International Economic Law

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Basel II – Ein Überblick

Juli 1, 2008 · Kommentar schreiben

Die Finanzmarktkrise, ausgelöst durch Turbulenzen im (amerikanischen) Kreditmarkt, hat die hochgradige Notwendigkeit der schnellen Umsetzung eines schon 2004 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossenen Abkommens, Basel II, zur Regelung des internationalen Bankensektors und insbesondere der Kreditvergabe aufgezeigt. Dieses Abkommen soll auf verschiedenen Problemfeldern Wirkung entfalten: Allgemein soll das internationale Finanzsystem stabilisiert werden, wozu eine sichere Solvenz der Banken angestrebt ist. Dazu sollen auf internationaler Ebene einheitliche Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe geschaffen werden, wobei die Risiken weitaus starker miteinbezogen werden sollen. Dem soll nicht nur durch eine bessere Erfassung und Berücksichtigung der Risiken bei der Kreditvergabe, sondern auch durch eine ausreichende Eigenkapitaldeckung der Banken zur Abdeckung der Risiken Rechnung getragen werden. Auch die Offenlegungspflicht der Unternehmen soll verstärkt werden. Diese Zielsetzungen werden in 3 Säulen aufgeteilt:

Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
Die Anforderungen der Hinterlegung von Krediten mit Eigenkapital durch die Banken sollen stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig gemacht werden. Dies ist erforderlich, damit die Banken im Falle von Verlusten im Kreditgeschäft ausreichend Ressourcen zur “Abfederung” dieser Ausfälle zur Verfügung steht. Bisher mussten nur die Risikoarten Kreditrisiko und Marktrisiko mit Eigenkapital abgesichert werden, in Zukunft gilt dies auch für das operationelle Risiko (“Betriebsrisiko“).
Daneben behandelt Säule I die verschiedenen Verfahren zur Berechnung der Mindestkapital-Anforderungen diese drei Risikosorten. Die Systeme zur Messung des Risikos von Kredite und für deren Preise stellen verstärkt auf das individuelle Rating der Kreditnehmer ab. Dies wird eine zunehmende Differenzierung bei der Preisgestaltung von Krediten zur Folge haben. Firmen mit guten Ratings werden günstigere Kredite erhalten als schlecht geratete. Dies bezeichnet man als «risikogerechtes Pricing».

Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
Die Säule II beinhaltet die Anforderungen für die Überwachung der Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Risiken und Eigenmittel im Geschäft der Banken.
Die (nationalen) Aufsichtsinstanzen müssen überprüfen, dass jede Bank über ein funktionierendes Risikomanagement verfügt und ob das hinterlegte Eigenkapital dem Risikoprofil der Bank entspricht. Bei Abweichungen müssen Maßnahmen durch die jeweilige Finanzmarktaufsichtsbehörde eingeleitet werden.

Säule 3: Erweiterte Offenlegung
Die Marktteilnehmer sollen zu mehr Offenlegung und Transparenz verpflichtet werden. Dazu gehören Publizitätsvorschriften hinsichtlich des Risikoprofils einer Bank und ihrer damit verbundenen Eigenkapitalausstattung wie auch zu ihren angewandten Risikomessungsverfahren (ratings). erhalten. Diese Offenlegungsvorschriften sollen das Informationsangebot und die Marktdisziplin stärken.

Die Baseler Rahmenvereinbarung wurde im Juni 2004 veröffentlicht und ist Ende 2006 in Kraft getreten. Auf europäischer Ebene erfolgte die Umsetzung von Basel II in verbindliches Recht durch die Veröffentlichung der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) im Juni 2006.

Quellen:
http://www.bis.org/publ/bcbsca.htm (hier ist auch der Text des Abkommens verfügbar. Falls der Link nicht funktioniert: BIS home –> Monetary & financial stability –> Basel II)
http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php
https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/BaselIIErhhteFinanz572/GrundzgevonBaselII/_start.htm
http://www.eycom.ch/basel-ii/de.aspx

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Die Rolle der Zentralbanken in der Finanzmarktkrise

Mai 30, 2008 · 1 Kommentar

Ich möchte alle, die sich für Geldmarktpolitik und besonders für die Aufgaben der Zentralbanken interessieren, auf einen sehr guten Radiobeitrag hinweisen, den ich auf der Website der BBC gefunden habe: „Failure at the Central Bank“ (http://downloads.bbc.co.uk/podcasts/worldservice/docarchive/docarchive_20080523-1704.mp3) falls der Link nicht funktioniert, einfach auf bbc.co.uk nach dem Titel suchen

 

Kurzzusammenfassung:

In diesem Beitrag wird die Frage aufgeworfen, inwieweit die europäische, englische und amerikanische Zentralbank von dem Entstehen einer gefährlichen Spekulationsblase auf dem Kredit- und Immobilienmarkt gewusst hat und inwieweit sie verpflichtet bzw. ihnen es möglich gewesen wären, zu intervenieren. Es kommt ein hoher Mitarbeiter der Investmentbank Goldman Sachs zu Wort, der sich überraschenderweise für eine stärkere formelle Verpflichtung der Zentralbanken zur Intervention bei übermäßigen Steigerungen von Vermögenspreisen und einer zu leichten und zu billigen Vergabe von Krediten ausspricht. Jean – Claude Trichet, der Chef der EZB, hingegen lehnt solche Vorstellungen als unrealistisch ab und betont, dass die Pflicht der EZB nur die Garantie der Preisstabilität und bisweilen die Bereitstellung von Liquidität sei. Letzteres wird etwas genauer ausgeführt. Eine Mitarbeiterin der Bank of England betont die Rolle der Zentralbanken als „letzte“ Kreditgeber, wenn in Krisenzeiten der kommerzielle Kreditmarkt eintrocknet und es zu ernsthaften Liquiditätsengpässen kommt. Dieser Aufgabe sei im Zuge der Finanzkrise va die EZB nachgekommen, die als erste der Zentralbanken den Banken längerfristige Kredite gewährte und Hypotheken als Sicherheiten akzeptierte.

Der letzte Teil des Beitrags beschäftigt sich mit der Problematik des richtigen Umgangs mit dem Zinssatz in der momentanen Situation, die von einer steigenden Inflation wegen extrem hoher Rohstoff- und Lebensmittelpreise auf der einen Seite und einer Verlangsamung der Konjunktur auf der anderen Seite geprägt ist. Das Senken der Zinsen zur Belebung der Konjunktur (das Verhalten der US Fed) hätte eine weitere Stimulierung der Inflation zur Folge, während eine Beibehaltung des Zinssatzes (Verhalten der EZB) oder gar dessen Anhebung die Verlangsamungs- oder gar Rezensionsgefahr steigen ließe. Eine Pat-Situation also.

 

Wer einmal ein paar Statements zur aktuellen Krise von Großspekulant und Fondsmanagerlegende George Soros sehen will, gibt in Youtube einfach seinen Namen ein. Von den vielen Resultaten  ist zB „George Soros on credit crunch and BSC“ gut.

 

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Die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 2

Mai 27, 2008 · Kommentar schreiben

Welche Problemfelder sind durch die Finanzmarktkrise offengelegt worden? Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich noch einmal kurz auf einige auffällige Entwicklungen im Finanzsektor vor der Krise eingehen, um dann jene Schwächen des Marktes aufzuzeigen, welche diese Entwicklungen aus dem Ruder laufen ließen und daher großen Regelungsbedarf haben.

Jüngere Entwicklungen vor der Krise (vgl. Blogeintrag „die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 1″):
• die Entstehung zahlreicher innovativer, häufig komplexer Finanzinstrumente wie Collateralised Debt Obligations (CDOs),Mortgage-Backed Securities (MBS) und Credit Default Swaps (CDSs)
• damit verbunden war die weltweite Ausbreitung des „originate-and-distribute“-Modells. Damit maximieren die Banken ihre Einnahmen aus der Neukreditvergabe. Die Darlehen werden entweder bilanzextern in Tochtergesellschaften verwaltet oder (der weitaus größere Teil) durch die verstärkte Nutzung von Verbriefungstechniken an den weltweiten Finanzmärkten verkauft; und zwar nicht nur an andere Banken, sondern in immer stärkerem Maße auch an neuartige, häufig nicht regulierte Finanzakteure wie z.B. Hedgefonds. Der Gewinn der Banken basiert bei diesem Modell auf der Veräußerung der selbst vergebenen Kredite und nicht auf Zinsgewinnen.
• das Aufkommen neuer, z. T. kaum oder gar nicht beaufsichtigter Marktakteure sowie der Bedeutungsgewinn des Investmentbankings.

Den Ablauf der Folgen dieser Entwicklungen habe ich in meinen letzten Bloeintrag („die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 1″) aufgezeigt. Welche Schwachstellen des Finanzmarktes waren nun für die “Eskalation” verantwortlich und müssen daher von Regelungen erfasst werden?

1) Risikomanagements der Banken:
Das Risikomanagement vieler Finanzakteure hat mit diesen Entwicklungen nur bedingt Schritt gehalten. Zum einen hinsichtlich der teilweise vernachlässigten Behandlung oder zu schwachen Bewertung der Ausfallrisiken, Konzentrationsrisiken, Marktrisiken und Liquiditätsrisiken vor allem der neuartigen strukturierten Produkte, zum anderen hinsichtlich bilanzexterner Tochtergesellschaften. Hinzu kam ein Rückgang der Einkommens- und und Vermögensprüfung bei Kreditvergaben (v.a im Subprime Segment).
Auch verließen sich die Banken in der Beurteilung der Kredite allgemein zu sehr auf Credit rating agenturen (CRA’s), deren Bewerrtungsstandards ebenfalls ungenügend (und z.T, interessengebunden) waren.

