International Economic Law

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Rechtliche Situation von Hedgefunds in Deutschland und die Rolle von Steueroasen

Juli 20, 2008 · Kommentar schreiben

Auch wenn die Zahl der auferlegten Hedgefonds in Deutschland jährlich zunimmt, ist die Quote verhältnismäßig gering, im Unterschied zu Amerika, Großbritannien und vor allem gegenüber Steueroasen wie den Cayman Islands, Lichtenstein oder  St. Kitts und Nevis, sogenannte Offshores.
Das liegt vor allem an zwei wesentlichen Gründen. Zum einen an der historischen Entwicklung, die ich in einer meiner ersten Einträge beschrieben habe und zum anderen, an der rechtlichen Situation in Deutschland, welcher ich mich heute widmen möchte.

Bevor ich auf die Regulierung zu sprechen komme, möchte ich noch kurz die Verbindung zwischen geschichtlichem Hintergrund und der geringen Quote deutscher Hedgefonds schaffen.

Fast 30 Jahre später als Amerika, Mitte der 90er Jahre, schwappte das Hedgefond-Interesse nach Deutschland. Diese fielen eher durch negative Schlagzeilen auf, wie  z.B. die Fast-Pleite des LTCM Hedgefonds, als durch überdurchschnittliche Renditen. Während Privatanleger in Amerika bereits früher öffentlich Anteile an Hedgefonds erwerben konnten, mussten deutsche Anleger bis 2004 den Umweg über Zertifikate und Genussscheine gehen, um an Hedgefonds zu partizipieren. Erst mit dem Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetz am 1. Januar 2004, kam es zu einer Lockerung. Die verspätete Hedgefond-Welle, ist sicherlich der unbedeutendere von den oben genannten Gründen. 

Nun aber zum ausschlaggebendem Faktor. Der von vielen Seiten erwartete große Anstieg  an deutschen Hedgefonds durch das Investmentmodernisierungsgesetz von 2004 ist ausgeblieben. Der Vertrieb von „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“, wie es im Fachjargon heißt, ist an hohe Auflagen und Restriktionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geknüpft, die unter anderem für die Kontrolle von Hedgefonds in Deutschland zuständig ist.

Zu solchen Auflagen gehört zum Beispiel, dass Anbieter von Dach-Hedgefonds in ihren Verkaufsprospekten Warnhinweise vermerken müssen (vergleichbar mit denen auf Zigarettenschachteln): „Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen!“ .

Nach §113 Abs. 1 Satz3 InvG ist Dach-Hedgefonds der Einsatz von Fremdkapital (Leverage) und Leerverkäufe mit dem Ziel der Renditemaximierung (detaillierte Ausführung im kommenden Blogeintrag „Hedgefonds und ihre Funktionsweise“)  eingeschränkt. Des Weiteren dürfen sie maximal 20% ihres Kapitals in einen einzelnen Zielfond investieren (§113 Abs. 4 Satz 1 InvG), was dem Grundsatz der Risikomischung entspricht.

Single-Hedgefonds dürfen im Gegensatz zum großen Bruder nur im Rahmen von „Private Placements“ (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Placement) vertrieben werden (§112 Abs. 2 InvG). Dafür ist nahezu jede Strategie erlaubt, z.B. die Aufnahme von Krediten, Leverage-Geschäfte sowie Leerverkäufe. Eine Restriktion besteht hinsichtlich der Beteiligungen an Unternehmen, die nicht an einem organisierten Markt (Börse) registriert sind. In solche Anlagen dürfen insgesamt an der obersten Grenze 30% des Hedgefond Vermögens investiert werden (§112 Abs. 1 Satz 3 InvG). Der Forderung nach  Transparenz kommt §113 Abs. 5 InvG nach, der verschiedene Melde- und Informationspflichten festschreibt.

Die Tendenz in Deutschland weißt mehrheitlich in Richtung Hedgefond-Zertifikate, die sehr begehrt sind und deren Markt sich zwischen 2003 bis 2005 mehr als verdreifachte.

  

Neben der Bundesrepublik haben auch die Vereinigten Staaten und Großbritannien in der Regulierung stark angezogen. Die Steueroasen, die durch Steuerflüchtlinge und Hedgefonds an Bekanntheitsgrad und Wohlstand extrem profitiert haben, werden dahingegen ohne politischen Druck den Teufel tun und ähnliche Gesetze verabschieden. Druck lässt sich aber nur schwer aufbauen, weil kein internationaler Konflikt vorliegt und somit keine Interventionsrechtfertigung vorliegt. Selbst wenn dieser Problematik eine solche Brisanz zugeschrieben werden würde, wäre anders als bei den aktuellen Streitigkeiten (z.B. Uran Anreicherung im Iran und Nordkorea), die politische und wirtschaftliche Einflussnahme wie Sanktionen und Embargos bezüglich Importen, Exporten und Krediten schwächer. Steueroasen sind weitaus autarker von der Weltwirtschaft als Iran oder Nordkorea.

