International Economic Law

Das Nordamerikanische Freihandelsabkommen NAFTA

Juli 11, 2008 · Kommentar schreiben

Das North American Free Trade Agreement (NAFTA) wurde am 1. Januar 1994 gegründet. Mitglieder sind die USA, Kanada und Mexiko. Das Ziel des Abkommens war und ist es, eine Freihandelszone zu schaffen, in der es zu einer Erhöhung der Investitionen und zu einem stärkeren Schutz derselben kommt. Alle drei Staaten in NAFTA verpflichten sich dazu Handelsbeschränkungen und vor allem Investitionsbeschränkungen abzubauen.

Zu diesem Zweck haben sich die Staaten in NAFTA einige grundlegenden Regeln für Investitionen gegeben:

- Die NAFTA Mitglieder müssen Auslandsinvestitionen aus einem anderen Mitgliedsstaat genauso behandeln wie Investitionen aus dem eigenen Land

- Anerkennung einer Meistbegünstigtenklausel im Hinblick auf die anderen Mitglieder

- Behandlung von Investoren aus einem Mitgliedsstaat gemäß internationalem Recht

- Verbot von ungerechten Auflagen für Investoren aus einem Mitgliedsstaat (z.B. Verpflichtung von Investoren zur Nutzung von lokalen Dienstleistern usw.)

- Verbot von Gesetzen die einen Investor verpflichten hohe Management Positionen mit Personen einer bestimmten Nationalität zu besetzen

- Ungehinderte Finanztransaktionen zwischen den Investoren in verschiedenen Mitgliedsstaaten

- Verbot der Verstaatlichung außer für einen Zweck des öffentlichen Wohls unter Berücksichtigung aller nationaler und internationaler Regeln in so einem Fall, namentlich Entschädigungen

- Es ist den Mitgliedsstaaten untersagt durch die Abschwächung von Sicherheits,- oder Umweltbestimmungen zu versuchen mehr Investoren anzuziehen.

Seit seiner Einführung sind die Folgen von NAFTA in den Mitgliedsstaaten umstritten. Zwar sorgt NAFTA für einen starken Anstieg im Handel zwischen den beteiligten Staaten, es wird aber gerade von Gewerkschaftlern in den USA als Ursache für den Verlust von Arbeitsplätzen gesehen. Dafür wird das massiv angewachsene Handelsbilanzdefizit der USA gegenüber Mexiko und Kanada im Zuge von NAFTA verantwortlich gemacht.

In Mexiko hat NAFTA zu einem Anstieg von Investitionen geführt, gleichzeitig aber hat der Abbau von Beschränkungen die heimische Wirtschaft dem Konkurrenzdruck massiv ausgesetzt. Für Kanada, das über eine hochentwickelte Wirtschaft verfügt, gleichzeitig aber über keinen großen heimischen Binnenmarkt hat sich NAFTA von allen drei Mitgliedsstaaten wohl am besten ausgewirkt.

Literatur:

http://www.nafta-sec-alena.org/DefaultSite/index_e.aspx?DetailID=160

http://en.wikipedia.org/wiki/NAFTA

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Umweltpolitik der WTO in der Kritik

Juli 11, 2008 · Kommentar schreiben

Wie in zahlreichen anderen Bereichen steht die WTO auch in ihrer Umweltpolitik in der Kritik. Hier möchte ich die Sichtweise der bekanntesten und wohl einflussreichsten Umwelt-NGO Greenpeace vorstellen.

