International Economic Law

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Die Fehleinschätzungen des „Washington Consensus“ in der Entwicklungspolitik

September 12, 2008 · 1 Kommentar

„Wenn man einem Papagei den Spruch »fiskalische Austerität, Privatisierung und Marktöffnung« beigebracht hätte, dann hätte man in den achtziger und neunziger Jahren auf den Rat des IWF verzichten können“[i]. Als Schwesterinstitution des Internationalen Währungsfonds kann man der Weltbank dieselbe wirtschaftsideologische Engstirnigkeit unterstellen. Ohne die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu beachten, die erfüllt sein müssen, damit die marktwirtschaftlichen Strategien des Washington Consensus ihre Wirkung zeigen können, wurden Sparsamkeit, Privatisierung und Liberalisierung als wirtschaftliche Wunderheilmittel angepriesen und prinzipiell auf die entwicklungspolitischen Konzepte für jedes Entwicklungsland angewandt. Dies ging soweit, dass diese „wirtschaftspolitischen Leitlinien als Selbstzweck“ betrachtet wurden „statt als Mittel zu einem gerechter verteilten und nachhaltigeren Wachstum“[ii]- mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass die Anzahl der Armen weltweit zunimmt, und dass die Entwicklungsländer im Bereich des landwirtschaftlichen Handels zu Nettoimporteuren und die entwickelten Länder zu Exporteuren landwirtschaftlicher Erzeugnisse geworden sind[iii].

Die Entwicklungskonzepte von IWF und Weltbank haben dabei nicht nur oftmals keine Wirkung gezeigt, sondern die betroffenen Länder teilweise noch stärker in die Verschuldung getrieben oder deren wirtschaftliche Entwicklung behindert.

Die von den Entwicklungsländern geforderte und vielmals übertriebene Sparpolitik hat vor allem in Lateinamerika in den achtziger Jahren zu einer hohen Arbeitslosigkeit geführt, die nicht von sozialen Sicherheitsnetzen aufgefangen werden konnte[iv]. Um die oftmals ineffizient großen Staatsapparate zu schmälern, wurden als unrentabel geltende staatliche Wirtschaftsunternehmen privatisiert, wobei die internationalen Finanzinstitutionen davon ausgingen, dass die dadurch entstandenen Versorgungslücken schnell von privaten Anbietern gefüllt werden würden. Dabei wurde missachtet, dass in den betroffenen Sektoren der Staat oftmals nur deshalb aktiv geworden war, weil sich keine privaten Anbieter dafür finden ließen. Versorgungsengpässe in teilweise überlebenswichtigen Bereichen wie etwa der Wasserversorgung waren die Folge. Zudem begünstigten die übereilten Privatisierungen die Herausbildung von Monopolstrukturen, da wichtige Wirtschaftsbereiche privatisiert wurden, bevor die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine vernünftige Wettbewerbspolitik geschaffen wurden. Die vorgenommenen Privatisierungen schadeten vielmals auch den Arbeitnehmern, da die sozialen Kosten der Erwerbslosigkeit von Privatunternehmen – im Gegensatz zum öffentlichen Sektor – schlichtweg nicht berücksichtigt werden[v]. Da es in den Entwicklungsländern kaum Sozialleistungen gibt, die die negativen Effekte der Erwerbslosigkeit abfedern, sind bei den im Rahmen der Privatisierung normalerweise anfallenden Entlassungen oftmals soziale Unruhen die Folge. Die Kriminalität steigt sowie die Zahl der Schulabbrüche, da in der Folge oftmals Kinder arbeiten müssen, um ihre arbeitslos gewordenen Eltern zu unterstützen. Von einer Steigerung der Wohlfahrt kann man in diesen Fällen in der Mehrzahl nicht reden.

