International Economic Law

Corporate Responsibility

Juni 24, 2008 · Kommentar schreiben

Da transnationale Unternehmen enorm an Macht und Einfluss gewonnen haben und bisher noch immer die nötigen Mittel fehlen, um sie zur Achtung und zum Schutz der Menschenrechte zu verpflichten wurde 2003 von der UN-Unterkomission zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte die „Normen der Vereinten Nationen für die Verantwortlichkeiten transnationaler Unternehmen und anderer Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf die Menschenrechte[1] einstimmig angenommen und zur weiteren Diskussion an die UN Menschenrechtskommission verwiesen. Die Verpflichtung zum Schutz lässt sich auch für internationale Unternehmen aus der Präambel der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ ableiten, die für „alle Organe der Gesellschaft“ gilt und somit auch für Unternehmen.

Den hier beschlossenen Normen liegt ein umfassendes Menschenrechtsverständnis zugrunde, dass alle Menschenrechte einschließt, die bürgerlichen und politischen, sowie die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen. Die primäre Verantwortung zum Schutz und der Umsetzung liegt auch hier bei den Staaten selbst. Eine Problematik, die ich auch in meinem Eintrag „Probleme bei der Durchsetzung von Menschenrechten“ angesprochen habe.

Darüber hinaus richten sich allerdings diese 23 Normen nun auch an die Unternehmen direkt und es ist ein Beschwerdeverfahren bei Verstößen vorgesehen.

Wirtschaftliche Unternehmen werden beispielsweise zu folgenden Punkten verpflichtet:

  • weder Zwangs- noch Pflichtarbeit zu verwenden
  • für ein sicheres und gesundes Arbeitsumfeld zu sorgen
  • den Arbeitnehmern ein Arbeitsentgelt zu zahlen, dass ihnen und ihrer Familie einen angemessenen Lebensstandard sichert
  • das Recht der Kinder achten, vor wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt zu werden
  • das öffentliche Interesse, die Politiken im sozialen, wirtschaftlichen und kulturellem Bereich, einschließlich Transparenz, Rechenschaftspflicht und das Verbot der Korruption anzuerkennen
  • das Recht auf Entwicklung, auf angemessene Nahrung und auf Trinkwasser zu achten
  • alle Maßnahmen zu ergreifen, die die Sicherheit und Qualität ihrer Produkte und Dienstleistungen gewähren
  • ihre Tätigkeiten in Einklang mit Verantwortlichkeiten und Standards in Bezug auf Umwelt, Achtung der Menschenrechte, öffentliche Gesundheit und Sicherheit auszuführen.

Die oben aufgeführten Punkte sind nur einige Beispiele für menschenrechtliche Problempunkte, bei denen man gut nachvollziehen kann, wie schwierig es sein wird, sie in die Realität umzusetzen, da viele Fälle bekannt sind, bei denen gerade diese Rechte von den Unternehmen missachtet werden.

Zur Umsetzung der Normen wurden folgende Bestimmungen gemacht:

  • die Unternehmen werden aufgefordert interne Regelungen entsprechend der Übereinstimmung mit den Normen zu fassen
  • die Unternehmen unterliegen bezüglich der Anwendung der normen einer regelmäßigen Überwachung und Nachprüfung durch die Vereinten Nationen
  • die Überwachung ist transparent und unabhängig und berücksichtigt die Beiträge von Interessenträgern, sowie Informationen, die auf Grund von Beschwerden über Verstöße gegen diese Unternehmen eingehen.
  • die Staaten sollen den erforderlichen Rechts- und Verwaltungsrahmen schaffen, um sicherzustellen, dass die Normen umgesetzt werden
  • es gilt eine Entschädigungspflicht im Falle der Schädigung von Personen, Rechtsträgern oder Gemeinschaften durch Nichteinhaltung der UN Normen

Seit des Inkrafttretens dieser Normen für transnationale Unternehmen im Umgang mit den Menschenrechten sind einige Jahre vergangen und es ist fraglich, wie weit es gelungen ist, Transparenz zu verstärken, die Menschenrechte stärker zu gewährleisten und Verstöße von Unternehmen zu ahnden.

Folgende Kritikpunkte und Probleme bezüglich der Normen kann man bedenken:

  • Es ist schwierig eine klare Abgrenzung zu treffen, zwischen der staatlichen Verantwortung und der Verantwortung der Unternehmen.
  • Es ist fraglich, wie weit eine Umsetzung der Normen in der Praxis für Unternehmen, die beispielsweise im Ausland investieren wollen, überhaupt möglich ist, in Einklang mit den Bedingungen vor Ort.

Kritisch befasst sich mit der Thematik folgende Dokumentation des DGB Bildungswerk:

http://www.cora-netz.de/wp-content/uploads/doku2005.pdf


[1]http://dgvn.de/blaue-reihe.html , hier die Nummer 88.

Kategorien: human rights
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