International Economic Law

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GATS und Kultur 2

Mai 26, 2008 · Kommentar schreiben

Ich habe noch einen sehr interessanten Artikel zum Thema GATS-Kultur gefunden. Die Problematik wird dabei noch einmal verdeutlicht, wie ich finde. Ein Journalist der Berliner Zeitung führt ein Interview mit dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann:

Berlin, den 04.04.2003. Die Verhandlungen über das internationale Dienstleistungsabkommen (GATS) treten in die entscheidende Phase. Am Montag, den 07.03.2003 führt der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Arbeit eine Anhörung unter dem Titel „GATS- Chancen und Risiken für Wirtschaft und Beschäftigung in Deutschland“ durch.

Die Berliner Zeitung führte in seiner heutigen Ausgabe mit den Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, ein Gespräch zu den Gefahren, die der öffentlichen Kulturfinanzierung in Deutschland durch GATS drohen.

Olaf Zimmermann antwortet auf die Frage der Berliner Zeitung, wo die Gefahr der GATS-Verhandlungen für die Kultur droht: „Sie droht durch die neuen allgemeinen Handelsgrundsätze, die zwei Bedingungen vorgeben: Eine strikte Inländerbehandlung und die Meistbegünstigungsklausel. Das heißt, ein Ausländer, der in Deutschland Geschäfte machen will, muss genauso behandelt werden wie ein Deutscher. Der Inländer darf keine Begünstigungen, etwa Subventionen, bekommen, die dem Ausländer vorenthalten werden.“

Berliner Zeitung: „Aber keiner hat ein Recht auf Subventionen und kann sie einklagen, egal ob In- oder Ausländer. Wieso gefährdet die Meistbegünstigung die subventionierte Kultur?“

Zimmermann: „Hier werden die fundamentalen Änderungen im Sinne der GATS-Verhandlungen deutlich – das Ziel ist, dass alles dem freien Wettbewerbsrecht gehorcht. … Wenn hier also eine klare Inländerbehandlung vereinbart wird, kann ein Interessent kommen, eine Theater-GmbH gründen und dasselbe Geld von der Stadt verlangen, das etwa dem Berliner Ensemble zugebilligt wird. Oder er fordert aus Gründen des Wettbewerbs, auch dem Berliner Ensemble nichts mehr zu geben. Das ist eine schreckliche Vorstellung, dass die Städte und Länder eines Tages statt auf leere Kassen auf das Wettbewerbsrecht verweisen könnten: Wir würden gern subventionieren, aber wir dürfen nicht …“

Das Interview in seiner kompletten Originalfassung kann hier nachgelesen werden:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/feuilleton/233760.html

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Umsetzung von GATS in China I

Mai 24, 2008 · Kommentar schreiben

China drängt seit drei Jahrzehnten unaufhörlich an die Spitze der Weltwirtschaft und wird nach aktuellen Prognosen Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft der Erde dieses Jahr ablösen. Trotz seiner gigantischen Wirtschaftskraft und der stark vorangeschrittenen wirtschaftlichen Verflechtung mit allen Teilen der Welt, bleibt China für viele nach wie vor ein geheimnisvolles Mysterium. Produkte aus dem Reich der Mitte gelten oft als minderwertig in Qualität und aufgrund der enormen Außenhandelsüberschüsse, mag manch einer dem Milliardenvolk nicht so recht über den Weg trauen, was Freihandel und Markttransparenz angeht. Als China nun 2001 der WTO beitrat, wurde GATS auch im bevölkerungsreichsten Land der Erde implementiert. Welche Folgen GATS nun in verschiedenen Bereichen des chinesischen Wirtschaftsleben hat, soll in diesem und einigen weiteren Artikeln zusammengestellt werden.

I) Bankensektor:

a) Investment

Innerhalb von fünf Jahren nach vollzogenenem WTO-Beitritt(2001) werden Kreditinstitute aller Art der WTO-Mitglieder in Bezug auf das Eigentum, den Betrieb und die Niederlassung, als auch diejenigen Maßnahmen, die ihre Niederlassungen und Beschränkungen für die Ausstellung von Lizenzen in China betrifft, inländischen Kreditinstituten gleich gestellt. –> Inländerbehandlung

b) Finanzprodukte

Innerhalb von zwei Jahren nach dem WTO-Beitritt erlaubt die chinesische Regierung ausländischen Banken, mit chinesischen Unternehmen Kreditgeschäfte abzuschließen. Innerhalb von fünf Jahren nach Beitritt mit sämtlichen Privatpersonen.

c) Standorte

Nach dem Beitritt sind unverzüglich alle Devisengeschäfte mit ausländischen Währungen erlaubt. Devisengeschäfte in inländischer Währung sind innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach dem WTO-Beitritt für ausländische Banken möglich.

to continued….

