International Economic Law

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Welche Faktoren beeinflussen Verschuldungskrisen?

September 15, 2008 · Kommentar schreiben

Nach einiger Zeit bin ich jetzt auch wieder einmal auf einen interessanten Artikel gestoßen, der die Problematik der Umschuldung bzw. Entschuldung von armen Staaten behandelt. In diesem Artikel, der von der Weltbank in Auftrag gegeben worden ist, werden verschiedene Faktoren dargelegt, die besonders starke Krisensituationen für verschuldete Staaten beeinflussen sollen.

In dem Artikel soll empirisch gezeigt werden, dass die Wahrscheinlichkeit des Eintretens solcher Situationen hauptsächlich von drei Faktoren abhängt: Der Höhe der Schulden, der Qualität der politischen Führung und Institutionen und von ökonomischen oder anderen „Schocks“.

Interessant ist hierbei, dass der Hauptfokus der Forscher auf nicht-finanziellen Variablen liegt, und den Autoren zu Folge politische Institutionen und die Qualität der politischen Führung eine größere Rolle spielen. So sind unterschiedliche Reaktionen von Niedrigeinkommensländern in Krisenzeiten festzustellen, die auf die Politik innerhalb der Staaten zurückzuführen sind. Staaten mit einer „guten“ politischen Führung konnten diese Krisensituationen sehr viel leichter überstehen als Staaten mit einer schwachen politischen Führung.

Die Autoren des Artikels folgern daraus, dass die internationale Gemeinschaft bei Bemühungen bezüglich der Entschuldung und Umschuldung solche Erkenntnisse mit einbeziehen sollten. So wird das Vergabeverfahren der HIPC-Initiative (heavily indebted poor countries – siehe dazu auch den Blogeintrag: http://econlaw.wordpress.com/2008/06/01/die-hipc-initiative-die-entschuldung-der-armsten/) kritisiert, da es ein universelles Programm für alle Staaten mit spezifischen finanztechnischen Daten aufstellt ohne dabei die gravierenden Unterschiede in Bezug auf politische Institutionen und politische Führung zu berücksichtigen.

Dass politische Institutionen und „good governance“ eine Rolle bei der sinnvollen Verwendung von Krediten und bei der Entschuldung spielen ist eigentlich keine Neuigkeit. Diese logische Folgerung wird in dem Artikel jedoch auch empirisch mit Hilfe von wissenschaftlichen Methoden bestärkt. Die in dem Artikel gemachten Politikempfehlungen folgen direkt aus den Ergebnissen der Analysen.

Was jedoch bei dem Artikel problematisch bleibt, ist die Frage, wie gemessen werden soll, was „gute“ politische Institutionen sind. Was in dem Artikel, der für die Weltbank geschrieben worden ist, als „gut“ angesehen wird, mag für einige Staaten bzw. die Bevölkerungen in diesen Staaten nicht unbedingt ideal sein bzw. als ideal angesehen werden.

So kann zum Beispiel der Abbau von Bürokratien und großen Verwaltungsapparaten zwar einerseits Geld sparen, was gut für die Staaten in Bezug auf ihre Schuldenlast sein mag, aber andererseits werden weitere Menschen arbeitslos, was die politische und wirtschaftliche Stabilität negativ beeinflussen kann.

Insgesamt lässt sich also sagen, dass es wichtig ist bei solch delikaten Problemen wie der „Umschuldung“ und „Entschuldung“ zu versuchen verschiedene Perspektiven einzunehmen. Die Kritik, dass man universell nicht nur bestimmte Verschuldungsgrenzen und andere „Zahlen“ verwenden sollte wie bei der HIPC-Initiative, sondern sich auch andere Faktoren ansehen sollte, die sich von Fall zu Fall signifikant unterscheiden können, zeigt, dass ein Perspektivenwechsel von der universellen Gleichbehandlung zur größeren Berücksichtigung von Spezifika der einzelnen Staaten fruchtbar sein kann. Dies ist – meiner Einschätzung zu Folge – die wichtigste Erkenntnis, die im Artikel dargestellt worden ist.

Den Artikel findet man hier: http://siteresources.worldbank.org/INTDEBTDEPT/DataAndStatistics/20263265/When-is-Debt-Sust.pdf

Weitere Artikel zum Thema und zu Schulden allgemein finden sich auf der Seite der Weltbank:

http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/TOPICS/EXTDEBTDEPT/0,,contentMDK:20261804~menuPK:4876135~pagePK:64166689~piPK:64166646~theSitePK:469043,00.html

Herzliche Grüße aus Singapur und schöne Semesterferien dem ganzen Kurs in Deutschland :)

Kategorien: Club de Paris
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Illegitime Regime und das Völkerrecht – eine Bilanz

Juli 17, 2008 · Kommentar schreiben

Die ‚Odious Debt Doktrin’ hat keinen formal anerkannten Status im Völkerrecht. Als Beispiel erwähnt nicht einmal eine Konvention der Vereinten Nationen über Staatsschulden  bei Staatennachfolge diese Doktrin namentlich. Dennoch beriefen sich die Staaten immer wieder darauf. .