Auch der Abbau von Handelsschranken und die Liberalisierung der Kapital- und Finanzmärkte, die an den Finanzkrisen der neunziger Jahre entscheidenden Anteil hatte, haben vielmals verheerende Folgen für die Entwicklungsländer. Der Verlust von Arbeitsplätzen „ist häufig die unmittelbare Folge der Handelsliberalisierung, da ineffiziente Wirtschaftszweige unter dem Druck des internationalen Wettbewerbs eingehen“[vi]. Hinzu kommt, dass die westlichen Industriestaaten ihre Märkte gegen die mögliche Konkurrenz der Erzeugnisse aus den Entwicklungsländern abschotten, während sie über Institutionen wie die Weltbank von den Entwicklungsländern eine Öffnung der Märkte für westliche Produkte fordern. Es ist bezeichnend, dass die bisher erfolgreichsten Entwicklungsländer in Ostasien diejenigen waren, die sich dieser einseitigen Liberalisierungspolitik widersetzt hatten und ihre Märkte nur langsam für die internationale Konkurrenz öffneten, nachdem sicher war, dass die einheimischen Produzenten in den betroffenen Bereichen keine schwerwiegenden Nachteile mehr hatten.

Letztendlich hat sich am Beispiel vieler Entwicklungsländer gezeigt, dass das Theorem der unsichtbaren Hand von Adam Smith nicht reibungslos abläuft und auch gar nicht reibungslos ablaufen kann, weil in diesen Ländern viele Voraussetzungen für das Funktionieren der automatischen Marktprozesse gar nicht gegeben sind. Der IWF und die Weltbank beharrten dennoch lange Zeit auf diesen eine schnelle Heilung versprechenden Konzepten, obwohl deren Versagen in verschiedenen Untersuchungen schon lange offen gelegt war. Warum also hielten die beiden Bretton Woods- Institutionen trotzdem noch so lange intensiv an den Entwicklungsstrategien des Washington Consensus fest und tun das teilweise auch noch heute, obwohl deren Erfolg für die entwicklungspolitischen Ziele ihrer Partnerländer schon lange bezweifelt werden muss? Es drängt sich der Verdacht auf, dass es nicht nur darum geht, die alleinigen Interessen der Entwicklungsländer zu schützen. „Wer das Geld hat, hat auch im Währungsfonds und in der Weltbank das Sagen“[vii].

Um noch einmal Joseph Stiglitz, den ehemaligen Chefökonom der Weltbank, zu zitieren:

„Ich sah mir genau an, was für Fehler der IWF gemacht hatte, die in den Krisenländern in Ostasien, Lateinamerika, Afrika und in den Reformländern, und diese Fehler waren so häufig, dass es sich zweifellos um keinen Zufall handelte. Als Wissenschaftler sucht man nach Mustern, und es gab eine Reihe nahe liegender Erklärungen. Eine war, dass es sich um inkompetente Leute handelte, aber dieses Argument überzeugt nicht, nachdem sie so ziemlich die höchsten Gehälter bekommen und daher gute Leute sein müssten. Man könnte sagen, es waren schlechte ökonomische Modelle, aber es gibt zahlreiche, und sie wählten solche, die zu falschen Prognosen, zu einer falschen Politik führten und erheblich negative Auswirkungen hatten. Also warum wählten sie sie? Es bleibt eine mögliche Antwort, nämlich dass sie andere Ziele hatten und dass sie nicht das Ziel verfolgten, etwa die Beschäftigung so hoch wie möglich zu halten oder die Armut möglichst gering, und dann ergibt das natürlich alles einen Sinn. Wenn man sich fragt, wer trifft die Entscheidung und in wessen Namen wird die Entscheidung getroffen, dann kann man sich die Entscheidungsstrukturen ansehen und sieht, dass im IWF die USA das einzige Land mit einem Vetorecht sind“[viii]. Mit diesem Zitat geht es hier nicht darum, hinter allen Handlungen vermeintlich internationaler Institutionen eine Durchsetzung US-amerikanischer Interessen zu vermuten – allerdings sollte man nicht vergessen, dass die vor allem westlichen Industriestaaten als hauptsächliche Anteilseigner des IWF und der Weltbank mit ihrem Geld wohl sicher auch ihre Interessen mit in diese Institutionen einfließen lassen. Wenn sich die Politik der Bretton Woods- Geschwisterinstitutionen mehr zugunsten der Entwicklungsländer verändern soll, steht auch Deutschland in der Pflicht. Neben den USA und Japan gehört es zu den größten Anteilseignern der Weltbank.


[i] Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.78.

[ii] Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.78.