In einem Bericht aus dem Jahr 2004, der zum 10. Geburtstag der WTO verfasst worden ist, übt Greenpeace in 10 Punkten Kritik an der WTO (I). Besonders Interessent hierbei ist Punkt Nummer 6:

„a) Die Nichtberücksichtigung der Herstellungsverfahren im WTO-Regelwerk: Ohne eine nachhaltige Konsum- und Produktionspolitik fördert der Freihandel zahlreiche unnötige, billige Produkte. Dies erfordert die so genannte Gleichbehandlung von Produkten: Umweltfreundliche Produkte dürfen nicht besser gestellt werden als umweltschädliche. Label und Siegel können sogar als Handelshemmnisse eingestuft werden. So schwächen Freihandelsregeln die Möglichkeit, nachhaltige Produktionsweisen und Produkte durch eine entsprechende Kennzeichnung zu fördern.

b) Kernprinzipien des Umweltschutzes fehlen: Handelsabkommen respektieren nicht die Kernprinzipien, die seit Rio 1992 die Grundlage einer nachhaltigen Umweltpolitik bilden. Dazu zählen unter anderem die Haftung und Entschädigung für nachteilige Auswirkungen von Umweltschäden, das Vorsorgeprinzip, die Internationalisierung von Umweltkosten und die Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen.

c) Umweltschädliche Subventionen bestehen fort: Obwohl Subventionen dem Geist des Freihandels widersprechen, gehen internationale Handelsregeln nicht oder nicht konsequent genug gegen umweltschädliche Subventionen zum Beispiel in der Landwirtschaft oder Fischerei vor.

d) Handelsrecht vor Umweltrecht: Das Handelsrecht bildet ein eigenes Rechtsregime, das mit dem internationalen Umweltabkommen nicht abgeglichen ist. Aufgrund der Tatsache, dass die WTO ihr Handelsrecht mittels des Streitfallverfahrens durchsetzen kann, dominiert das Handelsregime vor internationalem Umweltrecht, somit kann die WTO multilaterale Umweltabkommen aushebeln.“ 

Hier werden die Mängel der WTO in der Umweltpolitik zusammengefasst. Demnach hat der freie Handel immer noch oberste Priorität und es wird kaum Rücksicht auf Umweltschutz genommen. Dies mag damit zu tun haben, dass die WTO auf dem veralteten GATT Regelwerk von 1947 basiert, wo noch „das Prinzip der Gleichbehandlung der Handelspartner (Meistbegünstigung) und das Prinzip der Gleichbehandlung der Waren (Inländerbehandlung)“ (II) gilt. Es wird Staaten also zum einen erschwert, den Import von Waren aus Umweltschutzgründen zu verbieten und zum anderen unterscheidet die WTO in keiner Weise zwischen Waren mit ökologisch einwandfreier und Waren mit ökologisch bedenklicher Herkunft. Um dies zu ändern und den Welthandel endlich besser mit dem Umweltschutz zu vereinbaren, gibt es viele verschiedene Forderungen:

1. Radikale Kräfte fordern die Abschaffung der WTO und eine neue Welthandelsordnung (III)

2. Gemäßigte Stimmen fordern „die Zulassung umweltpolitisch motivierter Handelsmaßnahmen als Instrument zur Realisierung  umweltpolitischer Ziele und die rechtlich verbindliche Regelung des Vorrangs umweltpolitischer Handelsmaßnahmen auf der Grundlage internationaler Umweltschutzabkommen“ (IV)

3. Greenpeace fordert die WTO auf, Umwelt und Menschenrecht nicht länger „ökonomischen Erwägungen“ (V) unterzuordnen

In einer Zeit, in der natürliche Ressourcen knapper und Umweltschäden, zum Beispiel durch häufiger auftretende Wetterextreme, spürbarer werden, steht auch die WTO in der Pflicht, sich in Sachen Umwelt den neuen Gegebenheiten anzupassen. Allerdings bleibt hierbei fraglich, ob sie dies überhaupt will und kann. Denn in erster Linie vertritt die WTO immer noch die Interessen der Wirtschaft, so dass sie sich wohl im Zweifelsfall eher für den freien Handel als für Umweltschutzmaßnahmen, die jenen einschränken könnten, entscheiden würde.

