International Economic Law

Regionalbank National City Corp. ändert Strategie nach Hypothekenkrise

Juli 5, 2008 · 1 Kommentar

Der Vorsitzende der National City Corp. Peter Raskind sagte, dass die Bank von der sogenannten Subprime mortgage Krise einige Lektionen gelernt hat. Man werde die Bank in Zukunft anders führen. Die National City Corporation wird zu ihren konservativen Vorgehensweisen zurückkehren und von einer Bundesweiten Operation absehen. Raskind sagte, man werde sich von jetzt an nur noch auf den mittleren Westen und die Ostküste Floridas konzentrieren.

Die Bank hat alle Aktivitäten im Bereich aggressiver Hypotheken Investments die sie letzten Endes in Schwierigkeiten brachten als der Häusermarkt zusammenbrach eingestellt. 

Raskind erklärte, dass die Bank in einem Teil der Staaten operiert das ein sehr langsames Wachstum hat. Die frühere Strategie beruhte also darauf  in attraktiveren Häusermärkten des Landes zu operieren.

Die fundamentale Herausforderung der National City ist ein Portfolio von unprofitablen Hypotheken die die Bank nicht abschreiben konnte. Die Bank verlor 333 Millionen Dollar im vierten Quartal des Jahres 2007 und 171 Millionen im ersten Quartal 2008. Die finanzielle Lage der Bank hatte die Bankenaufsicht und die federal Reserve aufmerksam gemacht . Der Bank wurde eine Art Bewährung bewilligt um aus der Lage herauszukommen.

National City bekam im Juni 7 Milliarden Dollar von Investoren, dass mache die Bank zur meist kapitalisierten Bank im Land und wird der Bank Flexibilität geben um ihre Probleme lösen zu können.   Mr. Raskind versicherte, dass es keinen geringsten Zweifel an der Stabilität und Sicherheit der Bank gibt. Kunden sollten keinen Zweifel an der Fähigkeit oder des Willens der Bank haben den Kunden auch in der Zukunft gut zu dienen. Mr. Raskind weigerte sich jedoch darüber zu reden was er mit Behörden ausgehandelt hat und wie lange es dauern wird die bank wieder unter Kontrolle zu bringen. Analysten jedoch, äusserten sich positiv über die Schritte die die Bank unternommen hat um den Weg zurück in die Gewinnzone zu finden. National City ist eine der zehn grössten Banken der USA nach Vergabe von Hypotheken, aber der Aktienkurs sinkt stetig. Ebenso die sinkenden Dividende sind Anlass zur wachsenden Sorge bei den Investoren. Der Aktienkurs der Bank fiel von $34.31 pro Aktie letztes Jahr auf $5.00 dieses Jahr. Die Dividende wurde zweimal dieses Jahr heruntergestuft .

Die Bank beschäftigt 32,000 Mitarbeiter, davon 3,000 in West Pennsylvania. Die Verluste führten zur Kündigung von hunderten von Mitarbeitern. Dennoch, National City ist immer noch stark im Hypothekengeschäft vertreten, aber auf einer anderen Art und Weise und im kleineren Umfang, so Mr. Raskind. Die Bank wird beispielsweise nicht mehr mit Brokern zusammenarbeiten.

Das nationale mortgage Geschäft in dem die Bank tätig war hat dicht gemacht, so Raskind. Jedoch muss die Bank noch mit vielen dieser unprofitablen Hypotheken kämpfen. Das einzige was die Bank jetzt tun kann ist die Verluste so gering wie möglich zu halten. Die Bank denkt sehr genau darüber nach welche Alternativen offen stehen.

Quelle:

übersetzt und gekürzt aus der Pittsburgh Post Gazette

 

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Verantwortlichkeit von Heimatstaaten für Menschenrechtsverletzungen privater Unternehmen im Ausland

Juli 5, 2008 · Kommentar schreiben

Wie bereits im Eintrag „Transnationale Unternehmen und Menschenrechte“ festgestellt, sind transnationale Unternehmen keine Völkerrechtssubjekte und daher nicht uneingeschränkt an Völkerrecht gebunden. Sie können daher für zahlreiche Menschenrechtsverletzung nicht vor internationalen oder regionalen Menschenrechtsgerichtshöfen zur Verantwortung gezogen werden.

