International Economic Law

Beiträge vom Mai 2008

Human Rights Issues Implicated in BITs Disputes

Mai 31, 2008 · Kommentar schreiben

Wie bisher gesehen wurde sind BITs einerseits als eine Methode der Problemlösung zu verstehen aber andererseits lässt sich als Erzeuger anderer Probleme kritisieren. Die Probleme der Menschenrechte bei BITs Disputes stelle ich jetzt vor.

Folgender Text ist die kleine Einführung in das Thema.

While there has been some work undertaken to explore the relationship between the multilateral trading system and human rights, there have been fewer inquiries into the relationship between the international governance frameworks for investment and human rights. Doubtless, this owes a great deal to the fact that, to the extent investment is governed by international rules; this is primarily through less-visible bilateral and regional treaties. It likely also owes to the fact that investment treaty dispute settlement is dispersed, ad-hoc and often opaque. As such, even where investor arbitrations might harbour implications for human rights, these cases might not necessarily come to public notice. Clearly, there is a need for immediate reform of the dispute settlement processes, so that cases may not proceed without publicity.

For purpose of analysis, two general scenarios where there is an interface between investment treaty arbitration and human rights can be envisioned.

The first of these involves those situations where the host state’s treatment of an investor can be argued to have been in furtherance of certain international human rights commitments of the host state. This might include ordinary exercises of state authority (for example under criminal law) to sanction foreign investors which are alleged to have violated the human rights of local citizens. It might also include situations where host states act proactively so as to further human rights, rather than in a merely reactive manner (i.e. in response to investor wrong-doing).

A second and very different scenario where investment treaty arbitration and human rights may intersect is in those situations where both parties to an investment dispute appear to have been complicit (either by their actions or their omissions) in allowing human rights violations to be perpetrated by the state or by corporate actors (with the blessing or acquiescence of the state). In this scenario, neither party is claiming that its actions were pursuant to international human rights obligations. While compliance, or otherwise, with these human rights norms may be adjudicated in other bodies, it is unclear what role an investor’s human rights record will play in the substantive deliberations of an investment treaty arbitration.

ausführlich : www.iisd.org

Kategorien: Investment Protection · human rights
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Die Rolle der Zentralbanken in der Finanzmarktkrise

Mai 30, 2008 · 1 Kommentar

Ich möchte alle, die sich für Geldmarktpolitik und besonders für die Aufgaben der Zentralbanken interessieren, auf einen sehr guten Radiobeitrag hinweisen, den ich auf der Website der BBC gefunden habe: „Failure at the Central Bank“ (http://downloads.bbc.co.uk/podcasts/worldservice/docarchive/docarchive_20080523-1704.mp3) falls der Link nicht funktioniert, einfach auf bbc.co.uk nach dem Titel suchen

 

Kurzzusammenfassung:

In diesem Beitrag wird die Frage aufgeworfen, inwieweit die europäische, englische und amerikanische Zentralbank von dem Entstehen einer gefährlichen Spekulationsblase auf dem Kredit- und Immobilienmarkt gewusst hat und inwieweit sie verpflichtet bzw. ihnen es möglich gewesen wären, zu intervenieren. Es kommt ein hoher Mitarbeiter der Investmentbank Goldman Sachs zu Wort, der sich überraschenderweise für eine stärkere formelle Verpflichtung der Zentralbanken zur Intervention bei übermäßigen Steigerungen von Vermögenspreisen und einer zu leichten und zu billigen Vergabe von Krediten ausspricht. Jean – Claude Trichet, der Chef der EZB, hingegen lehnt solche Vorstellungen als unrealistisch ab und betont, dass die Pflicht der EZB nur die Garantie der Preisstabilität und bisweilen die Bereitstellung von Liquidität sei. Letzteres wird etwas genauer ausgeführt. Eine Mitarbeiterin der Bank of England betont die Rolle der Zentralbanken als „letzte“ Kreditgeber, wenn in Krisenzeiten der kommerzielle Kreditmarkt eintrocknet und es zu ernsthaften Liquiditätsengpässen kommt. Dieser Aufgabe sei im Zuge der Finanzkrise va die EZB nachgekommen, die als erste der Zentralbanken den Banken längerfristige Kredite gewährte und Hypotheken als Sicherheiten akzeptierte.

