International Economic Law

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Probleme bei der Durchsetzung von Menschenrechten

Mai 18, 2008 · 1 Kommentar

Menschenrechtsschutz ist prinzipiell Verpflichtung eines jeden Staates gegenüber seinen eigenen Bürgern. Aus dem Grundsatz der territorialen Souveränität, gemäß dem die Staaten für die Rechtsdurchsetzung auf ihrem eigenen Staatsgebiet zuständig und bei der Wahl der Mittel zur Durchsetzung frei sind, entspringt das große Problem des internationalen Menschenrechtsschutzes. Seine Gewährleistung hängt weitgehend an der Bereitschaft zur Selbstkontrolle und Selbstdurchsetzung der Staaten. [1]

Der Grundsatz der Souveränität überlässt den Staaten zwar nicht die Entscheidung, ob Menschenrechte überhaupt geschützt werden oder in welchem Umfang, sondern aus ihr ergibt sich gerade die Pflicht, zur Gewährleistung. In der Praxis jedoch ist der Antrieb dazu oft gering.

Aus diesem Grund sind internationale Überwachungsorgane von großer Bedeutung für die Durchsetzung der Menschenrechte. Sie sollen greifen, wo bestimmte Mindestansprüche an die nationalen Kontrollmechanismen in einem Staat nicht gegeben sind. Unstrittig ist dies in Fällen, wo fundamentale Garantien nicht erfüllt werden, wie z.B. das Folterverbot (Art. 3 EMRK). Schwierig aber ist es dagegen vorzugehen, dass beispielsweise Staaten ihre Arbeitsschutzbestimmungen absenken, um internationale Investitionen anzulocken.

Eine Reihe von menschenrechtlichen Normen für multinationale Unternehmen sollen das verantwortungsvolle Handeln der Unternehmen sicherstellen. Kennzeichen der meisten dieser Normen ist, dass sie nicht bindend sind, sondern freiwillig. Dennoch können sie durchaus wirkungsvoll sein, indem sie ein Bewusstsein für menschenrechtliche Standards in der Öffentlichkeit schaffen und beispielsweise durch Informationskampagnen auf Missstände einzelner Unternehmen öffentlich hingewiesen werden kann.

Ebenfalls ein Anreiz für Unternehmen ist es, wenn sie auf Plattformen die Möglichkeit haben mit Maßnahmen, die sie selbst zum Schutz der Menschenrechte unternehmen, an die Öffentlichkeit zu gehen. Auf diese Weise wird mehr Transparenz geschaffen und dem Konsumenten die Wahl gegeben, sich für Unternehmen zu entscheiden, die bei der Produktion im Ausland auch auf menschenrechtliche Standards achten.


[1] Siehe Kälin/Künzli: Universeller Menschenrechtsschutz. Baden-Baden: Nomos 2005.

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Notwendigkeit der BITs

Mai 11, 2008 · 4 Kommentare

Mit der Globalisierung erweitert sich die Auswirkung der internationalen Unternehmen, allerdings sind die Unternehmen kein völkerrechtliches Subjekt, damit sind sie weder an das Völkergewohnheitsrecht noch an die internationalen Verträge bindend.

Um diese Einschränkungen zu überwinden schließen die Staaten BITs (bilateral investment treaty/ ein anderes Word FDI : Foreign direct investment) ab, damit die Staaten für die Aktivitäten der jeweiligen Unternehmen Verantwortung nehmen. Natürlich sind diese BITs nicht ausreichend die menschenrechtlichen Probleme zu lösen. Nicht selten genießen die Prozesse über solche Fälle lacuene in law (wie Gesetzeslücke). Also sind die Bemühungen um diese Problematik notwendig.

Hinweis für BIT:

A Bilateral Investment Treaty (BIT) is an agreement establishing the terms and conditions for private investment by nationals and companies of one state in the state of the other. This type of investment is called Foreign direct investment (FDI). BITs are established through trade pacts.

Most BITs grant investments made by an investor of one Contracting State in the territory of the other a number of guarantees, which typically include fair and equitable treatment, protection from expropriation, free transfer of means and full protection and security. The distinctive feature of many BITs is that they allow for an alternative dispute resolution mechanism, whereby an investor whose rights under the BIT have been violated could have recourse to international arbitration, often under the auspices of the ICSID (International Center for the Resolution of Investment Disputes), rather than suing the host State in its own courts.

There are currently more that 2500 BITs in force, involving most countries in the world. Influential capital exporting states usually negotiate BITs on the basis of their own „model“ texts (such as the US model BIT).

