm
http://www.eycom.ch/basel-ii/de.aspx

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„Club de Paris“ – Internationale Umschuldungsregime – Eine Einführung

April 27, 2008 · 5 Kommentare

Das Thema, das ich in meinen Beiträgen in diesem Blog hauptsächlich behandeln werde, ist der sog. „Club de Paris“. Diese Institution gehört zu den Umschuldungsregimen, mit denen ich mich bei Gelegenheit auch befassen möchte.

Im Folgenden möchte ich dieses Regime kurz vorstellen und auf die Umschuldungsproblematik von Entwicklungsstaaten im Allgemeinen eingehen.

Der „Club de Paris“ ist ein internationales Gremium, welches – wie der Name vermuten lässt – in Paris beheimatet ist. Es ist zusammengesetzt aus einigen Geberländern, die ihre Strategie in Bezug auf die Schuldentilgung abgleichen möchten. Da viele Nehmerländer Schulden bei verschiedensten Kreditgebern haben – darunter Staaten, Internationalen Organisationen und privaten Geldgebern – erscheint es sinnvoll, dass die Geldgeber sich koordinieren, um eine Schuldentilgung für alle Geldgeber zu gewährleisten.

Oftmals können die Schuldner nicht die gesamten Schulden + Zinsen zurückzahlen. Dies führte in der Vergangenheit (und auch noch heute) oftmals dazu, dass einige Geldgeber, den Betrag, den sie verliehen haben, zurückerhalten, andere dagegen völlige oder teilweise Ausfälle in der Schuldenrückzahlung zu verbuchen haben. Die Intention von Gremien, wie dem Pariser Club ist es nun durch eine Koordination der Schuldenansprüche ein Optimum für alle Geberländer zu erreichen, sowie Transparenz sowohl für die Geber- als auch für die Nehmerländer zu schaffen.

Die Geburtsstunde des „Club de Paris“ ist 1956 als Argentinien als Nehmerland einige seiner Kreditgeber in Paris getroffen hat. Dieses Treffen hat dem Pariser Club auch seinen Namen verliehen – bis heute tagen die Mitglieder des Gremiums in Paris.

Die Mitglieder des Clubs können in zwei Kategorien aufgeteilt werden. Zunächst ist allerdings zu bemerken, dass ausschließlich Staaten Mitglieder des Gremiums sind – das bedeutet natürlich, dass eine Koordination bezüglich der Schuldenpolitik nur zwischen Staaten erfolgen kann.

Es gibt zum einen Staaten, die ständige Mitglieder des Pariser Clubs sind. Diese Gruppe von insgesamt 19 Staaten besteht vor allem aus Industrienationen Westeuropas und Nordamerikas. Zudem gehört Japan und auch Russland dieser Gruppe an.

Zum anderen gibt es eine zweite Gruppe von Staaten, die sich teilweise im „Club de Paris“ als Geberländer engagiert. Zu dieser Gruppe gehören 13 Staaten aus allen Erdteilen, die sich in bestimmten Fällen mit den ständigen Mitgliedern des Clubs koordiniert haben, um ihre Schuldenansprüche geltend zu machen.

Zur legalen Basis des Gremiums:

Der „Club de Paris“ ist kein offizielles zwischenstaatliches Gremium, welches rechtlich verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dagegen kann er als Gremium ausschließlich Empfehlungen aussprechen. Da die Koordination von Schuldenansprüchen den Geberländern allerdings Vorteile bringt – so erhalten sie (zumindest in der Theorie) mehr Geld zurück als durch alleiniges Handeln, welches zu einer Konkurrenz führen würde – ist eine gewisse Akzeptanz der Entscheidungen des Gremiums gegeben. Dazu hat der „Club de Paris“ auch einige Prinzipien aufgestellt, nach denen im Gremium gehandelt werden soll (diese Prinzipien werde ich in einem späteren Blogeintrag genauer vorstellen).

Zu diesen Prinzipien gehören z.B., dass im Gremium per Konsens entschieden wird und dass jeder Fall einzeln betrachtet wird, um den Eigenheiten der Schuldnerländer gerecht zu werden.

Abschließend möchte ich noch einige Fragen aufwerfen, die mich dazu bewogen haben dieses Thema zu wählen. Auf eine Beantwortung verzichte ich erstmal, da ich zum einen noch gar keine Antworten geben kann, zum anderen natürlich auch noch ein paar mal bloggen möchte und außerdem möglicherweise eine Diskussion zu den Fragen hier entstehen könnte. ;-)

  • Ist eine wirkliche Koordination der Kreditgeber durch den „Club de Paris“ vorhanden? Schließlich sind ausschließlich Geberländer in diesem Gremium vertreten.
  • Besteht eher eine Koordination oder eine Konkurrenz zwischen verschiedenen Kreditgeber-Gremien, so z.B. dem „Club de Paris“ und dem „Londoner Club“?
  • Ist eine Koordination von Kreditgebern für die Schuldner eher von Vorteil oder erhöht sich der Druck auf diese eher noch durch eine Koordination der Kreditgeber?


Und jetzt noch zum Schluss die „delikate“ Frage:

  • Haben die Schuldnerländer in absehbarer Zeit überhaupt die Möglichkeit ihre Schuldenberge effektiv abzubauen oder befinden sie sich in einer nie endenden Schuldenfalle?

Wer weitere Informationen zum „Club de Paris“ haben möchte, den kann ich nur auf die Website des Gremiums verweisen:

http://www.clubdeparis.org/

Alle Informationen, die ich in diesem Eintrag verwendet habe, stammen von dieser Website. Da es sich um die offizielle Website des Gremiums handelt, sind wirklich kritische Beiträge zur Schuldenproblematik auf dieser Website allerdings nicht zu finden. ;-)

Logo des Club de Paris

Kategorien: Club de Paris
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