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Was kann BASEL II leisten?

Juli 15, 2008 · Kommentar schreiben

Bereits hier im Blog und auch im Seminar kam Basel II immer wieder zur Sprache. Oftmals wird dabei behauptet, BASEL II könne helfen, zukünftig derartige Finanzcrashs wie wir sie jüngst in Amerika erlebten zu verhindern. (vgl. zu den Crashs auch meinen Beitrag zu Fannie Mae und Freddie Mac.)

Ausgehend von der Kurzzusammenfassung zu BASEL II, die ein Kommilitone kürzlich schrieb, will ich nun kritisch hinterfragen, ob BASEL II die darin gesteckten Erwartungen erfüllen kann. Um das Ergebnis meiner Betrachtung vorwegzunehmen: BASEL II wird uns in Zukunft nicht vor Bankencrashs bewahren können.

1. Säule:

Die erste Säule von BASEL II beschäftigt sich mit dem risikogerechten Pricing für Kredite. Riskadjusted pricing wie es auch oft genannt wird. Prinzipiell ist es richtig, bei der Vergabe von Krediten mehr auf den finanziellen Background des Gläubigers zu achten, denn schließlich sind Zinszahlungen nichts anderes als Risikoprämien. Gleichzeitig muss man jedoch auch bedenken, was mit dem geliehenen Geld weiter geschieht – in der Regel wird es nämlich wieder angelegt in der Hoffnung die Rendite dafür möge die Kreditkosten übersteigen und so zu Gewinn führen.

Meines Erachtens wird ein risikoangepasstes Pricing, das auf die EK-Quoten von Banken Bezug nimmt, den Interbankenhandel mit Swap-Produkten befeuern. Jene Banken mit hoher Bonität werden an Banken mit geringer Bonität Geld ausleihen und Zinssätzen werden getauscht werden (Swap).  Ein von Basel II  insbesondere scheinbar unbeachtetes Problem ist das der CrossCurrencySwaps. Bereits jeztt erleben wir z.T. starke Zinssschwankungen zwischen den jeweiligen Erdregionen. Nach dem Swaps als sog. OTC-Geschäfte auch häufig mit dem Ziel der Rohstoffpreissicherung gehandelt werden und wir derzeit einen heiß gelaufenen Rohstoffhandel erleben, der durch die asiatische Nachfrage weiter befeuert wird, wird das Swap-Geschäft zunehmen.

Säule 2:

Als Säule 2 wurde eine verbesserte Transparenzpflicht thematisiert, die von den nationalen Überwachungsinstanzen wahrgenommen werden soll. Schön und gut, doch die Offshore-Finanzplätze wird diese Maßnahme wenig beeindrucken. Gerade offshore werden heute riesige Geldmengen transferiert ohne regulierende Mitwirkung eines Staates.

Säule 3:

Sie befasst sich mit erweiterten Offenlegungs und Publizitätsvorgaben. Prinzipiell ein richtiger Schritt; Fachleute können so unter Umständen früher Gefahren erkennen und dagegen vorgehen, doch was helfen die Regeln einem Otto-Normalverbraucher, der nur sein Erspartes sicher anlegen möchte, fürs Alter vorsorgen möchte oder mithilfe eines Kredites ein Eigenheim bauen möchte? – nichts! Die Verflechtung der Banken untereinander ist heute so stark, dass sie kaum mehr durchschaubar ist. Gerade diese Verflechtung führt auch dazu, dass aktuell noch immer nicht abgeschätzt werden kann, welche Ausmaße die US-Krise noch annehmen wird und inwieweit der deutsche und europäische Markt davon betroffen ist.

Fazit:

Basel II ist ein gut gemeinter Schritt und sicherlich ein ernstgemeintes Mittel um Abhilfe zu schaffen. Basel II ist jedoch eine Vorgabe der Europäischen Union, d.h. schon rein geographisch-räumlich sind weite Teile der (Finanz-)welt davon nicht betroffen. Die europäischen Banken halten  sich bei Geschäften nicht an die vergleichsweise engen geographsichen Grenzen Europas. Basel II wird daher in Europa mehr Transparenz schaffen, wird jedoch nicht verhindern, dass auch künftig europäische Banken bis hin zu kleinen regionalen Mittelstandsbanken in den Sog internationaler Finanzmarktturbulenzen gezogen werden.

