International Economic Law

Notwendigkeit der BITs

Mai 11, 2008 · 4 Kommentare

Mit der Globalisierung erweitert sich die Auswirkung der internationalen Unternehmen, allerdings sind die Unternehmen kein völkerrechtliches Subjekt, damit sind sie weder an das Völkergewohnheitsrecht noch an die internationalen Verträge bindend.

Um diese Einschränkungen zu überwinden schließen die Staaten BITs (bilateral investment treaty/ ein anderes Word FDI : Foreign direct investment) ab, damit die Staaten für die Aktivitäten der jeweiligen Unternehmen Verantwortung nehmen. Natürlich sind diese BITs nicht ausreichend die menschenrechtlichen Probleme zu lösen. Nicht selten genießen die Prozesse über solche Fälle lacuene in law (wie Gesetzeslücke). Also sind die Bemühungen um diese Problematik notwendig.

Hinweis für BIT:

A Bilateral Investment Treaty (BIT) is an agreement establishing the terms and conditions for private investment by nationals and companies of one state in the state of the other. This type of investment is called Foreign direct investment (FDI). BITs are established through trade pacts.

Most BITs grant investments made by an investor of one Contracting State in the territory of the other a number of guarantees, which typically include fair and equitable treatment, protection from expropriation, free transfer of means and full protection and security. The distinctive feature of many BITs is that they allow for an alternative dispute resolution mechanism, whereby an investor whose rights under the BIT have been violated could have recourse to international arbitration, often under the auspices of the ICSID (International Center for the Resolution of Investment Disputes), rather than suing the host State in its own courts.

There are currently more that 2500 BITs in force, involving most countries in the world. Influential capital exporting states usually negotiate BITs on the basis of their own “model” texts (such as the US model BIT).

Kategorien: Investment Protection · Transnational Corporations
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4 Antworten bis hierher ↓

  • jurastudi // Mai 14, 2008 um 12:56 | Antworten

    Ich hatte in der Übung ein wenig den Eindruck, dass gerade Entwicklungsstaaten durch die BITs erheblich in ihrer Souveränität eingeschränkt worden sind.

    Wenn multinationale Unternehmen durch Forum-Shopping, etc. einfach den Schutz durch BITs “erschleichen”, dann ist doch so ein BIT für den Staat sinnlos. Auch die Problematik mit Sonderklauseln und der Wirksamkeit dieser stellt ein weiteres Problem dar – viele Probleme, die Staaten heute berücksichtigen müssen (gerade Menschenrechte + Umweltschutz) waren vor einigen Jahren entweder nicht absehbar oder wurden einfach nicht beachtet.

    Gibt es denn eine Möglichkeit diese Probleme zu lösen? Oder glaubst Du, dass in Zukunft BITs wieder eingeschränkt werden bzw. auslaufen werden, um die Souveränität der Staaten Rechnung zu tragen?

    Oder wird die Souveränität von Staaten durch Multinationals einfach weiter eingeschränkt?

  • Sujin // Mai 15, 2008 um 2:16 | Antworten

    Ich bin nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe, aber ich dachte eher umgekehrt.

    Wie gesagt, da die Unternehmen kein völkerrechtliches Subjekt sind, sind sie in engerem Sinne eigentlich nicht verpflichtet, dem internationalen Gewohnheitsrecht und auch den Menschenrechten zu gehorchen. Unter solchen Bedingungen sind die Staaten auch nicht ganz zu überwachen verpflichtet, ob ihre Unternehmen Menschenrechte verletzen würden.

    Durch BITs (natürlich aber nur falls solche Vorschriften enthalten sind) können die Staaten eher stärkere Verantwortung für die Überwachung bzw. mögliche Verletzung der Verträge übernehmen.

    Aber natürlich, wie du meinst, es gibt welche BITs, die Menschenrechte oder Umweltschutz ausschließen. Bei solchen Verträgen braucht man meistens mehrseitige Betrachtungsweisen, und sollte man das Spannungsverhältnis zwischen der Entwickungen, Ausbauinvestition und anderen Werten sowie staatliche Interessenkonflikte in Betracht ziehen.

    Es gibt auch Beispiele, dass die TNCs (transnational corporations) enorme Menschenrechtsverletzung begangen hatten (darüber werde ich später in diesem Blog Beispiel geben) und dafür nicht richtig ( oder gar nicht) entschädigten. Also erschleichen sie den Nutzen aus der internationalen Gesetzeslücke.

    Also wie den TNCs die menschenrechtliche Verantwortlichkeit übertragen werden, gewinnt zunehmend an Bedeutung.
    Und zurzeit ist es eine von wichtigsten Aufgaben in diesem Bereich.

    Literatur dafür :
    Puvimanasinghe, Shyami Fernando: Foreign Investment, Human Rights and the Environment, 2007

  • jurastudi // Mai 20, 2008 um 1:11 | Antworten

    Du beziehst Dich auf die Möglichkeit der Staaten durch BITs die Heimatstaaten der Multinationals mit der Staatenverantwortlichkeit (vgl. ILC-Artikel) zur Rechenschaft zu ziehen?

    Ich bin mir jetzt nicht sicher, aber ich halte diese Vorgehensweise für recht schwierig – wird das in der Realität auch gemacht? Denn immerhin haben die Staaten an sich ja das Problem festzustellen, zu welchem Staat ein Unternehmen überhaupt gehört -> welchen Staat sollen sie dann zur Rechenschaft ziehen? Und wäre es im Zweifel für das Unternehmen durch Forum-Shopping-Aktivitäten nicht einfach wieder die Lizenzen an eine Tochter zu verkaufen, die in einem Land ohne BIT mit dem Gastland sitzt?

    Eben gerade so wie es passt? Wird in der Realität mit den ILC und der Staatenverantwortlichkeit argumentiert?

  • Sujin // Mai 20, 2008 um 9:59 | Antworten

    In der Tat, die Rechenschaft zu ziehen ist wie Du meinst sehr schwierig und andere politische sowie wirtschaftliche Interessen sollen auch berücksichtigt werden, deswegen habe ich vorher eben gesagt, dies ist eine der wichtigsten Aufgabe in diesem Bereich des Völkerrechts.

    Und bei den Fällen, die sich auf die Investition beziehen, sind meines Wissens nur die von beiden Parteien anerkannten Rechtsquellen anzuwenden und dies ist meistens ICSID.
    Aber wie Du schon weisst, die ICSID regelt keine Menschenrechte.

    Beim Fall der TNCs, ich habe einmal eine internationale Gerichtsentscheidung gelesen, dass die Staatszugehörigkeit eines Unternehmens dadurch zu bestimmen ist, wo das Unternehmen rechtlich gegründet worden ist (also nach Gesetz in welchem Staat).
    Aber die Staatszugehörigkeit der Unternehmen würde erst probelmatisch, wenn die Betroffenen vorm Gericht (oder auch Schiedsgericht) stehen müssten.

    Abschließlich ist zuzugeben, BITs sind viel zu unzureichend heutige Probleme im Bereich der internationalen Streitigkeitsbeilegung zu lösen, besonders wenn sie mit anderen Problemen wie Menschenrechten verbunden ist. Sie sind nur als erster Schritt zu verstehen und es ist in der Zukunft zu erwarten, dass immer mehr Staaten die Gedanken der Menschenrechte bzw. des Umweltschutzes teilen und somit die Inhalte der BITs entwickeln.

    Hierzu habe ich oben einen Artikel gestellt. Vielleicht wird es ein bisschen helfen.

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