Der letzte Teil des Beitrags beschäftigt sich mit der Problematik des richtigen Umgangs mit dem Zinssatz in der momentanen Situation, die von einer steigenden Inflation wegen extrem hoher Rohstoff- und Lebensmittelpreise auf der einen Seite und einer Verlangsamung der Konjunktur auf der anderen Seite geprägt ist. Das Senken der Zinsen zur Belebung der Konjunktur (das Verhalten der US Fed) hätte eine weitere Stimulierung der Inflation zur Folge, während eine Beibehaltung des Zinssatzes (Verhalten der EZB) oder gar dessen Anhebung die Verlangsamungs- oder gar Rezensionsgefahr steigen ließe. Eine Pat-Situation also.

 

Wer einmal ein paar Statements zur aktuellen Krise von Großspekulant und Fondsmanagerlegende George Soros sehen will, gibt in Youtube einfach seinen Namen ein. Von den vielen Resultaten  ist zB „George Soros on credit crunch and BSC“ gut.

 

Kategorien: Hedgefonds
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Umsetzung von GATS in China II

Mai 30, 2008 · Kommentar schreiben

Bereits im ersten Artikel über GATS und China gab es Informationen über die Veränderung des Banking-Sektors durch GATS. Natürlich waren aber noch viel mehr Bereiche des täglichen Wirtschaftslebens in China betroffen:

Tourismus:

Ausländischen Firmen ist es erlaubt, in China Hotels und Restaurants zu bauen, zu renovieren und zu betreiben, wenn sie ein Joint Venture mit einheimischen Firmen eingehen. Die Mehrheit des Joint Ventures darf auch in Ausländerhand liegen.

Geprüfte Firmen aus dem Tourismussegment haben seit dem WTO-Beitritt Chinas die Möglichkeit, in Joint Ventures organisiert, in den Orten Peking, Shanghai, Guangzhou und Xi’an, sowie von der chinesischen Regierung ausgewählten Touristenzielen, unbeschränkt tätig zu sein. Gesellschaften mit ausländischem Mehrheitsanteil sind ab dem 1.1.2003 erlaubt, Gesellschaften mit rein ausländischem Anteil ab Ende 2005.

Kino&Filmgeschäft:

Seit dem WTO Beitritt Chinas ist es ausländischen Firmen gestattet, mit einem Finanzierungsanteil von maximal 49% neue Kinos zu bauen oder bestehende zu renovieren.

Printmedien:

Ausländische Firmen haben seit 2002 das Recht, Medien in China zu vertreiben und seit 2004 auch, diese im Einzelhandel zu verkaufen.

Baugeschäft:

Seit 2004 sind rein ausländische Baufirmen in China zugelassen. Dennoch können nur vier Arten von Bauvorhaben von ihnen umgesetzt werden:

1) Bauprojekte, die zu 100% von ausländischen Geldgebern finanziert werden

2) Bauprojekte, finanziert durch Darlehen von internationalen Finanzinstitutionen (Vergabe durch eine internationale Ausschreibung)

3) Bauprojekte, die durch ausländische und chinesische Firmen gemeinsam umgesetzt werden, zu kompliziert sind, um sie nur durch chinesische Firmen umzusetzen und deren Finanzierung zu über 50% durch ausländische Geldgeber gedeckt sind

4) Bauprojekte, die von chinesischen Geldgebern mehrheitlich finanziert werden, zu schwierig für chinesische Firmen allein ist und von der Provinzregierung abgesegnet werden