So verleugnete Kuba 20 Jahre nach seiner erneuten Unabhängigkeit die Rückzahlung der Schulden, die von den spanischen Kolonialherren unternommen wurden. Die Sowjetunion folgte dem Beispiel und verweigerte die Schulden der Zaren 1921. Mit der Begründung, dass „no people is obliged  to pay debts that are like the chains it has been forced to bear for centuries“[1]. Folgend erklärte Costa Rica 1923 die Schulden des Diktators Frederico Tinoco bei der Royal Bank of Canada für illegitim. Das Urteil durch den Präsidenten des zuständigen Gerichts, Taft, machte nicht den Status eines undemokratischen Regimes für das Urteil geltend, sondern die Tatsache, dass die Bank nicht gutgläubig war, sondern wusste, dass das Geld nicht für den Staat sondern für persönliche Zwecke des Diktators, der dann sogar außer Landes ging, bestimmt war. Zuspitzung in neuester Zeit dürfte der Konflikt zwischen den USA und dem Iran gebracht haben. Das hierfür eingerichtete Schiedsgericht, das Iran – U.S. Claims Tribunal urteilte, dass der Iran für die Schulden aus den späten 1940er Jahren einstehen muss. Hierbei wurde aber wie folgt festgehalten dass es „does not take any stance in the doctrinal debate on the concept of ‘odious debts’ in international law”[2]   

Überdies kam es zu öffentlichen Kampagnen bei den Schuldenfragen in Südafrika, Indonesien oder als wohl jüngstes Beispiel im Irak. Alle Länder wiesen die Zahlungsforderungen unter Berufung auf die besagte Doktrin zurück.

Neuerdings gewinnt auch die Perspektive illegitimer oder gar krimineller Handlungen durch Staatsmänner in anderen Teilen des Völkerrechts zunehmend an Bedeutung. Hierzu gehören die Anklagen von Staatsmännern, wie die von Slobodan Milosevic. Aber auch Anklagen wegen Verstoß gegen die Menschenrechte vor amerikanischen Gerichten, mit rechtlicher Grundlage des ‚Alien Tort Statute’, durch das es jedem Auswärtigem erlaubt ist, Schadensersatzforderungen vor US-Gerichten geltend zu machen, zählen hier durchaus dazu.

Dieser Trend führt in der Meinung vieler Völkerrechtler dazu, dass die Staatengemeinschaft wohl nach und nach aufnahmebereiter in Bezug auf die ‚Odious Debt Doktrin’ wird.

 

Wie  kann diese Doktrin nun am sinnvollsten eingebunden werden?

 

Hierzu gibt es verschiedene Modelle und Vorstellungen:

Sinnvoller Weise wäre der UN-Sicherheitsrat mit der Aufgabe zur Aburteilung von ‚odiousness’ zu betrauen. Schon heute übernimmt er durch den Erlass von verbindlichen Resolutionen die Sanktionierung in verschiedenen völkerrechtlichen Fragen. Dies würde auch von den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats aufgrund des Veto-Rechts bevorzugt werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Gründung eines neuen Gerichtshofs, ähnlich dem IGH mit Repräsentanten verschiedener Nationen und professionalisierter Struktur.

Es bestünde auch die Möglichkeit, dass die USA die Initiative ergreifen und selbst einen entsprechenden Gerichtshof gründen, der ein Verfahren herausarbeitet, welches zum internationalen Standard avancieren könnte. In der Folge wären die USA in der Lage die Geldhähne für illegitime Regime über Weltbank und IWF zuzudrehen.

Hierdurch wird der notwendige Druck auch auf andere internationale Banken erhöht und diese werden die Gelder auch restriktiver ausschütten. Fraglich ist nur, ob die den USA dadurch eingeräumte Sonderstellung im Völkerrecht wünschenswert und mit dem Völkerrecht an sich vereinbar ist.

Auch der Druck über NGOs kann in der Zukunft dazu führen, dass Zahlungen an illegitime Regime zurückgehen werden. Man hofft bei dieser alternative auf den entscheidenden Druck aus der Zivilgesellschaft.

Schließlich bliebe noch der Weg des politischen Drucks einflussreicher Staaten, wie die USA, die andere Staaten dazu auffordern könnten, keine Kredite an bestimmte Länder, wie z.B. dem Iran, zu vergeben.

 

Das grundsätzliche Problem der Doktrin ist momentan der Mangel an Rechtssicherheit. Für potenzielle Gläubiger ist es so auch oftmals schwer zu erahnen, welche Kredite von heute vielleicht in einiger Zeit als ‚odious’ deklariert werden. Deshalb stellt die Doktrin einen Bereich im Völkerrecht dar, der sehr schwammig und äußerst unzureichend geregelt ist.

Für den Fall einer positiven Entwicklung und Ausgestaltung der Rechtsproblematik würden zum einen schwache, aber legitime Staaten durch Kredite besser gefördert werden können und illegitime Regime kämen in die Not, keine Finanzierungsquellen mehr zu finden. Dadurch würde die Aufrechterhaltung eines illegitimen Regimes deutlich erschwert werden.

 

 

 

 

 

 

Siehe hierzu ferner: Jayachandran, Seema/ Kremer Michael: Odius Debt, in: Jochnick, Chris / Preston, Fraser A.: Souvereign Debt at the Crossroads. Challenges and Proposals for Resolving the Third World Debt Crisis, New York, 2006.

International Law Commission: Yearbook of International Law Commission, United Nations, New York.

Iran-U.S. Claims Tribunal. 1997. Case No.B36. King of Prussia, PA Mealey  Publications.


[1] International Law Commission: Yearbook of International Law Commission, United Nations, New York, S. 72.

[2] Iran-U.S. Claims Tribunal. 1997. Case No.B36. King of Prussia, PA Mealey  Publications.

