International Economic Law

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WTO und Umweltschutz

Juni 28, 2008 · Kommentar schreiben

In diesem Eintrag möchte ich die Sicht der WTO auf das Thema Umweltschutz darstellen.

Umweltschutz und nachhaltige Entwicklung sind Grundsätze der WTO. Sie fordert ihre Mitglieder auf, dem Freihandel offen gegenüber zu stehen, ohne dabei den Umweltschutz aus den Augen zu verlieren, da beide nach Ansicht der WTO miteinander verkuppelt sind. Denn nur durch freien Handel ist eine effiziente Ressourcennutzung möglich, die wiederum zu Wirtschaftswachstum und steigendem Wohlstand führt, wovon letztendlich die Umwelt profitiert: „An important element of the WTO’s contribution to sustainable development and protection of the environment comes in the form of furthering trade opening in goods and services to promote economic development, and by providing stable and predictable conditions that enhance the possibility of innovation. This promotes the efficient allocation of resources, economic growth and increased income levels that in turn provide additional possibilities for protecting the environment.“ (I)

Damit das erreicht werden kann, ist es wichtig das richtige Maß zwischen nationalen Umweltschutzgesetzen und Freihandel zu finden. Den sog. “green protectionism(II) zu verhindern ist eine Aufgabe des von der WTO geschaffenen Committee on Trade and Environment (CTE). Umweltschutzstandards sollen nicht abgeschwächt, sondern müssen sinnvoll gesetzt werden, da sonst die Gefahr der Entstehung von Handelsbarrieren droht. Die richtige Balanz gilt dann als gegeben, wenn trotz Umweltschutzregelungen folgende Grundsätze befolgt werden:

  • consistent with WTO rules
  • take into account capabilities of developing countries
  • meet the legitimate objectives of the importing country (III)

Hierbei handelt es sich jedoch nur um Grundsätze und keine feste Regelung. Bezüglich des Umweltschutzes lässt sich eine solche im GATT Artikel XX (b) und (g) finden. Gemäß diesem Artikel ist ein WTO Mitgliedsstaat bei Maßnahmen, die “ necessary to protect human, animal or plant life or health“ (b) oder „relating to the conservation of exhaustible natural resources if such measures are made effective in conjunction with restrictions on domestic production or consumption“ (g) sind, von seiner vertraglichen Verpflichtungen entbunden.

Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt zum Beispiel der sog. „US-Shrimp“ Fall: Die USA verhängten, u.a. auch weil dies amerikanischen Fischern schon seit einiger Zeit nicht mehr erlaubt war, ein Importverbot auf Shrimps, die mit Netzen gefangen worden waren, die auch für Schildkröten eine Gefahr darstellten. Dagegen legten Indien, Thailand, Malaysia und Pakistan gemeinsam Beschwerde bei der WTO ein, weil sie sich in ihrer Exporttätigkeit gehindert sahen. Letztendlich wurde diesen Staaten auch Recht gesprochen, da die USA karibischen Staaten längere Fristen zur Umstellung auf neue Fangmethoden und noch dazu technische Unterstützung bei der Umrüstung gewährt hatte, was als eine klare Benachteiligung der Kläger galt. Gleichzeitig wurde klargestellt, dass der Schutz der Schildkröten unter GATT Artikel XX (g) falle. Hätten die USA karibische Staaten nicht begünstigt, dann wäre ihr Importverbot für Shrimps aus Südostasien also rechtens gewesen.

Quellen: (I) http://www.wto.org/english/tratop_e/envir_e/envt_intro_e.htm

              (II) http://www.wto.org/english/tratop_e/envir_e/envir_req_e.htm

             (III) http://www.wto.org/english/tratop_e/envir_e/envir_req_e.htm

           

Kategorien: Environmental Protection · WTO
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NAFTA Chapter 11 und Umweltschutz I

Juni 15, 2008 · Kommentar schreiben

In meinen vorangehenden Blogeinträgen habe ich Beispiele für Konflikte zwischen Umweltschutz und Wirtschaft gebracht, die in erster Linie in nord- und mittelamerikanischen Staaten ausgetragen worden sind. Handelt es sich bei den beteiligten Parteien um Unterzeichner des NAFTA, wie das bei den Fällen Metalclad/Mexiko und Myers/Kanada ja der Fall ist, so werden diese Streitigkeiten oft auf Grundlage des 11. Kapitels des North American Free Trade Agreement (welches hier nachgelesen werden kann) beigelegt. In diesem und einem nächsten Eintrag möchte ich das Kapitel 11 vorstellen und darlegen, warum es von vielen Seiten kritisch betrachtet wird.

Kapitel 11 erlaubt es Investoren gegen den Gaststaat vorzugehen, falls er sich in irgendeiner Weise diskriminiert fühlt, oder gar der Meinung ist, er würde enteignet werden. Sollte dies der Verfall sein, so steht es dem Investor offen, entweder vor ein Gericht im Gastland zu ziehen, oder eine Beilegung des Streites vor einem internationalen Schiedsgericht zu suchen.

Zusammengefasst lässt sich der Sinn und die Aufgabe des NAFTA Chapter 11 folgendermaßen zusammenfassen: Substantively, Chapter 11 defines its scope, applies basic nondiscrimination trade principles, sets “international” norms for fair treatment of investors and due process, and guarantees compensation for any government expropriation of a foreign investment. Procedurally, it establishes a system of binding arbitration for resolving any dispute between an investor from one NAFTA country and the government of another NAFTA country, the so-called investor-State arbitration.“

Chapter 11 soll Investoren nicht nur vor staatlichen Eingriffen schützen, sondern dient auch dazu, ausländische Unternehmen den inländischen gleichzustellen. Das heißt also, dass letztere in keinster Weise bevorzugt behandelt werden dürfen.

Die Grundsätze des Chapter 11 lauten folgendermaßen:

 1. Protection from expropriation, or measures tantamount to expropriation  (Article 1110)

2. National treatment obligations (Article 1102)

3. Prohibition of performance requirements (Article 1106)

4. Obligations for minimum international standards of treatment (Article 1105)

 

 

weitere Links zum Thema: http://www.envireform.utoronto.ca/pdf/Conference/Gaines.pdf

                                              http://en.wikipedia.org/wiki/North_American_Free_Trade_Agreement#Chapter_11

Kategorien: Environmental Protection · Investment Protection
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