International Economic Law

Welche Faktoren beeinflussen Verschuldungskrisen?

September 15, 2008 · Kommentar schreiben

Nach einiger Zeit bin ich jetzt auch wieder einmal auf einen interessanten Artikel gestoßen, der die Problematik der Umschuldung bzw. Entschuldung von armen Staaten behandelt. In diesem Artikel, der von der Weltbank in Auftrag gegeben worden ist, werden verschiedene Faktoren dargelegt, die besonders starke Krisensituationen für verschuldete Staaten beeinflussen sollen.

In dem Artikel soll empirisch gezeigt werden, dass die Wahrscheinlichkeit des Eintretens solcher Situationen hauptsächlich von drei Faktoren abhängt: Der Höhe der Schulden, der Qualität der politischen Führung und Institutionen und von ökonomischen oder anderen „Schocks“.

Interessant ist hierbei, dass der Hauptfokus der Forscher auf nicht-finanziellen Variablen liegt, und den Autoren zu Folge politische Institutionen und die Qualität der politischen Führung eine größere Rolle spielen. So sind unterschiedliche Reaktionen von Niedrigeinkommensländern in Krisenzeiten festzustellen, die auf die Politik innerhalb der Staaten zurückzuführen sind. Staaten mit einer „guten“ politischen Führung konnten diese Krisensituationen sehr viel leichter überstehen als Staaten mit einer schwachen politischen Führung.

Die Autoren des Artikels folgern daraus, dass die internationale Gemeinschaft bei Bemühungen bezüglich der Entschuldung und Umschuldung solche Erkenntnisse mit einbeziehen sollten. So wird das Vergabeverfahren der HIPC-Initiative (heavily indebted poor countries – siehe dazu auch den Blogeintrag: http://econlaw.wordpress.com/2008/06/01/die-hipc-initiative-die-entschuldung-der-armsten/) kritisiert, da es ein universelles Programm für alle Staaten mit spezifischen finanztechnischen Daten aufstellt ohne dabei die gravierenden Unterschiede in Bezug auf politische Institutionen und politische Führung zu berücksichtigen.

Dass politische Institutionen und „good governance“ eine Rolle bei der sinnvollen Verwendung von Krediten und bei der Entschuldung spielen ist eigentlich keine Neuigkeit. Diese logische Folgerung wird in dem Artikel jedoch auch empirisch mit Hilfe von wissenschaftlichen Methoden bestärkt. Die in dem Artikel gemachten Politikempfehlungen folgen direkt aus den Ergebnissen der Analysen.

Was jedoch bei dem Artikel problematisch bleibt, ist die Frage, wie gemessen werden soll, was „gute“ politische Institutionen sind. Was in dem Artikel, der für die Weltbank geschrieben worden ist, als „gut“ angesehen wird, mag für einige Staaten bzw. die Bevölkerungen in diesen Staaten nicht unbedingt ideal sein bzw. als ideal angesehen werden.

So kann zum Beispiel der Abbau von Bürokratien und großen Verwaltungsapparaten zwar einerseits Geld sparen, was gut für die Staaten in Bezug auf ihre Schuldenlast sein mag, aber andererseits werden weitere Menschen arbeitslos, was die politische und wirtschaftliche Stabilität negativ beeinflussen kann.

Insgesamt lässt sich also sagen, dass es wichtig ist bei solch delikaten Problemen wie der „Umschuldung“ und „Entschuldung“ zu versuchen verschiedene Perspektiven einzunehmen. Die Kritik, dass man universell nicht nur bestimmte Verschuldungsgrenzen und andere „Zahlen“ verwenden sollte wie bei der HIPC-Initiative, sondern sich auch andere Faktoren ansehen sollte, die sich von Fall zu Fall signifikant unterscheiden können, zeigt, dass ein Perspektivenwechsel von der universellen Gleichbehandlung zur größeren Berücksichtigung von Spezifika der einzelnen Staaten fruchtbar sein kann. Dies ist – meiner Einschätzung zu Folge – die wichtigste Erkenntnis, die im Artikel dargestellt worden ist.

Den Artikel findet man hier: http://siteresources.worldbank.org/INTDEBTDEPT/DataAndStatistics/20263265/When-is-Debt-Sust.pdf

Weitere Artikel zum Thema und zu Schulden allgemein finden sich auf der Seite der Weltbank:

http://web.worldbank.org/WBSITE/EXTERNAL/TOPICS/EXTDEBTDEPT/0,,contentMDK:20261804~menuPK:4876135~pagePK:64166689~piPK:64166646~theSitePK:469043,00.html

Herzliche Grüße aus Singapur und schöne Semesterferien dem ganzen Kurs in Deutschland :)

→ Einen Kommentar schreibenKategorien: Club de Paris
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Menschenrechte und TNCs, Zusammenfassung und Perspektive

September 13, 2008 · Kommentar schreiben

Wie in vorherigen Blog-Einträgen schon erwähnt wurde, ist der sicherste Weg zur Beseitigung der Menschenrechtsverletzung durch TNCs die Durchsetzung des Menschenrechtsschutzes durch BIPs.

Der Grund dafür war, dass die TNCs nur bedingt an internationales Recht gebunden sind und demnach nur im direkt schwierigen Fall wegen Menschenrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden können. Allerdings haben die Rechtslage in Gaststaaten meist sehr unterschiedlichen menschenrechtlichen Standards mit vielfältigen rechtsstaatlichen Defiziten und politischen Hindernissen, also es ist auch notwendig den Staaten den höheren internationalen Standard der Staatsverantwortlichkeit in dem Bereich der Menschenrechte zu fordern.

Die Menschenrechtsverletzung durch TNCs ist besonders problematisch, wenn es die Einrichtung funktionierender präventiver Schutzmechanismen und die Durchsetzung oder Sanktionierung geltender Normen fehlt. Politische Unwille oder Korruption in Gaststaaten sind auch Hindernisse.