Trotzdem gibt es an anderen Stellen noch viel Steuerungspotential. Neben Basel II (s. Blogeintrag eines Kommilitonen) sind vor alle die Ratingagenturen wie Standard and Poors, Moody’s und Fitch gefragt, die kürzlich Fehler und Mitschuld an der aktuellen Finanzkrise zugegeben haben. Dazu aber mehr in späteren Einträgen.

Quellen:

 

 

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Regelungslücken in der internationalen Finanzarchitektur – Finanzparadiese

Juli 13, 2008 · Kommentar schreiben

Im Anschluss an die Vorstellung des Abkommens zur internationalen Regelung der Kreditvergabe, Basel II, möchte ich in diesem Eintrag einen Bereich der internationalen Finanzarchitektur vorstellen, der von den meisten internationalen Regelungen ausgeschlossen ist bzw. nicht von ihnen erfasst werden möchte und für große Finanzakteure (Banken, Fonds, etc.) die Möglichkeit bietet, abseits der rechtlichen Regulation der großen Finanzplätze tätig zu sein: die sogenannten Finanzparadiese. In der Sprache der internationalen Finanzmärkte werden sie Offshore Financial Centres (OFC’s) genannt. Die Bezeichnung “offshore” ist irreführend, denn es gibt auch zahlreiche OFC’s auf dem Festland. Die rechtlichen Besonderheiten der OFC’s und die sich daraus ergebenden Geschäftsaktivitäten möchte ich kurz vorstellen:

Eigenschaften von OFC’s

OFC haben keine einheitliche Definition, sie können jedoch als Gebiete mit Rechtssprechungen definiert werden, die eine große Zahl an gebietsfremden Finanzgeschäften anziehen. Dies lässt sich bei den meiste OFC’s mit folgenden Eigenschaften in Verbindung bringen:

• Niedrige oder keine Steuern auf Geschäftseinnahmen oder Investitionsgewinne.

• keine Kapitalertragssteuer

• Schwaches und flexibles Gesellschafts- und Lizenzrecht

• Schwache und flexible Überwachung des Finanzsektors

• Finanzinstitutionen und / oder Unternehmen müssen nicht physisch präsent seien.

• starkes Bankgeheimniss

• geringe Informations / Offenlegungspflichten

Diese Gesetzgebung richtet sich ausdrücklich an gebietsfremde Personen. Das Geschäftsvolumen von gebietsfremden Personen übersteigt dementsprechend auch das Geschäftsvolumen der gebieteszugehörigen Personen wesentlich. Das meiste Kapital der an OFC’s registrierten Firmen ist typischerweise als an den großen internationalen Finanzzentren investiert.

Typische Nutzungen dieser rechtlichen Rahmenbedingungen:

Offshore Banking Licences:

Multinationale Unternehmen gründen eine Offshore Bank zur Abwicklung von Devisengeschäften oder von internationalen Kapitalbeteiligungen. Onshore Banken können vermögenden Kunden über Tochterbanken auf OFC’s auch eine komplette Offshore Vermögensverwaltung anbieten. Diese Aktivitäten werden vor allem von den geringen Kapital-, Transaktions- und Gewinnsteuern begünstigt.

Offshore Corporations or International Business Corporations (IBCs):

IBCs sind eine Geschäftsform mit sehr beschränkten Haftungspflichten, die vor allem von investment fonds für das Tagesgeschäft, d.h die Herausgabe und Verwaltung von Aktien oder Anleihen genutzt wird. Auch diese Geschäftsformen wird von den sehr niedrigen Steuern angezogen.

Insurance companies:

Onshore Versicherungsfirmen nutzen OFC’s, um über Tochtergesellschaften Vorschriften über die Abdeckung bestimmter (riskanter) Versicherungsgeschäfte durch eine Kapitalreserve zu umgehen. Die Attraktion der OFC’s besteht in diesem Fall in schwachen Kapitaldeckungs- und Risikomanagmentvorschriften.

Special Purpose Vehicles:

Viele dieser Geschäftsformen werden nur für einzelne, spezifische Aktivitäten durchgeführt. Dann spricht man von SPV’s.

Asset Management and Protection:

Reiche Individuen oder Unternehmen in Ländern mit einer schwachen Wirtschaft und fragilen Finanzsystemen können ihre Vermögen vor einem Kollaps in ihren Heimatländern durch eine Transferierung auf OFC’s schützen. Ähnlich ist auch die Transferierung von Vermögen, das von laufenden Prozessen oder auch von Erbschaftsansprüchen bedroht ist, auf OFC’s. Vor allem in diesem Fall ist auch das Bankgeheimnis eine starke Motivation für eine Transferierung. Einige OFC’s schützen durch ihre Gesetzgebung explizit derartige Vermögen vor dem Zugriff der heimischen Behörden.