Sehr interessant sind die beiden unten stehenden Seiten, besonders die Seite des chinesischen Handelsministeriums, die auch auf Englisch verfügbar ist:

http://www.bc.edu/schools/law/lawreviews/meta-elements/journals/bciclr/27_2/06_TXT.htm

http://tradeinservices.mofcom.gov.cn/index.shtml

Quellen:

http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2003/october/tradoc_111950.pdf

http://siteresources.worldbank.org/INTRANETTRADE/Resources/WBI-Training/288464-1139428366112/SummaryOfTheOpeningProgressOfMainServiceSectors.pdf

to be continued…

Kategorien: GATS
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Aufbau und Organisation der Weltbank

Mai 30, 2008 · Kommentar schreiben

Die folgenden und auch die davon weiterführenden Links erläutern den Aufbau und die Organisation der Weltbank:

- Knappe Darstellung der Organisation der Weltbank durch die Weltbank selbst: http://go.worldbank.org/VA8RR1BN41

- Grafik vom Aufbau der Weltbank: http://siteresources.worldbank.org/EXTABOUTUS/Resources/bank.pdf

- Die Vertragsbestimmungen der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung: http://go.worldbank.org/0FICOZQLQ0

- Die Vertragsbestimmungen der Internationalen Entwicklungsorganisation: http://go.worldbank.org/TSLNEK1XT0

- Nochmalige Übersicht über die einzelnen Organisationen der „Weltbankgruppe“ (abzugrenzen von der „Weltbank“): http://siteresources.worldbank.org/EXTABOUTUS/Resources/Organization_GE.pdf

Besonders hervorzuheben sind davon die folgenden Punkte:

Die Politik der Weltbank wird bestimmt durch das „Board of Governors“, das sich aus jeweils zwei Vertretern pro Mitgliedsstaat zusammensetzt. Dieses Direktorium ist für die Wahrnehmung aller wichtigen Aufgaben der Weltbank zuständig – „all powers of the Bank are vested in the Board of Governors“[1]. In ihren Tätigkeitsbereich fallen unter anderem folgende Aufgaben: “admit or suspend members, increase or decrease the authorized capital stock, determine the distribution of net income, review financial statements and budgets, and exercise other powers that they have not delegated to the Executive Directors”[2]. Weil sich die Mitglieder des Board of Governors nur einmal im Jahr treffen, delegieren sie viele ihrer Aufgaben an die 24 „Executive Directors“, die direkt in Washington jeden Tag die Geschäfte der Weltbank führen und überwachen. Als größte Anteilseigner stellen die USA, Großbritannien, Frankreich, Deutschland und Japan jeweils einen der 24 Executive Directors, während die übrigen 19 Executive Directors die restlichen Mitgliedsstaaten vertreten.

Der für die allgemeine Geschäftsführung verantwortliche Präsident der Weltbank ist traditionell ein US-Amerikaner – erklärbar einerseits durch die Tatsache, dass die USA der größte Anteilseigner der Weltbank sind, und andererseits durch die Existenz einer informellen Absprache mit den europäischen Ländern, nach der der geschäftsführende Direktor des IWF dafür immer ein Europäer ist. Der von den USA vorgeschlagene Kandidat wird vom Board of Governors für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt (auch Wiederwahlen sind möglich). Seit Juli 2007 ist der derzeit amtierende Präsident der Weltbank der in Illinois geborene Robert B. Zoellick[3].

Kategorien: World Bank
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Agrarsubventionen der EU – Wer profitiert?

Mai 28, 2008 · Kommentar schreiben

Die europäische Union gibt jährlich ca. 50 Milliarden Euro, beziehungsweise 50% des Haushaltes für den Agrarsektor aus. Diese Auszahlungen sind unter anderem Direktzahlungen, marktbezogene Hilfen oder Exporterstattungen.

Deutsche Landwirte erhalten ca. 6 Milliarden Euro pro Jahr, wobei 0,5% der Empfänger über 300.000 Euro, 70% jedoch nur bis 10.000 Euro erhalten. Dies benachteiligt kleinere Betriebe, da rationalisierte Großbetriebe pro Landwirt mehr Fläche bewirtschaften können. So bekommt im Schnitt ein Landwirt eines Großbetriebes bis zu 130.000 Euro pro Kopf an Direkthilfe, wobei es bei einem Kleinbetrieb nur ein Bruchteil dieses ist.