In den Heimatstaaten der TNCs andererseits findet man bereits die Verankerung der Menschenrechtsstandards in den nationalen Gesetzen, sowie rechtsstaatliche Verfahren zu deren Durchsetzung. Zentral ist hier vielmehr die Frage, wie künftig auch außerhalb der nordwestlichen Staaten begangene Menschenrechtsverletzungen durch TNCs zivilrechtlich verfolgt werden können.

Trotz der Anforderung des höheren internationalen Standards von menschenrechtlicher Staatenverantwortlichkeit stellt sich grundsätzlich ein Problem, dass rein privates Handeln nicht dem Staat zugerechnet werden kann, da er grundlegend nur den Handlungen seiner Regierungsorgane verantwortlich ist.

Nach dem UN-Konventionsentwurf zur Staatenverantwortlichkeit soll das Handeln Privater, die staatliche Funktion ausführen, die in Übereinstimmung mit internationalem Recht stehen, auch dem Staat regerechnet werden. Dies ist allerdings nicht nur dann der Fall, wenn ihnen die Hoheitsrechte in offizieller Form übertragen werden, sondern auch, wenn sie die Funktionen übernehmen und so zu Staatsorganen werden. Dieser Aspekt ist sehr eng gefasst, da vorausgesetzt wird, dass der Staat konkrete Anweisungen gegeben hat und diese direkt kontrollieren kann.

Dabei soll eine breitere Interpretation im Hinblick auf die Staatenverantwortlichkeit nötig sein. Es ist die Auffassung, dass ein Staat für private Handlungen verantwortlich gemacht werden kann, wenn er seine Sorgfaltspflicht zur Verhinderung einer Verletzung von internationalem Recht durch Private vernachlässigt und keinerlei Reaktion entgegnet hat. Demnach kann gesagt werden, dass sich Staatenverantwortung nicht an der bloßen Handlung des Privaten misst, sondern durch die Unterlassung der staatseigenen Schutzpflichen.

Die Menschenrechtsverletzungen durch TNCs bzw. Private können in gegenwärtigen Rechtsbedingungen weder ihnen noch den Staaten perfekt zugerechnet werden. Jedoch existieren die Tendenz sowie die rechtlichen Versuche, die Menschenrechtsverletzung durch TNCs zu beseitigen und die breitere Rechtsinterpretation im menschenrechtlichen Bereich zu Anwendung zu bringen.

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Die Fehleinschätzungen des „Washington Consensus“ in der Entwicklungspolitik

September 12, 2008 · 1 Kommentar

„Wenn man einem Papagei den Spruch »fiskalische Austerität, Privatisierung und Marktöffnung« beigebracht hätte, dann hätte man in den achtziger und neunziger Jahren auf den Rat des IWF verzichten können“[i]. Als Schwesterinstitution des Internationalen Währungsfonds kann man der Weltbank dieselbe wirtschaftsideologische Engstirnigkeit unterstellen. Ohne die wirtschaftlichen Voraussetzungen zu beachten, die erfüllt sein müssen, damit die marktwirtschaftlichen Strategien des Washington Consensus ihre Wirkung zeigen können, wurden Sparsamkeit, Privatisierung und Liberalisierung als wirtschaftliche Wunderheilmittel angepriesen und prinzipiell auf die entwicklungspolitischen Konzepte für jedes Entwicklungsland angewandt. Dies ging soweit, dass diese „wirtschaftspolitischen Leitlinien als Selbstzweck“ betrachtet wurden „statt als Mittel zu einem gerechter verteilten und nachhaltigeren Wachstum“[ii]- mit teilweise schwerwiegenden Folgen. Die Zahlen der letzten Jahre zeigen, dass die Anzahl der Armen weltweit zunimmt, und dass die Entwicklungsländer im Bereich des landwirtschaftlichen Handels zu Nettoimporteuren und die entwickelten Länder zu Exporteuren landwirtschaftlicher Erzeugnisse geworden sind[iii].

Die Entwicklungskonzepte von IWF und Weltbank haben dabei nicht nur oftmals keine Wirkung gezeigt, sondern die betroffenen Länder teilweise noch stärker in die Verschuldung getrieben oder deren wirtschaftliche Entwicklung behindert.

Die von den Entwicklungsländern geforderte und vielmals übertriebene Sparpolitik hat vor allem in Lateinamerika in den achtziger Jahren zu einer hohen Arbeitslosigkeit geführt, die nicht von sozialen Sicherheitsnetzen aufgefangen werden konnte[iv]. Um die oftmals ineffizient großen Staatsapparate zu schmälern, wurden als unrentabel geltende staatliche Wirtschaftsunternehmen privatisiert, wobei die internationalen Finanzinstitutionen davon ausgingen, dass die dadurch entstandenen Versorgungslücken schnell von privaten Anbietern gefüllt werden würden. Dabei wurde missachtet, dass in den betroffenen Sektoren der Staat oftmals nur deshalb aktiv geworden war, weil sich keine privaten Anbieter dafür finden ließen. Versorgungsengpässe in teilweise überlebenswichtigen Bereichen wie etwa der Wasserversorgung waren die Folge. Zudem begünstigten die übereilten Privatisierungen die Herausbildung von Monopolstrukturen, da wichtige Wirtschaftsbereiche privatisiert wurden, bevor die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine vernünftige Wettbewerbspolitik geschaffen wurden. Die vorgenommenen Privatisierungen schadeten vielmals auch den Arbeitnehmern, da die sozialen Kosten der Erwerbslosigkeit von Privatunternehmen – im Gegensatz zum öffentlichen Sektor – schlichtweg nicht berücksichtigt werden[v]. Da es in den Entwicklungsländern kaum Sozialleistungen gibt, die die negativen Effekte der Erwerbslosigkeit abfedern, sind bei den im Rahmen der Privatisierung normalerweise anfallenden Entlassungen oftmals soziale Unruhen die Folge. Die Kriminalität steigt sowie die Zahl der Schulabbrüche, da in der Folge oftmals Kinder arbeiten müssen, um ihre arbeitslos gewordenen Eltern zu unterstützen. Von einer Steigerung der Wohlfahrt kann man in diesen Fällen in der Mehrzahl nicht reden.