Hervorragende Informationen zu diesem Thema finden sich auf diesen Seiten im Internet, die ich als Quellen benutzt habe:

http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2003/october/tradoc_111950.pdf

http://siteresources.worldbank.org/INTRANETTRADE/Resources/WBI-Training/288464-1139428366112/SummaryOfTheOpeningProgressOfMainServiceSectors.pdf

sowie in:

Eckert, Martin Georges, Die Liberalisierung internationaler Finanzdienstleistungen durch das General Agreement on Trade in Services (GATS), Lit Verlag, Hamburg, 2002

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GATS und Kultur

Mai 19, 2008 · Kommentar schreiben

In den nächsten Beiträgen werden verschiedene Bereiche vorgestellt, die hinsichtlich der GATS-Verträge und deren Auswirkungen näher betrachtet werden müssen. Problematische Auswirkungen könnte GATS beispielweise auf Wasser, Umwelt, Bildung, Privatisierung, Entwicklungsländer und den Bereich Kultur haben!

Neben vielen Anderen sieht auch der Deutsche Kulturrat in den derzeitigen GATS-Verhandlungen eine Bedrohung für die deutsche Kulturindustrie. Er hat sich dazu in einer Pressemitteilung vom 19. 7. 2003 wie folgt geäußert:

http://www.attac.de/gats/hintergrund/kultur.php

Welche Probleme müssen im Bereich GATS und Kultur diskutiert werden?

Die Welthandelsorganisation (WTO) handelt nach dem Prinzip des Abbaus von Handelsschranken und der Liberalisierung von Märkten. Im Bereich der Kultur bedeutet das, dass in Deutschland zum Beispiel die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der Theater, Bibliotheken und Opernhäusern unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbs in Frage gestellt werden könnte.“

Wie sich GATS konkret auf die Instrumente von Kulturförderung und Kulturpolitik in Deutschland auswirkt, wird auch in einem Gutachten der Unesco plausibel dargestellt :

http://unesco-heute.de/0105/kkv_gutachten.htm

Weitere Informationen folgen…

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Kritik an GATS

Mai 14, 2008 · Kommentar schreiben

So wertvoll sich GATS (General Agreement on Trade in Services) besonders für die Privatwirtschaft ausnimmt und von eben dieser hochgepriesen wird, blieb teils vehemente Kritik von zahlreichen Seiten seit seiner Implementierung nicht aus.

Zu den namhaftesten GATS-Gegnern zählen:

- Attac

- Greenpeace

- Caritas

- weltweit zahlreiche Gewerkschaften

- zahlreiche Studentenverbände auf dem ganzen Globus

+ lokale Aktionsbündnisse (z.B.Die Armutskonferenz, etc. …)

Ihre Kritik an GATS enzündet sich hauptsächlich an folgenden Punkten:

1) Die Verhandlungen über neue Abkommen laufen unter Ausschluß der Öffentlichkeit und Verträge werden ausgehandelt, die nicht mehr rückgängig zu machen sind und das, ohne jemals einen parlamentarischen oder gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess durchlaufen zu haben

2) Besonders Banken und Versicherungen profitieren von GATS, was den Gegnern in linkslastigen Gruppierungen als Teil einer neoliberalen Weltordnung als bekämpfenswert erscheint

3) Studentenverbände beklagen eine fortschreitende „Ökonomisierung der Bildung“ durch GATS, z.B. durch Studiengebühren

4) Durch die Liberalisierung der Märkte kommt es zu einer zunehmenden Privatisierung von ehemaligen Staatsbetrieben, was häufig zu Lohnkürzungen für die Arbeitnehmer führt, was die jeweiligen Gewerkschaften auf die Barrikaden bringt

5) Da GATS massiv in nationales Recht eingreift, fürchten Kritiker eine Aushöhlung nationaler Souveränitätsrechte

6) Besonders lokale Bürgergruppierungen fürchten durch GATS einen Ausfall der bisher genossenen Versorgungssicherheit und Versorgungsstabilität

7) Durch GATS – so die Befürchtung – entstehe eine neue Form der Sklaverei und Apartheid. Durch den bereits in der Einleitung zu GATS erwähnten „mode4″ wäre es für reiche Industrieländer möglich,
weniger entwickelten Ländern die besten Köpfe zu entziehen, bzw. zeitlich befristete Arbeiter auf der ganzen Welt rekrutieren zu können, Ihnen aber durch die zeitliche Befristung Inländerrechte verweigern zu können und dieses System durch die bisherige Immigration zu ersetzen, da aus einem riesigen, globalen Pool an Arbeitskräften geschöpft werden könne.