Tax Planning:

Reiche Individuen oder multinationale Unternehmen legen ihre Aktivitäten, soweit möglich, auf OFC’s mit niedrigen Steuern. Zb können die Rechnungen für Güter, die onshore hergestellt worden sind, auf einem OFC ausgestellt werden.

Tax Evasion and Money Laundering:

Das Bankgeheimnis kann auch dazu genutzt werden, um onshore Steuerbehörden Einkommen und Vermögen zu verheimlichen. Ähnlich kann auch Vermögen aus kriminellen Aktivitäten vor dem Zugriff von Ermittlungsbehörden geschützt werden.

Gefährdung des Marktes durch OFC’s

Systemische Risiken

Die Schwache Überwachung, mangelnde Kooperation mit anderen Finanzzentren sowie schwache Tranparenz können die Identifzierung von großen Risikokonzentrationen verhindern. Im Falle großer Finanzinstitutionen können diese unbekannten Konzentrationen systemische Gefahren darstellen. Die Entstehung dieser Risikokonzentrationen wird wiederum durch die schwache Regulation begünstigt.

Marktintegrität

Die Marktintegrität ist durch die oft mangelnde Bereitschaft von OFC’s, an internationaler Kooperation teilzunehmen, gefährdet. Die Bekämpfung von Kriminalität an den Finanzmärkten wird durch das Bankgeheimnis und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung von internationalen Standards und Sanktionen iin OFC’s stark erschwert.

Geographie

Diese Länder werden vom Financial Stability Forum als OFC’s gelistet:

Andorra, Cyprus, Netherlands, Antilles, Anguilla, Gibraltar, Nevis, Antigua, Guernsey, Niue, Aruba Isle of Man, Panama, Bahamas, Jersey, St Kitts, Bahrain, Lebanon, Saint Lucia, Barbados, Liechtenstein, St Vincent, Belize, Macau, Samoa, Bermuda, Malta, Seychelles, British Virgin Islands, Marshall Islands, Turks & Caicos Islands, Cayman Islands, Mauritius, Vanuatu, Cook Islands, Monaco, Costa Rica, Nauru

Quellen:

http://www.imf.org/external/np/pp/eng/2008/050808a.pdf

http://www.fsforum.org/publications/r_0004b.pdf?noframes=1

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Basel II – Ein Überblick

Juli 1, 2008 · Kommentar schreiben

Die Finanzmarktkrise, ausgelöst durch Turbulenzen im (amerikanischen) Kreditmarkt, hat die hochgradige Notwendigkeit der schnellen Umsetzung eines schon 2004 vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht beschlossenen Abkommens, Basel II, zur Regelung des internationalen Bankensektors und insbesondere der Kreditvergabe aufgezeigt. Dieses Abkommen soll auf verschiedenen Problemfeldern Wirkung entfalten: Allgemein soll das internationale Finanzsystem stabilisiert werden, wozu eine sichere Solvenz der Banken angestrebt ist. Dazu sollen auf internationaler Ebene einheitliche Rahmenbedingungen für die Kreditvergabe geschaffen werden, wobei die Risiken weitaus starker miteinbezogen werden sollen. Dem soll nicht nur durch eine bessere Erfassung und Berücksichtigung der Risiken bei der Kreditvergabe, sondern auch durch eine ausreichende Eigenkapitaldeckung der Banken zur Abdeckung der Risiken Rechnung getragen werden. Auch die Offenlegungspflicht der Unternehmen soll verstärkt werden. Diese Zielsetzungen werden in 3 Säulen aufgeteilt:

Säule 1: Mindestkapitalanforderungen
Die Anforderungen der Hinterlegung von Krediten mit Eigenkapital durch die Banken sollen stärker als bisher vom eingegangenen Risiko abhängig gemacht werden. Dies ist erforderlich, damit die Banken im Falle von Verlusten im Kreditgeschäft ausreichend Ressourcen zur “Abfederung” dieser Ausfälle zur Verfügung steht. Bisher mussten nur die Risikoarten Kreditrisiko und Marktrisiko mit Eigenkapital abgesichert werden, in Zukunft gilt dies auch für das operationelle Risiko (“Betriebsrisiko“).
Daneben behandelt Säule I die verschiedenen Verfahren zur Berechnung der Mindestkapital-Anforderungen diese drei Risikosorten. Die Systeme zur Messung des Risikos von Kredite und für deren Preise stellen verstärkt auf das individuelle Rating der Kreditnehmer ab. Dies wird eine zunehmende Differenzierung bei der Preisgestaltung von Krediten zur Folge haben. Firmen mit guten Ratings werden günstigere Kredite erhalten als schlecht geratete. Dies bezeichnet man als «risikogerechtes Pricing».