Auch der Abbau von Handelsschranken und die Liberalisierung der Kapital- und Finanzmärkte, die an den Finanzkrisen der neunziger Jahre entscheidenden Anteil hatte, haben vielmals verheerende Folgen für die Entwicklungsländer. Der Verlust von Arbeitsplätzen „ist häufig die unmittelbare Folge der Handelsliberalisierung, da ineffiziente Wirtschaftszweige unter dem Druck des internationalen Wettbewerbs eingehen“[vi]. Hinzu kommt, dass die westlichen Industriestaaten ihre Märkte gegen die mögliche Konkurrenz der Erzeugnisse aus den Entwicklungsländern abschotten, während sie über Institutionen wie die Weltbank von den Entwicklungsländern eine Öffnung der Märkte für westliche Produkte fordern. Es ist bezeichnend, dass die bisher erfolgreichsten Entwicklungsländer in Ostasien diejenigen waren, die sich dieser einseitigen Liberalisierungspolitik widersetzt hatten und ihre Märkte nur langsam für die internationale Konkurrenz öffneten, nachdem sicher war, dass die einheimischen Produzenten in den betroffenen Bereichen keine schwerwiegenden Nachteile mehr hatten.

Letztendlich hat sich am Beispiel vieler Entwicklungsländer gezeigt, dass das Theorem der unsichtbaren Hand von Adam Smith nicht reibungslos abläuft und auch gar nicht reibungslos ablaufen kann, weil in diesen Ländern viele Voraussetzungen für das Funktionieren der automatischen Marktprozesse gar nicht gegeben sind. Der IWF und die Weltbank beharrten dennoch lange Zeit auf diesen eine schnelle Heilung versprechenden Konzepten, obwohl deren Versagen in verschiedenen Untersuchungen schon lange offen gelegt war. Warum also hielten die beiden Bretton Woods- Institutionen trotzdem noch so lange intensiv an den Entwicklungsstrategien des Washington Consensus fest und tun das teilweise auch noch heute, obwohl deren Erfolg für die entwicklungspolitischen Ziele ihrer Partnerländer schon lange bezweifelt werden muss? Es drängt sich der Verdacht auf, dass es nicht nur darum geht, die alleinigen Interessen der Entwicklungsländer zu schützen. „Wer das Geld hat, hat auch im Währungsfonds und in der Weltbank das Sagen“[vii].

Um noch einmal Joseph Stiglitz, den ehemaligen Chefökonom der Weltbank, zu zitieren:

„Ich sah mir genau an, was für Fehler der IWF gemacht hatte, die in den Krisenländern in Ostasien, Lateinamerika, Afrika und in den Reformländern, und diese Fehler waren so häufig, dass es sich zweifellos um keinen Zufall handelte. Als Wissenschaftler sucht man nach Mustern, und es gab eine Reihe nahe liegender Erklärungen. Eine war, dass es sich um inkompetente Leute handelte, aber dieses Argument überzeugt nicht, nachdem sie so ziemlich die höchsten Gehälter bekommen und daher gute Leute sein müssten. Man könnte sagen, es waren schlechte ökonomische Modelle, aber es gibt zahlreiche, und sie wählten solche, die zu falschen Prognosen, zu einer falschen Politik führten und erheblich negative Auswirkungen hatten. Also warum wählten sie sie? Es bleibt eine mögliche Antwort, nämlich dass sie andere Ziele hatten und dass sie nicht das Ziel verfolgten, etwa die Beschäftigung so hoch wie möglich zu halten oder die Armut möglichst gering, und dann ergibt das natürlich alles einen Sinn. Wenn man sich fragt, wer trifft die Entscheidung und in wessen Namen wird die Entscheidung getroffen, dann kann man sich die Entscheidungsstrukturen ansehen und sieht, dass im IWF die USA das einzige Land mit einem Vetorecht sind“[viii]. Mit diesem Zitat geht es hier nicht darum, hinter allen Handlungen vermeintlich internationaler Institutionen eine Durchsetzung US-amerikanischer Interessen zu vermuten – allerdings sollte man nicht vergessen, dass die vor allem westlichen Industriestaaten als hauptsächliche Anteilseigner des IWF und der Weltbank mit ihrem Geld wohl sicher auch ihre Interessen mit in diese Institutionen einfließen lassen. Wenn sich die Politik der Bretton Woods- Geschwisterinstitutionen mehr zugunsten der Entwicklungsländer verändern soll, steht auch Deutschland in der Pflicht. Neben den USA und Japan gehört es zu den größten Anteilseignern der Weltbank.


[i] Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.78.

[ii] Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.78.

[iii] Vgl. Wipfel, Hildegard: Die Rolle der Bretton Woods- Institutionen in der Entwicklungsfinanzierung und Armutsbekämpfung, in: Janata, Martin/ Sigrid Rosenberger: 60 Jahre Bretton Woods. Wege in eine gerechtere Welt, Wien: Renner-Institut/Zukunfts- und Kulturwerkstätte, 2004, S.72.

[iv] Vgl. Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.111.

[v] Vgl. Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.82.

[vi] Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.85.

[vii] Pfisterer, Eva: 60 Jahre IWF und Weltbank, in: Janata, Martin/ Sigrid Rosenberger: 60 Jahre Bretton Woods. Wege in eine gerechtere Welt, Wien: Renner-Institut/Zukunfts- und Kulturwerkstätte, 2004, S.11.

