International Economic Law

Enteignungen, Historische Beispiele ( Iran )

Juni 3, 2008 · Kommentar schreiben

In der Geschichte des letzten Jahrhunderts sind viele Beispiele von Enteignungen zu finden.

In diesem Artikel werden ein paar bedeutende Enteignungen aufgelistet werden. Mit diesen historischen Beispielen wird es möglich sein Bedeutung und Umfang von Enteignungen realistisch einzuordnen.

Iran 1951

1951 wurde Schah Mossadegh zum iranischen Premierminister gewählt. Er veranlasste die Verstaatlichung der iranischen Erdölvorkommen. Dazu wurden die Anlagen der britischen Anglo-Iranian Oil Company enteignet. Die AICO ( heute BP ) kontrollierte durch ein Abkommen von April 1933 die Ölvorkommen. Nach diesem Vertrag standen dem Iran nur 20% des Gewinnes bis 1993, der Ölförderung zu.

Mossadegh verlangte eine Neuregelung des Vertrages, was jedoch von der AICO und der britischen Regierung abgelehnt wurde.

Im April 1951 wurde die Ölförderung verstaatlicht und die Anlagen der AICO enteignet. Im Juni 1951 wurde ein Vergleichsvorschlag vom internationalen Gerichtshof in Den Haag unterbreitet, der aber von der iranischen Regierung abgelehnt wurde.

1953 eskalierte die Situation. Zu erst dankte der iranische Schah ab, da er mit der demokratischen Regierung Irans im Streit lag und von dieser Schrittweise entmachtet worden war.

Am 19 August 1953 wurde das Unternehmen Ajax durchgeführt. Ajax wurde von der amerikanischen CIA geplant und mit britischer Hilfe finanziert. Das Unternehmen sah vor durch einen gekauften Putsch, von Teilen der iranischen Armee und mit Unterstützung des Schahs im Exil, die Regierung Mossadegh mit gewallt zu entfernen.

Mossadegh wurde nach Erfolg des Putsches unter Hausarrest gestellt, der Schah übernahm wieder die Regierungsgeschäfte und der Vertrag von 1933 wurde wieder in Kraft gesetzt und alle britischen Ölförderanlagen zurückgegeben und großzügig entschädigt.

Dieser Fall zeigt wie weitrechend die Entscheidung der iranischen Regierung gewesen war die Ölproduktion aus der ausländischen Hand zu nehmen und ohne realistische Einigungsmöglichkeit zu enteignen.

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Die weitreichenden Auswirkungen illegitimer Schulden für Nachfolgeregierungen und Weltöffentlichkeit

Juni 3, 2008 · Kommentar schreiben

Da die Nachfolgeregierungen illegitimer Regime oftmals keinen Gebrauch von der ‚Odius-Debt-Doctrine’ machen, um nicht ihre Reputation zu verlieren und somit nicht den wichtigen Zugang zum internationalen Kreditmarkt einbüßen müssen, kommt es zu einem unausweichlichen Dilemma. Denn durch die Aufbürdung der illegitimen Schuldenlast, müssen Kredite von oftmals ärmsten Ländern getilgt werden, damit auch in Zukunft Gelder für die Entwicklung des Staates zur Verfügung stehen und sich ein neues (legitimes) Regime nicht sofort in die  ‚failed states’ einreihen muss.

Somit erhält dieses Thema eine durchaus starke moralische Schattierung. Schließlich darf nicht vergessen werden, dass dies diejenigen zu tilgenden Gelder sind, die zum Beispiel zur Unterdrückung der Bevölkerung durch den Staat verwendet wurden.

 

Neben der ethisch-moralischen Zwickmühle, die international einen dringenden Regelungsbedarf fordert, gibt es überdies rein rationale Gründe für eine Reform: Durch die ohnehin schwierige Lage der Nachfolgeregierungen, einen Staat von Grund auf neu zu gestalten zeigt sich auch in der Regel das Phänomen, dass die betroffenen Staaten unglücklicherweise in rohstoffarmen Regionen positioniert sind.

Wenn die Nachfolgeregierungen nun auch noch höhere Konzentration auf die Tilgung illegitimer Schulden anstatt auf wirtschaftliche Entwicklung richten müssen, ist dies auch für einen jungen Staat alles andere als günstig.

Somit lässt sich hierbei auch eine ökonomische Konfliktlinie innerhalb der Problematik um die illegitimen Schulden ausmachen.

 

Allerdings ergreift dieser innere Konflikt eines Staates bei der Wahl, ob er die Schuldenlast übernehmen soll oder nicht, auch eine weitere wichtige, um nicht zu sagen elementare Dimension der souveränen Nationalstaaten: Die nationale Sicherheit. Denn durch die regelrecht katalysatorische Wirkung der ‚Odius-Debt-Problematik’ auf den Bestand junger, sich zu etablierende Staaten, steigt, wie bereits erwähnt, die Wahrscheinlichkeit des Abrutschens in die Kategorie ‚failed states’.

Dies hat selbstverständlich nicht nur national beschränkte Konsequenzen für die Sicherheit, sondern stellt auch eine Bedrohung des internationalen Friedens dar: Zum einen als Faktor der Destabilisierung in der Region, zum anderen als Unterschlupf für mögliche feindliche nichtstaatliche Akteure. Diese Staaten sind darüber hinaus auch oftmals die Brutstätte gefährlicher Krankheiten, da durch den beschränkten Handlungsspielraum der Nachfolgeregierungen keine koordinierte medizinische Versorgung organisiert werden kann.

Deshalb sollte es durchaus auch im Interesse der Weltöffentlichkeit sein,  dass junge Nachfolgeregierungen gefördert werden und schlussendlich nicht wegen der Problematik illegitimer Schulden die internationale Sicherheit gefährden.

Mit einer sinnvollen Regelung könnte es durchaus gelingen, die Zahl der ‚failed states’-Kandidaten zu reduzieren, indem ein grundlegender destabilisierender Faktor verschwindet.

Dies könnte bereits wesentlich dazu beitragen, dass am Scheideweg zwischen demokratischer Entwicklung und Rückfall in ein autokratisches Regime zukünftig der für die Weltöffentlichkeit und auch Bevölkerung der betroffenen Staaten günstigere Kurs eingeschlagen wird.

 

 

Literatur: Shafter, Jonathan: The Due Diligence Model: A New Approach to the Problem of Odius Debts, in: Barry, Christian / Herman, Berry / Tomitova, Lydia: Dealing Fairly with Developing Country Debt, Oxford, 2007.   

 

 

 

 

Kategorien: odious debts
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