Was passiert eurer Meinung nach, wenn die Direktzahlungen in Deutschland so weiter ausbezahlt werden? Ist eine rationalisierte Landwirtschaft auf Subventionen angewiesen? Seid ihr bereit, höhere Preise für Lebensmittel zu bezahlen, die es ohne die Direktzahlungen der EU geben wird?

Mein Blogthema „Agrarsubventionen“ soll voraussichtlich so aufgebaut werden:

- Die Geschichte der europäischen Agrarpolitik

- Die genaue Aufschlüsselung der Direktzahlungen

- Wie verhält es sich mit den Exporterstattungen?

- Was sind marktorientierte Hilfen?

- Warum sind die Diskussionen des Agrarsektors so emotional?

Kategorien: Agriculture · EU
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Die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 2

Mai 27, 2008 · Kommentar schreiben

Welche Problemfelder sind durch die Finanzmarktkrise offengelegt worden? Zur Beantwortung dieser Frage möchte ich noch einmal kurz auf einige auffällige Entwicklungen im Finanzsektor vor der Krise eingehen, um dann jene Schwächen des Marktes aufzuzeigen, welche diese Entwicklungen aus dem Ruder laufen ließen und daher großen Regelungsbedarf haben.

Jüngere Entwicklungen vor der Krise (vgl. Blogeintrag „die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 1″):
• die Entstehung zahlreicher innovativer, häufig komplexer Finanzinstrumente wie Collateralised Debt Obligations (CDOs),Mortgage-Backed Securities (MBS) und Credit Default Swaps (CDSs)
• damit verbunden war die weltweite Ausbreitung des „originate-and-distribute“-Modells. Damit maximieren die Banken ihre Einnahmen aus der Neukreditvergabe. Die Darlehen werden entweder bilanzextern in Tochtergesellschaften verwaltet oder (der weitaus größere Teil) durch die verstärkte Nutzung von Verbriefungstechniken an den weltweiten Finanzmärkten verkauft; und zwar nicht nur an andere Banken, sondern in immer stärkerem Maße auch an neuartige, häufig nicht regulierte Finanzakteure wie z.B. Hedgefonds. Der Gewinn der Banken basiert bei diesem Modell auf der Veräußerung der selbst vergebenen Kredite und nicht auf Zinsgewinnen.
• das Aufkommen neuer, z. T. kaum oder gar nicht beaufsichtigter Marktakteure sowie der Bedeutungsgewinn des Investmentbankings.

Den Ablauf der Folgen dieser Entwicklungen habe ich in meinen letzten Bloeintrag („die Finanzmarktkrise und welche Regelungslücken sie offenbarte – Teil 1″) aufgezeigt. Welche Schwachstellen des Finanzmarktes waren nun für die “Eskalation” verantwortlich und müssen daher von Regelungen erfasst werden?

1) Risikomanagements der Banken:
Das Risikomanagement vieler Finanzakteure hat mit diesen Entwicklungen nur bedingt Schritt gehalten. Zum einen hinsichtlich der teilweise vernachlässigten Behandlung oder zu schwachen Bewertung der Ausfallrisiken, Konzentrationsrisiken, Marktrisiken und Liquiditätsrisiken vor allem der neuartigen strukturierten Produkte, zum anderen hinsichtlich bilanzexterner Tochtergesellschaften. Hinzu kam ein Rückgang der Einkommens- und und Vermögensprüfung bei Kreditvergaben (v.a im Subprime Segment).
Auch verließen sich die Banken in der Beurteilung der Kredite allgemein zu sehr auf Credit rating agenturen (CRA’s), deren Bewerrtungsstandards ebenfalls ungenügend (und z.T, interessengebunden) waren.