[viii] Joseph Stiglitz im Gespräch mit New Internationalist (Südwind-Magazin Juni 2004, S.34), zit. nach: Wipfel, Hildegard: Die Rolle der Bretton Woods- Institutionen in der Entwicklungsfinanzierung und Armutsbekämpfung, in: Janata, Martin/ Sigrid Rosenberger: 60 Jahre Bretton Woods. Wege in eine gerechtere Welt, Wien: Renner-Institut/Zukunfts- und Kulturwerkstätte, 2004, S.87.

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Die Erfüllung der Auflagen der Weltbank durch die Entwicklungsländer – eine freie Entscheidung oder ein Angriff auf die staatliche Souveränität?

September 11, 2008 · Kommentar schreiben

„Die wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Souveränität ist Teil der allgemeinen Souveränität und umfasst das Recht, die eigene Wirtschaftspolitik selbst zu bestimmen (d.h. keine Festlegung auf ein bestimmtes wirtschaftspolitisches Modell), und das Recht, die eigenen Boden- und Naturschätze ausbeuten zu dürfen“[i].

Es drängt sich nun die Frage auf, ob die Weltbank mit ihren angeordneten Strukturanpassungsprogrammen und ihren dringend empfohlenen Vorschlägen zur Steigerung des Wirtschaftswachstums nicht die wirtschaftliche und wirtschaftspolitische Souveränität ihrer Partnerländer untermauert. Es lässt sich natürlich anführen, dass die Zusammenarbeit dieser Länder mit der Weltbank insofern freiwillig ist, als dass die wirtschaftlich schwer angeschlagenen Länder ja auch auf die finanzielle Unterstützung durch die Weltbank verzichten könnten. Die Staaten, für die eine Unterstützung durch die Weltbank in Frage kommt, stehen allerdings nicht umsonst auf der Liste der möglichen Hilfsmittel-Empfänger: Sie haben so große wirtschaftliche Probleme und sind zudem meistens noch so hoch verschuldet, dass sie auf Kredite angewiesen sind, um einen Ausweg aus der Falle von Verschuldung und wirtschaftlicher Stagnation zu finden. „Doch die Kredite gibt es nicht umsonst. Will ein Land einen Kredit, muss es ein Bündel von Auflagen, so genannte Konditionalitäten und Strukturanpassungsprogramme, hinnehmen“[ii].

Auch wenn man aufgrund der noch nicht abgeschlossenen wissenschaftlichen Diskussion und aufgrund der in der Staatenwelt vorfindbaren Akzeptanz einer solchen Praxis der Kreditvergabe (184 Länder zählen zu den Mitgliedsstaaten der Weltbank, und trotz oftmals großer Proteste wird die Weltbank immer wieder um ihre Unterstützung ersucht) sicher nicht von einer völkerrechtswidrigen Missachtung der staatlichen Souveränität sprechen kann – um eine Schwächung derselben handelt es sich auf jeden Fall.

Dazu kommen außerdem zwei wichtige Aspekte: Erstens hat die Weltbank in verschiedenen Fällen ihren Anteil an der Kreditabhängigkeit ihrer Partnerländer und sie kennt ihre Macht als Gläubiger. Nachdem die Weltbank in den ersten Jahrzehnten nach ihrer Gründung teilweise sehr großzügige Kredite vergeben hatte, führten steigende Zinsen und Ölpreiserhöhung auf der einen und Rohstoffpreisverfall auf der anderen Seite dazu, dass die betroffenen Staaten sich nicht mehr in der Lage sahen, die Kredite der Weltbank zurückzuzahlen[iii]. Um die Zahlungsfähigkeit dieser Länder wieder herzustellen, wurden dann in den 80er Jahren die Strukturanpassungsprogramme als Bedingung für die Kreditvergabe eingeführt[iv]. Die Frage, inwiefern die von der Weltbank unterstützen Staaten an Souveränität einbüßen, muss im Lichte dieser Abhängigkeit betrachtet werden. Es ist etwas anderes, einem Land finanzielle Hilfe anzubieten und diese an bestimmte Auflagen zu binden, als in der Rolle eines Gläubigers einem zahlungsunfähigen Land weitere Konditionalitäten aufzubürden. Das Selbstverständnis der Weltbank spielt dabei eine wichtige Rolle. „Die Weltbank betrachtet sich, nicht zuletzt auch auf ihrer Homepage, als Entwicklungseinrichtung und nicht als Bank und dennoch setzt sich bei harten Entscheidungen wie Kreditvergabe oder Stimmrecht immer wieder das Bankdenken durch“[v].

Ein zweiter Punkt ist, dass wissenschaftliche Forschungen längst gezeigt haben, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit die von der Weltbank immer wieder geforderten wirtschaftspolitischen Strategien zum Erfolg führen. Die wenigsten Entwicklungsländer bringen diese Voraussetzungen allerdings mit. Die Tatsache, dass die renommierten Experten der Weltbank dennoch immer wieder auf denselben Forderungen beharren, stellt vielen Beobachtern ein Rätsel dar. Dies ist für die Diskussion über die Wahrung der staatlichen Souveränität zwar zunächst ohne Belang, problematisch wird dieser Punkt allerdings, wenn die betroffenen Länder nicht genug auf die Risiken der von der Weltbank propagierten wirtschaftlichen Maßnahmen hingewiesen werden. Dies ist in der Vergangenheit immer wieder – und teilweise mit fatalen Folgen – geschehen. Wenn den Entwicklungsländern schon keine wirkliche Alternative zur Zusammenarbeit mit der Weltbank bleibt, so sollten sie zumindest die Folgen und Risiken einzuschätzen wissen, um bestimmte Rahmenbedingungen besser mitentscheiden zu können. Einige positive Trends in diese Richtung sind bereits zu bemerken, da die Weltbank selbst in den letzten Jahren mehr Wert auf Transparenz und Information gelegt hat. Dennoch bleibt der eigenverantwortlich handelnde und ausreichend informierte Empfängerstaat von Weltbank-Krediten noch ein Idealbild. Die Freiheit des staatlichen Handelns und die Bereitstellung der dazu nötigen Informationen durch die Weltbank fordert auch der ehemalige Chefökonom der Weltbank, Joseph Stiglitz: „Die internationalen Wirtschaftsinstitutionen sollten den Ländern die notwendigen Informationen für sachlich fundierte Entscheidungen bereitstellen, einschließlich einer Bewertung der Folgen und Risiken sämtlicher Optionen. Das Wesen der Freiheit ist das Recht, selbständig zu entscheiden – und die Verantwortung zu übernehmen, die mit der Entscheidung einhergeht“[vi].


