International Economic Law

GATS-Eine Einführung

Mai 7, 2008 · Kommentar schreiben

Was bedeutet eigentlich GATS und wie ist es entstanden?

GATT (General Agreemant on Tariffs and Trade) wurde 1947 abgeschlossen und beschränkte sich ausschließlich auf den Handel mit Waren. Erst später wurde der Handel mit Dienstleistungen (GATS: General Agreement on Trade and Services) hinzugefügt. Doch warum wurde GATT erweitert? Ausschlaggebend war das Interesse am Dienstleistungshandel (ausgehend von den Industrieländern). Die Initiativen für Verhandlungen gingen vor allem von den USA aus, deren Telekommunikations-, Finanz- und Transportunternehmen sich für die Integration des Dienstleistungshandels in das Welthandelsrecht einsetzten und für diese Liberalisierung auch aktive Lobby-Arbeit betrieben.

Warum hatten die Industrieländer ein so großes Interesse an GATS?

Wichtig war die zunehmende Konkurrenz bezüglich industrieller Produkte. Die Industrieländer wollten mit dem Dienstleistungshandel einen Bereich erschließen, in dem sie sich gegenüber den Entwicklungsländern im Vorteil fühlten. Außerdem entstanden im Zuge der Liberalisierung und Deregulierung viele privatwirtschaftliche Unternehmen, wodurch Marktinteressen in Bereichen geschaffen wurden, die zuvor von staatlichen Monopolen kontrolliert wurden.

Was unterscheidet GATS von GATT?

Produktion und Konsum einer Dienstleistung fallen häufig zusammen, wohingegen das bei Waren weniger der Fall ist. Dadurch wird ein direkter persönlicher Kontakt zwischen Dienstleistungserbringer und -empfänger erforderlich. Daraus ergeben sich folgende Probleme: Der Dienstleistungshandel betrifft in erster Linie grenzüberschreitenden Verkehr von natürlichen und juristischen Personen und geht daher mit sensiblen politischen Fragen einher (Einwanderung, Niederlassung ausländischer Unternehmen). Weiterhin ist der Grenzeintritt von Dienstleistungen weniger kontrolliert, da es auf Dienstleistungen keine Zölle gibt. Ein Spannungsverhältnis des jeweiligen Staates mit dieser Liberalisierung ist die Folge.

EIne sehr gute Einführung findet sich in den Unterlagen im Internet (Krajewski, Wirtschaftsvölkerrecht S.134-154).

Fortsetzung folgt…

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