Meiner Meinung nach liegt eine Lösung des Problems in den Händen der UN. Diese müsste das Thema Umweltschutz stärker forcieren und verbindliche Richtlinien für alle Mitgliedsstaaten aufstellen, so dass es erst gar nicht zu „green protectionism“, also zu ökologisch begründeten Handelsbarrieren, kommt. Dies scheint  auf Grund der Vielzahl der Interessen und des breiten Meinungsspektrums, das in den Vereinten Nationen vertreten ist, jedoch eher unwahrscheinlich. Noch dazu zeigt zum Beispiel die Debatte um Emissionsbeschränkungen und den Klimaschutz, wie langwierig und zäh multilaterale Verhandlungen sein können. Eine baldige Lösung des Konflikts zwischen Welthandel und Umweltschutz ist also nicht in Sicht.

 

Quellen:

I, II, V : http://www.greenpeace.de/themen/umwelt_wirtschaft/wto/artikel/10_jahre_wto_10_kapitale_fehler_im_system/

III, IV:

Pfahl, Stefanie. 2000. Internationaler Handel und Umweltschutz. Zielkonflikte und Ansatzpunkte des Interessenausgleichs. Berlin, Heidelberg, New York: Springer-Verlag.

Kategorien: Environmental Protection · WTO

Gemeinsame Agrarpolitik der EU

Juli 11, 2008 · Kommentar schreiben

Die gemeinsame Agrarpolitik der EU baut sich auf der gemeinsamen Marktordnung und Landentwicklung auf. Diese zwei Kernpunkte der Agrarpolitik machen derzeit 38% des gesamten EU Haushaltes aus.

 

Über die Geschichte der GAP wurde hier schon ausreichend geschrieben, leider lassen sich Überschneidungen nicht ganz vermeiden; da die Agrarsubventionen jedoch mein Thema sind und waren, bitte ich über die Überscheidungen hinwegzusehen, werde sie aber so klein wie möglich halten.

 

Nach dem 2. Weltkrieg war die europäische Landwirtschaft so gut wie vollständig zerstört. Deutschland allein war bis 1952 auf Importe durch die USA angewiesen.

Die GAP wollte erreichen, dass die EU bzw. EG auf keine Importe angewiesen ist und eine starke Landwirtschaft die Basis für eine positive Entwicklung Europas sein konnte.

 

Ziele der gemeinsamen Agrarpolitik aus Art. 39 der Römischen Verträge:

 

-       die Produktivität der Landwirtschaft durch Förderung des technischen Fortschritts, Rationalisierung der landwirtschaftlichen Erzeugung und den bestmöglichen Einsatz der Produktionsfaktoren, insbesondere der Arbeitskräfte, zu steigern;

-       der landwirtschaftlichen Bevölkerung, insbesondere durch Erhöhung des Pro-Kopf-Einkommens der in der Landwirtschaft tätigen Personen, eine angemessene Lebenshaltung zu gewährleisten;

-       die Märkte zu stabilisieren;

-       die Versorgung sicherzustellen;

-       für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen.

 

Ich komme nun zu meinem Schwerpunkt, der Export.

 

Der Export wurde angereizt, indem sich jeder Exporteur die Differenz zwischen Weltmarktpreisen und dem Schwellenpreis der EU auszahlen lassen kann

 

Hier dazu das Schaubild:

http://de.wikipedia.org/wiki/Bild:Marktordnungspreissystem_GAP.png

 

Gründe für diese Politik:

Als einen wichtigen Punkt sieht die GAP die Sicherung der Lebensqualität der Landwirte. Sie wollen einen wirtschaftlichen Anreiz schaffen, um weiterhin als Landwirt tätig zu sein und nicht in die Stadt zu ziehen. Eine Landflucht soll somit verhindert werden. Die Probleme einer Landflucht wären die Absenkung der Agrarproduktion, und somit Abhängigkeit des Weltmarkts in Form von Importen. Der Importpreis fluktuiert nicht nur, sondern eine Garantie auf Versorgung ist nicht gegeben. Sollten es nationale oder internationale Krisen zu einer Verknappung der Lebensmittel führen, wäre die EU verletzbar. Dies gilt es zu verhindern.

Ein ebenso wichtiges Ziel der EU ist, die Kulturlandschaft und das allgemeine Landschaftsbild der EU, das durch Landwirtschaft geprägt ist, zu erhalten.

