Wofür ist GATS konkret zuständig?
Das GATS prüft sogenannte “Maßnahmen” (Gesetze, Regeln, Verfahren), die für den grenzüberschreitenden Verkehr zuständig sind. Unterschieden werden vier “Modalitäten”, in denen Leistungen erbracht werden:
Mode 1: Grenzüberschreitende Lieferungen
Die Dienstleistung wird vom Heimatland des Anbieters zum Konsumenten ins Ausland transferiert (z.B. E-Banking, wenn die Dienstleistung per Internet oder Telefon zu einem ausländischen Kunden übermittelt wird).
Mode 2: Ausländischer Konsum im Inland
Die Dienstleistung wird im Heimatland des Anbieters für einen ausländischen Konsumenten erbracht (z.B (Auslands-)Tourismus, Aufsuchen eines Zahnarztes im Ausland).
Mode 3: Handelsniederlassungen im Ausland
Die Dienstleistung wird im Heimatland des Konsumenten durch die Niederlassung eines ausländischen Anbieters erbracht (z.B. Direktinvestitionen oder Joint-Ventures im Ausland).
Mode 4: Natürliche Personen im Ausland
Die Dienstleistung wird im Heimatland des Konsumenten durch eine ausländische, natürliche Person erbracht (z.B. Persönliche Beratung durch einen ausländischen Rechtsanwalt (in seinem Heimatrecht) im Inland; Erntehelfer aus dem Ausland).
Anmerkung: Nur bei Mode 1 und 2 befindet sich der Anbieter der Dienstleistung nicht im Heimatland des Konsumenten.
Ausnahmen bzgl. dieser Prinzipien sind nur in bestimmten Fällen möglich:
Transparenz: Von dieser Regel gibt es eigentlich keine Ausnahme; das geduldete Bankgeheimnis in den Steuerparadiesen zeigt aber (wie auch im aktuellen Fall Liechtenstein), dass dieses Prinzip oft vernachlässigt wird, wenn man es freundlich ausdrücken möchte.
Meistbegünstigungsklausel: Die Länder müssen ausländische Leistungserzeuger genauso behandeln wie die bestgestellten heimischen Anbieter. Ausnahmen sind auf einen Zeitraum von 10 Jahren beschränkt.
Gleichbehandlung: Ausländische Anbieter müssen inländischen Anbietern gleichgestellt werden (egal ob staatliche oder private Unternehmen). Sogenannte “wettbewerbsverzerrende” Subventionen müssen eingeschränkt oder verboten werden.
Marktzugang: Eine Beschränkung ist nicht erlaubt. In bestimmten Fällen muss verhandelt werden.
GATS soll in Zukunft noch mehr Prozesse unterlaufen. Dabei sollen immer mehr Dienstleistungsgeschäfte diesen vier “Modalitäten” unterworfen werden. Um dieses Ziel zu verwirklichen, forderte die WTO-Ministertagung von 2001 die Länder auf, eine Liste mit “Anfragen” (Liste der Länder mit Dienstleistungen, die sie in anderen Ländern liberalisiert sehen wollen) und “Angeboten” (Liste mit Dienstleistungen, die ein Land zu liberalisieren bereit ist) aufzustellen. “Anfragen” und “Angebote” sollten dann aufeinander abgestimmt werden.
Denkt deshalb einmal über folgende Fragen nach: Werden die einzelen Bedürfnisse der Länder hierbei nicht unzureichend behandelt? Ist es okay, die Länder vor vollendete Tatsachen zu stellen? Wie können auf anderem Wege Ergebnisse erzielt werden?
Quellen: Le Monde Diplomatique, “Atlas der Globalisierung”, S.114-115 (auch in den Unterlagen zu finden)
Die Infos bei Wikipedia (GATS) sind als Einstieg wirklich auch sehr hilfreich!
to be continued…
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