Kategorien: odious debts
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Consequences of odious corruption, odious investments and odious business partners

Juli 15, 2008 · Kommentar schreiben

Bereits im Blog-Beitrag Odious debts, but also odious corruption and odious investments hatte ich angekündigt, noch ein paar Ausführungen zu den Konsequenzen von odious investments, odious corruption und odious business partners anzuhängen. Dies soll hiermit geschehen.

Welches Risiko tragen Unternehmen, wenn sie Investitionen in Diktaturen tätigen, die unter Umständen auch dazu beitragen, jene Diktaturen vital zu halten? Dabei möchte ich die Fragestellung mehr von der wirtschaftlichen denn von der völkerrechtlichen Seite beleuchten:

1. wirtschaftliches Risiko

Zunächst einmal tragen Unternehmen natürlich das Risiko, dass die investierten Summen keinen Ertrag bringen und sozusagen als verlorenes Kapital zu werten sind. Dieses Risiko tragen Unternehmen jedoch bei jeder Investition, sodass sie durch Rücklagen oder andere Schutzmechanismen vorsorgen können. In den meisten westlichen Industrieländern wirken sich derartige Verluste dabei sogar noch steuermindernd aus, denn Verluste vermindern die zu versteuernden Gewinne.

Die Kehrseite der Verlustmedaille ist für die Unternehmen dabei überaus attraktiv. Wer es als Unternehmen versteht, sich den Gegebenheiten eines Landes – auch den politischen – geschickt anzupassen, hat gerade in Diktaturen, die ihr Land meist abschotten, beste Chancen auf eine monopolartige Stellung, die hohe Umsätze und Gewinne verheißt. Auch für den Fall, dass eine Diktatur zusammenbrechen sollte und unter Umständen eine Demokratie aufgebaut werden sollte, haben Unternehmen, die bereits vorher im Land waren, aus rein wirtschaftlicher Perspektive Standortvorteile, da sie bereits da waren, die Gegebenheiten des Landes kennen und Erfahrungen mit Kundenwünschen und Infrastruktur sammeln konnten. Andere Unternehmen, die erstmals ins Land kommen, wären demgegenüber im Nachteil.

Ein aktuelles Beispiel ist Simbabwe. Das Land ist durchaus rohstoffreich, sodass Firmen, die bereits jetzt unter Mugabe Geschäfte machen, in einer eventuell demokratischen Zeit nach Mugabe Vorteile bei der Rohstoffausbeutung haben könnten. Zudem muss man berücksichtigen, dass – wie auch das Beispiel DDR bereits zeigte – das nach Zusammenbruch eines autoritären oder totalitären Regimes die Konsumgüternachfrage der Bevölkerung steigt.

2. Imagerisiko

Wie gesehen, ist das wirtschaftliche Risiko für Unternehmen also durchaus kalkulierbar. Anders dagegen verhält es sich mit dem Risiko für das Unternehmensimage. Dabei wird gerade ein positives Unternehmensimage vor dem Hintergrund eines globalen Wettbewerbs immer wichtiger, denn Produktengpässe gibt es immer seltener und auch die Qualität der Produkte ist bereits heute über zahlreiche Ländergrenzen hinweg vergleichbar. Autos aus Japan sind heute nach objektiven Maßstäben qualitativ nicht mehr schlechter als deutsche Autos. Das Image eines Mercedes ist aber noch immer besser als das eines Nissan.

Durch fragwürdiges Engagement in autoritär/totalitär geführten Ländern oder durch zweifelhafte Zusammenarbeit mit diesen gefährden Unternehmen ihr Image nachhaltig.

Für beide Risikoarten gilt leider, dass es Unternehmen durch die Gründung von Tochterfirmen oder das Einschalten von Zwischenhändlern und Vermittlern oft sehr leicht gemacht wird, ihre tatsächlichen Aktivitäten zu verschleiern.

Kategorien: odious debts
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Die illegitimen Schulden des Iraks

Juli 13, 2008 · Kommentar schreiben

 

Bis zu dem Sturz der Diktatur Saddam Husseins häuften sich über 125 Milliarden Dollar an unbeglichenen Schulden an. Mehrfach wurde schon gefordert, dass die durch diese Diktatur gemachten Schulden, welche auch zu militärischen Angriffen verwendet wurden, als ‚odious’ deklariert werden müssen und somit nicht einklagbar sein dürfen.

Darüber hinaus ergriff der Kongress die Initiative und wollte nach dem Sturz des Regimes  2003, dessen Schulden beseitigen. Die hierfür verabschiedete Gesetzesvorlage hielt fest, dass derartige Schulden das ‚Nation Building’ erschweren, vor allem aber, unter Hinweis auf die Doktrin über ‚Odious Debts’,  nicht als legitim zu bezeichnender Nachlass für die Nachfolgeregierung angesehen werden können.

Finanzminister John Snow hielt es für nicht vertretbar, dass die Bevölkerung des Iraks mit einem Schuldenberg eines abgesetzten Diktators belastet werden dürfe.

Vizeverteidigungsminister Paul Wolfowitz hingegen merkte an, dass der Erlass weniger auf die Frage der Legitimität bzw. Illegitimität abzustempeln sei, als viel mehr auf den Aspekt der ‚debt sustainability’, der ‚Nachhaltigkeit’ bei den irakischen Staatsschulden.

