International Economic Law

GATS und Bildung

Juni 9, 2008 · Kommentar schreiben

Nun zu einem Themenbereich, der für uns alle sehr interessant ist: Im Zuge der GATS-Verhandlungen wurde oft die Frage diskutiert, ob Bildung eine Ware oder ein öffentliches Gut sei. Welche Auswirkungen die erste Annahme auf die Bildung haben kann, soll im Folgenden dargestellt werden.

“Bildung ist grundlegendes Moment der Daseinsvorsorge des Individuums. In den kapitalistischen Industrieländern des 19. und 20. Jahrhunderts galt Bildung – zumindest der Idee nach – überdies als elementares Menschen- und Bürgerrecht und als Bedingung der persönlichen Entfaltung des Einzelnen.

Wenn Bildung heute weltweit warenförmig wird, geht es zum einen – auf materieller Ebene – um die Transformation einer elementaren Daseinsvorsorge in durch Kredite, Hypotheken, Zinszahlung, Verpfändung getriebene Eigentumsoperationen mit Wissen als Ware (vgl. Lohmann 1999; 2000). Und eben wegen dieser elementaren Bedeutung von Bildung und Wissenserwerb für den Einzelnen wird die Privatisierung von Bildung eine ungeheure Maschine zum Umschaufeln des Geldes von Unten nach Oben. Schon heute können sogar in den USA wachsende Teile der Bevölkerung aus allen sozialen Schichten – von den Reichen abgesehen – die Gebühren fürs College- und Universitätsstudium nicht mehr aufbringen.

Auf ideeller Ebene geht es zum anderen um das historische Ende der Konzeption von Bildung als Prozeß der Persönlichkeitsentwicklung. Die Konzeption von Bildung als Prozeß der Persönlichkeitsentwicklung war einer der Grundpfeiler der Ideologie der Moderne. Heute, im Zeitalter der spätkapitalistischen Postmoderne, wollen Humankapitalansatz (als besonders erhellendes Beispiel vgl. Alfred Herrhausen Gesellschaft 2002) und neoliberalistische Marktideologie davon überzeugen, daß sie die besseren Ideologien sind. Und nicht wenige von uns haben sich ja bereits dazu bringen lassen, von den in jener Konzeption implizierten Postulaten Abstand zu nehmen – Chancengleichheit, freier Zugang, Bildung als öffentliches Gut in gesamtgesellschaftlicher Verantwortung, Abschaffung der Dreigliedrigkeit des Schulwesens.

Aber Waren werden, wie wir wissen, nicht als Gebrauchswerte für die Konsumption erzeugt, sondern einzig und allein für den geldvermittelten Austausch. Wofern bei Bildungsprozessen der Gebrauchswert für das Individuum im Vordergrund steht, haben wir es nicht mit ökonomischen Prozessen, nicht mit Bewirtschaftung zu tun. Kommodifizierung – Verwarenförmigung – jedoch impliziert, daß Bildung die gleiche ökonomische Form annimmt wie alle anderen Waren auch, sie wird in Privateigentum verwandeltes Arbeitsprodukt. Wo es nur noch Warenverkehr, keine Gebrauchswerterzeugung mehr gibt, ist der gesellschaftliche Zustand der einer allgemeinen Herrschaft des Privateigentums.”

Viele dieser Informationen stammen von http://www.erzwiss.uni-hamburg.de/Personal/Lohmann/Publik/debt.htm

Was denkt ihr? Wenn Bildung unter die GATS-Bestimmungen fällt, werden sich dann nur noch reiche Menschen ihr Wissen “kaufen” können? Lässt sich Bildung als Menschenrecht bezeichnen?

Einen allgemeinen Überblick über die GATS-Verhandlungsrunde im Bildungsbereich findet ihr auch unter http://www.bayern.gew.de/gew/Landesverband/Material/gats/gutachten.htm#_Toc1791678.

Kategorien: GATS
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