2) Transparenz der Finanzakteure:
Insbesondere bei der Offenlegung von Risiken. Dies betrifft nicht nur die Kreditwirtschaft, sondern alle Finanzmarktakteure – Investmentfonds, Private-Equity-Gesellschaften und Hedgefonds eingeschlossen. Ein Aspekt in diesem Zusammenhang ist z.B. der Umgang mit den internationalen Rechnungslegungsvorschriften. Ziel ist eine umfassende Transparenz der Konzernabschlüsse.
Ungenügende Transparenz herrschte vor allem bei CRA’s über Kriterien und Modelle in der Bewertung von Krediten.
Die neuen Finanzinnovationen und das “originate and distribute” Moedell verstärkten die auf den Kreditmärkten ohnehin vorhandenen Intransparenzen. Im Mittelpunkt steht hier die Frage, wie man die im Verbriefungsgeschäft auftretenden Informationsasymmetrien zwischen dem „Originator“, dem „Endinvestor“ und zwischengeschalteten Stellen verringern kann. Interessengebundenes rating stellt in diesem Zshg. eine große Gefahr dar.
Die Bereitschaft des Bankensektors zur Kreditvergabe hängt stark vom Vertrauen der Marktteilnehmer zueiander ab. Transparenz ist wesentliche Voraussetzung für die Entstehung von Vertrauen.

3) Eigenkapitalbedarf der Finanzakteure:
Das Kreditwesen, v.a. der Handel und Besitz von komplexen, strukturierten Kreditprodukten muss durch ausreichend Eigenkapital der Akteure (Banken, Investmentfirmen) gedeckt sein, um Ausfallrisiken vorzubeugen. Diese Vorschrift muss sich auch auf bilanzexterne Tochtergesellschaften beziehen. Nur so können z.B. größere Abschreibungen durch Ausfälle verkraftet werden und die Stabilität der Finanzinstitutionen und damit die Versorgung des Marktes mit Krediten auch in Krisenzeiten gesichert werden.

Ein generelles Problem ist die starke Tendenz der Finanzmärkte zur Prozyklizität. Das bedeutet, dass die Bewertung von Finanzmarkt- und Kreditrisiken im konjunkturellen Aufschwung tendenziell zu optimistisch, im konjunkturellen Abschwung dagegen oft zu pessimistisch ausfällt. Es würde die Stabilität und Widerstandsfähigkeit des globalen Finanzsystems erhöhen, wenn stärkere Sicherungsmechanismen gegenüber größeren zyklischen Schwankungen geschaffen würden. Denn die jüngsten Finanzmarktentwicklungen haben verdeutlicht, dass ein stark prozyklisches Anlage- und Investitionsverhalten der Finanzakteure mit hohem Verlustpotenzial verbunden ist. Erste Überlegungen beschäftigen sich mit folgenden Lösungsansätzen: Ein verstärkter Aufbau von Kapital- und Liquiditätsreserven (Siehe Punkt 3) könnte in wirtschaftlich guten Zeiten auch allgemein einen Sicherheitspuffer für den konjunkturellen Abschwung darstellen. Außerdem könnten konservativere bzw. längerfristig orientierte Risikomaße einen Beitrag zur Reduzierung der Prozyklizität leisten. Beide Ansätze sind in ihren Grundzügen bereits in Basel II enthalten, auf dass ich in späteren Einträgen noch zu sprechen komme.

Quellen:

- http://www.banque-france.fr/gb/publications/telechar/bulletin/164focus.pdf
- http://www.bundesbank.de/download/presse/reden2008/20070407.
weber.finanzmarktfragen.pdf
- http://www.fsforum.org/publications/FSF_Report_to_G7_11_April.pdf
- http://www.wsws.org/de/2008/feb2008/nb5-f23.shtml

Kategorien: Hedgefonds
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GATS und Kultur 2

Mai 26, 2008 · Kommentar schreiben

Ich habe noch einen sehr interessanten Artikel zum Thema GATS-Kultur gefunden. Die Problematik wird dabei noch einmal verdeutlicht, wie ich finde. Ein Journalist der Berliner Zeitung führt ein Interview mit dem Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann:

Berlin, den 04.04.2003. Die Verhandlungen über das internationale Dienstleistungsabkommen (GATS) treten in die entscheidende Phase. Am Montag, den 07.03.2003 führt der Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Arbeit eine Anhörung unter dem Titel „GATS- Chancen und Risiken für Wirtschaft und Beschäftigung in Deutschland“ durch.