 

Die irakische Schuldenfrage führte zu einer neuen Diskussion um diese Doktrin. Denn im Falle des Iraks zeigte sich nun überaus deutlich die zunehmende Instrumentalisierung der Doktrin, in diesem Fall von Seiten der neokonservativen Kräfte, die die Außenpolitik der USA spätestens seit der Präsidentschaft Bushs maßgeblich prägen.

Gesprochen wird hier von einer übermäßig passionierten und unüberlegten Anwendung der Doktrin.

Somit wird über die grundlegende Überlegung Sacks hinweggesehen, um gleichsam plakativ einem Regime das Attribut ‚odious’ anzuhängen. Infolge dessen  werden alle Schulden einheitlich als ‚odious’ betitelt, ohne Rücksicht auf die verschiedenen möglichen Verwendungszwecke der Darlehen. Der Schuldenerlass soll nun generell gewährt werden, um dem jungen Staat auf die Beine zu helfen und weniger, wie Alexander Sack es zu seiner Zeit forderte, um an der Bevölkerung vollzogenes Unrecht auszugleichen.

‚Odious Debts’, als negativ anklingender Terminus, wird nunmehr unberechtigter Weise verwendet und instrumentalisiert, um einen Schuldenerlass zu erzwingen und zu legitimieren. Die USA zeigten hierbei im Falle des Iraks, wie diese Doktrin sich leichtfertig für die eigene Außenpolitik und die Durchsetzung der neokonservativen Theorie verwenden lässt.

 

Die kritischen Experten hierzu raten zu einer Besinnung auf den herkömmlichen Gerichtsweg, um Entscheidungen über Schuldenrückzahlungen oder Befreiungen von Fall zu Fall unter eine neutrale Jurisdiktion zu stellen.

Der Fall Irak stellt in der Rezeption der bisher einschlägigen Präzedenzfälle eine neue Wegmarke dar. Denn mittlerweile entwickelt sich die völkerrechtliche Gewohnheit – vor allem geprägt durch die USA – zu einer besonderen Erschwernis bei der Erbittung eines Schuldenerlasses. Der gewichtigere Akzent wird seit dem Fall Irak nunmehr auf die leichter zugänglichen und offensichtlicheren Kriterien der wirtschaftlichen Nachhaltigkeit gelegt.

Somit wird die Doktrin nun in erster Linie für ein erfolgversprechenderes ‚Nation Building’ instrumentalisiert.

 

Hierzu: http://www.unctad.org/en/docs/osgdp20074_en.pdf

 

 

Exkurs:

 

Die Politisierung der ‚Odious-Debt-Doktrin’, wie hier am Beispiel des Iraks, könnte völkerrechtlich nicht nur neue Wellen schlagen, sondern auch äußerst problematisch sein.

 

Der äußerst konservative und überaus einflussreiche ‚think tank’, die Heritage Foundation publizierte bereits im Jahr 2003 ein Memorandum von Dr. Nile Gardiner und Ph.D. Marc Miles, in dem der Schuldenerlass aus Gründen der Nachhaltigkeit im Irak gefordert wird. Zentral stehen hier folgende Punkte:

  1. Einsetzen für Schuldenerlass als Gegenmodell zur Schuldensanierung
  2. Erlaubnis zur Ausübung von diplomatischem Druck gegenüber Paris, Berlin, Moskau und die arabischen Staaten, für den Schuldenerlass im Irak
  3. Enge Zusammenarbeit mit Großbritannien für die Gestaltung einer gemeinsamen Position zu diesem Thema
  4. Eine ‚quid pro quo’ Situation verhindern, so dass die europäischen Staaten durch den Schuldenerlass keine anderen Gegenleistungen dafür erwarten dürfen

 

 

Zum vollständigen Artikel hier: http://www.heritage.org/Research/TradeandForeignAid/em871.cfm

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Ein Fall Illegitimer Schulden?

Juli 11, 2008 · Kommentar schreiben


Kriegsschiffe nach Indonesien

Nach dem Ende der DDR „erbte“ die Bundesrepublik große Teile der Nationalen Volksarmee NVA der DDR. Viele Waffensysteme wurden verkauft (unter anderem auch nach Südafrika).

Unter diesen „geerbten“ Waffen befanden sich auch etliche Schiffe der DDR-Marine. Von diesen wurden 39 an Indonesien, damals unter Herrschaft Suhartos, verkauft. Die Regierung Suhartos war „ein nicht demokratisch legitimiertes Regime“, so befand Prof. Reinisch in einem Gutachten für die Entschuldungsinitiative der Evangelischen Kirche EKD, erlassjahr.de.

Wie von vielen Kritikern des Deals befürchtet, setzte die Regierung Suharto, die Kriegsschiffe bei Konflikten mit den eigenen Bürgern ein, unter anderem in Aceh, Ost-Timor, den Molukken und in West-Papua. Dies geschah entgegen den Klauseln im Vertrag mit der Budesrepublik.

So stellt sich nun die Frage, ob die noch ausstehenden Zahlungen Indonesiens an Deutschland ein Fall illegitimer Schulden sind.

Dafür spräche, dass der BRD bewusst sein müsste, dass sie Kriegsschiffe wissentlich an ein undemokratisches Regime geliefert hat und dass dieses die Schiffe auch (in unrechtmäßiger Weise) gegen die eigenen Bürger einsetzen würde.

Allerdings versuchte dies die Bundesrepublik im Vertrag auszuschließen, der Vertrag wurde jedoch von der indonesischen Regierung gebrochen.