[iii] Vgl. Wipfel, Hildegard: Die Rolle der Bretton Woods- Institutionen in der Entwicklungsfinanzierung und Armutsbekämpfung, in: Janata, Martin/ Sigrid Rosenberger: 60 Jahre Bretton Woods. Wege in eine gerechtere Welt, Wien: Renner-Institut/Zukunfts- und Kulturwerkstätte, 2004, S.72.

[iv] Vgl. Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.111.

[v] Vgl. Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.82.

[vi] Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.85.

[vii] Pfisterer, Eva: 60 Jahre IWF und Weltbank, in: Janata, Martin/ Sigrid Rosenberger: 60 Jahre Bretton Woods. Wege in eine gerechtere Welt, Wien: Renner-Institut/Zukunfts- und Kulturwerkstätte, 2004, S.11.

[viii] Joseph Stiglitz im Gespräch mit New Internationalist (Südwind-Magazin Juni 2004, S.34), zit. nach: Wipfel, Hildegard: Die Rolle der Bretton Woods- Institutionen in der Entwicklungsfinanzierung und Armutsbekämpfung, in: Janata, Martin/ Sigrid Rosenberger: 60 Jahre Bretton Woods. Wege in eine gerechtere Welt, Wien: Renner-Institut/Zukunfts- und Kulturwerkstätte, 2004, S.87.

Kategorien: World Bank
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Die Erfüllung der Auflagen der Weltbank durch die Entwicklungsländer – eine freie Entscheidung oder ein Angriff auf die staatliche Souveränität?

September 11, 2008 · Kommentar schreiben

„Die wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Souveränität ist Teil der allgemeinen Souveränität und umfasst das Recht, die eigene Wirtschaftspolitik selbst zu bestimmen (d.h. keine Festlegung auf ein bestimmtes wirtschaftspolitisches Modell), und das Recht, die eigenen Boden- und Naturschätze ausbeuten zu dürfen“[i].

Es drängt sich nun die Frage auf, ob die Weltbank mit ihren angeordneten Strukturanpassungsprogrammen und ihren dringend empfohlenen Vorschlägen zur Steigerung des Wirtschaftswachstums nicht die wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Souveränität ihrer Partnerländer untermauert. Es lässt sich natürlich anführen, dass die Zusammenarbeit dieser Länder mit der Weltbank insofern freiwillig ist, als dass die wirtschaftlich schwer angeschlagenen Länder ja auch auf die finanzielle Unterstützung durch die Weltbank verzichten könnten. Die Staaten, für die eine Unterstützung durch die Weltbank in Frage kommt, stehen allerdings nicht umsonst auf der Liste der möglichen Hilfsmittel-Empfänger: Sie haben so große wirtschaftliche Probleme und sind zudem meistens noch so hoch verschuldet, dass sie auf Kredite angewiesen sind, um einen Ausweg aus der Falle von Verschuldung und wirtschaftlicher Stagnation zu finden. „Doch die Kredite gibt es nicht umsonst. Will ein Land einen Kredit, muss es ein Bündel von Auflagen, so genannte Konditionalitäten und Strukturanpassungsprogramme, hinnehmen“[ii].

Auch wenn man aufgrund der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Diskussion und aufgrund der in der Staatenwelt vorfindbaren Akzeptanz einer solchen Praxis der Kreditvergabe (184 Länder zählen zu den Mitgliedsstaaten der Weltbank, und trotz oftmals großer Proteste wird die Weltbank immer wieder um ihre Unterstützung ersucht) sicher nicht von einer völkerrechtswidrigen Missachtung der staatlichen Souveränität sprechen kann – um eine Schwächung derselben handelt es sich auf jeden Fall.

