International Economic Law

Transnationale Unternehmen und Menschenrechte

Juli 1, 2008 · Kommentar schreiben

  1. Globalisierung

Im Prozess der Globalisierung haben europäische, nordamerikanische und asiatische Unternehmen ihre wirtschaftlichen Aktivitäten vermehrt ausgeweitet auf Länder, in denen sie sich auf Grund niedriger Lohnkosten, großer Absatzmärkte usw. wirtschaftliche Vorteile erhoffen.

Während man darin zum einen die Hoffnung sehen kann, dass Investitionen aus dem Ausland die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung verbessern könnten und langfristig vielleicht auch die politische, so zeigt sich in der Realität häufig eine Verschlechterung der Situation für viele Betroffene.

Trotz steigender Gewinne zahlen viele ausländische Unternehmen nicht die Löhne, die den Arbeitern und ihren Familien ein angemessenes Auskommen sichern, Umweltschäden werden in Kauf genommen und die lokale Wirtschaft gefährdet.

Dabei wird deutlich, wie groß der wirtschaftliche und politische Einfluss transnationaler Unternehmen werden kann:

- Standort- und Produktionsentscheidungen der Unternehmen haben große Auswirkungen auf die Entwicklungen in den betroffenen Regionen

- Der Umsatz der größten Unternehmen übersteigt das Bruttosozialprodukt vieler Staaten.

- Sie übernehmen eine immer stärker werdende Position gegenüber den Staaten und bestimmen immer mehr über politische, wirtschaftliche und kulturelle Lebensbedingungen mit.

Die Mittel und Mechanismen zur Kontrolle und Sanktionierung transnationaler Unternehmen sind dabei weiterhin sehr begrenzt und in ihrer Wirkung umstritten, einige habe ich bereits in anderen Blog-Einträgen besprochen (OECD-Leitlinien, ILO-Normen, Global Compact usw.)

  1. Transnationale Unternehmen

Transnationale Unternehmen, auch multinationale Unternehmen genannt[1], können als Organisationseinheiten bezeichnet werden, die in anderen Ländern Aktivitäten betreiben.

Eine Studie der Heinrich Böll Stiftung[2] hat hierzu festgestellt, dass zwar die größte öffentliche Aufmerksamkeit den multinationalen Konzernen gilt, es tatsächlich aber vor allem lokale, kleinere und mittlere Unternehmen sind, die Menschenrechtsverletzungen verursachen. Häufig sind sie Zulieferer für große transnationale Unternehmen und können über öffentlichen Druck und Kontrollmechanismen weniger gut erreicht werden. Die großen transnationalen Unternehmen sind also an Menschenrechtsverletzungen häufig eher indirekt beteiligt.

Da die Durchsetzung des Menschenrechtsschutzes auf internationaler Ebene schwierig ist, ist es von größter Bedeutung, dass die Menschenrechte im nationalen Recht verankert sind und Durchsetzungsmechanismen auf dieser Ebene existieren.

Zu untersuchen ist also hier die Rechtslage im Gaststaat, sowie auch die, im Heimatstaat des Unternehmens.

Probleme bei der Rechtslage in den Gaststaaten:

- Menschenrechte sind im nationalen Rechtssystem unterschiedlich stark verankert.

- Es existieren keine funktionierenden Einrichtungen zum Schutz und zur Durchsetzung der vorhandenen Rechtsnormen.

- Arbeitsschutz und Umweltschutz werden nicht rechtlich gewährleistet.

- Korruption verhindert die Verfolgung von Verstößen gegen bestehende Normen.

Was die Durchsetzung der Menschenrechte in den Heimatstaaten angeht, bei denen es sich in der Regel um nordamerikanische und europäische Staaten handelt, so sind diese in der nationalen Rechtssetzung meistens verankert und es wird ihnen große Bedeutung geschenkt. Die Verfolgung von Rechtsverstößen transnationaler Unternehmen im Ausland ist jedoch bisher noch schwierig.

Auch nach internationalem Recht ist es schwierig, transnationale Unternehmen wegen Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zu ziehen. Dies ergibt sich aus der strengen Trennung zwischen staatlicher und privater Rechtssphäre. Nur Staaten als klassische Völkerrechtssubjekte können im internationalen Recht Normadressaten sein. Dies ergibt sich daraus, dass „Rechtspersönlichkeit“ im Völkerrecht „die Fähigkeit, völkerrechtliche Rechte und Pflichten innezuhaben“ bedeutet.[3]


[1] Matthias Herdegen: Völkerrecht. München: C.H.Beck 2007, 6. Auflage.

[2] Wolfgang Kaleck , Miriam Saage-Maaß: Transnationale Unternehmen vor Gericht. Über die Gefährdung der Menschenrechte durch europäische Unternehmen in Lateinamerika. In: Heinrich Böll Stiftung (Hg.): Band 4 der Reihe Demokratie. 2008

[3] Matthias Herdegen: Völkerrecht. München: C.H.Beck 2007, 6. Auflage.

Kategorien: human rights
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