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Basel II – Ein Überblick

Juli 1, 2008 · Kommentar schreiben

Die Finanzmarktkrise, ausgelöst durch Turbulenzen im (amerikanischen) Kreditmarkt, hat die hochgradige Notwendigkeit der schnellen Umsetzung eines schon 2004 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossenen Abkommens, Basel II, zur Regelung des internationalen Bankensektors und insbesondere der Kreditvergabe aufgezeigt. Dieses Abkommen soll auf verschiedenen Problemfeldern Wirkung entfalten: Allgemein soll das internationale Finanzsystem stabilisiert werden, wozu eine sichere Solvenz der Banken angestrebt ist. Dazu sollen auf internationaler Ebene einheitliche Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe geschaffen werden, wobei die Risiken weitaus starker miteinbezogen werden sollen. Dem soll nicht nur durch eine bessere Erfassung und Berücksichtigung der Risiken bei der Kreditvergabe, sondern auch durch eine ausreichende Eigenkapitaldeckung der Banken zur Abdeckung der Risiken Rechnung getragen werden. Auch die Offenlegungspflicht der Unternehmen soll verstärkt werden. Diese Zielsetzungen werden in 3 Säulen aufgeteilt:

Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
Die Anforderungen der Hinterlegung von Krediten mit Eigenkapital durch die Banken sollen stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig gemacht werden. Dies ist erforderlich, damit die Banken im Falle von Verlusten im Kreditgeschäft ausreichend Ressourcen zur “Abfederung” dieser Ausfälle zur Verfügung steht. Bisher mussten nur die Risikoarten Kreditrisiko und Marktrisiko mit Eigenkapital abgesichert werden, in Zukunft gilt dies auch für das operationelle Risiko (“Betriebsrisiko“).
Daneben behandelt Säule I die verschiedenen Verfahren zur Berechnung der Mindestkapital-Anforderungen diese drei Risikosorten. Die Systeme zur Messung des Risikos von Kredite und für deren Preise stellen verstärkt auf das individuelle Rating der Kreditnehmer ab. Dies wird eine zunehmende Differenzierung bei der Preisgestaltung von Krediten zur Folge haben. Firmen mit guten Ratings werden günstigere Kredite erhalten als schlecht geratete. Dies bezeichnet man als «risikogerechtes Pricing».

Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
Die Säule II beinhaltet die Anforderungen für die Überwachung der Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Risiken und Eigenmittel im Geschäft der Banken.
Die (nationalen) Aufsichtsinstanzen müssen überprüfen, dass jede Bank über ein funktionierendes Risikomanagement verfügt und ob das hinterlegte Eigenkapital dem Risikoprofil der Bank entspricht. Bei Abweichungen müssen Maßnahmen durch die jeweilige Finanzmarktaufsichtsbehörde eingeleitet werden.

Säule 3: Erweiterte Offenlegung
Die Marktteilnehmer sollen zu mehr Offenlegung und Transparenz verpflichtet werden. Dazu gehören Publizitätsvorschriften hinsichtlich des Risikoprofils einer Bank und ihrer damit verbundenen Eigenkapitalausstattung wie auch zu ihren angewandten Risikomessungsverfahren (ratings). erhalten. Diese Offenlegungsvorschriften sollen das Informationsangebot und die Marktdisziplin stärken.

Die Baseler Rahmenvereinbarung wurde im Juni 2004 veröffentlicht und ist Ende 2006 in Kraft getreten. Auf europäischer Ebene erfolgte die Umsetzung von Basel II in verbindliches Recht durch die Veröffentlichung der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) im Juni 2006.

Quellen:
http://www.bis.org/publ/bcbsca.htm (hier ist auch der Text des Abkommens verfügbar. Falls der Link nicht funktioniert: BIS home –> Monetary & financial stability –> Basel II)
http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php
https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/BaselIIErhhteFinanz572/GrundzgevonBaselII/_start.htm
http://www.eycom.ch/basel-ii/de.aspx

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