[i] Krajewski, Markus: Wirtschaftsvölkerrecht, Heidelberg: C.F. Müller- Verlag, 2006, S.261.

[ii] Pfisterer, Eva: 60 Jahre IWF und Weltbank, in: Janata, Martin/ Sigrid Rosenberger: 60 Jahre Bretton Woods. Wege in eine gerechtere Welt, Wien: Renner-Institut/Zukunfts- und Kulturwerkstätte, 2004, S.9 – hier in Anspielung auf den Internationalen Währungsfonds.

[iii] Vgl. Wipfel, Hildegard: Die Rolle der Bretton Woods- Institutionen in der Entwicklungsfinanzierung und Armutsbekämpfung, in: Janata, Martin/ Sigrid Rosenberger: 60 Jahre Bretton Woods. Wege in eine gerechtere Welt, Wien: Renner-Institut/Zukunfts- und Kulturwerkstätte, 2004, S.77.

[iv] Vgl. Wipfel, Die Rolle der Bretton Woods- Institutionen, 2004, S.77.

[v] Wipfel, Die Rolle der Bretton Woods- Institutionen, 2004, S.88.

[vi] Stiglitz, Joseph: Die Schatten der Globalisierung, München: Wilhelm Goldmann Verlag, 2004, S.122.

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Regelungen im Bereich des Wassers und das Beispiel Naher Osten

September 7, 2008 · 1 Kommentar

Gliederung:

Darstellung Wasserprobleme

Helsinki-Regeln zur Regelung der Wasserentnahme

Wasser im Nahostkonflikt

In den Diskussionen über Nahrungsmittelkrise und Ölpreiserhöhungen ging ein anderes Thema völlig unter, was aber jahrelang viele rechtliche und politische Diskussionen bestimmt hatte: die zunehmende Knappheit an Wasser in vielen Gegenden der Welt und deren juristische Regelung.

Einige Beispiele zeigen, dass inzwischen nicht mehr die traditionellen Gebiete an Wassermangel leiden, sondern auch in der 1. Welt Probleme mit der Wasserversorgung auftreten.

So musste Barcelona erstmals in seiner Stadtgeschichte mit Wasser aus Tankschiffen versorgt werden, der Lake Mead, der größte Stausse der Welt, der weite Teile des Südwestens der USA mit Trinkwasser versorgt, droht nach einer Studie der Universität von Kalifornien in den nächsten 13 Jahren auszutrocknen.

Weltweit müssen rund 1,4 Milliarden Menschen ohne sauberes Trinkwasser auskommen, davon allein 910 Millionen in Afrika.

Jeden Tag sterben nach Angaben der Welthungerhilfe weltweit 5000 Kinder durch Krankheiten, die aus verschmutzten Wasser herrühren (z..B. Durchfallerkrankungen).

In China sind rund 90 Prozent der Flüsse, díe Städte durchfließen, zu dreckig sind, um daraus Trinkwasser zu gewinnen.

Durch den Klimawandel, Bevölkerungswachstum, Verschwendung (vor allem in den westlichen Ländern) und wachsende Industrialisierung ehemaliger Drittweltländer werden sich die Wasserprobleme noch verschärfen.

Aufgrund dieser Entwicklungen werden sich auch die rechtlichen Schwierigkeiten zuspitzen.

Es gibt jedoch einige Beispiele, die zeigen, wie auch im Grunde verfeindete Länder bei so fundamentalen Problemen zusammenarbeiten.

Die Helsinki-Rules

Allgemeines:

Gemeinsame Wasservorkommen sollen fair nach geographischen, hydrologischen, klimatischen Kriterien aufgeteilt werden. Zu beachten sind auch das Nutzungsverhalten, die sozialen, ökonomischen und andere Bedürfnisse.

Die Gewichtung ist aber aushandelbar.

Wichtig ist, dass wenn ein Staat viel Territorium über Wasservorkommen hat und ein anderer wenig, dieser aber viel Wasser benötigt, dieser das Recht auf mehr Wasser hat.

Verschmutzung soll natürlich vermieden werden.

Methoden zur Streitbeilegung:

Als erstes Mittel sollen Verhandlungen zwischen den beteiligten Staaten, eventuell mit Mediation durch dritte Staaten, internationale Organisationen oder dritte Personen eine Streitbeilegung herbeiführen.

Für die Verteilung von Wasser (auch bei zukünftigen Verteilungen) können/sollen Gemeinsame Kommissionen wie zum Beispiel in Israel/Palästina gebildet werden, die über die Zuteilung entscheiden.

Bei Streitigkeiten, die nicht durch Verhandlungen beilegt werden können (z.B. ein Staat hat der Entscheidung nicht zugestimmt), kann ein Schiedsgericht angerufen werden oder der Internationale Gerichtshof angerufen werden.

Die Prinzipien der Vereinten Nationen wie Gewaltverbot und ähnliches gelten auch hier.