Da häufig Gaststaaten, die eigentlich für die Durchsetzung der Menschenrechte im eigenen Land zuständig wären, nicht in der Lage oder nicht willens sind, gegen Menschenrechtsverletzungen ausländischer Unternehmen vorzugehen, stellt sich die Frage, wie weit die jeweiligen Heimatstaaten für die Handlungen Privater zur Verantwortung gezogen werden können.

Der UN Konventionsentwurf zur Staatenverantwortlichkeit der International Law Comission (ILC)[1] gibt Vorgaben hierfür.

„Every internationally wrongful act of a State entails the international responsibility of that State.”(Art. 1 ILC). Eine Verantwortlichkeit des Staates liegt demnach vor, wenn ein dem Staat zurechenbares Handeln oder Unterlassen gegen die Verpflichtungen dieses Staates verstößt.[2] Zu definieren wären hier die Begriffe „internationally wrongful act“, sowie „act of a state“, um festzustellen, wann ein Staat für die Handlungen Privater zur Verantwortung gezogen werden kann.

Die Ableitung einer Handlungs- bzw. Unterlassungspflicht des Staates in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen von privaten Unternehmen im Ausland daraus ist noch unklar.

Prinzipiell gilt, dass den Staaten auf Grundlage der Menschenrechtsabkommen verschieden Pflichten auferlegt werden können und zwar Achtungspflichten, Schutzpflichten und Erfüllungspflichten. Dass sich die Pflichten zur Wahrung der Menschenrechte nicht auf die nationale Ebene beschränken können ergibt sich aus Art. 2 (1) ICESCR: „Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, einzeln und durch internationale Hilfe und Zusammenarbeit, insbesondere wirtschaftlicher und technischer Art, unter Ausschöpfung aller seiner Möglichkeiten Maßnahmen zu treffen, um nach und nach mit allen geeigneten Mitteln, vor allem durch gesetzgeberische Maßnahmen, die volle Verwirklichung der in diesem Pakt anerkannten Rechte zu erreichen.“

Aus der Schutzpflicht lässt sich ableiten, dass Staaten ihre Unternehmen auch hinsichtlich ihres extraterritorialen Verhaltens regulieren und kontrollieren müssen und sie im Falle von Menschenrechtsverletzungen auch rechtlich zur Verantwortung ziehen sollen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten für Staaten, das Handeln der Unternehmen im eigenen Land auch in Bezug auf ihr Verhalten im Ausland zu beeinflussen:

- Sanktionen

- Gezielte Vergabe von Hermes-Bürgerschaften (Beispielsweise nur noch für Unternehmen, die Umweltverträglichkeit ihrer Produktion nachweisen könne oder die nicht in Krisenregionen tätig sind)

- Rechtliche Vorschriften für Unternehmen in Bezug auf ihre Tätigkeit im Ausland.

Eine weitere Frage die sich stellt, ist die nach der Zulässigkeit extraterritorialer Rechtsanwendung, dürfen transnationale Unternehmen vor Gerichten im Heimatland bezüglich ihrer Handlungen im Ausland zur Verantwortung gezogen werden?

Unter „extraterritorialer Rechtsanwendung“ zu verstehen ist die Anwendung nationalen Rechts eines Staates auf die Sachverhalte, die über die eigenen Staatsgrenzen hinausgehen oder die sich vollständig ohne Zusammenhang zum eigenen auf einem anderen Staatsterritorium abspielen.[3]

Gegen eine Berechtigung oder Verpflichtung zur extraterritorialen Rechtsanwendung spricht das Territorialitätsprinzip als Ausdruck der Staatensouveränität und sie ist nur in bestimmten Fällen möglich.

Problematisch ist hier, dass kaum Gesetze auf Menschenrechtsverbrechen mit transnationalen Bezügen ausgerichtet sind. Darüber hinaus ist es schwierig die Tatsachen aufzudecken, aus denen sich Ansprüche ergeben, weil Unternehmen nicht zur Transparenz hinsichtlich ihrer Vorgehensweisen und Entscheidungen verpflichtet sind.


[1] Tomuschat (Hg.): Völkerrecht. Baden-Baden: Nomos 2005 (3.Auflage)

[2] Wolfgang Kaleck , Miriam Saage-Maaß: Transnationale Unternehmen vor Gericht. Über die Gefährdung der Menschenrechte durch europäische Unternehmen in Lateinamerika. In: Heinrich Böll Stiftung (Hg.): Band 4 der Reihe Demokratie. 2008. S. 34.