 

Die Probleme der Politik liegen auf der Hand. 38% des EU Haushalts werden für die Förderung der Landwirtschaft und der Kulturlandschaft aufgebracht. Die aktive Einmischung auf dem Binnenmarkt durch Aufkäufe, Transport und Lagerung von Lebensmitteln ist mit hohen Kosten verbunden. Ebenso wird eine Überproduktion gefördert. Der wirtschaftliche Anreiz ist groß. Um produktiver zu sein, werden kleine Betriebe durch große rationalisierte Betriebe verdrängt. Es gilt die maximale Förderung der EU zu erhalten, um wirtschaftlich rentabel zu sein (siehe älteren Blogbeitrag von mir)

Ebenso kritisch zu sehen ist, dass es keinerlei Konkurrenzdenken unterhalb den Betrieben gibt, da ein garantierter Abkauf zu einem garantiertem Preis stattfindet.

 

Ergebnisse:

Die Versorgung der EU Bürger ist mehr als gesichert, die jedoch mit hohen Kosten verbunden ist. Durch die Einnahmen der Subventionen benachteiligen kleinere Betriebe, so dass deren Einnahmen sinken, die der Großbauern steigt.

Die subventionierten Produkte, die auf dem Weltmarkt gelangen, können die Landwirtschaft ärmeren Länder zerstören. Die Überproduktion überschwemmt den Weltmarkt und lässt die Preise sinken, so dass andere nicht mehr kostendeckend verkaufen können.

Ebenso bleibt der Binnenmarkt der EU fast undurchlässig abgeschottet für andere Staaten. Ausnahme bilden Nischenmärkte wie zum Beispiel die biologische Anbauweise.

 

In den nächsten Tagen wird die Zukunft der Subventionierung der EU zeigen.

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Ein Fall Illegitimer Schulden?

Juli 11, 2008 · Kommentar schreiben


Kriegsschiffe nach Indonesien

Nach dem Ende der DDR „erbte“ die Bundesrepublik große Teile der Nationalen Volksarmee NVA der DDR. Viele Waffensysteme wurden verkauft (unter anderem auch nach Südafrika).

Unter diesen „geerbten“ Waffen befanden sich auch etliche Schiffe der DDR-Marine. Von diesen wurden 39 an Indonesien, damals unter Herrschaft Suhartos, verkauft. Die Regierung Suhartos war „ein nicht demokratisch legitimiertes Regime“, so befand Prof. Reinisch in einem Gutachten für die Entschuldungsinitiative der Evangelischen Kirche EKD, erlassjahr.de.

Wie von vielen Kritikern des Deals befürchtet, setzte die Regierung Suharto, die Kriegsschiffe bei Konflikten mit den eigenen Bürgern ein, unter anderem in Aceh, Ost-Timor, den Molukken und in West-Papua. Dies geschah entgegen den Klauseln im Vertrag mit der Budesrepublik.

So stellt sich nun die Frage, ob die noch ausstehenden Zahlungen Indonesiens an Deutschland ein Fall illegitimer Schulden sind.

Dafür spräche, dass der BRD bewusst sein müsste, dass sie Kriegsschiffe wissentlich an ein undemokratisches Regime geliefert hat und dass dieses die Schiffe auch (in unrechtmäßiger Weise) gegen die eigenen Bürger einsetzen würde.

Allerdings versuchte dies die Bundesrepublik im Vertrag auszuschließen, der Vertrag wurde jedoch von der indonesischen Regierung gebrochen.

Außerdem gibt des durchaus Gründe (Aufstände, Terrorismus und Guerilla-Bewegungen), die einen Einsatz der Kriegsschiffe rechtfertigen könnten.

Meiner Meinung nach ist daher der Fall nicht so klar, wie es die EKD sieht.

Auch wenn es absolut unerträglich ist, wenn deutsche Waffen in Indonesien gegen indonesische Bürger gerichtet werden, ist dies nicht unmittelbar deutsche Schuld.

Vielmehr würde sich eher die Frage der Praxis deutscher Waffenexporte generell stellen, was aber hier nicht Thema ist.

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