Die Berliner Zeitung führte in seiner heutigen Ausgabe mit den Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, ein Gespräch zu den Gefahren, die der öffentlichen Kulturfinanzierung in Deutschland durch GATS drohen.

Olaf Zimmermann antwortet auf die Frage der Berliner Zeitung, wo die Gefahr der GATS-Verhandlungen für die Kultur droht: „Sie droht durch die neuen allgemeinen Handelsgrundsätze, die zwei Bedingungen vorgeben: Eine strikte Inländerbehandlung und die Meistbegünstigungsklausel. Das heißt, ein Ausländer, der in Deutschland Geschäfte machen will, muss genauso behandelt werden wie ein Deutscher. Der Inländer darf keine Begünstigungen, etwa Subventionen, bekommen, die dem Ausländer vorenthalten werden.“

Berliner Zeitung: „Aber keiner hat ein Recht auf Subventionen und kann sie einklagen, egal ob In- oder Ausländer. Wieso gefährdet die Meistbegünstigung die subventionierte Kultur?“

Zimmermann: „Hier werden die fundamentalen Änderungen im Sinne der GATS-Verhandlungen deutlich – das Ziel ist, dass alles dem freien Wettbewerbsrecht gehorcht. … Wenn hier also eine klare Inländerbehandlung vereinbart wird, kann ein Interessent kommen, eine Theater-GmbH gründen und dasselbe Geld von der Stadt verlangen, das etwa dem Berliner Ensemble zugebilligt wird. Oder er fordert aus Gründen des Wettbewerbs, auch dem Berliner Ensemble nichts mehr zu geben. Das ist eine schreckliche Vorstellung, dass die Städte und Länder eines Tages statt auf leere Kassen auf das Wettbewerbsrecht verweisen könnten: Wir würden gern subventionieren, aber wir dürfen nicht …“

Das Interview in seiner kompletten Originalfassung kann hier nachgelesen werden:

http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/feuilleton/233760.html

Kategorien: GATS
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Den Wind aus den Segeln nehmen – Eine internationale Institution zur Regelung der „Odious-Debt-Problematik“?

Mai 25, 2008 · Kommentar schreiben

Da das Problem illegitimer Schulden erst dann obsolet wird, wenn schließlich das letzte diktatorische/autoritäre Regime der Vergangenheit angehört und die letzten anrüchigen Kredite getilgt wurden, gibt es von verschiedenen wissenschaftlichen Zweigen die Forderung, eine unabhängige Institution zur Regelung dieser noch recht unkoordinierten Rechtsproblematik ins Leben zu rufen. Maßgeblich fordert dies  zum Beispiel auch Michael Kremer, Professor of Economics an der Harvard University.

Eine derartige Institution soll es sich zur Aufgabe machen, einen Bewertungsmaßstab anzulegen, um zu beurteilen, wann es sich um illegitime Schulden handelt und wann nicht. So entsteht zunächst für Gläubiger Rechtssicherheit. Zudem können sich Staaten nicht ihrer Schuldnerpflicht entziehen, wenn eine Nachfolgeregierung auf dem Standpunkt beharrt, dass es ein illegitimes Regime gewesen wäre, das für den Schuldenberg verantwortlich sei. Dies engt einerseits solche Diktatoren ein, die bewusst Staatsschulden zur Unterdrückung der eigenen Bevölkerung aufnehmen, andererseits wird allgemein die Schuldenlast von armen Ländern begrenzt. Für die Gläubigerstaaten hätte eine solche Institution den Vorteil, das Risiko für Banken zu reduzieren und das Interesse zur Vergabe von Darlehen an solche Staaten zu mindern.