Sehr interessante Informationen darüber bieten die Seiten:

http://www.attac.de/gats/

http://www.stoppgats.at/

Da die beiden Internetpräsenzen allerdings von GATS-Gegnern stammen, ist die einseitige Sicht auf GATS erklärlich, hält GATS aber auch den Spiegel vor.

Außerdem diente mir als Quelle dieses zu diesem Thema an Informationen reiche Buch:

Lange, Joachim: Füllhorn oder Büchse der Pandora? – GATS, der europäische Binnenmarkt und die Liberalisierung öffentlicher Dienstleistungen in Deutschland, Evangelische Akademie Loccum, Rehburg-Loccum, 2004

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Diskussion um GATS

Mai 10, 2008 · Kommentar schreiben

Das GATS hat in der Bevölkerung eine tiefgreifende Diskussion hervorgerufen.

Einige Tatsachen sprechen für dieses Abkommen:

1. Vorteile für Konsumenten (niedrigere Preise, größere Auswahl, Qualitätssteigerung)

2. Wachstum und Wohlstand (die EU ist Weltspitze auf dem Sektor der Dienstleistungen)

3. Mehr Arbeitsplätze (durch mehr Anbieter auf einem Sektor)

4. Effiziente Entwicklungshilfe (Wachstum und Modernisierung für die „Dritte Welt“)

5. Transparenz und Rechtssicherheit (eine fundierte juristische Basis für 145 Staaten der Erde)

6. Schnellere Innovation (Optimierung von Dienstleistungsprozessen)

7. Besserer Technologietransfer (Verbesserung der Lebensqualität)

Ob diese Vorteile tatsächlich auch als solche gesehen werden können, ist fraglich. Natürlich bleiben auch viele Kritikpunkte. Diese werden bald näher erläutert…

Meine Informationen stammen von www.progats.de ! (Ein guter EInblick über die Vorzüge von GATS, aber bitte beim Lesen beachten, dass diese Homepage von GATS-, Globalisierungsbefürwortern erstellt wurde.)

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Anwendungsbereiche GATS

Mai 9, 2008 · Kommentar schreiben

Wofür ist GATS konkret zuständig?

Das GATS prüft sogenannte „Maßnahmen“ (Gesetze, Regeln, Verfahren), die für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig sind. Unterschieden werden vier „Modalitäten“, in denen Leistungen erbracht werden:

Mode 1: Grenzüberschreitende Lieferungen

Die Dienstleistung wird vom Heimatland des Anbieters zum Konsumenten ins Ausland transferiert (z.B. E-Banking, wenn die Dienstleistung per Internet oder Telefon zu einem ausländischen Kunden übermittelt wird).

Mode 2: Ausländischer Konsum im Inland

Die Dienstleistung wird im Heimatland des Anbieters für einen ausländischen Konsumenten erbracht (z.B (Auslands-)Tourismus, Aufsuchen eines Zahnarztes im Ausland).

Mode 3: Handelsniederlassungen im Ausland

Die Dienstleistung wird im Heimatland des Konsumenten durch die Niederlassung eines ausländischen Anbieters erbracht (z.B. Direktinvestitionen oder Joint-Ventures im Ausland).

Mode 4: Natürliche Personen im Ausland

Die Dienstleistung wird im Heimatland des Konsumenten durch eine ausländische, natürliche Person erbracht (z.B. Persönliche Beratung durch einen ausländischen Rechtsanwalt (in seinem Heimatrecht) im Inland; Erntehelfer aus dem Ausland).

Anmerkung: Nur bei Mode 1 und 2 befindet sich der Anbieter der Dienstleistung nicht im Heimatland des Konsumenten.

Ausnahmen bzgl. dieser Prinzipien sind nur in bestimmten Fällen möglich:

Transparenz: Von dieser Regel gibt es eigentlich keine Ausnahme; das geduldete Bankgeheimnis in den Steuerparadiesen zeigt aber (wie auch im aktuellen Fall Liechtenstein), dass dieses Prinzip oft vernachlässigt wird, wenn man es freundlich ausdrücken möchte.

