In Artikel 12 des Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte steht:
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht eines jeden auf das für ihn erreichbare Höchstmaß an körperlicher und geistiger Gesundheit an.
Nach Art. 12 II d (ICESCR) verpflichten sich die Vertragsstaaten des Weiteren dazu, die „Maßnahmen“ zur „Schaffung der Vorraussetzungen, die für jedermann im Krankheitsfall den Genuss medizinischer Einrichtungen und ärztlicher Betreuung sicherstellen“ zu ergreifen.
Es erscheint selbstverständlich, dass dieses Recht auf Gesundheit auch zwangsläufig das Recht auf Medikamente einschließt, das in Extremfällen den Schutz vor Epidemien darstellt.
Zugang zu Medikamenten kann nur da gewährt sein, wo er für die Bevölkerung auch finanziell möglich ist, eine Tatsache, die in Entwicklungsländern häufig nicht gegeben ist.
Das Recht auf Gesundheit scheitert zum Beispiel daran, dass die Pharma-Industrie auf ihr Patentrecht besteht und lebenswichtige Medikamente für gerade die Länder, die auf sie am meisten angewiesen sind, unerschwinglich macht.
Natürlich liegt die Pflicht zur Gewährleistung der erforderlichen Maßnahmen zum Gesundheitsschutz bei den Staaten und kann nicht direkt auf die Pharma-Unternehmen übertragen werden, jedoch haben sie enormen Einfluss darauf, wie weit das Recht auf Gesundheit, wie es in Art. 12 (ICESCR) definiert ist auch wirklich umsetzbar ist.
Bereits entwickelte Medikamente z.B. gegen Aids und Krebs können, weil sie patentiert sind, von den Regierungen nicht kostengünstiger angeboten werden.
Pharma-Unternehmen bestehen häufig auf dem Patentrecht mit der Begründung, nur so könne der Anreiz zur Forschung auch weiterhin aufrechterhalten werden. Besonders besteht die Gefahr zum Trend, nicht mehr in die teure Forschung lebenswichtiger Medikamente zu investieren, die hinterher von Entwicklungsländern in Raubkopien vertrieben werden, sondern zunehmend in „Lifestyle-Medikamente“, die sich langfristig als lukrativer herausstellen.
Das TRIPS-Abkommen (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte der Rechte des geistigen Eigentums) verpflichtet nun Länder wie Indien, Brasilien, Südafrika, Thailand, China usw. ihren Umgang mit dem Patentrecht an die internationalen Standards anzupassen.
Die Herstellung von Raubkopien ist demnach nur noch in Krisen und unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Ohne eine verantwortungsvolle Unternehmensführung der Pharma-Industrie wird es weiterhin schwierig sein, den Zugang zu Medikamenten international zu gewährleisten.
Interessante Artikel hierzu sind:
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/699/114585/
http://www.sueddeutsche.de/gesundheit/artikel/650/116534/
Ebenfalls interessante Seiten:
http://www.humanrights.ch/home/de/Themendossiers/TNC/Nachrichten/idart_5635-content.html
http://www.humanrights.ch/home/upload/pdf/071130_entwurf_richtlinien_pharma.pdf
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