International Economic Law

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´Corporate Responsibility` – Chancen privater Entwicklungshilfe

Juli 9, 2008 · Kommentar schreiben

Bereits in einigen Beiträgen wurde vom Schlagwort „corporate responsibility“ gesprochen, in Zusammenhang mit dem wachsenden Einfluss transnationaler Unternehmen (TNU) auf die menschenrechtliche Situation in Entwicklungsländern.

Wie problematisch sich das Handeln internationaler Großkonzerne auf die Situation der Bevölkerung auswirkt zeigt sich in Ländern, die nicht mehr in der Lage oder nicht bereit dazu sind, den Menschenrechtsschutz zu gewährleisten.

Der Einfluss der Unternehmen beginnt mit ihrer Standortpolitik. Unternehmen können entweder eigene Produktionsstätten eröffnen oder Partner vor Ort wählen, die dann den Herstellungsprozess von Subunternehmen überwachen. Bereits hier kann es problematisch werden, wenn die TNU selbst nicht für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in den Subunternehmen sorgen.

Ein Punkt, auf den ich hier aufmerksam machen möchte steht in Zusammenhang mit der Möglichkeit des Heimatstaates, Gesetze zur Bindung der TNU bezüglich ihres Handelns im Ausland zu erlassen:

- Es könnte hier zu Konflikten kommen, wenn die Gesetzgebung im Heimatland, mit der im Gastland nicht vereinbar wäre.

- Dies sollte dann zu keinem Konflikt führen, wenn z.B. Schutzbestimmungen im Heimatstaat höher wären, als im Gaststaat.

- Strengere Bestimmungen im Heimatstaat wiederum benachteiligen die jeweilige Industrie, im Vergleich zu der, anderer Länder.

Besonders für große Unternehmen, die bei ihren Produkten besonders stark auf die Kundenloyalität angewiesen sind, wie beispielsweise die Hersteller von Markenkleidung, ist es wichtig, dass ihr Markenname einen guten Ruf genießt. Um diesen zu schützen, werden sie vermehrt wert darauf legen, bei ihren Produktionsstätten im Ausland nicht in Verbindung mit Menschenrechtsverletzungen gebracht zu werden und sich vielleicht sogar durch Engagement in den betroffenen Regionen positiv von anderen Herstellern abzuheben.

Es wäre interessant genauer zu untersuchen, wie sich verschiedene Entwicklungsprogramme von transnationalen Unternehmen auf die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den jeweiligen Ländern auswirken. Einen Artikel hierzu hat das „Overseas Developement Institute“ London 2008 veröffentlicht:

http://www.eldis.org/go/topics/resource-guides/corporate-responsibility&id=37672&type=Document

Dass sich eine positive Entwicklung aus den Wirkungsmöglichkeiten des privaten Sektors ergeben kann, obwohl Unternehmensziele und soziale Ziele einander häufig nicht nahe stehen, zeigt ein weiterer Artikel des „Overseas Developement Institute“:

http://www.eldis.org/go/topics/resource-guides/corporate-responsibility&id=37671&type=Document

Es werden dabei vier Schritte herausgehoben, die eine effektive Unterstützung durch die Wirtschaft bieten können:

- Engagement in Form von Spenden für wohltätige Zwecke wie z.B. Waisenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.

- Die Aufnahme von verantwortungsbewussten Richtlinien in die eigenen Unternehmensregeln, wie z.B. die Richtlinien des Global Compact.

- Wirtschaftsstrategien immer unter dem Aspekt ihrer Sozialverträglichkeit bewerten und nach Möglichkeit Maßnahmen ergreifen, die die regionale Wirtschaft stützen.

- Globale Zusammenarbeit der Unternehmen untereinander nach allgemeinen Grundsätzen, zum Beispiel in Zeiten von Wasserknappheit.

Die Theorie, die hinter diesen Ansätzen steckt ist, dass ´Corporate Responsibility` über allein wohltätige Projekte hinaus, weiter greifende Möglichkeiten für die Unternehmen, sowie die Wirtschaft in Entwicklungsländern bietet, wenn strukturelle Maßnahmen in den Unternehmen ergriffen werden.

Um hier ein Beispiel aufzugreifen, kann man das Engagement von ´BMW Southafrica` nennen, welches in einer ausführlichen Studie des ´World Business Council for Sustainable Developement` angeführt wird:

http://www.wbcsd.ch/DocRoot/dg5HYffivqQ2xaqY3oVO/DemocracyandDevelopment%2CVolumeIX.pdf

BMW engagierte sich traditionell stark in der Region und führt das BMW HIV/Aids Programme, BMW Maths and Science Programme und das BMW Seed Programme durch.

