International Economic Law

Investitionsschutz nur bei Einhaltung der Menschenrechte?

Juni 14, 2008 · Kommentar schreiben

Aus vielen der Blog Einträge ist die Problematik hervorgegangen, die sich für die Menschenrechte ergibt, wo sie im Spannungsverhältnis zu Investitionsabkommen stehen.

Wo Staaten auf Grund wirtschaftlicher Interessen, der Bindung an internationale Investitionsabkommen oder Korruption ihrer Pflicht zum Menschenrechtsschutz nicht nachkommen, ist fraglich welche Schutzmechanismen noch wirksam sein können.

Eine Möglichkeit ist es die Verantwortlichkeit multinationaler Unternehmen stärker zu fordern, die letztlich auch diejenigen sind, die am meisten von den Investitionsabkommen profitieren.

Dazu nötig sind verbindliche Instrumente, mit denen multinationale Unternehmen verpflichtet werden können sich an international vereinbarte Normen im Menschenrechts- und Umweltschutz zu halten.

Ein wichtiges Instrument, das Unternehmen zu einer „corperate responsibility“ veranlassen soll ist der Global Compact.

Ziel des Global Compact ist es, die Geschäftswelt zu einer aktiven Partnerschaft mit den UN-Organisationen zur Förderung der Einhaltung von Menschenrechten, Arbeits- und Sozialnormen und Umweltstandards zu gewinnen. Im Zentrum stehen neun Prinzipien, die sich in den Bereichen Menschenrechte, Arbeits- und Sozialstandards, sowie Umweltstandards auf die wichtigsten internationalen Abkommen beziehen.

Mehr als 300 internationale Unternehmen sind dem Abkommen bereits beigetreten, das in seiner Umsetzung und den Überwachungsmechanismen bisher eher schwach ist und auch keine rechtliche Bindung besitzt.

Die Unternehmen, die dem Global Compact beitreten sichern folgende Punkte zu:

  • ihn in ihren Jahresberichten, Unternehmensgrundsätzen und ähnlichen Dokumenten zu befürworten,
  • mindestens einmal pro Jahr spezifische Beispiele („best practices“) für die Fortschritte bei der Umsetzung der Prinzipien auf der Web-Site des Global Compact zu veröffentlichen,
  • mit den Vereinten Nationen im Rahmen von Partnerschaftsprojekten sowohl auf politischer als auch auf lokaler Ebene zusammenzuwirken.

Auf der Internetseite der internationalen Handelskammer können Unternehmen unter dem Begriff „best practices“ die Maßnahmen vorstellen, die sie zur Verbesserung in den oben genannten Bereichen ergriffen haben. Dies fördert die Transparenz und kann Ansporn für die Unternehmen sein, aktiv zu einer Verbesserung beizutragen. Deutsche Unternehmen, die bisher den Global Compact unterstützen sind Aventis, BMW, DaimlerChrysler, Deutsche Bank, Bayer, Gerling Konzern und BASF.

Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen (2000) stellen den einzigen multilateral anerkannten und umfassendsten Kodex dar, den Regierungen untereinander vereinbart haben. Es handelt sich um Empfehlungen der Regierung an multinationale Unternehmen dazu, an welche Prinzipien und Standards sie sich in Bezug auf Arbeits-, Menschenrechts- und Umweltschutz halten sollten. Die Unternehmen werden unter anderen Punkten zur Offenlegung von Informationen und zum Kampf gegen Korruption aufgerufen.

Die Umsetzung und Überwachung erfolgt auf nationaler und internationaler Ebene im Rahmen von Regierungen, Unternehmen, Unternehmensverbänden sowie Gewerkschaften, anderen Arbeitnehmerorganisationen und NGOs. Auf nationaler Ebene werden Kontaktstellen zur Leitung der Förderung und Umsetzung der Leitsätze eingerichtet.

Die Effektivität des Global Compact und der OECD-Leitlinien in den Entwicklungsländern hängt immer noch maßgeblich von der Zustimmung und den rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort ab, weshalb eine Entwicklungszusammenarbeit von großer Bedeutung ist.

Informationen zu diesen Themen finden sich unter folgenden Adressen:

http://www.bpb.de/

http://www.cora-netz.de/

Kategorien: Investment Protection · human rights
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