Außerdem gibt des durchaus Gründe (Aufstände, Terrorismus und Guerilla-Bewegungen), die einen Einsatz der Kriegsschiffe rechtfertigen könnten.

Meiner Meinung nach ist daher der Fall nicht so klar, wie es die EKD sieht.

Auch wenn es absolut unerträglich ist, wenn deutsche Waffen in Indonesien gegen indonesische Bürger gerichtet werden, ist dies nicht unmittelbar deutsche Schuld.

Vielmehr würde sich eher die Frage der Praxis deutscher Waffenexporte generell stellen, was aber hier nicht Thema ist.

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Odious debts, but also odious corruption and odious investments

Juli 8, 2008 · 1 Kommentar

Rückblick auf Bisheriges:

 

In meiner einführenden Darstellung über „odious debts“ habe ich bereits den geschichtlichen Kontext dargestellt, einen der wichtigsten Referenztheoretiker genannt und ihm folgend das Konzept und die daraus resultierenden Konsequenzen von „odious debts“ dargestellt. Die Kollegen des Blogging-Teams zu „odious debts“ befassten sich im Nachgang dazu bereits mit zahlreichen Fallbeispielen.

 

 

These:

 

Nach meiner persönlichen Meinung vernachlässigt das bereits dargestellte Konzept von odious debt jedoch einige Möglichkeiten der staatlichen Verschuldung bzw. der Unterstützung von Regimen, die vor Jahrhunderten oder Jahrzehnten noch undenkbar waren, doch in der heutigen globalisierten Welt durchaus nicht ungewöhnlich sind.

 

 

„Odious debts“ – ein staatenfixiertes Konzept?

 

Die bisher dargestellten Fälle und das erläuterte Konzept beziehen sich ausschließlich auf Staaten untereinander, d.h. auf Kredite, Darlehen und Zahlungen, die interstaatlich geleistet wurden. Historisch gesehen hat dies sicherlich seine Berechtigung, denn wer außer den Staaten hätte vor 100, 150, 200 Jahren derartige Finanzströme bewältigen sollen. Transnationale Konzerne, deren Kapital heute oftmals den Haushalt ganzer Staaten überschreitet und die weltweite Finanzströme handeln, gab es in dieser Zeit noch nicht. Ein Blick auf die Umsatzzahlen der größten Unternehmen zeigt jedoch, welche Mengen an Kapital sich heute in privaten Händen befindet und welche Möglichkeiten sich diesen Konzernen dadurch eröffnen.

 

Liste der größten Unternehmen der Welt (Wikipedia)

 

 

Obwohl im völkerrechtlichen Kontext der Investitionsschutzabkommen bereits auf diese privatwirtschaftlichen Akteure eingangen wird, scheinen die Unternehmen im Kontext von „odious debt“ keine Rolle zu spielen. Investitionsschutzabkommen ebenso wie andere Abkommen (z.B: GATT o.ä.) sind wichtig und richtig, doch erwecken sie den Eindruck einer einseitigen Betrachtung. Wer garantiert denn, dass Unternehmen nicht auch mit Diktatoren gute Geschäfte machen können? Können Unrechtsregime nur durch Darlehen anderer Staaten gestützt werden oder sichern nicht auch Firmeninvestitionen (die wohl bekannten foreign direct investments, kurz FDI) den Fortbestand eines autoritären oder totalitären Staates. Investitionen werden durch Abkommen geschützt, doch werden auch die Bevölkerungen (residents) von geldleihenden Staaten vor den mittelbaren oder unmittelbaren Auswirkungen privatwirtschaftlicher Investitionen geschützt?

 

 

Odious investments? not always but sometimes

 

Generell muss man vorausschicken, dass in einer globalisierten Weltwirtschaft ausländische Direktinvestitionen dazu gehören wie Englisch als Wirtschaftssprache. Oftmals können Investitionen, die Unternehmen im Ausland tätigen, auch – entgegen der landläufigen Meinung – Arbeitsplätze im Inland sichern und oftmals werden durch Outsourcing, Global Supply Chains und Global R&D Networks heimische Unternehmen auf dem Weltmarkt konkurrenzfähiger.

 

Generell sind Investitionen also nicht odious, sondern in der Regel helpful, important and full of sense.

 

Erlaubt sein muss aber die Frage, ob es nicht auch unter die Kategorie „odious debts“ fallen muss, wenn Unternehmen Schmiergelder an Regime leisten, um sich Aufträge zu erschleichen oder wenn aus wirtschaftlichen Interessen direkt oder indirekt mit Diktatoren zusammengearbeitet wird. Hierfür zwei (aktuelle) Beispiele:

 

 

„Odious investements / odious business partners”

 

Die Begleitung der Wahlen in Simbabwe durch die internationalen Medien war groß. Nach den Wahlen, die getrost als Farce zu bezeichnen sind, dennoch aber Robert Mugabe eine Fortführung seines Amtes ermöglichen, wurde das Medieninteresse dann sehr schnell auf Unternehmen gelenkt, die mit Simbabwe Geschäfte machen. Selbstverständlich fallen darunter auch deutsche Firmen. Das Auswärtige Amt führt Deutschland gar als 7. wichtigsten Handelspartner für Simbabwes Exporte, obgleich das Handelsvolumen (Importe + Exporte) nur bei etwa 160 Mio. € lag. (2006)

 

(Quelle: http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinformationen/01-Laender/Simbabwe.html )

 

