Menschenrechtsschutz ist prinzipiell Verpflichtung eines jeden Staates gegenüber seinen eigenen Bürgern. Aus dem Grundsatz der territorialen Souveränität, gemäß dem die Staaten für die Rechtsdurchsetzung auf ihrem eigenen Staatsgebiet zuständig und bei der Wahl der Mittel zur Durchsetzung frei sind, entspringt das große Problem des internationalen Menschenrechtsschutzes. Seine Gewährleistung hängt weitgehend an der Bereitschaft zur Selbstkontrolle und Selbstdurchsetzung der Staaten. [1]
Der Grundsatz der Souveränität überlässt den Staaten zwar nicht die Entscheidung, ob Menschenrechte überhaupt geschützt werden oder in welchem Umfang, sondern aus ihr ergibt sich gerade die Pflicht, zur Gewährleistung. In der Praxis jedoch ist der Antrieb dazu oft gering.
Aus diesem Grund sind internationale Überwachungsorgane von großer Bedeutung für die Durchsetzung der Menschenrechte. Sie sollen greifen, wo bestimmte Mindestansprüche an die nationalen Kontrollmechanismen in einem Staat nicht gegeben sind. Unstrittig ist dies in Fällen, wo fundamentale Garantien nicht erfüllt werden, wie z.B. das Folterverbot (Art. 3 EMRK). Schwierig aber ist es dagegen vorzugehen, dass beispielsweise Staaten ihre Arbeitsschutzbestimmungen absenken, um internationale Investitionen anzulocken.
Eine Reihe von menschenrechtlichen Normen für multinationale Unternehmen sollen das verantwortungsvolle Handeln der Unternehmen sicherstellen. Kennzeichen der meisten dieser Normen ist, dass sie nicht bindend sind, sondern freiwillig. Dennoch können sie durchaus wirkungsvoll sein, indem sie ein Bewusstsein für menschenrechtliche Standards in der Öffentlichkeit schaffen und beispielsweise durch Informationskampagnen auf Missstände einzelner Unternehmen öffentlich hingewiesen werden kann.
Ebenfalls ein Anreiz für Unternehmen ist es, wenn sie auf Plattformen die Möglichkeit haben mit Maßnahmen, die sie selbst zum Schutz der Menschenrechte unternehmen, an die Öffentlichkeit zu gehen. Auf diese Weise wird mehr Transparenz geschaffen und dem Konsumenten die Wahl gegeben, sich für Unternehmen zu entscheiden, die bei der Produktion im Ausland auch auf menschenrechtliche Standards achten.
[1] Siehe Kälin/Künzli: Universeller Menschenrechtsschutz. Baden-Baden: Nomos 2005.
1 Antwort bis hierher ↓
Steffi // September 28, 2008 um 2:30 |
Hey ihr :]
vielen Dank für diese Seite ! Ich muss ein Referat über die Menschenrechte halten und diese Seite hat mich wirklich weitergebracht ;]
Dankeschöön
-steffi- ♥