Dazu kommen außerdem zwei wichtige Aspekte: Erstens hat die Weltbank in verschiedenen Fällen ihren Anteil an der Kreditabhängigkeit ihrer Partnerländer und sie kennt ihre Macht als Gläubiger. Nachdem die Weltbank in den ersten Jahrzehnten nach ihrer Gründung teilweise sehr großzügige Kredite vergeben hatte, führten steigende Zinsen und Ölpreiserhöhung auf der einen und Rohstoffpreisverfall auf der anderen Seite dazu, dass die betroffenen Staaten sich nicht mehr in der Lage sahen, die Kredite der Weltbank zurückzuzahlen[iii]. Um die Zahlungsfähigkeit dieser Länder wieder herzustellen, wurden dann in den 80er Jahren die Strukturanpassungsprogramme als Bedingung für die Kreditvergabe eingeführt[iv]. Die Frage, inwiefern die von der Weltbank unterstützen Staaten an Souveränität einbüßen, muss im Lichte dieser Abhängigkeit betrachtet werden. Es ist etwas anderes, einem Land finanzielle Hilfe anzubieten und diese an bestimmte Auflagen zu binden, als in der Rolle eines Gläubigers einem zahlungsunfähigen Land weitere Konditionalitäten aufzubürden. Das Selbstverständnis der Weltbank spielt dabei eine wichtige Rolle. „Die Weltbank betrachtet sich, nicht zuletzt auch auf ihrer Homepage, als Entwicklungseinrichtung und nicht als Bank und dennoch setzt sich bei harten Entscheidungen wie Kreditvergabe oder Stimmrecht immer wieder das Bankdenken durch“[v].

Ein zweiter Punkt ist, dass wissenschaftliche Forschungen längst gezeigt haben, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die von der Weltbank immer wieder geforderten wirtschaftspolitischen Strategien zum Erfolg führen. Die wenigsten Entwicklungsländer bringen diese Voraussetzungen allerdings mit. Die Tatsache, dass die renommierten Experten der Weltbank dennoch immer wieder auf denselben Forderungen beharren, stellt vielen Beobachtern ein Rätsel dar. Dies ist für die Diskussion über die Wahrung der staatlichen Souveränität zwar zunächst ohne Belang, problematisch wird dieser Punkt allerdings, wenn die betroffenen Länder nicht genug auf die Risiken der von der Weltbank propagierten wirtschaftlichen Maßnahmen hingewiesen werden. Dies ist in der Vergangenheit immer wieder – und teilweise mit fatalen Folgen – geschehen. Wenn den Entwicklungsländern schon keine wirkliche Alternative zur Zusammenarbeit mit der Weltbank bleibt, so sollten sie zumindest die Folgen und Risiken einzuschätzen wissen, um bestimmte Rahmenbedingungen besser mitentscheiden zu können. Einige positive Trends in diese Richtung sind bereits zu bemerken, da die Weltbank selbst in den letzten Jahren mehr Wert auf Transparenz und Information gelegt hat. Dennoch bleibt der eigenverantwortlich handelnde und ausreichend informierte Empfängerstaat von Weltbank-Krediten noch ein Idealbild. Die Freiheit des staatlichen Handelns und die Bereitstellung der dazu nötigen Informationen durch die Weltbank fordert auch der ehemalige Chefökonom der Weltbank, Joseph Stiglitz: „Die internationalen Wirtschaftsinstitutionen sollten den Ländern die notwendigen Informationen für sachlich fundierte Entscheidungen bereitstellen, einschließlich einer Bewertung der Folgen und Risiken sämtlicher Optionen. Das Wesen der Freiheit ist das Recht, selbständig zu entscheiden – und die Verantwortung zu übernehmen, die mit der Entscheidung einhergeht“[vi].


[i] Krajewski, Markus: Wirtschaftsvölkerrecht, Heidelberg: C.F. Müller- Verlag, 2006, S.261.

[ii] Pfisterer, Eva: 60 Jahre IWF und Weltbank, in: Janata, Martin/ Sigrid Rosenberger: 60 Jahre Bretton Woods. Wege in eine gerechtere Welt, Wien: Renner-Institut/Zukunfts- und Kulturwerkstätte, 2004, S.9 – hier in Anspielung auf den Internationalen Währungsfonds.

[iii] Vgl. Wipfel, Hildegard: Die Rolle der Bretton Woods- Institutionen in der Entwicklungsfinanzierung und Armutsbekämpfung, in: Janata, Martin/ Sigrid Rosenberger: 60 Jahre Bretton Woods. Wege in eine gerechtere Welt, Wien: Renner-Institut/Zukunfts- und Kulturwerkstätte, 2004, S.77.

[iv] Vgl. Wipfel, Die Rolle der Bretton Woods- Institutionen, 2004, S.77.