Nach den letzten Ereignissen übte die Bundesregierung auf diejenigen deutschen Unternehmen, die in Simbabwe aktiv sind, Druck aus, sodass die Geschäftskontakte mittlerweile eingestellt sein dürften. Ein besonders negatives Beispiel, wie Geschäftsbeziehungen mit Unrechtsregimen zu deren Erhalt beitragen können, lieferte in diesem Zusammenhang der Banknotenhersteller Giesecke & Devrient. Durch dessen regelmäßige Banknotenlieferungen gelang es die Hyperinflation Simbabwes weiter anzuheizen und wurde es Robert Mugabe ermöglicht, seine paramilitärischen Einheiten weiter zu unterhalten. Mehr dazu unter: http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/280/183707/

 

Somit würde dieser Fall zur Definition bzw. zum Konzept von „odious debts“ passen, da bei der Anbahnung der Geschäftsbeziehungen bereits absehbar war und im Verlauf auch immer war, dass die Geschäfte nicht förderlich sind für die Bevölkerung vor Ort.

 

Nur als Denkanstoß genannt, aber nicht weiter ausgeführt werden soll an dieser Stelle auch das Engagement deutscher Firmen in China…

 

 

„Odious corruption“

 

Ein aktueller Fall, der auch durch die Presse ging:
Die irakische Regierung klagte kürzlich vor einem amerikanischen Bundesgericht zahlreiche ausländische Unternehmen an, die in der Zeit des Saddam-Regimes durch Schmiergeldzahlungen an Aufträge innerhalb des Programms „Öl gegen Lebensmittel“ gekommen sind.

 

Links zum Thema:

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?sid=5bd204f2cb827edc4bf43bb0cb5e188a&em_cnt=1361041

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,563186,00.html

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Korruption-Irak-Daimler-Siemens;art271,2563308

http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/395090/index.do?direct=395193&_vl_backlink=/home/wirtschaft/index.do&selChannel=107

 

„Einer Untersuchung im UN-Auftrag zufolge waren 2200 Unternehmen aus 66 Ländern an den Praktiken beteiligt, wodurch Vertreter Iraks in den Genuss von Zahlungen über 1,8 Milliarden gekommen seien.“ (zitiert nach http://www.zeit.de/online/2008/27/irak-bestechung)

 

Wohlgemerkt, dass Programm „Öl gegen Lebensmittel“ sollte dazu dienen, die Folgen des Embargos gegen den Irak für die irakische Bevölkerung abzumildern. Die Schmiergeldzahlungen konterkarieren jedoch genau dieses Ziel, da die Zahlungen (der Streitwert des Gerichtsverfahrens liegt bei etwa 10 Mrd. US $) definitiv nicht der irakischen Bevölkerung zu Gute kamen. Vielmehr konnten sie zur Aufrechterhaltung des Regimes von Saddam Hussein dienen, was somit durchaus Merkmale von „odious debts“ erfüllt.

 

Links mit Erklärungen zum Programm „Öl gegen Lebensmittel“:

 

http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%96l-f%C3%BCr-Lebensmittel-Programm

http://www.polixea-portal.de/index.php/Lexikon/Detail/id/72888/name/%D6l+f%FCr+Lebensmittel-Programm

 

 

 

 

Consequences of odious corruption, odious investments and odious business partners

About the risk of companies, which do odious business

 

Hierzu demnächst mehr im Blog

Kategorien: odious debts

Jährlicher Report des Pariser Clubs

Juli 8, 2008 · Kommentar schreiben

Der Pariser Club hat im letzten Monat seinen ersten jährlichen Bericht veröffentlicht (für das Jahr 2007). In diesem Bericht werden verschiedene Themen, die das Gremium im letzten Jahr beschäftigt haben, kurz skizziert.

Neben Vereinbarungen, die zwischen dem Pariser Club und Schuldnern im letzten Jahr getroffen worden sind, sind auch andere wichtige Punkte angeschnitten worden, so z.B.

  • Entschuldungsanstrengungen im Rahmen der HIPC-Initiative
  • Entwicklungen zu neuen, dynamischen Rahmenbedingungen zur Umschuldung im Rahmen der Pariser Club-Verhandlungen
  • Die immer größer werdende Rolle des Pariser Clubs in der Debatte über internationale Finanzierung und Schuldengewährung

Da nach über 50 Jahren seit Bestehen des Pariser Clubs eine jährliche Berichterstattung zu den Arbeiten des internationalen Gremiums geschaffen worden ist, kann davon ausgegangen werden, dass dieser ein Bestandteil der Bemühungen des Clubs mehr Transparenz zu schaffen ist.

Ein Beitrag mit den Bestandteilen des Berichts im Detail wird in Kürze folgen.

Für Interessierte hier schon mal der Bericht: (in Englisch)

http://www.clubdeparis.org/cdp/sections/documents/rapport-annuel-du-club/downloadFile/file/RA_Club_de_Paris_anglais.pdf

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Die Tinoco-Entscheidung

Juli 5, 2008 · Kommentar schreiben

Die Tinoco-Entscheidung

  1. Hintergrund

Im Jahr 1917 verstärkte in Costa Rica Präsident Gonzalez seine Anstrengungen, um sich seine Wiederwahl zu sichern. Laut der Verfassung war dies jedoch nicht möglich. Im Januar desselben Jahres unternahm deshalb der Verteidigungsminister Tinoco einen Putsch und setzte die alte Regierung unter Gonzales ab. Ein halbes Jahr später erließ er eine neue Verfassung, die die alte Verfassung von 1871 ersetzte. Später wurde er in seinem Amt mit großer Mehrheit von der Bevölkerung bestätigt und regierte mit weitreichender Unterstützung des Volkes.

