Da aller guten Dinge drei sind und sich dieses Beispiel hervorragend eignet umd die Folgen von GATS zu verdeutlichen, folgt nun zu den beiden vorhergegangenen Artikeln über die praktische Umsetzung von GATS in China ein weiterer Teil über Wirtschafts- und Lebensbereiche, die durch GATS beeinflusst werden:
Logistik/Transport:
1 Jahr nach dem WTO-Beitritt Chinas waren Gesellschaften mit ausländischer Mehrheitsbeteiligung im Bereich der Logistik auf der Straße zugelassen, 3 Jahre nach dem WTO Beitritt sogar Gesellschaften, die aussschließlich in ausländischer Hand waren.
Für den Transport auf der Schiene gelten die gleichen Regelungen, allerdings bei ausländischen Mehrheitsbeteiligungen erst nach 3 Jahren, bei vollkommen ausländischen Anbietern nach 6 Jahren.
Telekommunikation:
Ausländische Dienstleitster erhielten die Erlaubnis, sofort nach der Implementierung von GATS Joint-Ventures mit chinesischen Unternehmen einzugehen, bei denen sie aber nicht mehr als 30% halten durften. Die Aktivitäten wurden auf Peking, Guangzhou und Shanghai als die drei internationalsten Städte Chinas beschränkt.
Nach 1 Jahr wurde der Wirkungskreis ausgeweitet auf cities(Chengdu, Chongqing, Dalian, Fuzhou, Hangzhou, Nanjing,Ningbo, Qingdao, Shenyang, Shenzhen, Xiamen, Xi’an, Taiyuan und Wuhan, weiterhin aber nur mit maximal 30% Beteiligung.
Nach 2 Jahren wurden sämtliche geographischen Restriktionen aufgehoben und die Maximalbeteiligung auf 50% gedeckelt.
Einzelhandel/Vertrieb:
Ausländischen Dienstleistern in diesem Bereich war es gestattet, sofort nach der GATS-Implementierung Joint-Ventures mit lokalen Anbietern einzugehen, um alle im Inland produzierten, als auch importierten Güter zu vertreiben mit folgenden Ausnahmen:
Tabak,Salz,Bücher,Zeitungen,Medikamente,Pestizide,chemischen Dünger und Rohöl
Nach 3 Jahren entfiel die geographische Einschränkung und die Joint-Venture-Pflicht, nach 5 Jahren entfielen von den oben genannten Produkten alle außer Salz und Tabak aus der Verbotsliste.
Versicherung:
Lebensversicherungen durften durch ausländische Dienstleister sofort nach dem WTO-Beitritt Chinas angeboten werden, allerdings nur an Einzelpersonen, keine Gruppen. Krankenversicherungen wurden nach 2 Jahren zugelassen, sowie Gruppenversicherungen, und Rentenversicherungen.
Das Rückversicherungsgeschäft war von Anfang an keinen Restriktionen unterworfen.
Sämtliche geographische Einschränkungen wurden nach 3 Jahren aufgehoben.
Quellen:
http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2003/october/tradoc_111950.pdf
http://www.bc.edu/schools/law/lawreviews/meta-elements/journals/bciclr/27_2/06_TXT.htm
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