Kategorien: Investment Protection · Transnational Corporations
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Menschenrechtliche Normen für transnationale Unternehmen

Mai 9, 2008 · Kommentar schreiben

Auf dieser Internetseite findet man eine Tabelle menschenrechtlicher Normen für transnationale Unternehmen von 2005.

http://www.humanrights.ch/home/upload/pdf/050825_tabelle_tnc_normen.pdf

Darunter befinden sich eine Reihe freiwilliger und dementsprechend nicht bindender Initiativen, die sich an Unternehmen oder Staaten richten, zum Schutz und der Förderung von Menschenrechten

Kategorien: Transnational Corporations · human rights

Human Rights and Investment Protection in International Disputes

Mai 3, 2008 · 3 Kommentare

Internationaler Schutz der Menschenrechte auf der einen Seite und Investitionsschutz für multinationale Unternehmen auf der anderen – die beiden Interessen kollidieren in vielen Regionen der Erde. Dabei sind die Zusammenhänge zwischen wirtschaftlichen Vorgängen und daraus resultierenden Problemen menschenrechtlicher Natur kompliziert und oft nicht sofort ersichtlich; entsprechend schwierig ist es, einen Ausgleich zu finden.

Die Entwicklungen im Zuge der Globalisierung haben zu einem rasanten Wandel in der internationalen Wirtschaft geführt, einem starken Anstieg des Außenhandels und der Auslandsinvestitionen. Gestützt wird diese Entwicklung vom technologischen Fortschritt zum einen und davon, dass bilaterale Investitionsförderungs- und Schutzabkommen die Rahmenbedingungen schaffen, auch in Entwicklungs- und Schwellenländern Märkte zu erschließen. Die Zahl solcher Abkommen ist besonders seit den 80er Jahren sprunghaft gestiegen. Davon profitieren in erster Linie wirtschaftliche Privatpersonen, denen Investitionsschutzabkommen zwischen ihrem Heimatland und dem jeweiligen Zielland Sicherheiten gewähren wie z. B. Eigentumsschutz, bzw. angemessene Entschädigung im Falle von Enteignung, Garantie des freien Transfers von Kapital und Erträgen, sowie Vereinbarung einer internationalen Schiedsgerichtsbarkeit bei Streitigkeiten zwischen Investor und Gastland. Auf Auslandsinvestitionen und Investitionsschutzverträge möchte ich detaillierter in einem späteren Eintrag eingehen.

Auch im Menschenrechtsschutz haben sich seit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 viele weitere Normen und Verträge mit internationaler Gültigkeit entwickelt. Auch hierzu werde ich in einem späteren Eintrag mehr schreiben. Sowohl bei Menschenrechtsnormen, als auch bei wirtschaftlichen Abkommen ist das Ziel, das Individuum vor Übergriffen durch den Staat zu schützen, jedoch wird die Umsetzung nicht gleich effektiv betrieben.

Es gibt multinationale Konzerne, deren enorme wirtschaftliche und politische Stärke die der staatlichen Akteure in dem Entwicklungsland, in dem sie tätig sind übersteigt. Ihr Handeln kann daher direkten Einfluss auf große Teile der Bevölkerung dieses Landes haben und sollte von entsprechender sozialer Verantwortlichkeit begleitet sein. Da dies häufig nicht der Fall ist und auch der Wettbewerb unter den Entwicklungsländern selbst die Staaten dazu treiben kann, ihre Regulationen und Menschenrechtsstandards abzusenken, sind solche multinationalen Unternehmen oft relativ ungebunden in ihrem wirtschaftlichen Handeln. Wie groß ihre politische Macht und Einflussnahme in einzelnen Ländern tatsächlich sein kann, ist umstritten. Tatsächlich werden aber immer wieder Verbindungen ausländischer Investitionen mit Menschenrechtsverletzungen aufgedeckt. Ein einfaches Beispiel hierfür wären Unternehmen, die von den niedrigen Lohnkosten ihrer Niederlassungen im Ausland profitieren, wo die Menschenrechte der Arbeiter missachtet werden.

Fragen, mit denen man sich in diesem Themenblock beschäftigen kann sind: Wo treten Konflikte zwischen Menschenrechtsschutz und wirtschaftlichen Verträgen verstärkt auf, wer sind die beteiligten Akteure? Wo sollten menschenrechtliche Grundprinzipien zu einer stärkeren Regulation wirtschaftlicher Vorgänge in Bezug auf den Menschenrechtsschutz verpflichten? Welche Möglichkeiten gibt es die Umsetzung und Effektivität von Menschenrechtsnormen zu steigern und gleichzeitig die Verlässlichkeit und Stabilität, die Investitionsabkommen gewähren, aufrechtzuerhalten?

Kategorien: Investment Protection · Transnational Corporations · human rights
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