International Economic Law

Enteignungen

Mai 5, 2008 · Kommentar schreiben

Was versteht man unter Enteignungen?

Wenn man den Begriff Enteignung hört oder liest, assoziiert man damit, die meist widerrechtliche Inbesitznahme eines privaten, ausländischen Unternehmens durch einen Staat dem ist aber nicht immer so. Eine Enteignung kann ausgeglichen werden durch die Zahlung einer Entschädigung, welche je nach Auslegung dem reellen Wert, des enteigneten Objektes, entsprechen muss oder vorher vertraglich definiert wurde.

Der Prozess der Enteignung

Enteignungen fanden in der Geschichte meist statt, wenn eine bestehende Regierung durch eine neue meist radikalere Regierung abgelöst wurde oder nachdem eine frühere Kolonie die Selbstständigkeit vom früheren Mutterland erlangte. In beiden Fällen bedeutet der Regierungswechsel einen Wechsel der politischen Orientierung, wobei die neue Ordnung vor die Frage gestellt ist, ob die Verträge der Vorgänger – Regierung, in unserem Falle, die wirtschaftlichen Verträge, mit den Absichten des Landes oder der neuen Regierung noch konform ist.

Wenn sie es nicht sind steht der Regierung das Mittel der gütlichen Einigung, hier Entschädigung, zur Verfügung oder die Enteignung.

Meistens wird kann eine gütliche Einigung getroffen werden, jedoch gibt es auch Fälle in denen die fraglichen Unternehmen keine Einigung finden wollten oder von einem Staat unterstützt wurden, so dass sie der Ansicht waren sich in der überlegeneren Situation zu befinden.

Wie soll ein Land vorgehen, in dem 2/3 der Bodenschätze von ausländischen Unternehmen ausgebeutet werden und dieses Unternehmen keine oder fast keine Steuern zahlt.

Wenn der Wohlstand des Landes in das Ausland fliesst und trotz des Reichtums an Ressourcen die eigene Bevölkerung und Regierung verarmt.

Kernfragen und Probleme

Man steht vor dem Problem, dass es sich meist um Unternehmen und Industriezweige handelt, die sich durch eine ausserordentliche Gewinnspanne oder hohem nationalem Interesse sind.

Wenn ein ausländisches Unternehmen durch Korruption oder Schmiergelder die Rechte zur Ausbeutung erhallten hat, z. Bsp. : dem früheren Diktator auf sein Sparkonto eingezahlt hat und dafür so gut wie steuerfrei und nur abhängig von der Gunst des Diktators agieren kann, welches Unternehmen wird dann nach einem Regierungswechsel freiwillig seine zuvor zugesicherten Rechte abtreten?

Oder andersherum wie kann sich ein Unternehmen schützen gegen eine unrechtmäßige Enteignung ohne Entschädigung? Schützt denn ein Investitionsschutz Abkommen selbst dann, wenn die neue Regierung schon über Leichen gegangen ist um an die Macht zu kommen?

Wenn der neue Staat alle Verträge der alten Regierung in Frage stellt, wirtschaftlich wie politisch was hindert ihn daran zuerst das Investitionsschutzabkommen zu lösen und dann zu Enteignen?

Ist eine Enteigung ohnr Entschädigung selbst dann unrechtmässig, wenn sie einen rechtswidrigen Vertrag auflösst? Kann ein Vertag der bestehendes Unrecht in einem Staat darstellt und somit die Sovereignität diese Staates untergräbt von einem Investitionsschutzabkommen gedeckt sein?

Oder ist es nicht vielmehr die Pflicht des Staates dieses Unrecht zu tilgen, da er zu erst seinem eigenem Volk verpflichtet ist und dann Dritten?

