International Economic Law

odious debt

Mai 5, 2008 · 1 Kommentar

Odious debts

Der geschichtliche Kontext:

Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts waren die weltpolitischen Strukturen von tiefgreifenden Umwälzungen betroffen. Aus ehemaligen Kolonien wurden freie Staaten, Monarchien wandelten sich unter teilweise blutigen Umständen zu Republiken, Demokratie breitete sich mehr und mehr aus. Gleichzeitig gewannen Ideologien wie Marxismus und Sozialismus aber auch Faschismus mehr an Einfluss auf Politik und Bevölkerung und führten alsbald zu neuen Diktaturen.

Odious debts beschreibt ein Problem bzw. eine häufige Konsequenz von Diktaturen.

Was sind odious debts?

Unter odious debts versteht man wörtlich übersetzt zunächst einmal „abscheuliche Schulden“ (vgl. Online-Dictionary http://dict.leo.org ). Festzustellen ist, dass so gut wie jeder Staat, egal ob in diktatorischer oder demokratischer Regierungsform, Schulden macht. So beträgt die Staatsverschuldung der Bundesrepublik Deutschland etwa 1,5 Billionen Euro.

„Odious“ sind odious debts deshalb, weil man bei ihnen annimmt, dass die Gläubiger bei der Kreditvergabe bereits gewusst haben oder wenigstens ahnen konnten, dass das geliehene Geld von den kreditaufnehmenden Staatsmännern – in der Regel Diktatoren – nicht zum Wohle des unterdrückten Volkes eingesetzt wird, sondern eher zur Aufrechterhaltung des Regimes des Diktators. Es ist somit also odious, abscheulich, solch einen Kredit überhaupt zu vergeben.

Konsequenzen von odiousness

Es ist aus moralisch-menschenrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar, dass Gläubiger einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Kredite haben sollen, wenn sie diese bewusst an Willkürherrscher oder Diktatoren vergeben haben. Dies gilt umso mehr gegenüber Nachfolgestaaten, die auf Diktaturen folgen. Diese Auffassung vertrat auch der russische, in Paris lehrende, Rechtsprofessor Alexander Nahum Sack, der selbst den Zusammenbruch des russischen Zarenreichs miterlebte. Sack, der in zwei Bücher (siehe unten) die maßgebliche odious-debt-Doktrin entwarf, differenzierte erstmal zwischen „debts“ und „odious debts“. Normale Staatsschulden, sprich Schulden, bei denen die Gläubiger von einer menschenrechtsverantwortlichen Geldverwendung ausgehen konnten, sind selbstverständlich zurückzuzahlen. Hier gilt der Grundsatz pacta sunt servanda!

Wie bereits erwähnt, sieht Sack dies bei odious debts anders:

“Odious” debts, incurred and used for ends which, to the knowledge of the creditors, are contrary to the interests of the nation, do not compromise the latter — in the case that the nation succeeds in getting rid of the government which incurs them — except to the extent that real advantages were obtained from these debts. The creditors have committed a hostile act with regard to the people; they cant therefore expect that a nation freed from a despotic power assume the “odious” debts, which are personal debts of that power.

Even when a despotic power is replaced by another, no less despotic or any more responsive to the will of the people, the “odious” debts of the eliminated power are not any less their personal debts and are not obligations for the new power….

(zitiert nach http://www.odiousdebts.org/odiousdebts/index.cfm?DSP=subcontent&AreaID=3 )

Auf odious debts besteht somit kein Anspruch seitens der Gläubiger, Nachfolgeregierungen oder Nachfolgestaaten sind den Gläubigern gegenüber nicht verpflichtet.

Bücher von Alexander Nahum Sack:

The Effects of State Transformations on Their Public Debts and Other Financial Obligations

The Succession of the Public Debts of the State

Über JSTOR findet Ihr mehr zu diesen Büchern; (JSTOR gibt es über die Stabi: https://emedia1.bsb-muenchen.de/login/login.htm)

Kategorien: odious debts
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1 Antwort bis hierher ↓

  • orusyn // Mai 6, 2008 um 11:32 | Antworten

    eine sehr interessante Betrachtungsweise der Thematik ” Staatsverschuldung”.
    Es gibt zum diesem Thema einen ganz tollen Link unter http://www.geldkrash.de, geführt vom Buchautor Günter Hannich. Er beschäftigt sich sehr intensiv mit der Fragen der Staatsverschuldung.

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