International Economic Law

“Londoner Club” – Eine Einführung …

Mai 12, 2008 · 2 Kommentare

Der Londoner Club bildet neben dem Pariser Club ein weiteres Umschuldungsregime. Anders als der Pariser Club, in dem Staaten vertreten sind, finden sich auf Seiten der Gläubiger in diesem Gremium private Banken.

Aufbau des Gremiums:

Im Gremium, welches wie der Pariser Club streng informell gehalten ist, sind etwa 1000 Banken vertreten. Anders als beim Pariser Club gibt es bei dem Londoner Club allerdings keinen festen Tagungsort und kein ständiges Sekretariat. Den Namen verdankt das Gremium so nicht dem Tagungsort, sondern dem Fakt, dass viele international tätige Bankgesellschaften in London ansässig sind, was die Ausgangsverhandlungen im Gremium anfangs erleichtert hat.

Da ein Gremium mit 1000 Banken in Verhandlungen mit dem jeweiligen Schuldner sehr schwerfällig wäre, haben sich die Mitglieder darauf geeinigt einen so genannten „Beratenden Bankenausschuss“ (Banking Advisory Committee / Steering Committee) zu bilden, welcher die konkreten Verhandlungen mit dem Schuldner führt und mit Vertretern von etwa 15 – 20 Kreditinstituten auf Seiten der Gläubiger besetzt ist.

Die Mitglieder des „Beratenden Bankenausschusses“ setzen sich nach Schuldenforderungen sowie Erfahrung mit den Schuldnern zusammen, was bedeutet, dass die Besetzung des „Beratenden Bankenausschusses“ von Verhandlungsrunde zu Verhandlungsrunde variieren kann.

Zusammenarbeit mit Pariser Club und Internationalen Institutionen:

Bei der Problematik der Umschuldung arbeiten Pariser Club, Londoner Club und internationale Institutionen wie IWF und Weltbank zusammen, um eine Koordination der Schuldenforderungen zu erreichen. Bei einer fehlenden Koordination der verschiedenen Foren würde es zu einer Konkurrenz z.B. zwischen Staaten und privaten Akteuren kommen, was dazu führen würde, dass einerseits der Druck auf die Nehmerländer erhöht werden würde, andererseits beide Seiten weniger von ihren Forderungen zurückerhalten würden.

Die Weltbank und der IWF übernehmen hierbei zudem eine entscheidende Rolle, in dem sie neue Kredite an bestimmte Kriterien knüpfen (vgl. Konditionalität) und bei der Erarbeitung von Rückzahlungsplänen helfen.

Unterschiede zwischen Pariser und Londoner Club:

Im Gegensatz zum Pariser Club, wird beim Londoner Club einzig über den Betrag verhandelt, der von den Schuldnern zu tilgen ist. Das bedeutet, dass die Verhandlungen nur den „Netto“-Forderungsbetrag behandeln und so auch nur dieser umgeschuldet bzw. erlassen werden kann.

Zugleich bedeutet dies allerdings auch, dass die Zinskosten, die bereits angefallen sind von den Nehmerländern in jedem Fall zu begleichen sind, und die Zinsfälligkeiten nicht umgeschuldet werden können. Der Pariser Club hingegen akzeptiert unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Umschuldung der Zinsfälligkeiten.

Weiterführende Literatur zum Thema sind z.B. auf der Webpräsenz der Deutschen Bundesbank zu finden:

Weltweite Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft -

http://www.bundesbank.de/download/presse/publikationen/weltorg_internet2003.pdf

Zum Thema: Pariser / Londoner Club v.a. S. 227 – 235.

Es finden sich in dem Dokument aber auch interessante Informationen bezüglich IWF, Weltbank, regionalen Entwicklungsbanken, WTO, UNCTAD und OECD.

Kategorien: Club de Paris
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2 Antworten bis hierher ↓

  • johannes84 // Mai 20, 2008 um 12:26 | Antworten

    Ist mit dem Begriff “Umschuldungsregime” nur die Ablösung eines bestehenden Kredites durch ein neues Darlehen eines anderen Darlehensgebers gemeint oder verbirgt sich noch mehr dahinter? Und ich habe nicht ganz verstanden, worin der Vorteil einer Umschuldung für die Schuldner liegt und weshalb sich der Londoner Club weniger bereit zu diesen Umschuldungen als der Pariser Club zeigt.

  • jurastudi // Mai 20, 2008 um 1:06 | Antworten

    Eine Umschuldung besteht dann, wenn der Schuldner einen bestehenden Kredit in einen anderen umwandeln kann. Der andere Kredit kann dann z.B. eine andere Laufzeit, Annuität oder einen anderen Zins haben. Vielleicht schreibe ich nochmal einen eigenen Beitrag zum Thema “Umschuldung”. ;)
    Der Geldgeber kann – muss aber nicht bei einer Umschuldung wechseln.

    Der Vorteil für die Schuldner besteht darin, dass sie z.B. bei Zahlungsengpässen / fehlender Liquidität eine mögliche Lösung angeboten bekommen (z.B. ein Kredit mit niedrigeren Annuitäten aber längerer Laufzeit). Das umgeschuldete Geld, das der Schuldner dann zur Verfügung hat, kann er z.B. in – lohnende – Investitionen stecken.

    Der Londoner Club ist nicht weniger bereit zu Umschuldungen – er arbeitet anders. So wird beim Londoner Club öfter als beim Pariser Club auf Forderungen verzichtet. Dagegen akzeptiert der Londoner Club keine Umschuldung der Zinsfälligkeiten. Die Zinsfälligkeit zeigt an, wann der Zins auf einen Tilgungsbetrag aufgeschlagen werden muss.

    Z.B.: Wenn Du einen Kredit hast und Du am Jahresende eine Zahlung tätigen musst, der Zins jedoch monatlich auf den Forderungsbetrag der Bank aufgeschlagen wird, dann hast einen höheren Betrag am Ende des Jahres zu begleichen als wenn der Zins einmal am Jahresende aufgeschlagen werden würde (Zinseszinseffekt). Die Zinsfälligkeit wäre hierbei monatlich – auch wenn Du nur einmal im Jahr eine Zahlung zu tätigen hast.

    Ich hoffe, das hat die Frage ein wenig beantwortet – ich glaube, es wäre sinnvoll noch einen Blogeintrag zum Thema “Umschuldung” zu schreiben. ;-)

    Bis gleich in der Übung.

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