Agrarpolitik der EU in Reform. EU- Info Deutschland
Die Agrarpolitik gehört zu den Zentralen Aufgabenfeldern europäischer Politik.
Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wurde 1957 im EWG- Vertrag aufgenommen. Die Aufgaben von GAP
· Steigerung der landwirtschaftlichen Produktion
· Sicherung des angemessenen Einkommens in der Landwirtschaft
· Ausreichende Versorgung der Verbraucher mit landwirtschaftlichen Produkten zu vernünftigen Preisen
· Stabilisierung von Märkten
Die GAP beruht bis heute auf drei Grundsetzen:
· Gemeinsamer Agrarmarkt (freier Warenverkehr in einem einheitlichen Markt)
· Gemeinschaftspräferenz (EU- Produkten wird gegenüber Produkten aus anderen Ländern Vorrang eingeräumt)
· Gemeinschaftliche Finanzierung
Instrument der Gemeinsamen Agrarpolitik war zunächst die Preispolitik. D. h. Garantierte Preise für den Erzeuger ohne Beschränkung der Produktion. Die Preise der Gemeinschaftserzeugnisse lagen dabei meist weit über dem Weltpreis. Damit sie dennoch günstiger als importierte Waren angeboten werden konnten, wurden eingeführte landwirtschaftliche Produkte mit Zöllen oder Abgaben verteuert. Ausfuhrbeihilfen sicherten die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Produkte auf dem Weltmarkt.
Die GAP in der Krise
Die zunehmende Produktivität in der Landwirtschaft führte schließlich zu kostspieliger Überproportion. Für die Landwirte bestand kein Grund, ihre Produktion zu drosseln oder umzustellen. Die Überschüsse, die sie produzierten, wurden auf Kosten der EG eingelagert, aufgekauft oder zu subventionierten Preisen auf dem Weltmarkt verkauft.
Vor allem die Lagerung von Überschüssen und die Finanzierung von Exportsubventionen belasteten den Haushalt trotz kostendämpfender Maßnahmen zunehmend. So betrug der Agrarhaushalt 1922 rund 58% des Gesamthaushaltes der EU.
Auch die dauerhafte Überbeanspruchung des Bodens durch Dünge- und Schädigungsbekämpfungsmittel zwang zum Umdenken. Außerdem forderten viele Handelspartner der EU die Öffnung der EU- Agrarmärkte.
Die Agrarreform von 1992
Zentraler Punkt der Reform: Die Mitgliedstaaten entschieden sich für erhebliche Preissenkungen bei Getreide und Rindfleisch. Die Interventionspreise wurden in drei Schritten zurückgeführt.
· Sicherung des Einkommens der Landwirte durch das System der Direktzahlungen. Die eingetretenen Einkommensverluste der Betriebe werden seither verstärkt durch direkte Einkommensbeihilfe ausgeglichen.
· Förderung der Stilllegung von Nutzflächen zur Entlastung des Marktes. Das Einkommen der Landwirte ist nicht mehr so sehr produktionsabhängig, kein Anreiz zur Überproduktion. Durch ein Prämiensystem soll zusätzlich die Flächenstilllegung und die extensive, diversifizierte Nutzung landwirtschaftlicher Flächen belohnt werden.
· Zunehmende Förderung einer umweltfreundlichen Landwirtschaft. Die Pflege der Kulturlandschaft zählt zu den Aufgaben der Agrarpolitik.
Die Agrarreform von 2003
Zentraler Punkt der Reform:
Eine Entkoppelung von Produktion und Primärzahlungen. Für die Landwirte geht es jetzt nicht mehr darum möglichst viel Getreide zu produzieren oder Tiere zu halten. Stattdessen wird ein mengenunabhängiges Fördersystem aufgebaut.
Die ländliche Entwicklung hat sich seit 2000 als zweite Säule neben der klassischen Agrarpolitik mit ihren Produktionsbeihilfen etabliert. Die Programme zielen darauf, Erwerbszweige neben der Landwirtschaft zu fördern, wie Toutismus, die Verarbeitung von Lebensmitteln oder der Umweltschutz.
Leitprinzipien, auf die sich die EU- Minister im Juni 2003 geeinigt haben:
Entkopplung: ab spätestens 2007 bekommen die Bauern bezogen auf die Jahre 2000 bis 2002 nur noch eine Prämie, völlig unabhängig davon, wie viel und was sie künftig produzieren.
Modulation: die EU will ihre ländliche, oft strukturschwachen Regionen mehr fördern. Mit gezielter Unterstützung von 2005 an für Landschafts-, Tier-, und Umweltschutzprogramme und Tourismus sollen die Arbeitsplätze geschaffen werden und Landflucht gestoppt werden.
Cross Compliance: Die volle Auszahlung der Prämie wird von der Erfüllung gesetzlich vorgeschriebener Tier-, Umwelt-, und Arbeitsschutzmassnahmen abhängig gemacht.
Finanzdisziplin: die Obergrenze der Agrarausgaben ist durch einen Gipfelbeschluss schon bis 2013 festgeschrieben. Bei finanziellen Engpassen kann in bestimmten Bereichen wie die Anbau von Oliven, Baumwolle oder Tabak zur Prämienkürzungen kommen.
Reform des Milch- und Getreidemarktes: Die Getreidepreise bleiben unverändert, bei der Absenkung der garantierten Stützpreise bei Milch soll die Kommission starke Abstriche machen, vor allem auf Druck Frankreichs.
WTO/DOHA-Runde
Die EU steht in der laufenden Welthandelsrunde unter massiven Druck, ihre direkten, also an die Produktion gebundenen Beihilfen um mindestens die Hälfte zu senken. Sie beeinflussen die Produktionsentscheidungen der EU- Landwirte und verzerren deshalb den Handel. Die EU lehnte Forderungen der Entwicklungsländer nach einem drastischen Abbau der Agrarbeihilfe weiter ab, stimmte aber zu, zum Ende der EU- Finanzperiode 2006-2013 ihre Agrarexportsubventionen ablaufen zu lassen (in der 6. Ministerkonferenz vom 13. bis 18. Dezember 2005 in Hong Kong). Z. B. könnten einheimische Landwirte mit ihren Milchpreisen nicht gegenüber dem Preis des aus der EU eingeführten Milchpulvers konkurrieren.