Der Londoner Club bildet neben dem Pariser Club ein weiteres Umschuldungsregime. Anders als der Pariser Club, in dem Staaten vertreten sind, finden sich auf Seiten der Gläubiger in diesem Gremium private Banken.
Aufbau des Gremiums:
Im Gremium, welches wie der Pariser Club streng informell gehalten ist, sind etwa 1000 Banken vertreten. Anders als beim Pariser Club gibt es bei dem Londoner Club allerdings keinen festen Tagungsort und kein ständiges Sekretariat. Den Namen verdankt das Gremium so nicht dem Tagungsort, sondern dem Fakt, dass viele international tätige Bankgesellschaften in London ansässig sind, was die Ausgangsverhandlungen im Gremium anfangs erleichtert hat.
Da ein Gremium mit 1000 Banken in Verhandlungen mit dem jeweiligen Schuldner sehr schwerfällig wäre, haben sich die Mitglieder darauf geeinigt einen so genannten „Beratenden Bankenausschuss“ (Banking Advisory Committee / Steering Committee) zu bilden, welcher die konkreten Verhandlungen mit dem Schuldner führt und mit Vertretern von etwa 15 – 20 Kreditinstituten auf Seiten der Gläubiger besetzt ist.
Die Mitglieder des „Beratenden Bankenausschusses“ setzen sich nach Schuldenforderungen sowie Erfahrung mit den Schuldnern zusammen, was bedeutet, dass die Besetzung des „Beratenden Bankenausschusses“ von Verhandlungsrunde zu Verhandlungsrunde variieren kann.
Zusammenarbeit mit Pariser Club und Internationalen Institutionen:
Bei der Problematik der Umschuldung arbeiten Pariser Club, Londoner Club und internationale Institutionen wie IWF und Weltbank zusammen, um eine Koordination der Schuldenforderungen zu erreichen. Bei einer fehlenden Koordination der verschiedenen Foren würde es zu einer Konkurrenz z.B. zwischen Staaten und privaten Akteuren kommen, was dazu führen würde, dass einerseits der Druck auf die Nehmerländer erhöht werden würde, andererseits beide Seiten weniger von ihren Forderungen zurückerhalten würden.
Die Weltbank und der IWF übernehmen hierbei zudem eine entscheidende Rolle, in dem sie neue Kredite an bestimmte Kriterien knüpfen (vgl. Konditionalität) und bei der Erarbeitung von Rückzahlungsplänen helfen.
Unterschiede zwischen Pariser und Londoner Club:
Im Gegensatz zum Pariser Club, wird beim Londoner Club einzig über den Betrag verhandelt, der von den Schuldnern zu tilgen ist. Das bedeutet, dass die Verhandlungen nur den „Netto“-Forderungsbetrag behandeln und so auch nur dieser umgeschuldet bzw. erlassen werden kann.
Zugleich bedeutet dies allerdings auch, dass die Zinskosten, die bereits angefallen sind von den Nehmerländern in jedem Fall zu begleichen sind, und die Zinsfälligkeiten nicht umgeschuldet werden können. Der Pariser Club hingegen akzeptiert unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Umschuldung der Zinsfälligkeiten.
Weiterführende Literatur zum Thema sind z.B. auf der Webpräsenz der Deutschen Bundesbank zu finden:
Weltweite Organisationen und Gremien im Bereich von Währung und Wirtschaft -
http://www.bundesbank.de/download/presse/publikationen/weltorg_internet2003.pdf
Zum Thema: Pariser / Londoner Club v.a. S. 227 – 235.
Es finden sich in dem Dokument aber auch interessante Informationen bezüglich IWF, Weltbank, regionalen Entwicklungsbanken, WTO, UNCTAD und OECD.