Konflikte um Wasser

In den letzten 50 Jahren gab es rund 37 gewalttätige Auseinandersetzungen und mehr als 500 nicht-gewalttätige Konflikte um Wasser und Wasser-Zugänge.

Zum Beispiel drohte 1980 ein Krieg zwischen Ägypten und Äthiopien, weil Ägypten den Nil in den Sinai umleiten wollte, um die Wüste zu bewässern.

Fünf Jahre vorher wäre es fast zum Krieg zwischen dem Irak und Syrien gekommen, nachdem Syrien den Taqba-Staudamm baute und dem Irak damit Wasser entzog.

Bereits 1947 kam es zu einem Krieg zwischen zwei Stämmen in Indien um das Wasser des Kaveri-Flusses.

Ein dauernder Konfliktherd ist das Gebiet rund um Jordan, Totes Meer und den See Genezareth.

Aber: diesen Konflikten und Kriegen stehen rund 200 Verträge und mehr als 1200 lokale Kooperationen gegenüber, die auch Kriegszeiten überdauern.

Die oft befürchteten Wasserkriege scheinen folglich wohl auszubleiben, ja es lässt sich sogar sagen, dass Mangelerscheinungen Kooperationen zwischen Staaten fördern. Beispielsweise gibt es zahlreiche Verträge zwischen Indien und Pakistan über die Nutzung von Wasser und Flüssen, obwohl zwischen beiden Staaten oft Kriege oder Konflikte entwickelten. Die Verträge überdauerten auch diese Zeiten.

Meist sind die Kriege, die vorgeblich um Ressourcen wie Wasser geführt werden, daher aus anderen Gründen entstanden. Die Wassersorgen waren nur Auslöser, nicht Ursache der Kriege.

Nichtsdestotrotz gab es tatsächlich Kriege oder Konflikte um Wasser.

Wasserentnahme durch Israel

Israel benötigt jährlich rund 2 Mrd. Kubikmeter Wasser, davon werden 200 Mio. Km durch Brackwasser-Aufbereitung (vor allem im Süden bei Eilat) gedeckt, weitere 100 Mio. Km werden aus Grundwasser auf isr. Staatsgebiet abgepumpt.

Die restlichen 1, 7 Mrd. Km werden wie folgt erzeugt:

600 Mio. Km aus dem Gebiet des See Genezareth (isr. Staatsgebiet)

90 Mio. Km aus Flutwasser, d.h. entsalztes Meerwasser

60 Mio. Km aus z.B. Wasserankauf aus der Türkei (Vertrag seit 2003)

950 Mio. aus unterirdischen Wasserlinien (Aquifer)

Davon Küstenaquifer (isr. Staatsgebiet) 590 Mio. Km. und Gebirgsaquifer (größtenteils paläs. Gebiete) 360 Mio. Km

Hier liegt das Problem, da das Wasser auch durch große Teile des paläs. Gebietes fließt, aber das Wasser der Gebirgsaquifere seit 1950 zu 90% von Israel verbraucht wird.

Die vertragliche Situation im Nahen Osten

Der Wasserverbrauch von Israel und den palästinensischen Gebieten von einer Gemeinsamen Kommission verwaltet, wie sie die Helsinki-Regeln vorgesehen ist. Die Gemeinsame Kommission funktioniert trotz der vielen Konflikte erstaunlicher gut. Selbst in den blutigsten Zeiten der letzten „Intifada“, des Aufstandes der Palästinenser, veröffentlichten die israelischen und palästinensischen Mitglieder eine Mitteilung, in der sie die gute Zusammenarbeit bekräftigten.

Die vertragliche Situation wird durch verschiedene Verträge geregelt. Zum Beispiel wird die Verteilung des Wassers im Osloer Vertrag zwischen den Israelis und Palästinensern geregelt.

Auch zwischen Jordanien und Israel gibt es einen Vertrag, der die Verteilung des Jordan-Wassers und des Grundwassers der Region regelt.

Strittig ist jedoch weiterhin Golan-Region

Die Golan-Höhen sind von enormer strategischer Bedeutung für Israel und Syrien, dessen Staatsgebiet die Golan eigentlich sind, aber schon seit dem Sechstage-Krieg besetzt sind. Zwar fällt heute die militärstrategische Bedeutung weg, da Israel nicht mehr durch Syrien ernsthaft bedroht werden kann (außer mit nicht-konventionellen Waffen), aber die Bedeutung als Wasserreservoir ist umso größer.

Aus dem Golan entspringen die Flüße Banias und Hazbani, die den See Genezareth, den Jordan und das Tote Meer mit Wasser versorgen. Lediglich der Dan entspringt in Israel.

Der Süden des Libanon hängt ebenfalls von den Zuflüssen aus dem Golan ab, da der Fluss Litani sein Wasser zu einem großen Teil aus den Golan-Höhen erhält.

Nach Angaben der Uni Freiburg beträgt die Menge der Reservoire 22 Mio. Km.

Der Weg zum Frieden im Nahen Osten führt also auch über den Golan.

Hier noch ein paar interessante Fakten:

Virtuelles Wasser:

Das Konzept des Virtuellen Wassers beschreibt die Idee, den tatsächlichen Verbrauch von Wasser zu messen. Beispiel Fleisch: Die Kuh muss relativ viel Futter fressen, das ebenfalls viel Wasser verbraucht. Dadurch wird auch der Verbrauch pro Kilo Rindfleisch hoch. Ebenfalls werden zu dem Verbrauch auch der mutmaßliche Verbrauch von Maschinen und Werkzeugen gezählt.