[v] Wipfel, Die Rolle der Bretton Woods- Institutionen, 2004, S.88.

[vi] Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.122.

Kategorien: World Bank
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´Corporate Responsibility` – Chancen privater Entwicklungshilfe

Juli 9, 2008 · Kommentar schreiben

Bereits in einigen Beiträgen wurde vom Schlagwort „corporate responsibility“ gesprochen, in Zusammenhang mit dem wachsenden Einfluss transnationaler Unternehmen (TNU) auf die menschenrechtliche Situation in Entwicklungsländern.

Wie problematisch sich das Handeln internationaler Großkonzerne auf die Situation der Bevölkerung auswirkt zeigt sich in Ländern, die nicht mehr in der Lage oder nicht bereit dazu sind, den Menschenrechtsschutz zu gewährleisten.

Der Einfluss der Unternehmen beginnt mit ihrer Standortpolitik. Unternehmen können entweder eigene Produktionsstätten eröffnen oder Partner vor Ort wählen, die dann den Herstellungsprozess von Subunternehmen überwachen. Bereits hier kann es problematisch werden, wenn die TNU selbst nicht für die Einhaltung menschenrechtlicher Standards in den Subunternehmen sorgen.

Ein Punkt, auf den ich hier aufmerksam machen möchte steht in Zusammenhang mit der Möglichkeit des Heimatstaates, Gesetze zur Bindung der TNU bezüglich ihres Handelns im Ausland zu erlassen:

- Es könnte hier zu Konflikten kommen, wenn die Gesetzgebung im Heimatland, mit der im Gastland nicht vereinbar wäre.

- Dies sollte dann zu keinem Konflikt führen, wenn z.B. Schutzbestimmungen im Heimatstaat höher wären, als im Gaststaat.

- Strengere Bestimmungen im Heimatstaat wiederum benachteiligen die jeweilige Industrie, im Vergleich zu der, anderer Länder.

Besonders für große Unternehmen, die bei ihren Produkten besonders stark auf die Kundenloyalität angewiesen sind, wie beispielsweise die Hersteller von Markenkleidung, ist es wichtig, dass ihr Markenname einen guten Ruf genießt. Um diesen zu schützen, werden sie vermehrt wert darauf legen, bei ihren Produktionsstätten im Ausland nicht in Verbindung mit Menschenrechtsverletzungen gebracht zu werden und sich vielleicht sogar durch Engagement in den betroffenen Regionen positiv von anderen Herstellern abzuheben.

Es wäre interessant genauer zu untersuchen, wie sich verschiedene Entwicklungsprogramme von transnationalen Unternehmen auf die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen in den jeweiligen Ländern auswirken. Einen Artikel hierzu hat das „Overseas Developement Institute“ London 2008 veröffentlicht:

http://www.eldis.org/go/topics/resource-guides/corporate-responsibility&id=37672&type=Document

Dass sich eine positive Entwicklung aus den Wirkungsmöglichkeiten des privaten Sektors ergeben kann, obwohl Unternehmensziele und soziale Ziele einander häufig nicht nahe stehen, zeigt ein weiterer Artikel des „Overseas Developement Institute“:

http://www.eldis.org/go/topics/resource-guides/corporate-responsibility&id=37671&type=Document

Es werden dabei vier Schritte herausgehoben, die eine effektive Unterstützung durch die Wirtschaft bieten können:

- Engagement in Form von Spenden für wohltätige Zwecke wie z.B. Waisenhäuser, Kindergärten, Schulen etc.

- Die Aufnahme von verantwortungsbewussten Richtlinien in die eigenen Unternehmensregeln, wie z.B. die Richtlinien des Global Compact.

- Wirtschaftsstrategien immer unter dem Aspekt ihrer Sozialverträglichkeit bewerten und nach Möglichkeit Maßnahmen ergreifen, die die regionale Wirtschaft stützen.

- Globale Zusammenarbeit der Unternehmen untereinander nach allgemeinen Grundsätzen, zum Beispiel in Zeiten von Wasserknappheit.