Säule 2: Bankaufsichtlicher Überprüfungsprozess
Die Säule II beinhaltet die Anforderungen für die Überwachung der Einhaltung eines angemessenen Verhältnisses zwischen Risiken und Eigenmittel im Geschäft der Banken.
Die (nationalen) Aufsichtsinstanzen müssen überprüfen, dass jede Bank über ein funktionierendes Risikomanagement verfügt und ob das hinterlegte Eigenkapital dem Risikoprofil der Bank entspricht. Bei Abweichungen müssen Maßnahmen durch die jeweilige Finanzmarktaufsichtsbehörde eingeleitet werden.

Säule 3: Erweiterte Offenlegung
Die Marktteilnehmer sollen zu mehr Offenlegung und Transparenz verpflichtet werden. Dazu gehören Publizitätsvorschriften hinsichtlich des Risikoprofils einer Bank und ihrer damit verbundenen Eigenkapitalausstattung wie auch zu ihren angewandten Risikomessungsverfahren (ratings). erhalten. Diese Offenlegungsvorschriften sollen das Informationsangebot und die Marktdisziplin stärken.

Die Baseler Rahmenvereinbarung wurde im Juni 2004 veröffentlicht und ist Ende 2006 in Kraft getreten. Auf europäischer Ebene erfolgte die Umsetzung von Basel II in verbindliches Recht durch die Veröffentlichung der Bankenrichtlinie (2006/48/EG) und der Kapitaladäquanzrichtlinie (2006/49/EG) im Juni 2006.

Quellen:
http://www.bis.org/publ/bcbsca.htm (hier ist auch der Text des Abkommens verfügbar. Falls der Link nicht funktioniert: BIS home –> Monetary & financial stability –> Basel II)
http://www.bundesbank.de/bankenaufsicht/bankenaufsicht_basel.php
https://www.bmf.gv.at/Finanzmarkt/BaselIIErhhteFinanz572/GrundzgevonBaselII/_start.htm
http://www.eycom.ch/basel-ii/de.aspx

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Die Rolle der Zentralbanken in der Finanzmarktkrise

Mai 30, 2008 · 1 Kommentar

Ich möchte alle, die sich für Geldmarktpolitik und besonders für die Aufgaben der Zentralbanken interessieren, auf einen sehr guten Radiobeitrag hinweisen, den ich auf der Website der BBC gefunden habe: „Failure at the Central Bank“ (http://downloads.bbc.co.uk/podcasts/worldservice/docarchive/docarchive_20080523-1704.mp3) falls der Link nicht funktioniert, einfach auf bbc.co.uk nach dem Titel suchen

 

Kurzzusammenfassung:

In diesem Beitrag wird die Frage aufgeworfen, inwieweit die europäische, englische und amerikanische Zentralbank von dem Entstehen einer gefährlichen Spekulationsblase auf dem Kredit- und Immobilienmarkt gewusst hat und inwieweit sie verpflichtet bzw. ihnen es möglich gewesen wären, zu intervenieren. Es kommt ein hoher Mitarbeiter der Investmentbank Goldman Sachs zu Wort, der sich überraschenderweise für eine stärkere formelle Verpflichtung der Zentralbanken zur Intervention bei übermäßigen Steigerungen von Vermögenspreisen und einer zu leichten und zu billigen Vergabe von Krediten ausspricht. Jean – Claude Trichet, der Chef der EZB, hingegen lehnt solche Vorstellungen als unrealistisch ab und betont, dass die Pflicht der EZB nur die Garantie der Preisstabilität und bisweilen die Bereitstellung von Liquidität sei. Letzteres wird etwas genauer ausgeführt. Eine Mitarbeiterin der Bank of England betont die Rolle der Zentralbanken als „letzte“ Kreditgeber, wenn in Krisenzeiten der kommerzielle Kreditmarkt eintrocknet und es zu ernsthaften Liquiditätsengpässen kommt. Dieser Aufgabe sei im Zuge der Finanzkrise va die EZB nachgekommen, die als erste der Zentralbanken den Banken längerfristige Kredite gewährte und Hypotheken als Sicherheiten akzeptierte.

Der letzte Teil des Beitrags beschäftigt sich mit der Problematik des richtigen Umgangs mit dem Zinssatz in der momentanen Situation, die von einer steigenden Inflation wegen extrem hoher Rohstoff- und Lebensmittelpreise auf der einen Seite und einer Verlangsamung der Konjunktur auf der anderen Seite geprägt ist. Das Senken der Zinsen zur Belebung der Konjunktur (das Verhalten der US Fed) hätte eine weitere Stimulierung der Inflation zur Folge, während eine Beibehaltung des Zinssatzes (Verhalten der EZB) oder gar dessen Anhebung die Verlangsamungs- oder gar Rezensionsgefahr steigen ließe. Eine Pat-Situation also.