[3] Wolfgang Kaleck , Miriam Saage-Maaß: Transnationale Unternehmen vor Gericht. Über die Gefährdung der Menschenrechte durch europäische Unternehmen in Lateinamerika. S. 46.

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Die Tinoco-Entscheidung

Juli 5, 2008 · Kommentar schreiben

Die Tinoco-Entscheidung

  1. Hintergrund

Im Jahr 1917 verstärkte in Costa Rica Präsident Gonzalez seine Anstrengungen, um sich seine Wiederwahl zu sichern. Laut der Verfassung war dies jedoch nicht möglich. Im Januar desselben Jahres unternahm deshalb der Verteidigungsminister Tinoco einen Putsch und setzte die alte Regierung unter Gonzales ab. Ein halbes Jahr später erließ er eine neue Verfassung, die die alte Verfassung von 1871 ersetzte. Später wurde er in seinem Amt mit großer Mehrheit von der Bevölkerung bestätigt und regierte mit weitreichender Unterstützung des Volkes.

Die Begeisterung des Volkes ließ jedoch recht bald nach und so musste Tinoco 1919 nach nur zweijähriger Amtszeit das Land verlassen.

Wenig später wurde die alte Verfassung von 1871 reaktiviert und eine neue Regierung gebildet. Diese beschloss in Gesetz Nr. 41, dass die Schulden Costa Ricas gegenüber der britischen Royal Bank of Canada, die unter Tinoco aufgenommen wurden, nichtig seien. Ebenso wurde ein Ölförderrecht („Claim“) für ein weiteres britisches Unternehmen(Central Costa Rica Petroleum Company) zurückgenommen.

Die britische Regierung protestierte aus verständlichen Gründen gegen das Gesetz Nr. 41, vor allem da die Anteilseigner an den der Bank und der Ölförderfirma Briten oder das Königreich selbst waren.

Nach Jahren des Streits einigten sich Costa Rica und Großbritannien 1922 darauf, einen Schiedsrichter mit der Lösung des Problems zu beauftragen. Dazu wurde der amerikanische Chief Justice of the USA, William II Taft ausgewählt.

  1. Entscheidung

Großbritannien behauptete, die Tinoco-Regierung sei rechtmäßig gewesen und daher seien auch deren Schulden rechtmäßig. Folglich müsse die neue Regierung die alten Schulden übernehmen. Dagegen war Costa Rica der Auffassung, die Regierung sei aus zwei Gründen nicht rechtmäßig gewesen: zum einen sei die Machtübernahme gegen die Verfassung gewesen und auch die Anerkennung der Regierung durch das Volk sei nur von kurzer Dauer gewesen. Diese Auffassung wurde dadurch gestützt, dass der größte Teil der Schulden von Tinoco zur Aufrüstung (->Unterdrückung der Bürger) und Privatgebrauch Tinocos entstanden sei.

Daraufhin sagte Großbritannien, dass ein Regime-Wechsel für die internationale Politik und das Völkerrecht nicht relevant sei. Costa Rica verwies daraufhin, dass die meisten Regierungen und auch Großbritannien selbst das Tinoco-Regime nicht anerkannten. Schulden von einem von Großbritannien nicht anerkannten Regime, könne Großbritannien nicht einfordern.

Zudem beharrte Costa Rica auf der Unrechtmäßigkeit der Regierung, da Tinoco die Verfassung gebrochen habe.

Der Auffassung Costa Ricas schloss sich am Ende auch Richter Taft an.

  1. Auswirkungen

Die Tinoco-Entscheidung ist einer der am meisten zitierten Fälle der Odious Debts. Er wird oft von NGOs herangezogen, die in solchen Fällen gegen die Schuldenrückzahlung argumentieren. Leider wird meist übersehen, dass die Entscheidung kein Urteil, sondern ein Schiedsspruch ist. Somit ergibt sich kein Automatismus für Staaten in derselben Weise zu handeln.

Jedoch ist die Entscheidung eine Art Signal an die Länder, die mit illegitimen Regimen zusammenarbeiten, sich der Konsequenzen ihres Handels bewusst zu sein. Vor allem sollten die (zumeist westlichen) Länder endlich die Praxis, wie es auch in Südafrika geschah, beenden, dass undemokratische Regierungen unterstützt oder Leid/Armut ausgenutzt werden.

Kategorien: odious debts
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