Die Theorie, die hinter diesen Ansätzen steckt ist, dass ´Corporate Responsibility` über allein wohltätige Projekte hinaus, weiter greifende Möglichkeiten für die Unternehmen, sowie die Wirtschaft in Entwicklungsländern bietet, wenn strukturelle Maßnahmen in den Unternehmen ergriffen werden.

Um hier ein Beispiel aufzugreifen, kann man das Engagement von ´BMW Southafrica` nennen, welches in einer ausführlichen Studie des ´World Business Council for Sustainable Developement` angeführt wird:

http://www.wbcsd.ch/DocRoot/dg5HYffivqQ2xaqY3oVO/DemocracyandDevelopment%2CVolumeIX.pdf

BMW engagierte sich traditionell stark in der Region und führt das BMW HIV/Aids Programme, BMW Maths and Science Programme und das BMW Seed Programme durch.

Das BMW Projekt zur Bekämpfung von Aids gilt als äußerst erfolgreich, die Infektionsrate in der Arbeiterschaft kann durch Aufklärungsmaßnahmen überdurchschnittlich niedrig gehalten werden und infizierte Angestellte werden medizinisch und psychologisch versorgt.

Weitere Beispiele für erfolgreiches Engagement aus der Wirtschaft finden sich in der oben genannten Studie.

Kategorien: human rights
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Investitionsschutz nur bei Einhaltung der Menschenrechte?

Juni 14, 2008 · Kommentar schreiben

Aus vielen der Blog Einträge ist die Problematik hervorgegangen, die sich für die Menschenrechte ergibt, wo sie im Spannungsverhältnis zu Investitionsabkommen stehen.

Wo Staaten auf Grund wirtschaftlicher Interessen, der Bindung an internationale Investitionsabkommen oder Korruption ihrer Pflicht zum Menschenrechtsschutz nicht nachkommen, ist fraglich welche Schutzmechanismen noch wirksam sein können.

Eine Möglichkeit ist es die Verantwortlichkeit multinationaler Unternehmen stärker zu fordern, die letztlich auch diejenigen sind, die am meisten von den Investitionsabkommen profitieren.

Dazu nötig sind verbindliche Instrumente, mit denen multinationale Unternehmen verpflichtet werden können sich an international vereinbarte Normen im Menschenrechts- und Umweltschutz zu halten.

Ein wichtiges Instrument, das Unternehmen zu einer „corperate responsibility“ veranlassen soll ist der Global Compact.

Ziel des Global Compact ist es, die Geschäftswelt zu einer aktiven Partnerschaft mit den UN-Organisationen zur Förderung der Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits- und Sozialnormen und Umweltstandards zu gewinnen. Im Zentrum stehen neun Prinzipien, die sich in den Bereichen Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards, sowie Umweltstandards auf die wichtigsten internationalen Abkommen beziehen.

Mehr als 300 internationale Unternehmen sind dem Abkommen bereits beigetreten, das in seiner Umsetzung und den Überwachungsmechanismen bisher eher schwach ist und auch keine rechtliche Bindung besitzt.

Die Unternehmen, die dem Global Compact beitreten sichern folgende Punkte zu:

  • ihn in ihren Jahresberichten, Unternehmensgrundsätzen und ähnlichen Dokumenten zu befürworten,
  • mindestens einmal pro Jahr spezifische Beispiele („best practices“) für die Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien auf der Web-Site des Global Compact zu veröffentlichen,
  • mit den Vereinten Nationen im Rahmen von Partnerschaftsprojekten sowohl auf politischer als auch auf lokaler Ebene zusammenzuwirken.

Auf der Internetseite der internationalen Handelskammer können Unternehmen unter dem Begriff „best practices“ die Maßnahmen vorstellen, die sie zur Verbesserung in den oben genannten Bereichen ergriffen haben. Dies fördert die Transparenz und kann Ansporn für die Unternehmen sein, aktiv zu einer Verbesserung beizutragen. Deutsche Unternehmen, die bisher den Global Compact unterstützen sind Aventis, BMW, DaimlerChrysler, Deutsche Bank, Bayer, Gerling Konzern und BASF.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (2000) stellen den einzigen multilateral anerkannten und umfassendsten Kodex dar, den Regierungen untereinander vereinbart haben. Es handelt sich um Empfehlungen der Regierung an multinationale Unternehmen dazu, an welche Prinzipien und Standards sie sich in Bezug auf Arbeits-, Menschenrechts- und Umweltschutz halten sollten. Die Unternehmen werden unter anderen Punkten zur Offenlegung von Informationen und zum Kampf gegen Korruption aufgerufen.