 

Wer einmal ein paar Statements zur aktuellen Krise von Großspekulant und Fondsmanagerlegende George Soros sehen will, gibt in Youtube einfach seinen Namen ein. Von den vielen Resultaten  ist zB „George Soros on credit crunch and BSC“ gut.

 

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Die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 2

Mai 27, 2008 · Kommentar schreiben

Welche Problemfelder sind durch die Finanzmarktkrise offengelegt worden? Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich noch einmal kurz auf einige auffällige Entwicklungen im Finanzsektor vor der Krise eingehen, um dann jene Schwächen des Marktes aufzuzeigen, welche diese Entwicklungen aus dem Ruder laufen ließen und daher großen Regelungsbedarf haben.

Jüngere Entwicklungen vor der Krise (vgl. Blogeintrag „die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 1″):
• die Entstehung zahlreicher innovativer, häufig komplexer Finanzinstrumente wie Collateralised Debt Obligations (CDOs),Mortgage-Backed Securities (MBS) und Credit Default Swaps (CDSs)
• damit verbunden war die weltweite Ausbreitung des „originate-and-distribute“-Modells. Damit maximieren die Banken ihre Einnahmen aus der Neukreditvergabe. Die Darlehen werden entweder bilanzextern in Tochtergesellschaften verwaltet oder (der weitaus größere Teil) durch die verstärkte Nutzung von Verbriefungstechniken an den weltweiten Finanzmärkten verkauft; und zwar nicht nur an andere Banken, sondern in immer stärkerem Maße auch an neuartige, häufig nicht regulierte Finanzakteure wie z.B. Hedgefonds. Der Gewinn der Banken basiert bei diesem Modell auf der Veräußerung der selbst vergebenen Kredite und nicht auf Zinsgewinnen.
• das Aufkommen neuer, z. T. kaum oder gar nicht beaufsichtigter Marktakteure sowie der Bedeutungsgewinn des Investmentbankings.

Den Ablauf der Folgen dieser Entwicklungen habe ich in meinen letzten Bloeintrag („die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 1″) aufgezeigt. Welche Schwachstellen des Finanzmarktes waren nun für die “Eskalation” verantwortlich und müssen daher von Regelungen erfasst werden?

1) Risikomanagements der Banken:
Das Risikomanagement vieler Finanzakteure hat mit diesen Entwicklungen nur bedingt Schritt gehalten. Zum einen hinsichtlich der teilweise vernachlässigten Behandlung oder zu schwachen Bewertung der Ausfallrisiken, Konzentrationsrisiken, Marktrisiken und Liquiditätsrisiken vor allem der neuartigen strukturierten Produkte, zum anderen hinsichtlich bilanzexterner Tochtergesellschaften. Hinzu kam ein Rückgang der Einkommens- und und Vermögensprüfung bei Kreditvergaben (v.a im Subprime Segment).
Auch verließen sich die Banken in der Beurteilung der Kredite allgemein zu sehr auf Credit rating agenturen (CRA’s), deren Bewerrtungsstandards ebenfalls ungenügend (und z.T, interessengebunden) waren.

2) Transparenz der Finanzakteure:
Insbesondere bei der Offenlegung von Risiken. Dies betrifft nicht nur die Kreditwirtschaft, sondern alle Finanzmarktakteure – Investmentfonds, Private-Equity-Gesellschaften und Hedgefonds eingeschlossen. Ein Aspekt in diesem Zusammenhang ist z.B. der Umgang mit den internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Ziel ist eine umfassende Transparenz der Konzernabschlüsse.
Ungenügende Transparenz herrschte vor allem bei CRA’s über Kriterien und Modelle in der Bewertung von Krediten.
Die neuen Finanzinnovationen und das “originate and distribute” Moedell verstärkten die auf den Kreditmärkten ohnehin vorhandenen Intransparenzen. Im Mittelpunkt steht hier die Frage, wie man die im Verbriefungsgeschäft auftretenden Informationsasymmetrien zwischen dem „Originator“, dem „Endinvestor“ und zwischengeschalteten Stellen verringern kann. Interessengebundenes rating stellt in diesem Zshg. eine große Gefahr dar.
Die Bereitschaft des Bankensektors zur Kreditvergabe hängt stark vom Vertrauen der Marktteilnehmer zueiander ab. Transparenz ist wesentliche Voraussetzung für die Entstehung von Vertrauen.

3) Eigenkapitalbedarf der Finanzakteure:
Das Kreditwesen, v.a. der Handel und Besitz von komplexen, strukturierten Kreditprodukten muss durch ausreichend Eigenkapital der Akteure (Banken, Investmentfirmen) gedeckt sein, um Ausfallrisiken vorzubeugen. Diese Vorschrift muss sich auch auf bilanzexterne Tochtergesellschaften beziehen. Nur so können z.B. größere Abschreibungen durch Ausfälle verkraftet werden und die Stabilität der Finanzinstitutionen und damit die Versorgung des Marktes mit Krediten auch in Krisenzeiten gesichert werden.