Verbrauch von Wasser:

2400 Liter für einen Hamburger

150.000 Liter für ein Auto

140 Liter für eine Tasse Kaffee

15.000 Liter für ein (!) Kilo Rindfleisch

Täglicher Verbrauch von Wasser pro Person:

Deutschland: 129 Liter

Europa (ohne Deutschland): 235 Liter

Australien: 334 Liter

USA: 339 Liter

Südamerika: 106 Liter

Afrika: 52 Liter

Quellen:

Helsinki Regeln über die Verteilung von Wasser: http://www.internationalwaterlaw.org/intldocs/helsinki_rules.html

Wasser im Nahostkonflikt:

Anette van Edig: Konflikte um Wasser. Wasserverfügbarkeit und Wassernutzung (Studie des Zentrums für Entwicklungsforschung, Bonn)
Christiane Fröhlich
Zur Rolle der Ressource Wasser in Konflikten, Berlin 2006 (In: Aus Politik und Zeitgeschichte, Ausgabe 25/2006)
Linda Tidwell: Das umkämpfte blaue Gold (In: Der Freitag, 40/2005)
Noah Flug und Martin Schäuble: Die Geschichte der Israelis und der Palästinenser, 2007
Henning Thobaben: Der Wasserkonflikt im Jordanbecken, 2007

http://berlin.mfa.gov.il/mfm/web/main/document.asp?DocumentID=37548&MissionID=88

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Wie operiert die Weltbank? Teil II: Die Zusammenarbeit mit individuellen Ländern

August 27, 2008 · Kommentar schreiben

Die Art und die Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen der Weltbank und den unterschiedlichen individuellen Ländern hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab.

Es wird versucht, die Zusammenarbeit nach den Bedürfnissen der jeweiligen Bevölkerung auszurichten, was oftmals Probleme mit sich bringt, da die von der Weltbank beobachteten Bedürfnisse oft nicht den gefühlten Bedürfnissen der Partnerländer entsprechen.

Die Kooperation der Weltbank mit jedem einzelnen ihrer Partnerländer durchläuft im Normalfall aber zumindest die folgenden fünf Schritte[i]:

  • Die Einteilung des jeweiligen Landes in eine bestimmte Kategorie hinsichtlich ihrer Kreditwürdigkeit
  • Der Entwurf einer Entwicklungsstrategie für das jeweilige Land
  • Die Durchführung dieser Strategie im jeweiligen Land mithilfe der Kredite der Weltbank und ihren Anleitungen zu deren Verwendung
  • Die Beobachtungen der in den jeweiligen Ländern ansässigen Arbeitsgruppen der Weltbank und ihr Fazit
  • Die Bemühungen um die Errichtung einer lang andauernden und intensiven Partnerschaft

Je nach Kreditwürdigkeit und Bedürfnislage werden die Mitgliedsstaaten der Weltbank eingeteilt in[ii]

a) Länder, die nur von der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (IBRD) Kredite beziehen können – meistens Länder mit mittlerem Einkommen

Beispiele: Mexiko, Brasilien, Thailand

b) Länder, die nur von der Internationale Entwicklungsorganisation (IDA) Kredite erhalten können – meistens Länder mit geringem Einkommen

Beispiele: Fast alle afrikanischen Länder

c) Länder, die aufgrund von bewaffneten Konflikten, ökonomischem Missmanagement oder bereits ausgesetzten Rückzahlungen an die Weltbank weder von der IBRD noch von der IDA Kredite zugestanden bekommen

Beispiele: Sudan, Myanmar/Burma

d) Spezialfälle, die zwar nach den Kriterien der Weltbank als nicht kreditwürdig gelten, aufgrund ihrer speziellen politischen Situation allerdings aus eigenen Fonds finanziert werden, die die Weltbank verwaltet

Beispiele: Ost-Timor, die besetzten palästinensischen Gebiete, Irak

e) Länder, die als zu reich gelten, um von der Weltbank Kredite erhalten zu können (ab einem ungefähren jährlichen Pro-Kopf-Einkommen von 6.000 $[iii])

Beispiele für Länder, die diese grenze überschritten haben: Irland, Griechenland, Südkorea, Singapur

Nach dieser Einteilung in die verschiedenen Kategorien, die Auswirkungen auf die Intensität der Zusammenarbeit und die Höhe der Kredite hat, wird für das jeweilige Land eine Entwicklungsstrategie – die „Country Assistance Strategy (CAS)“ entworfen.

„The CAS is a central vehicle for planning work in a given country, assessing how the Bank judges that country’s prospects and development strategies, exploring and redefining relationships among development partners, and summarizing the common agenda“.[iv]

Die Country Assistance Strategy wird zwischen der Weltbank und den jeweiligen Regierungsvertretern des Landes bei gleichzeitiger Datenerhebung und Umfragen in der Bevölkerung und oft in internen Gesprächen ausgehandelt. Mittlerweile werden die finalen Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, während die Weltbank diese früher unter strengem Verschluss hielt. In einem 3-5-Jahresrhythmus werden die Dokumente aktualisiert. Auffällig ist, dass sich die Country Assistance Stategies der verschiedenen Länder oftmals in nicht allzu vielen Punkten unterscheiden. Dieser Umstand gibt jener Kritik Auftrieb, die darauf hinweist, dass die Weltbank regionale Unterschiede oftmals nicht genügend berücksichtigt.

Während die Country Assistance Strategy im Prinzip die Entwicklungspläne der Weltbank für ein bestimmtes Land widerspiegelt, haben die Hochverschuldeten Entwicklungsländer (Heavily Indebted Poor Countries – HIPC) die Möglichkeit, zusätzlich eigene Poverty Reduction Strategy Papers (Schriftstücke zur Verringerung der Armut) zu erstellen. Die Poverty Reduction Strategy Papers (PRSP) stellen somit einen von den Ländern selbst entworfenen parallelen Plan zur Armutsbekämpfung neben der CAS dar. Da die Weltbank und der Internationale Währungsfonds ihre Entscheidungen über Schuldenerlässe und verschiedene Finanzierungswege der Länder von den von letzteren erstellten PRSP abhängig macht, überrascht es nicht, dass diese in ihren Inhalten sehr der von der Weltbank initiierten Country Assistance Strategy entsprechen.