Kategorien: Expropriation · Investment Protection
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odious debt

Mai 5, 2008 · 1 Kommentar

Odious debts

Der geschichtliche Kontext:

Ende des 19. Jahrhunderts und Anfang des 20. Jahrhunderts waren die weltpolitischen Strukturen von tiefgreifenden Umwälzungen betroffen. Aus ehemaligen Kolonien wurden freie Staaten, Monarchien wandelten sich unter teilweise blutigen Umständen zu Republiken, Demokratie breitete sich mehr und mehr aus. Gleichzeitig gewannen Ideologien wie Marxismus und Sozialismus aber auch Faschismus mehr an Einfluss auf Politik und Bevölkerung und führten alsbald zu neuen Diktaturen.

Odious debts beschreibt ein Problem bzw. eine häufige Konsequenz von Diktaturen.

Was sind odious debts?

Unter odious debts versteht man wörtlich übersetzt zunächst einmal „abscheuliche Schulden“ (vgl. Online-Dictionary http://dict.leo.org ). Festzustellen ist, dass so gut wie jeder Staat, egal ob in diktatorischer oder demokratischer Regierungsform, Schulden macht. So beträgt die Staatsverschuldung der Bundesrepublik Deutschland etwa 1,5 Billionen Euro.

„Odious“ sind odious debts deshalb, weil man bei ihnen annimmt, dass die Gläubiger bei der Kreditvergabe bereits gewusst haben oder wenigstens ahnen konnten, dass das geliehene Geld von den kreditaufnehmenden Staatsmännern – in der Regel Diktatoren – nicht zum Wohle des unterdrückten Volkes eingesetzt wird, sondern eher zur Aufrechterhaltung des Regimes des Diktators. Es ist somit also odious, abscheulich, solch einen Kredit überhaupt zu vergeben.

Konsequenzen von odiousness

Es ist aus moralisch-menschenrechtlicher Sicht nicht nachvollziehbar, dass Gläubiger einen Anspruch auf Rückzahlung ihrer Kredite haben sollen, wenn sie diese bewusst an Willkürherrscher oder Diktatoren vergeben haben. Dies gilt umso mehr gegenüber Nachfolgestaaten, die auf Diktaturen folgen. Diese Auffassung vertrat auch der russische, in Paris lehrende, Rechtsprofessor Alexander Nahum Sack, der selbst den Zusammenbruch des russischen Zarenreichs miterlebte. Sack, der in zwei Bücher (siehe unten) die maßgebliche odious-debt-Doktrin entwarf, differenzierte erstmal zwischen „debts“ und „odious debts“. Normale Staatsschulden, sprich Schulden, bei denen die Gläubiger von einer menschenrechtsverantwortlichen Geldverwendung ausgehen konnten, sind selbstverständlich zurückzuzahlen. Hier gilt der Grundsatz pacta sunt servanda!

Wie bereits erwähnt, sieht Sack dies bei odious debts anders:

„Odious“ debts, incurred and used for ends which, to the knowledge of the creditors, are contrary to the interests of the nation, do not compromise the latter — in the case that the nation succeeds in getting rid of the government which incurs them — except to the extent that real advantages were obtained from these debts. The creditors have committed a hostile act with regard to the people; they cant therefore expect that a nation freed from a despotic power assume the „odious“ debts, which are personal debts of that power.

Even when a despotic power is replaced by another, no less despotic or any more responsive to the will of the people, the „odious“ debts of the eliminated power are not any less their personal debts and are not obligations for the new power….

(zitiert nach http://www.odiousdebts.org/odiousdebts/index.cfm?DSP=subcontent&AreaID=3 )

Auf odious debts besteht somit kein Anspruch seitens der Gläubiger, Nachfolgeregierungen oder Nachfolgestaaten sind den Gläubigern gegenüber nicht verpflichtet.

Bücher von Alexander Nahum Sack:

The Effects of State Transformations on Their Public Debts and Other Financial Obligations

The Succession of the Public Debts of the State

Über JSTOR findet Ihr mehr zu diesen Büchern; (JSTOR gibt es über die Stabi: https://emedia1.bsb-muenchen.de/login/login.htm)

Kategorien: odious debts
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