2) Transparenz der Finanzakteure:
Insbesondere bei der Offenlegung von Risiken. Dies betrifft nicht nur die Kreditwirtschaft, sondern alle Finanzmarktakteure – Investmentfonds, Private-Equity-Gesellschaften und Hedgefonds eingeschlossen. Ein Aspekt in diesem Zusammenhang ist z.B. der Umgang mit den internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Ziel ist eine umfassende Transparenz der Konzernabschlüsse.
Ungenügende Transparenz herrschte vor allem bei CRA’s über Kriterien und Modelle in der Bewertung von Krediten.
Die neuen Finanzinnovationen und das “originate and distribute” Moedell verstärkten die auf den Kreditmärkten ohnehin vorhandenen Intransparenzen. Im Mittelpunkt steht hier die Frage, wie man die im Verbriefungsgeschäft auftretenden Informationsasymmetrien zwischen dem „Originator“, dem „Endinvestor“ und zwischengeschalteten Stellen verringern kann. Interessengebundenes rating stellt in diesem Zshg. eine große Gefahr dar.
Die Bereitschaft des Bankensektors zur Kreditvergabe hängt stark vom Vertrauen der Marktteilnehmer zueiander ab. Transparenz ist wesentliche Voraussetzung für die Entstehung von Vertrauen.

3) Eigenkapitalbedarf der Finanzakteure:
Das Kreditwesen, v.a. der Handel und Besitz von komplexen, strukturierten Kreditprodukten muss durch ausreichend Eigenkapital der Akteure (Banken, Investmentfirmen) gedeckt sein, um Ausfallrisiken vorzubeugen. Diese Vorschrift muss sich auch auf bilanzexterne Tochtergesellschaften beziehen. Nur so können z.B. größere Abschreibungen durch Ausfälle verkraftet werden und die Stabilität der Finanzinstitutionen und damit die Versorgung des Marktes mit Krediten auch in Krisenzeiten gesichert werden.

Ein generelles Problem ist die starke Tendenz der Finanzmärkte zur Prozyklizität. Das bedeutet, dass die Bewertung von Finanzmarkt- und Kreditrisiken im konjunkturellen Aufschwung tendenziell zu optimistisch, im konjunkturellen Abschwung dagegen oft zu pessimistisch ausfällt. Es würde die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des globalen Finanzsystems erhöhen, wenn stärkere Sicherungsmechanismen gegenüber größeren zyklischen Schwankungen geschaffen würden. Denn die jüngsten Finanzmarktentwicklungen haben verdeutlicht, dass ein stark prozyklisches Anlage- und Investitionsverhalten der Finanzakteure mit hohem Verlustpotenzial verbunden ist. Erste Überlegungen beschäftigen sich mit folgenden Lösungsansätzen: Ein verstärkter Aufbau von Kapital- und Liquiditätsreserven (Siehe Punkt 3) könnte in wirtschaftlich guten Zeiten auch allgemein einen Sicherheitspuffer für den konjunkturellen Abschwung darstellen. Außerdem könnten konservativere bzw. längerfristig orientierte Risikomaße einen Beitrag zur Reduzierung der Prozyklizität leisten. Beide Ansätze sind in ihren Grundzügen bereits in Basel II enthalten, auf dass ich in späteren Einträgen noch zu sprechen komme.

Quellen:

- http://www.banque-france.fr/gb/publications/telechar/bulletin/164focus.pdf
- http://www.bundesbank.de/download/presse/reden2008/20070407.
weber.finanzmarktfragen.pdf
- http://www.fsforum.org/publications/FSF_Report_to_G7_11_April.pdf
- http://www.wsws.org/de/2008/feb2008/nb5-f23.shtml

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Die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 1