Ein generelles Problem ist die starke Tendenz der Finanzmärkte zur Prozyklizität. Das bedeutet, dass die Bewertung von Finanzmarkt- und Kreditrisiken im konjunkturellen Aufschwung tendenziell zu optimistisch, im konjunkturellen Abschwung dagegen oft zu pessimistisch ausfällt. Es würde die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des globalen Finanzsystems erhöhen, wenn stärkere Sicherungsmechanismen gegenüber größeren zyklischen Schwankungen geschaffen würden. Denn die jüngsten Finanzmarktentwicklungen haben verdeutlicht, dass ein stark prozyklisches Anlage- und Investitionsverhalten der Finanzakteure mit hohem Verlustpotenzial verbunden ist. Erste Überlegungen beschäftigen sich mit folgenden Lösungsansätzen: Ein verstärkter Aufbau von Kapital- und Liquiditätsreserven (Siehe Punkt 3) könnte in wirtschaftlich guten Zeiten auch allgemein einen Sicherheitspuffer für den konjunkturellen Abschwung darstellen. Außerdem könnten konservativere bzw. längerfristig orientierte Risikomaße einen Beitrag zur Reduzierung der Prozyklizität leisten. Beide Ansätze sind in ihren Grundzügen bereits in Basel II enthalten, auf dass ich in späteren Einträgen noch zu sprechen komme.

Quellen:

- http://www.banque-france.fr/gb/publications/telechar/bulletin/164focus.pdf
- http://www.bundesbank.de/download/presse/reden2008/20070407.
weber.finanzmarktfragen.pdf
- http://www.fsforum.org/publications/FSF_Report_to_G7_11_April.pdf
- http://www.wsws.org/de/2008/feb2008/nb5-f23.shtml

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US SUBPRIME MORTGAGES CRISIS AND CREDIT CRUNCH

Mai 23, 2008 · Kommentar schreiben

Was sind Subprime Loans (zeiklassige Kredite) und warum haben sie plötzlich einen so grossen Effekt auf die weltweite Wirtschaft?

Subprime mortgages werden an solche Leute vergeben die für andere „normale“ Kredite nicht geeignet sind. Sprich: Ihre Kreditwürdigkeit ist ungeeignet oder ihre finanzielle Situation ist unklar. Diese Art von Kreditnehmern werden für gewöhnlich mit einem höheren Risiko eingeschätzt als andere. Subprime loans und Kreditkarten haben daher auch höherer Zinsen.

Aber Wo liet der Unterschied zwischen zwischen der sogenannten Subprime crisis und der Kreditkrise?

Subprime Loans

Wie bereits erwähnt ist ein Subprime Loan (zweitklassiger Kredit) eine Hypothek die an Leute mit fragwürdiger Kreditwürdigkeit gegeben werden. So genannte zweitklassige Kredite haben einen variablen Zinssatz mit generell steigender Tendenz. Wenn man einen zweitklassigen Kredit vergibt, muss man damit rechnen das Teile nicht zurückgezahlt werden. Speziell dann, wenn die Zinsen dieser Kredite gestiegen sind. Das Resultat ist ein Ansteigen von Zwangsversteigerungen, welche den Banken einen großen Verlust einbringen. Erstens bekommen die Banken das Geld von den Kreditnehmern nicht mehr zurück und zweitens werden die Häuser durch die Zwangsversteigerungen zu einem Bruchteil des wahren Preises weggeben.

Kreditkrise

Durch den hohen Verlust den die Banken mit den zweitklassigen Krediten (Hypotheken) gemacht haben, haben sie ihre Vergabe von Krediten stark eingeschränkt. Die Banken haben ihre Kreditbedingungen stark verschärft. Die Folge ist das nur noch eine bestimmte Gruppe von Personen Geld leihen kann. Das Problem was heute viele haben sieht dann so aus: Vor Jahren hat man ohne Überprüfung einen Kredit bekommen. Die Kreditbestimmungen haben sich verschärft. Die variablen Zinssätze steigen alle zur selben Zeit und die Hauspreise fallen. Plötzlich schulden die Leute mehr als ihre Häuser wert sind. Sie sind auch nicht mehr in der Lage ihre Häuser zu Refinanzieren. Die Kreditkrise ist aber auch eine Folge der schlechten Solvenz der Banken. Während sie Milliarden Verluste abschreiben müssen (Wertberichtigung) benötigen sie Geld um Verluste abzudecken und ihre Geschäfte zu führen. Sie brauchen Reserven für das Geld das sie geliehen haben. Folglich ist auch das Geld der Banken knapp und sie können und wollen weniger ausleihen.