Die Umsetzung und Überwachung erfolgt auf nationaler und internationaler Ebene im Rahmen von Regierungen, Unternehmen, Unternehmensverbänden sowie Gewerkschaften, anderen Arbeitnehmerorganisationen und NGOs. Auf nationaler Ebene werden Kontaktstellen zur Leitung der Förderung und Umsetzung der Leitsätze eingerichtet.

Die Effektivität des Global Compact und der OECD-Leitlinien in den Entwicklungsländern hängt immer noch maßgeblich von der Zustimmung und den rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort ab, weshalb eine Entwicklungszusammenarbeit von großer Bedeutung ist.

Informationen zu diesen Themen finden sich unter folgenden Adressen:

http://www.bpb.de/

http://www.cora-netz.de/

Kategorien: Investment Protection · human rights
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Die Rolle der Zentralbanken in der Finanzmarktkrise

Mai 30, 2008 · 1 Kommentar

Ich möchte alle, die sich für Geldmarktpolitik und besonders für die Aufgaben der Zentralbanken interessieren, auf einen sehr guten Radiobeitrag hinweisen, den ich auf der Website der BBC gefunden habe: „Failure at the Central Bank“ (http://downloads.bbc.co.uk/podcasts/worldservice/docarchive/docarchive_20080523-1704.mp3) falls der Link nicht funktioniert, einfach auf bbc.co.uk nach dem Titel suchen

 

Kurzzusammenfassung:

In diesem Beitrag wird die Frage aufgeworfen, inwieweit die europäische, englische und amerikanische Zentralbank von dem Entstehen einer gefährlichen Spekulationsblase auf dem Kredit- und Immobilienmarkt gewusst hat und inwieweit sie verpflichtet bzw. ihnen es möglich gewesen wären, zu intervenieren. Es kommt ein hoher Mitarbeiter der Investmentbank Goldman Sachs zu Wort, der sich überraschenderweise für eine stärkere formelle Verpflichtung der Zentralbanken zur Intervention bei übermäßigen Steigerungen von Vermögenspreisen und einer zu leichten und zu billigen Vergabe von Krediten ausspricht. Jean – Claude Trichet, der Chef der EZB, hingegen lehnt solche Vorstellungen als unrealistisch ab und betont, dass die Pflicht der EZB nur die Garantie der Preisstabilität und bisweilen die Bereitstellung von Liquidität sei. Letzteres wird etwas genauer ausgeführt. Eine Mitarbeiterin der Bank of England betont die Rolle der Zentralbanken als „letzte“ Kreditgeber, wenn in Krisenzeiten der kommerzielle Kreditmarkt eintrocknet und es zu ernsthaften Liquiditätsengpässen kommt. Dieser Aufgabe sei im Zuge der Finanzkrise va die EZB nachgekommen, die als erste der Zentralbanken den Banken längerfristige Kredite gewährte und Hypotheken als Sicherheiten akzeptierte.

Der letzte Teil des Beitrags beschäftigt sich mit der Problematik des richtigen Umgangs mit dem Zinssatz in der momentanen Situation, die von einer steigenden Inflation wegen extrem hoher Rohstoff- und Lebensmittelpreise auf der einen Seite und einer Verlangsamung der Konjunktur auf der anderen Seite geprägt ist. Das Senken der Zinsen zur Belebung der Konjunktur (das Verhalten der US Fed) hätte eine weitere Stimulierung der Inflation zur Folge, während eine Beibehaltung des Zinssatzes (Verhalten der EZB) oder gar dessen Anhebung die Verlangsamungs- oder gar Rezensionsgefahr steigen ließe. Eine Pat-Situation also.

 

Wer einmal ein paar Statements zur aktuellen Krise von Großspekulant und Fondsmanagerlegende George Soros sehen will, gibt in Youtube einfach seinen Namen ein. Von den vielen Resultaten  ist zB „George Soros on credit crunch and BSC“ gut.

 

Kategorien: Hedgefonds
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