Bevor ich auf die Regulierung zu sprechen komme, möchte ich noch kurz die Verbindung zwischen geschichtlichem Hintergrund und der geringen Quote deutscher Hedgefonds schaffen.
Fast 30 Jahre später als Amerika, Mitte der 90er Jahre, schwappte das Hedgefond-Interesse nach Deutschland. Diese fielen eher durch negative Schlagzeilen auf, wie z.B. die Fast-Pleite des LTCM Hedgefonds, als durch überdurchschnittliche Renditen. Während Privatanleger in Amerika bereits früher öffentlich Anteile an Hedgefonds erwerben konnten, mussten deutsche Anleger bis 2004 den Umweg über Zertifikate und Genussscheine gehen, um an Hedgefonds zu partizipieren. Erst mit dem Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetz am 1. Januar 2004, kam es zu einer Lockerung. Die verspätete Hedgefond-Welle, ist sicherlich der unbedeutendere von den oben genannten Gründen.
Nun aber zum ausschlaggebendem Faktor. Der von vielen Seiten erwartete große Anstieg an deutschen Hedgefonds durch das Investmentmodernisierungsgesetz von 2004 ist ausgeblieben. Der Vertrieb von „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken“, wie es im Fachjargon heißt, ist an hohe Auflagen und Restriktionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geknüpft, die unter anderem für die Kontrolle von Hedgefonds in Deutschland zuständig ist.
Zu solchen Auflagen gehört zum Beispiel, dass Anbieter von Dach-Hedgefonds in ihren Verkaufsprospekten Warnhinweise vermerken müssen (vergleichbar mit denen auf Zigarettenschachteln): „Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen!“ .
Nach §113 Abs. 1 Satz3 InvG ist Dach-Hedgefonds der Einsatz von Fremdkapital (Leverage) und Leerverkäufe mit dem Ziel der Renditemaximierung (detaillierte Ausführung im kommenden Blogeintrag „Hedgefonds und ihre Funktionsweise“) eingeschränkt. Des Weiteren dürfen sie maximal 20% ihres Kapitals in einen einzelnen Zielfond investieren (§113 Abs. 4 Satz 1 InvG), was dem Grundsatz der Risikomischung entspricht.
Single-Hedgefonds dürfen im Gegensatz zum großen Bruder nur im Rahmen von „Private Placements“ (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Placement) vertrieben werden (§112 Abs. 2 InvG). Dafür ist nahezu jede Strategie erlaubt, z.B. die Aufnahme von Krediten, Leverage-Geschäfte sowie Leerverkäufe. Eine Restriktion besteht hinsichtlich der Beteiligungen an Unternehmen, die nicht an einem organisierten Markt (Börse) registriert sind. In solche Anlagen dürfen insgesamt an der obersten Grenze 30% des Hedgefond Vermögens investiert werden (§112 Abs. 1 Satz 3 InvG). Der Forderung nach Transparenz kommt §113 Abs. 5 InvG nach, der verschiedene Melde- und Informationspflichten festschreibt.
Die Tendenz in Deutschland weißt mehrheitlich in Richtung Hedgefond-Zertifikate, die sehr begehrt sind und deren Markt sich zwischen 2003 bis 2005 mehr als verdreifachte.
Neben der Bundesrepublik haben auch die Vereinigten Staaten und Großbritannien in der Regulierung stark angezogen. Die Steueroasen, die durch Steuerflüchtlinge und Hedgefonds an Bekanntheitsgrad und Wohlstand extrem profitiert haben, werden dahingegen ohne politischen Druck den Teufel tun und ähnliche Gesetze verabschieden. Druck lässt sich aber nur schwer aufbauen, weil kein internationaler Konflikt vorliegt und somit keine Interventionsrechtfertigung vorliegt. Selbst wenn dieser Problematik eine solche Brisanz zugeschrieben werden würde, wäre anders als bei den aktuellen Streitigkeiten (z.B. Uran Anreicherung im Iran und Nordkorea), die politische und wirtschaftliche Einflussnahme wie Sanktionen und Embargos bezüglich Importen, Exporten und Krediten schwächer. Steueroasen sind weitaus autarker von der Weltwirtschaft als Iran oder Nordkorea.
Trotzdem gibt es an anderen Stellen noch viel Steuerungspotential. Neben Basel II (s. Blogeintrag eines Kommilitonen) sind vor alle die Ratingagenturen wie Standard and Poors, Moody’s und Fitch gefragt, die kürzlich Fehler und Mitschuld an der aktuellen Finanzkrise zugegeben haben. Dazu aber mehr in späteren Einträgen.
Quellen:
- http://www.bafin.de/cln_043/nn_722552/sid_48A4C9D048FE99AB87A3EECFA8204C54/DE/Unternehmen/Fonds/Hedgefonds/hedgefonds.html?__nnn=true
- http://www.bafin.de/cln_043/nn_722564/SharedDocs/Aufsichtsrecht/DE/Gesetze/invg__bis__071227.html#doc721686bodyText132(Kapitel 4 Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken (Hedgefonds) )
- http://de.wikipedia.org/wiki/Hedgefond#Weblinks(einzelne Artikel und Webseiten)