Meistbegünstigungsklausel: Die Länder müssen ausländische Leistungserzeuger genauso behandeln wie die bestgestellten heimischen Anbieter. Ausnahmen sind auf einen Zeitraum von 10 Jahren beschränkt.

Gleichbehandlung: Ausländische Anbieter müssen inländischen Anbietern gleichgestellt werden (egal ob staatliche oder private Unternehmen). Sogenannte „wettbewerbsverzerrende“ Subventionen müssen eingeschränkt oder verboten werden.

Marktzugang: Eine Beschränkung ist nicht erlaubt. In bestimmten Fällen muss verhandelt werden.

GATS soll in Zukunft noch mehr Prozesse unterlaufen. Dabei sollen immer mehr Dienstleistungsgeschäfte diesen vier „Modalitäten“ unterworfen werden. Um dieses Ziel zu verwirklichen, forderte die WTO-Ministertagung von 2001 die Länder auf, eine Liste mit „Anfragen“ (Liste der Länder mit Dienstleistungen, die sie in anderen Ländern liberalisiert sehen wollen) und „Angeboten“ (Liste mit Dienstleistungen, die ein Land zu liberalisieren bereit ist) aufzustellen. „Anfragen“ und „Angebote“ sollten dann aufeinander abgestimmt werden.

Denkt deshalb einmal über folgende Fragen nach: Werden die einzelen Bedürfnisse der Länder hierbei nicht unzureichend behandelt? Ist es okay, die Länder vor vollendete Tatsachen zu stellen? Wie können auf anderem Wege Ergebnisse erzielt werden?

Quellen: Le Monde Diplomatique, „Atlas der Globalisierung“, S.114-115 (auch in den Unterlagen zu finden)

Die Infos bei Wikipedia (GATS) sind als Einstieg wirklich auch sehr hilfreich!

to be continued…

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GATS-Eine Einführung

Mai 7, 2008 · Kommentar schreiben

Was bedeutet eigentlich GATS und wie ist es entstanden?

GATT (General Agreemant on Tariffs and Trade) wurde 1947 abgeschlossen und beschränkte sich ausschließlich auf den Handel mit Waren. Erst später wurde der Handel mit Dienstleistungen (GATS: General Agreement on Trade and Services) hinzugefügt. Doch warum wurde GATT erweitert? Ausschlaggebend war das Interesse am Dienstleistungshandel (ausgehend von den Industrieländern). Die Initiativen für Verhandlungen gingen vor allem von den USA aus, deren Telekommunikations-, Finanz- und Transportunternehmen sich für die Integration des Dienstleistungshandels in das Welthandelsrecht einsetzten und für diese Liberalisierung auch aktive Lobby-Arbeit betrieben.

Warum hatten die Industrieländer ein so großes Interesse an GATS?

Wichtig war die zunehmende Konkurrenz bezüglich industrieller Produkte. Die Industrieländer wollten mit dem Dienstleistungshandel einen Bereich erschließen, in dem sie sich gegenüber den Entwicklungsländern im Vorteil fühlten. Außerdem entstanden im Zuge der Liberalisierung und Deregulierung viele privatwirtschaftliche Unternehmen, wodurch Marktinteressen in Bereichen geschaffen wurden, die zuvor von staatlichen Monopolen kontrolliert wurden.

Was unterscheidet GATS von GATT?

Produktion und Konsum einer Dienstleistung fallen häufig zusammen, wohingegen das bei Waren weniger der Fall ist. Dadurch wird ein direkter persönlicher Kontakt zwischen Dienstleistungserbringer und -empfänger erforderlich. Daraus ergeben sich folgende Probleme: Der Dienstleistungshandel betrifft in erster Linie grenzüberschreitenden Verkehr von natürlichen und juristischen Personen und geht daher mit sensiblen politischen Fragen einher (Einwanderung, Niederlassung ausländischer Unternehmen). Weiterhin ist der Grenzeintritt von Dienstleistungen weniger kontrolliert, da es auf Dienstleistungen keine Zölle gibt. Ein Spannungsverhältnis des jeweiligen Staates mit dieser Liberalisierung ist die Folge.

EIne sehr gute Einführung findet sich in den Unterlagen im Internet (Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht S.134-154).

Fortsetzung folgt…

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