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Das folgende Beispiel soll das Problem bildlich veranschaulichen:

Mrs. Cunningham aus Miami. Mrs. Cunningham fiel mit ihren Hypothekenzahlungen für ihr Haus in einem Vorort von Miami zurück und versank damit in Schulden. Eine Bank bot ihr mit subprime loans Hilfe an. Neun Monate später war aus ihrem $89,000 Kredit ein $234,000 hoher Kredit geworden aufgrund der gestiegenen Zinsen. Ihre monatlichen Zahlungen haben sich verdoppelt und ihr Haus steht vor einer Zwangsversteigerung.

more to come……..

Quellen:

www.reuters.com

http://www.moneybuddy.com.au/home-loans/what-is-sub-prime-lending

http://news.bbc.co.uk/1/hi/business/7073131.stm

diverse Zeitungsartikel der FAZ

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Die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 1

Mai 18, 2008 · 1 Kommentar

Die Finanzmarktkrise die im Sommer 2007 begann, ist der Höhepunkt eines beispiellosen Booms des Kreditmarkts und von Fremdfinanzierungen (Leverage) im Finanzsystem der westlichen Industrienationen, vor allem in den USA. Günstige ökonomische Bedingungen, sehr niedrige reale Zinssätze und reichlich verfügbare Liquidität trugen zur Bereitschaft von sowohl Kreditnehmern wie auch Kreditgebern bei, immer größere Risiken bei der Kreditaufnahme bzw. -Vergabe auf sich zu nehmen und Kredite an Personen / Firmen mit unzureichender Bonität zu vergeben. Der Hauptschauplatz dieser Prozesse war der US Immobilienmarkt. Durch die Entstehung des default swap markets, der den einfachen Handel mit Versicherungen gegen Kreditrisiken ermöglicht, sowie durch die steigenden Immobilienpreise und die damit verbundene niedrige Nichterfüllungsrate der Kredite wurde die Kreditvergabe noch zusätzlich erleichtert und ermutigt.
Zusammen mit dieser leichten Bereitschaft zur Vergabe und Aufnahme von Krediten entstanden in der Finanzbranche zahlreiche innovative Kredit- und Fremdbeteiligungsinstrumente, die zwar den Boom mit ermöglichten aber gleichzeitig das Risikomanagment des Finanzsystems und seiner Institutionen überforderten und sich heute als Träger „fauler Kredite“ entpuppen.
Ein gutes Beispiel für ein solches im Zusammenhang mit der Krise oft erwähntes Finanzinstrument sind die sog. Collateralised debt obligations (CDO’s): Das sind Schuldverschreibungen, die sich nicht mehr auf einen konkreten Kredit beziehen, sondern durch die Bündelung und Stückelung zahlreicher einzelner Kredite oder sogar aus mehreren CDO’s entstanden sind. Das Gefährliche daran ist nun, dass die Risikoeinschätzungen der ursprünglichen Kreditgeber der Einzelkredite in CDO’s verwässert werden und eine Bewertung von CDO’s durch die Kredit Rating Agenturen erschwert bzw. manipuliert wird. Auf diesem Weg geht der Blick auf die Risikoexponierung der Kredite wie z.B. einer Abschwächung des spezifischen Marktsegments eines einzelnen Kredits und auf die Notwendigkeit der Absicherung von riskanten Krediten verloren. So ist u.a. die sehr oft unzureichende Kapitaldeckung der wechselnden Kreditgeber (CDO Besitzer) und der allgemeine Niedergang von Sicherungsstandards bei dem Aufkauf solcher Schuldverschreibungen zu erklären.
Viele Kreditprodukte waren sogenannte asset backed securities (ABS), wobei sich vor allem die speziellere Form der mortgage backed securities (MBS), durch Immobilienwerte gedeckte Kreditanlagen, als bedeutungsvoll erweisen sollte. Diese waren vor allem durch Immobilienwerte aus dem sog. Subprime Segment (unteres Segment) des Immobilienmarktes abgesichert. Die Risiken sind v.a. hier als viel zu schwach bewertet worden.
Als sich die Folgen der immer laxer gewordenen Kreditvergaben in Form einer steigenden Zahl von überfälligen Forderungen zeigten, die Preise auf dem US Immobilienmarkt fielen und es zu zahlreichen Negativbewertungen von MBS’s und CDO’s durch rating Agenturen kam, führte dies zu einem Vertrauensverlust der Anleger und der Kreditmarkt zog sich in einer schnellen Reaktion zusammen und es kam zu großen Liquiditätsengpässen. Es entstand große Unsicherheit in der Bewertung der Kredite, die sich größtenteils im Besitz der großen Banken und Hedge Fonds befinden. Immer neue Entdeckungen fauler Kredite zwingen seitdem die Banken zu Rekordabschreibungen (UBS: 25,5 Milliarden € !), die u.a. zur Pleite der Investmentbank Bear Stearns oder der britischen Bank Northern Rock geführt haben. Insgesamt ist die derzeitige Situation durch Risikovermeidung, Liquiditätsengpässe, weiterhin große Unklarheit über den Wert der fraglichen Kreditprodukte und Unsicherheit über die Verfasstheit der großen Finanzinstitutionen sowie pessimistische gesamtwirtschaftliche Prognosen geprägt. Diese Faktoren bilden einen sich selbst verstärkendem negativen Kreislauf, der für die USA wohlmöglich in eine Rezension führt.
Nach dieser groben Einführung in die Gründe der Finanzmarktkrise solten einige Schwachstellen des Marktes deutlich sein. Für unsere Übung bleibt die Frage, mit welchen gesetzlichen Regelungen man diese beheben kann um in Zukunft derartigen Entwicklungen vorzubeugen. Unbestreitbar eines der größten Problemfelder das nach Regulierung verlangt, liegt bei den Reglementierungen der Kreditvergabe und der erforderlichen Eigenkapitaldeckung der Kreditgeber. Z.b. das Abkommen Basel II weist stark in diese Richtung. Mehr dazu in den nächsten Blogeinträgen.