 

Die „großen Fallbeispiele“ in der Diskussion um illegitime Schulden, sei es Argentinien, Irak oder Südafrika, sind – überspitzt gesagt – sogar nur der Gipfel des Eisbergs. Es sind in der Regel die eindeutigsten und die prominentesten Fälle – oftmals aufgrund der politischen Relevanz der Sachverhalte.

Tatsache ist, dass es zweifelsohne einen gewaltigen Bestand anrüchiger Schulden auf der Welt gibt, die die Schuldnerländer dennoch bereitwillig zurückzahlen, obwohl die Doktrin über illegitime Schulden ihnen diese Bürde abnehmen könnte.

Der Hintergedanke bei vielen Staaten ist jedoch, dass eine Zurückzahlung der Schulden einen kleineren Nachteil darstellt, als dass die eigene Reputation bei den Gläubigerstaaten eine Trübung erfährt.

So würde ein junges, legitimes Regime, dem i.d.R. sowieso erst durch finanzielle Mittel auf die Beine geholfen werden muss, gleich zu Beginn eine ganze Reihe von potentiellen Gläubigern verlieren und hätte bei der Beschaffung von Krediten erhebliche Probleme.

Dieses Problem könnte durch eine „Brandmarkung“ illegitimer Regime ebenso kompensiert werden. Andererseits könnte durch eine international anerkannte Klassifizierung einer unabhängigen Institution sogar innerhalb der Gläubigerstaaten der Druck bzw. der Bedarf entstehen, dass innerstaatliche Gesetze, angelegt an der internationalen Norm, bereits die Darlehensvergabe an andere Staaten regeln. Darüber hinaus entsteht eine Transparenz, die es den Gläubigern durch die Offenkundigkeit ermöglicht, Nachfolgeregierungen die Schulden zu erlassen.

Auch die Vorstellung der Einbindung von IWF und Weltbank ist in der Vorstellung der Errichtung einer so beschaffenen Institution möglich. Über diese sollen dann finanzielle Anreize geschaffen werden, damit Nachfolgeregierungen keinen Anlass mehr haben, illegitime Schulden dennoch zurückzuzahlen.

Literatur: Jayachandran, Seema/ Kremer Michael: Odius Debt, in: Jochnick, Chris / Preston, Fraser A.: Souvereign Debt at the Crossroads. Challenges and Proposals fpr Resolving the Third World Debt Crisis, New York, 2006.

 

 

 

  

 

 

 

Kategorien: odious debts
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Umweltschutz und Enteignungen

Mai 25, 2008 · Kommentar schreiben

Zwei Fälle zum Thema Umweltschutz und Enteignungen, die zeigen sollen, wann in der Praxis von einer Enteignung die Rede ist und wann man „nur“ von einer Einschränkung der Unternehmenstätigkeit spricht.

 

1. Metalclad/Mexiko (Wurde schon mal in der Übung erwähnt. Hier noch mal ein Überblick.)

Nachdem das US-amerikanische Unternehmen Metalclad eine mexikanische Firma, die mit der Konstruktion einer Sondermülldeponie beschäftigt gewesen war, aufgekauft hatte, führte es den Bau fort, obwohl die örtliche Verwaltung dies mehrmalig untersagt hatte. Als dann der Gouverneur des betroffenen mexikanischen Bundesstaates das Gebiet, auf dem sich die Deponie befindet, unter Naturschutz stellt und den Betrieb somit praktisch unmöglich macht, kommt es zu einer Klage vor einem Schiedsgericht. Dieses entscheidet, dass es sich bei dem Fall um eine entschädigungspflichtige Enteignung handele, da dem Unternehmen der wirtschaftliche Ertrag zu bedeutendem Teil entzogen worden ist. Nach langem Rechtsstreit willigt die mexikanische Regierung schließlich ein, die rechtlich festgelegte Entschädigungssumme zu zahlen.