Mai 18, 2008 · 1 Kommentar

Die Finanzmarktkrise die im Sommer 2007 begann, ist der Höhepunkt eines beispiellosen Booms des Kreditmarkts und von Fremdfinanzierungen (Leverage) im Finanzsystem der westlichen Industrienationen, vor allem in den USA. Günstige ökonomische Bedingungen, sehr niedrige reale Zinssätze und reichlich verfügbare Liquidität trugen zur Bereitschaft von sowohl Kreditnehmern wie auch Kreditgebern bei, immer größere Risiken bei der Kreditaufnahme bzw. -Vergabe auf sich zu nehmen und Kredite an Personen / Firmen mit unzureichender Bonität zu vergeben. Der Hauptschauplatz dieser Prozesse war der US Immobilienmarkt. Durch die Entstehung des default swap markets, der den einfachen Handel mit Versicherungen gegen Kreditrisiken ermöglicht, sowie durch die steigenden Immobilienpreise und die damit verbundene niedrige Nichterfüllungsrate der Kredite wurde die Kreditvergabe noch zusätzlich erleichtert und ermutigt.
Zusammen mit dieser leichten Bereitschaft zur Vergabe und Aufnahme von Krediten entstanden in der Finanzbranche zahlreiche innovative Kredit- und Fremdbeteiligungsinstrumente, die zwar den Boom mit ermöglichten aber gleichzeitig das Risikomanagment des Finanzsystems und seiner Institutionen überforderten und sich heute als Träger „fauler Kredite“ entpuppen.
Ein gutes Beispiel für ein solches im Zusammenhang mit der Krise oft erwähntes Finanzinstrument sind die sog. Collateralised debt obligations (CDO’s): Das sind Schuldverschreibungen, die sich nicht mehr auf einen konkreten Kredit beziehen, sondern durch die Bündelung und Stückelung zahlreicher einzelner Kredite oder sogar aus mehreren CDO’s entstanden sind. Das Gefährliche daran ist nun, dass die Risikoeinschätzungen der ursprünglichen Kreditgeber der Einzelkredite in CDO’s verwässert werden und eine Bewertung von CDO’s durch die Kredit Rating Agenturen erschwert bzw. manipuliert wird. Auf diesem Weg geht der Blick auf die Risikoexponierung der Kredite wie z.B. einer Abschwächung des spezifischen Marktsegments eines einzelnen Kredits und auf die Notwendigkeit der Absicherung von riskanten Krediten verloren. So ist u.a. die sehr oft unzureichende Kapitaldeckung der wechselnden Kreditgeber (CDO Besitzer) und der allgemeine Niedergang von Sicherungsstandards bei dem Aufkauf solcher Schuldverschreibungen zu erklären.
Viele Kreditprodukte waren sogenannte asset backed securities (ABS), wobei sich vor allem die speziellere Form der mortgage backed securities (MBS), durch Immobilienwerte gedeckte Kreditanlagen, als bedeutungsvoll erweisen sollte. Diese waren vor allem durch Immobilienwerte aus dem sog. Subprime Segment (unteres Segment) des Immobilienmarktes abgesichert. Die Risiken sind v.a. hier als viel zu schwach bewertet worden.
Als sich die Folgen der immer laxer gewordenen Kreditvergaben in Form einer steigenden Zahl von überfälligen Forderungen zeigten, die Preise auf dem US Immobilienmarkt fielen und es zu zahlreichen Negativbewertungen von MBS’s und CDO’s durch rating Agenturen kam, führte dies zu einem Vertrauensverlust der Anleger und der Kreditmarkt zog sich in einer schnellen Reaktion zusammen und es kam zu großen Liquiditätsengpässen. Es entstand große Unsicherheit in der Bewertung der Kredite, die sich größtenteils im Besitz der großen Banken und Hedge Fonds befinden. Immer neue Entdeckungen fauler Kredite zwingen seitdem die Banken zu Rekordabschreibungen (UBS: 25,5 Milliarden € !), die u.a. zur Pleite der Investmentbank Bear Stearns oder der britischen Bank Northern Rock geführt haben. Insgesamt ist die derzeitige Situation durch Risikovermeidung, Liquiditätsengpässe, weiterhin große Unklarheit über den Wert der fraglichen Kreditprodukte und Unsicherheit über die Verfasstheit der großen Finanzinstitutionen sowie pessimistische gesamtwirtschaftliche Prognosen geprägt. Diese Faktoren bilden einen sich selbst verstärkendem negativen Kreislauf, der für die USA wohlmöglich in eine Rezension führt.
Nach dieser groben Einführung in die Gründe der Finanzmarktkrise solten einige Schwachstellen des Marktes deutlich sein. Für unsere Übung bleibt die Frage, mit welchen gesetzlichen Regelungen man diese beheben kann um in Zukunft derartigen Entwicklungen vorzubeugen. Unbestreitbar eines der größten Problemfelder das nach Regulierung verlangt, liegt bei den Reglementierungen der Kreditvergabe und der erforderlichen Eigenkapitaldeckung der Kreditgeber. Z.b. das Abkommen Basel II weist stark in diese Richtung. Mehr dazu in den nächsten Blogeinträgen.

Quellen:
- http://www.fsforum.org/publications/FSF_Report_to_G7_11_April.pdf
- http://www.boerse-online.de/wissen/lexikon/boersenlexikon
- verschiedene Zeitungsartikel

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