Die Begeisterung des Volkes ließ jedoch recht bald nach und so musste Tinoco 1919 nach nur zweijähriger Amtszeit das Land verlassen.

Wenig später wurde die alte Verfassung von 1871 reaktiviert und eine neue Regierung gebildet. Diese beschloss in Gesetz Nr. 41, dass die Schulden Costa Ricas gegenüber der britischen Royal Bank of Canada, die unter Tinoco aufgenommen wurden, nichtig seien. Ebenso wurde ein Ölförderrecht („Claim“) für ein weiteres britisches Unternehmen(Central Costa Rica Petroleum Company) zurückgenommen.

Die britische Regierung protestierte aus verständlichen Gründen gegen das Gesetz Nr. 41, vor allem da die Anteilseigner an den der Bank und der Ölförderfirma Briten oder das Königreich selbst waren.

Nach Jahren des Streits einigten sich Costa Rica und Großbritannien 1922 darauf, einen Schiedsrichter mit der Lösung des Problems zu beauftragen. Dazu wurde der amerikanische Chief Justice of the USA, William II Taft ausgewählt.

  1. Entscheidung

Großbritannien behauptete, die Tinoco-Regierung sei rechtmäßig gewesen und daher seien auch deren Schulden rechtmäßig. Folglich müsse die neue Regierung die alten Schulden übernehmen. Dagegen war Costa Rica der Auffassung, die Regierung sei aus zwei Gründen nicht rechtmäßig gewesen: zum einen sei die Machtübernahme gegen die Verfassung gewesen und auch die Anerkennung der Regierung durch das Volk sei nur von kurzer Dauer gewesen. Diese Auffassung wurde dadurch gestützt, dass der größte Teil der Schulden von Tinoco zur Aufrüstung (->Unterdrückung der Bürger) und Privatgebrauch Tinocos entstanden sei.

Daraufhin sagte Großbritannien, dass ein Regime-Wechsel für die internationale Politik und das Völkerrecht nicht relevant sei. Costa Rica verwies daraufhin, dass die meisten Regierungen und auch Großbritannien selbst das Tinoco-Regime nicht anerkannten. Schulden von einem von Großbritannien nicht anerkannten Regime, könne Großbritannien nicht einfordern.

Zudem beharrte Costa Rica auf der Unrechtmäßigkeit der Regierung, da Tinoco die Verfassung gebrochen habe.

Der Auffassung Costa Ricas schloss sich am Ende auch Richter Taft an.

  1. Auswirkungen

Die Tinoco-Entscheidung ist einer der am meisten zitierten Fälle der Odious Debts. Er wird oft von NGOs herangezogen, die in solchen Fällen gegen die Schuldenrückzahlung argumentieren. Leider wird meist übersehen, dass die Entscheidung kein Urteil, sondern ein Schiedsspruch ist. Somit ergibt sich kein Automatismus für Staaten in derselben Weise zu handeln.

Jedoch ist die Entscheidung eine Art Signal an die Länder, die mit illegitimen Regimen zusammenarbeiten, sich der Konsequenzen ihres Handels bewusst zu sein. Vor allem sollten die (zumeist westlichen) Länder endlich die Praxis, wie es auch in Südafrika geschah, beenden, dass undemokratische Regierungen unterstützt oder Leid/Armut ausgenutzt werden.

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Treffen des Pariser Clubs mit anderen Kreditgebern

Juni 13, 2008 · Kommentar schreiben

Jedes Jahr treffen sich Vertreter der Staaten des Pariser Clubs mit anderen staatlichen und privaten Kreditgebern, um ihre Strategien abzugleichen und über neue Finanzierungsmöglichkeiten zu sprechen.

Diesen Mittwoch – 11. Juni – hat sich der Pariser Club mit Vertretern von internationalen Banken, Investment Fonds und anderen Vertretern der Finanzwelt getroffen. Neben Vertretern von privaten Kreditgebern waren dieses Jahr auch andere Staaten eingeladen, die bisher noch nicht im Pariser Club eingetreten sind, aber zu wichtigen Geldgebern gehören. Hierzu zählen neben arabischen Staaten, wie Kuwait und Abu Dhabi, z.B. auch Vertreter von Israel, Südkorea und der EXIM Bank von China.

Thematisch wurde in dem Treffen vor allem die Süd-Süd-Finanzierung behandelt. Das bedeutet, dass Staaten des „Südens“ anderen sehr armen Staaten des „Südens“ Kredite vergeben und somit eine Alternative zu den traditionellen staatlichen Kreditgebern des „Nordens“ bilden (viele Staaten des Pariser Clubs).

So präsentierten Geldgeber-Staaten des „Südens“ auf der Tagung ihre Strategien im Kreditgeschäft mit Niedrigeinkommensländern. Daraufhin diskutierten die Vertreter über diese Strategien und die steigende Wichtigkeit der Süd-Süd-Geldgeschäfte.

Neben der Süd-Süd-Finanzierung war vor allem die globale Finanzkrise Thema der Tagung. So zeigten Vertreter der Weltbank und des IWF, die traditionell auch an der jährlichen Tagung teilnehmen, verschiedene Auswirkungen der Finanzkrise auf die Schuldnerländer auf. Auch Vertreter des privaten Finanzsektors präsentierten kurzfristige, aber auch langfristige Auswirkungen der Finanzkrise auf die weitere Entwicklung der Schuldnerstaaten. Um die Konsequenzen der Finanzkrise für die Schuldnerstaaten etwas abzufedern, diskutierten die Teilnehmer daraufhin verschiedene Ansätze, wie die Geldgeber den verschuldeten Staaten entgegenkommen könnten.