 

2. S.D. Myers/Kanada (Überblick)

Kanada verbietet den Export von Giftmüll, so dass der US-amerikanischen Firma S.D. Myers eine wichtige Einnahmequelle entfällt. Sie wirft der Regierung u.a. Enteignung des kanadischen Tochterunternehmens, welches ausschließlich im Giftmüllexport in die USA tätig ist, vor und zieht deshalb vor ein Schiedsgericht. Dieses entscheidet, dass das Ausfuhrverbot die wirtschaftliche Tätigkeit des Unternehmens zwar behindert (und verurteilt die kanadische Regierung später u.a. deshalb zu Entschädigungszahlungen), aber den Gesamtwert der Firma nicht in so großem Maße senkt, als dass von einer Enteignung die Rede sein könne. Es wird also davon ausgegangen, dass S.D. Myers auch ohne das Geschäft mit Kanada in der Lage sei, erfolg- und ertragreich zu wirtschaften.

Dieser Fall ist ziemlich komplex, weshalb ich mich hier nur auf den Vorwurf der Enteignung beschränkt habe. 

Weitere Links dazu: http://findarticles.com/p/articles/mi_qa3970/is_200201/ai_n9054574/pg_14

                               http://casselsbrock.com/publicationdetail.asp?aid=161

 

 

Kategorien: Environmental Protection · Investment Protection

Umsetzung von GATS in China I

Mai 24, 2008 · Kommentar schreiben

China drängt seit drei Jahrzehnten unaufhörlich an die Spitze der Weltwirtschaft und wird nach aktuellen Prognosen Deutschland als drittgrößte Volkswirtschaft der Erde dieses Jahr ablösen. Trotz seiner gigantischen Wirtschaftskraft und der stark vorangeschrittenen wirtschaftlichen Verflechtung mit allen Teilen der Welt, bleibt China für viele nach wie vor ein geheimnisvolles Mysterium. Produkte aus dem Reich der Mitte gelten oft als minderwertig in Qualität und aufgrund der enormen Außenhandelsüberschüsse, mag manch einer dem Milliardenvolk nicht so recht über den Weg trauen, was Freihandel und Markttransparenz angeht. Als China nun 2001 der WTO beitrat, wurde GATS auch im bevölkerungsreichsten Land der Erde implementiert. Welche Folgen GATS nun in verschiedenen Bereichen des chinesischen Wirtschaftsleben hat, soll in diesem und einigen weiteren Artikeln zusammengestellt werden.

I) Bankensektor:

a) Investment

Innerhalb von fünf Jahren nach vollzogenenem WTO-Beitritt(2001) werden Kreditinstitute aller Art der WTO-Mitglieder in Bezug auf das Eigentum, den Betrieb und die Niederlassung, als auch diejenigen Maßnahmen, die ihre Niederlassungen und Beschränkungen für die Ausstellung von Lizenzen in China betrifft, inländischen Kreditinstituten gleich gestellt. –> Inländerbehandlung

b) Finanzprodukte

Innerhalb von zwei Jahren nach dem WTO-Beitritt erlaubt die chinesische Regierung ausländischen Banken, mit chinesischen Unternehmen Kreditgeschäfte abzuschließen. Innerhalb von fünf Jahren nach Beitritt mit sämtlichen Privatpersonen.

c) Standorte

Nach dem Beitritt sind unverzüglich alle Devisengeschäfte mit ausländischen Währungen erlaubt. Devisengeschäfte in inländischer Währung sind innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach dem WTO-Beitritt für ausländische Banken möglich.

to continued….

Hervorragende Informationen zu diesem Thema finden sich auf diesen Seiten im Internet, die ich als Quellen benutzt habe:

http://trade.ec.europa.eu/doclib/docs/2003/october/tradoc_111950.pdf

http://siteresources.worldbank.org/INTRANETTRADE/Resources/WBI-Training/288464-1139428366112/SummaryOfTheOpeningProgressOfMainServiceSectors.pdf

sowie in:

Eckert, Martin Georges, Die Liberalisierung internationaler Finanzdienstleistungen durch das General Agreement on Trade in Services (GATS), Lit Verlag, Hamburg, 2002

Kategorien: GATS
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