Das BMW Projekt zur Bekämpfung von Aids gilt als äußerst erfolgreich, die Infektionsrate in der Arbeiterschaft kann durch Aufklärungsmaßnahmen überdurchschnittlich niedrig gehalten werden und infizierte Angestellte werden medizinisch und psychologisch versorgt.

Weitere Beispiele für erfolgreiches Engagement aus der Wirtschaft finden sich in der oben genannten Studie.

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Corporate Responsibility

Juni 24, 2008 · Kommentar schreiben

Da transnationale Unternehmen enorm an Macht und Einfluss gewonnen haben und bisher noch immer die nötigen Mittel fehlen, um sie zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte zu verpflichten wurde 2003 von der UN-Unterkomission zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte die „Normen der Vereinten Nationen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte[1] einstimmig angenommen und zur weiteren Diskussion an die UN Menschenrechtskommission verwiesen. Die Verpflichtung zum Schutz lässt sich auch für internationale Unternehmen aus der Präambel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ableiten, die für „alle Organe der Gesellschaft“ gilt und somit auch für Unternehmen.

Den hier beschlossenen Normen liegt ein umfassendes Menschenrechtsverständnis zugrunde, dass alle Menschenrechte einschließt, die bürgerlichen und politischen, sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen. Die primäre Verantwortung zum Schutz und der Umsetzung liegt auch hier bei den Staaten selbst. Eine Problematik, die ich auch in meinem Eintrag „Probleme bei der Durchsetzung von Menschenrechten“ angesprochen habe.

Darüber hinaus richten sich allerdings diese 23 Normen nun auch an die Unternehmen direkt und es ist ein Beschwerdeverfahren bei Verstößen vorgesehen.

Wirtschaftliche Unternehmen werden beispielsweise zu folgenden Punkten verpflichtet:

  • weder Zwangs- noch Pflichtarbeit zu verwenden
  • für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen
  • den Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt zu zahlen, dass ihnen und ihrer Familie einen angemessenen Lebensstandard sichert
  • das Recht der Kinder achten, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden
  • das öffentliche Interesse, die Politiken im sozialen, wirtschaftlichen und kulturellem Bereich, einschließlich Transparenz, Rechenschaftspflicht und das Verbot der Korruption anzuerkennen
  • das Recht auf Entwicklung, auf angemessene Nahrung und auf Trinkwasser zu achten
  • alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen gewähren
  • ihre Tätigkeiten in Einklang mit Verantwortlichkeiten und Standards in Bezug auf Umwelt, Achtung der Menschenrechte, öffentliche Gesundheit und Sicherheit auszuführen.

Die oben aufgeführten Punkte sind nur einige Beispiele für menschenrechtliche Problempunkte, bei denen man gut nachvollziehen kann, wie schwierig es sein wird, sie in die Realität umzusetzen, da viele Fälle bekannt sind, bei denen gerade diese Rechte von den Unternehmen missachtet werden.

Zur Umsetzung der Normen wurden folgende Bestimmungen gemacht:

  • die Unternehmen werden aufgefordert interne Regelungen entsprechend der Übereinstimmung mit den Normen zu fassen
  • die Unternehmen unterliegen bezüglich der Anwendung der normen einer regelmäßigen Überwachung und Nachprüfung durch die Vereinten Nationen
  • die Überwachung ist transparent und unabhängig und berücksichtigt die Beiträge von Interessenträgern, sowie Informationen, die auf Grund von Beschwerden über Verstöße gegen diese Unternehmen eingehen.
  • die Staaten sollen den erforderlichen Rechts- und Verwaltungsrahmen schaffen, um sicherzustellen, dass die Normen umgesetzt werden
  • es gilt eine Entschädigungspflicht im Falle der Schädigung von Personen, Rechtsträgern oder Gemeinschaften durch Nichteinhaltung der UN Normen

Seit des Inkrafttretens dieser Normen für transnationale Unternehmen im Umgang mit den Menschenrechten sind einige Jahre vergangen und es ist fraglich, wie weit es gelungen ist, Transparenz zu verstärken, die Menschenrechte stärker zu gewährleisten und Verstöße von Unternehmen zu ahnden.

Folgende Kritikpunkte und Probleme bezüglich der Normen kann man bedenken:

  • Es ist schwierig eine klare Abgrenzung zu treffen, zwischen der staatlichen Verantwortung und der Verantwortung der Unternehmen.
  • Es ist fraglich, wie weit eine Umsetzung der Normen in der Praxis für Unternehmen, die beispielsweise im Ausland investieren wollen, überhaupt möglich ist, in Einklang mit den Bedingungen vor Ort.

Kritisch befasst sich mit der Thematik folgende Dokumentation des DGB Bildungswerk:

http://www.cora-netz.de/wp-content/uploads/doku2005.pdf


[1]http://dgvn.de/blaue-reihe.html , hier die Nummer 88.

Kategorien: human rights
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