International Economic Law

Grundbegriffe Schulden / Umschuldung

Mai 24, 2008 · Kommentar schreiben

In diesem Post möchte ich einige Begriffe zum Thema Schulden kurz erläutern:

Schulden:

Als Schulden werden sichere und unsichere Verbindlichkeiten bezeichnet.
Schulden sind meist monetärer Natur, können aber auch aus Sachverbindlichkeiten bestehen. Schulden werden von sog. Schuldnern aufgenommen und bestehen gegenüber den sog. „Gläubigern“. Schulden bestehen zumeist aus einem Schuldenbetrag, der zu tilgen ist und einem Zins, der auf den Schuldenbetrag aufgeschlagen wird und vom Schuldner zu tragen ist.

Schuldner:

Als Schuldner wird jemand bezeichnet, der eine Verbindlichkeit gegenüber einem Gläubiger besitzt. Schuldner können natürliche und juristische Personen, sowie Staaten sein. In Bezug auf unser Thema (Umschuldungsregime) sind vor allem Staaten die Schuldner.

Gläubiger:

Ein Gläubiger ist jemand, der gegenüber einem Schuldner eine Forderung – also einen Anspruch – hat. Der Gläubiger erwartet, dass der Schuldner dieser Forderung fristgerecht nachkommt. Da dem Gläubiger dadurch, dass er dem Schuldner einen Kredit gewährt, (Opportunitäts-)Kosten entstehen, und zudem das Risiko besteht, dass er Teile oder die Gesamtheit der erbrachten Leistung nicht zurückerhält, wird diese oftmals mit einem Zins belegt.
Als Gläubiger gegenüber Staaten treten vor allem Privatpersonen (z.B. durch Staatsanleihen), private Unternehmen (z.B. Banken – vgl. Londoner Club) und andere Staaten (vgl. Pariser Club) auf. Zudem zählen auch internationale Organisationen zu den Gläubigern im Internationalen Umfeld (z.B. Entwicklungsbanken, etc.).

Tilgungsbetrag:

Als Tilgungsbetrag kann der Betrag, der vom Schuldner geliehen worden ist und rückgeführt werden muss, bezeichnet werden. Der Tilgungsbetrag wird um Zinsen ergänzt.

Zins:

Der Zins wird auf den Forderungsbetrag aufgeschlagen. Der Zinsbetrag wird erhoben, um der Gegenwartspräferenz der Gläubiger Rechnung zu tragen. Außerdem wird durch den Zins das Risiko einer Geldanlage verdeutlicht. So sind z.B. Kredite bei rückzahlungsstarken Schuldnern (z.B. Staatsanleihen der BRD) niedriger verzinst als ähnliche Schulden von Akteuren, bei denen die Rückzahlung gefährdeter erscheint (z.B. Staatsanleihen von Südafrika).

Zinsfälligkeit:

Die Zinsfälligkeit zeigt auf, wann ein Zins auf den Tilgungsbetrag erhoben wird. So bestehen gravierende Unterschiede, wenn die Zinsfälligkeit einmal im Jahr oder z.B. monatlich besteht. Je öfter ein Zins erhoben wird, desto stärker macht sich der Zinseszins-Effekt bemerkbar:

Bsp.: Fall 1: Forderungs-(netto-)betrag X, Zins Y, Zinsfälligkeit: jährlich

Jahr 1: X * (1+Y)
Jahr 2: X * (1+Y)²

Fall 2: derselbe Forderungs-(netto-)betrag X, gleicher Zinssatz, Zinsfälligkeit: halbjährlich

1. Halbjahr: X * (1+Y)
2. Halbjahr: X * (1+Y)²
3. Halbjahr: X * (1+Y)³
etc.

Die Zinsfälligkeit gibt also an in welchem Abstand der Tilgungsbetrag zu verzinsen ist.

Annuität:

Die Annuität ist die Summe von Tilgung + Zins pro Periode. Bei den meisten Krediten wird entweder die Annuität oder die Tilgung konstant gehalten. Dies bedeutet zugleich, dass, wenn die Annuität gleich bleibend ist, der getilgte Betrag variabel ist oder bei gleich bleibender Tilgung eine variable Annuität auftritt.

Bsp.: Fall 1: Annuität gleich bleibend. 20 000 Euro jährliche Rückzahlung. 3 Jahre.

Jahr 1: 20000 Euro -> Annuität
Jahr 2: 20000 Euro
Jahr 3: 20000 Euro

Fall 2: Tilgung gleich bleibend, Annuität variabel: 3 Jahre.

Jahr 1: 25000 Euro -> Annuität
Jahr 2: 20000 Euro
Jahr 3: 15000 Euro

Umschuldung:

Als Umschuldung wird die Aufnahme einer neuen Schuld zur Begleichung einer bereits bestehenden Schuld bezeichnet. Diese ist insbesondere dann sinnvoll, wenn bei der neuen Schuld „günstigere“ Konditionen für den Schuldner herrschen. So kann ein niedrigerer Zins ein Grund für die Aufnahme einer neuen Schuld sein. Auch eine veränderte Laufzeit und niedrigere Annuitäten können den Schuldner zu einer Umschuldung bewegen. Neue Schulden können hierbei sowohl bei demselben Gläubiger als auch bei anderen Kreditgebern aufgenommen werden (Bsp.: Aufnahme eines Kredits bei einer Privatbank zur Tilgung einer Schuld gegenüber einem Staat).

Ich werde die Liste mit Grundbegriffen zum Thema Schulden / Umschuldung, sobald mir weitere Begriffe einfallen oder weiterer Bedarf besteht, erweitern.

Kategorien: Club de Paris · Sovereign Debt Crisis
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