Bewertung:

Das Treffen des Pariser Clubs mit anderen staatlichen und privaten Geldgebern hat den hohen Koordinationsbedarf zwischen den Geldgebern erneut deutlich gemacht. Die Idee hinter der Koordinierung zwischen den Gläubigern besteht darin, dass alle ein besseres Ergebnis erzielen, wenn sie zusammen und nicht gegeneinander arbeiten. Ganz deutlich zeigt dies die diesjährige Diskussion über die Süd-Süd-Finanzierung. So ist es für private Geldgeber, sowie den Pariser Club entscheidend zu wissen, wie andere Staaten ihre Geldgeschäfte gestalten, um nicht mit diesen in Konkurrenz zu stehen und um bessere Ergebnisse bei der Rückzahlung von Krediten zu erhalten. Die staatlichen Geldgeber des „Südens“ konnten dagegen einen Einblick in die Politik des Pariser Clubs erhalten und so durch den Austausch gewinnen.

Das traditionelle Beiwohnen der Weltbank und des IWF bei der Tagung stellt zum Einen eine gewisse Öffentlichkeit der Tagung sicher, da im Prinzip unabhängige Institutionen an der Tagung teilnehmen. Zum Anderen erhöht dies natürlich auch den Druck auf die Schuldnerländer in gewisser Weise, da die Weltbank und der IWF ihre Kredite an bestimmte Konditionen koppeln, die von den verschuldeten Staaten eingehalten werden müssen (vgl. Konditionalität). Diese Bestimmungen könnten durch das Treffen von Vertretern der Weltbank und des IWF mit anderen Kreditgebern somit auch durch die anderen Geldgeber beeinflusst werden.

Weitere Informationen zur diesjährigen Tagung zwischen dem Pariser Club und anderen Kreditgebern finden sich auf der folgenden Website:

http://www.clubdeparis.org/sections/services/communiques/rencontre-du-club-paris/viewLanguage/en

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Südafrika – Schuldenrückzahlung ja oder nein?

Juni 10, 2008 · 2 Kommentare

Gründe für und gegen Schuldenrückzahlung Südafrikas

Für:

Staaten beharren meist fast eifersüchtig auf ihre Souveränität. So auch das Südafrika der Apartheid wie auch das heutige Südafrika. Dazu gehört auch, dass sich andere Länder nicht in die inneren Angelegenheiten wie staatliche Verfassung und Aufbau einmischen.

Folglich könnte man argumentieren, die Apartheid sei innere Angelegenheit Südafrikas gewesen und damit auch die Schulden Teil des souveränen Handels. Die Schulden müssten also auch bei einer Änderung im Inneren (Ende des rassistischen Apartheidregimes) zurückgezahlt werden.

Man könnte – zugegeben etwas „unfreundliche“ Argumentation – sagen, dass sich die Unterdrückten rechtzeitig hätten auflehnen und das Regime stürzen können. Da dies aber unterlassen wurde, könnte zwar bei einer grundsätzlichen Ablehnung doch auch gewisse Akzeptanz in der Bevölkerung geherrscht haben.

Außerdem ergäbe sich das Problem, dass bei einem Sturz der herrschenden Macht die nun herrschenden Rebellen behaupten können, aufgrund des erfolgreichen Umsturzes sei die vorherige Regierung nicht legitim und damit auch deren Schulden im Ausland nicht legitim gewesen.

Eine zuverlässige Schuldenrückzahlung ist dann nicht mehr gewährleistet.

Als letztes Argument, das jedoch auch ein wenig unfair ist, ließe sich sagen, dass die Schulden der Apartheid nur einen kleinen Teil der heutigen Schulden (etwa 26 von rund 275 Milliarden US-$) ausmachen und deshalb zu akzeptieren seien, vor allem vor dem Hintergrund, dass das Land ja auch etwas dafür bekommen hat (beispielsweise Infrastruktur).

Dagegen:

Die Gründe gegen eine Schuldenrückzahlung Südafrikas wiegen meiner Ansicht nach jedoch viel schwerer:

zum einen behindert die Belastung mit Zinsen und Schuldenrückzahlung den Haushalt und damit eine positive Entwicklung Südafrikas. Das kann aber eigentlich nicht im Interesse der Länder sein, da ein sicheres Südafrika für die Entwicklung des ganzen Kontinents wichtig ist.

Zum anderen ist es nicht rechtfertigbar, wenn die Unterdrückten nach einer geglückten Befreiung für ihre vorherige Repression auch noch zahlen müssten. Hier ist noch stark auf die Verantwortung der westlichen Länder hinzuweisen, die durch Kredite und andere Unterstützung das Apartheid-Regime gestützt hatten. Das käme einer doppelten Unterdrückung gleich.

Auch sagt die Definition der illegitimen Schulden, dass Unterdrückung von Unschuldigen eine Schuldenrückzahlung ausschließt.

Alles in allem ist meiner Meinung nach wäre die Verweigerung der Schuldenrückzahlung Südafrikas gerechtfertigt, da die moralische Schuld zu groß ist und dem Land so ein Neuanfang ermöglicht werden kann.

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