International Economic Law

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Enteignungsrecht

Juni 17, 2008 · Kommentar schreiben

• Enteignungsrecht
– Eigene Staatsangehörige

• Weitgehende Regelungsfreiheit: Verfassungsrecht

• Art. 26 BV, 1. ZP zur EMRK
– Ausländische Staatsangehörige

• Fremdenrechtlicher Mindeststandard

• Öffentlicher Zweck, nicht diskriminierend,
Entschädigungspflicht

• Gegenstand des Enteignungsrechtes
– Immobilien, bewegliche Sachen
– Bankguthaben, Anteile an Gesellschaften
– Nutzungsrechte (z.B. Erdölkonzessionen)
– Umstritten: Vertragsverletzung als Enteignung?

• Folgen der völkerrechtswidrigen Enteignung
– Staatenverantwortlichkeit besteht durch die Zahlung von Schadenersatz
– Volle Entschädigung
– Hauptanwendungsfall: Verletzung von
Investitionsschutzabkommen

„Hull-Formel“ zur Höhe der Entschädigung

• Entwickelt im Zusammenhang mit mexikanischen Enteignungen
nach 1917

• Entschädigung: Unverzüglich, dem Wert nach angemessen und
effektiv (prompt, adequate and effective)

• Gegenpol zur Calvo-Doktrin
- kein fremdenrechtlicher Mindeststandard
- viele Entwicklungsländer lehnen Besserstellung von Ausländern zu Inländern ab
- höchstens Gleichstellung der ausländischen Investoren mit Inländern
- inländische und ausländische Investoren steht nur der Rechtsschutz der nationalen Gerichte
des Gaststaates zu

• Internationaler Gerichtshof
– Zuständigkeit des IGH

• Nur Streitigkeiten zwischen Staaten

• Abhängig von Zustimmung der Staaten
– Barcelona Traction Case (Text Nr. 21)

Rechtsproblematik:

– Fehlender Konsens, widersprüchliche Rechtsprechung,
politische/ideologische Konflikte
– Ansätze der Gerichte

• Beizug von Kollisionsrecht, act of state doctrine
– Diskriminierung generell als widerrechtlich akzeptiert

• Unterschiedliche Definitionen von Diskriminierung

• In der Praxis schwierig zu beweisen

Kategorien: Expropriation · Investment Protection · State Sovereignty
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Enteignungen, Historische Beispiele ( Iran )

Juni 3, 2008 · Kommentar schreiben

In der Geschichte des letzten Jahrhunderts sind viele Beispiele von Enteignungen zu finden.

In diesem Artikel werden ein paar bedeutende Enteignungen aufgelistet werden. Mit diesen historischen Beispielen wird es möglich sein Bedeutung und Umfang von Enteignungen realistisch einzuordnen.

Iran 1951

1951 wurde Schah Mossadegh zum iranischen Premierminister gewählt. Er veranlasste die Verstaatlichung der iranischen Erdölvorkommen. Dazu wurden die Anlagen der britischen Anglo-Iranian Oil Company enteignet. Die AICO ( heute BP ) kontrollierte durch ein Abkommen von April 1933 die Ölvorkommen. Nach diesem Vertrag standen dem Iran nur 20% des Gewinnes bis 1993, der Ölförderung zu.

Mossadegh verlangte eine Neuregelung des Vertrages, was jedoch von der AICO und der britischen Regierung abgelehnt wurde.

Im April 1951 wurde die Ölförderung verstaatlicht und die Anlagen der AICO enteignet. Im Juni 1951 wurde ein Vergleichsvorschlag vom internationalen Gerichtshof in Den Haag unterbreitet, der aber von der iranischen Regierung abgelehnt wurde.

1953 eskalierte die Situation. Zu erst dankte der iranische Schah ab, da er mit der demokratischen Regierung Irans im Streit lag und von dieser Schrittweise entmachtet worden war.

Am 19 August 1953 wurde das Unternehmen Ajax durchgeführt. Ajax wurde von der amerikanischen CIA geplant und mit britischer Hilfe finanziert. Das Unternehmen sah vor durch einen gekauften Putsch, von Teilen der iranischen Armee und mit Unterstützung des Schahs im Exil, die Regierung Mossadegh mit gewallt zu entfernen.

Mossadegh wurde nach Erfolg des Putsches unter Hausarrest gestellt, der Schah übernahm wieder die Regierungsgeschäfte und der Vertrag von 1933 wurde wieder in Kraft gesetzt und alle britischen Ölförderanlagen zurückgegeben und großzügig entschädigt.

Dieser Fall zeigt wie weitrechend die Entscheidung der iranischen Regierung gewesen war die Ölproduktion aus der ausländischen Hand zu nehmen und ohne realistische Einigungsmöglichkeit zu enteignen.

Kategorien: Expropriation
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