Quellen:
- http://www.fsforum.org/publications/FSF_Report_to_G7_11_April.pdf
- http://www.boerse-online.de/wissen/lexikon/boersenlexikon
- verschiedene Zeitungsartikel

Kategorien: Hedgefonds
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Hedge-Fonds sind besser als ihr Ruf

Mai 2, 2008 · Kommentar schreiben

Bevor ich bei meinem nächsten Block auf die Funktionsweise von Hedge Funds zu sprechen komme, ist der unten stehende Link ein guter Einstieg in das Thema. Neben kritischen Punkten, werden auch die positiven Seiten beleuchtet, die in der Kritik der letzten Monate untergangen sind. Dazu gehören z.B. eine „breite Diversifikation“ der Hedge Funds und „In Deutschland (…) strenge aufsichtsrechtliche Transparenzvorschriften“.  

 

http://www.sueddeutsche.de/finanzen/artikel/138/172628/

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Hedge Funds

April 29, 2008 · 1 Kommentar

Nach und nach veröffentlichen die Banken und Unternehmen ihre Quartalszahlen, dabei wird eins klar, die US-Hypothekenkrise ist weiterhin im vollen Gange. Verluste und Abschreibungen in Milliarden Höhe und kein Ende in Sicht. Demnach könnten sich nach einer Schätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) der Gesamtschaden der Hypothekenkrise auf fast eine Billionen Dollar (ca. 640 Mrd. Euro) belaufen. Existenzen und Arbeitsplätze wurden zerstört bzw. sind weiterhin in Gefahr.

Was haben nun aber Hedge Funds mit der Hypothekenkrise zu tun? Um diesen Zusammenhang herzustellen ist es notwendig zu wissen, was ein Hedge Fund überhaupt ist, wie er aufgebaut ist und was seine Chancen und Risiken sind. In meinem 1. Blogeintrag möchte ich jedoch erst einmal auf die Geschichte des Hedge Fond kommen.

1. Historie: Die Geburtsstunde des Hedge Fund wird auf das Jahr 1949 datiert und dem Amerikaner Alfred Winslow Jones zugesprochen, der damals angeblich den ersten Hedge Fund gegründet und gemanaged haben soll. Anfangs wurde Hedge Funds wenig Aufmerksamkeit geschenkt, was sich allerdings mit dem Artikel der Zeitschrift Fortune im Jahre 1966 änderte, welcher die überdurchschnittlichen Erfolge von Jones’s Hedge Funds aufzeigte. Der große öffentliche Durchbruch dieser Anlageklasse gelang jedoch erst durch einen weiteren Zeitungsartikel des Institutional Investor Magazins. In dem 1986 veröffentlichten Artikel wurde berichtet, dass der, als heute legendär geltende, „Tiger Hedge Fund seit 1980 eine Rendite von durchschnittlich 43% p.a. erwirtschaft hatte (bis 1998 ≈32% p.a.). Zuletzt waren es jedoch eher Negativ-Schlagezeilen die Hedge Funds in die Presse brachten: z.B. der Crash des LTCM Hedge Fund 1998 und die Schließung zweier Hedge Funds von Bear Stearns im vergangenen Sommer im Zusammenhang mit der Subprime-Krise. Diese Hedge Funds versenkten innerhalb kürzester Zeit Milliarden von Dollar.

Zum Einstieg soll klar werden, dass Hedge Funds die Eigenschaft einer hohen Volatilität aufweisen. Auf der einen Seite, Renditen von über 20% p.a., von denen festverzinsliche Papiere, Geldmarkt- und Immobilienfonds nur träumen können. Die Kehrseite der Medaille zeigt jedoch auch ein hohes Risiko eines Totalverlustes, wie zuletzt eben Bear Stearns, das sogar zur Insolvenz bzw. Veräußerung führen kann.

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