Die Fortschritte der Entwicklungszusammenarbeit werden von der Weltbank ständig analysiert, um Fehlentwicklungen schnell genug vorbeugen zu können. Die in diesem Zusammenhang erhobenen Daten (Analytic and Advisory Activities – AAA) werden sowohl den jeweiligen Regierungen als auch der internationalen Öffentlichkeit zugänglich gemacht.

Das Ziel, das die Weltbank mit ihren hier dargelegten Entwicklungsschritten verfolgt, ist es, das weltweite Wissen über Erfolg versprechende Entwicklungsstrategien ständig zu erweitern und mit Hilfe eines konstanten Austausches langfristige und effektive Entwicklungszusammenarbeit zu verwirklichen.


[i] Vgl. Marshall, Katherine: The World Bank. From reconstruction to development to equity (Global Institutions, 2008), Oxon: Routledge, 2008, S.64.

[ii] Vgl. Marshall, The World Bank, 2008, S.65/66.

[iii] Im Jahr 2007 waren die wenigsten Länder, die über dieser Grenze lagen, Kreditnehmer bei der IBRD – es ist aber möglich, dass Länder, selbst wenn sie diese Schwelle überschritten haben, aufgrund von wirtschaftlichen Schwierigkeiten wieder als kreditwürdig eingestuft werden.

[iv] Marshall, The World Bank, 2008, S.66.

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Der Zusammenhang zwischen teuren Lebensmitteln und AIDS

August 6, 2008 · Kommentar schreiben

Steigende Lebensmittelpreise zwingen immer mehr Frauen zur Prostitution

 

Bilanz ziehen, das ist die wichtigste Aufgabe der 17. Internationalen Aids-Konferenz, die am Sonntag in Mexiko-Stadt begann. “Die Tatsache, dass sich im vergangenen Jahr 2,7 Millionen Menschen neu mit dem Aids-Virus angesteckt haben, einer Krankheit, die vermeidbar ist, das ist absolut untragbar”, sagte Luis Soto Ramírez, mexikanischer Virologe und einer der Organisatoren der Mammutveranstaltung, an der 22 000 Wissenschaftler, Ärzte, Politiker und Aktivisten teilnehmen.

 

Martin Bloem vom Welternährungsprogramm, eine Unterorganisation der Vereinten Nationen, wies darauf hin, dass eine Verknappung der Lebensmitteln und somit ein Preisanstieg das AIDS Problem verschärft. .” Das wichtigste Problem ist, dass sich so noch mehr Frauen für Nahrungsmittel prostituieren müssen.

 

Eine Verschärfung auf dem Lebensmittelmarkt, und somit ein zwanghafter Anstieg von Prostitution erhöht die Chance einer Infektion. Nicht nur die Männer stellen somit eine Infektionsquelle dar, sondern auch die Frauen.

 

 

Die Internationale AIDS-Konferenz setzt sich wieder einmal das Ziel, die Versorgung mit Kondomen zu gewährleisten. Jedoch sind die Ziele kaum umsetzbar.

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Rechtliche Situation von Hedgefunds in Deutschland und die Rolle von Steueroasen

Juli 20, 2008 · Kommentar schreiben

Auch wenn die Zahl der auferlegten Hedgefonds in Deutschland jährlich zunimmt, ist die Quote verhältnismäßig gering, im Unterschied zu Amerika, Großbritannien und vor allem gegenüber Steueroasen wie den Cayman Islands, Lichtenstein oder  St. Kitts und Nevis, sogenannte Offshores.
Das liegt vor allem an zwei wesentlichen Gründen. Zum einen an der historischen Entwicklung, die ich in einer meiner ersten Einträge beschrieben habe und zum anderen, an der rechtlichen Situation in Deutschland, welcher ich mich heute widmen möchte.

Bevor ich auf die Regulierung zu sprechen komme, möchte ich noch kurz die Verbindung zwischen geschichtlichem Hintergrund und der geringen Quote deutscher Hedgefonds schaffen.

Fast 30 Jahre später als Amerika, Mitte der 90er Jahre, schwappte das Hedgefond-Interesse nach Deutschland. Diese fielen eher durch negative Schlagzeilen auf, wie  z.B. die Fast-Pleite des LTCM Hedgefonds, als durch überdurchschnittliche Renditen. Während Privatanleger in Amerika bereits früher öffentlich Anteile an Hedgefonds erwerben konnten, mussten deutsche Anleger bis 2004 den Umweg über Zertifikate und Genussscheine gehen, um an Hedgefonds zu partizipieren. Erst mit dem Inkrafttreten des Investmentmodernisierungsgesetz am 1. Januar 2004, kam es zu einer Lockerung. Die verspätete Hedgefond-Welle, ist sicherlich der unbedeutendere von den oben genannten Gründen. 

Nun aber zum ausschlaggebendem Faktor. Der von vielen Seiten erwartete große Anstieg  an deutschen Hedgefonds durch das Investmentmodernisierungsgesetz von 2004 ist ausgeblieben. Der Vertrieb von „Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken”, wie es im Fachjargon heißt, ist an hohe Auflagen und Restriktionen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geknüpft, die unter anderem für die Kontrolle von Hedgefonds in Deutschland zuständig ist.

Zu solchen Auflagen gehört zum Beispiel, dass Anbieter von Dach-Hedgefonds in ihren Verkaufsprospekten Warnhinweise vermerken müssen (vergleichbar mit denen auf Zigarettenschachteln): „Der Bundesminister der Finanzen warnt: Bei diesem Investmentfonds müssen Anleger bereit und in der Lage sein, Verluste des eingesetzten Kapitals bis hin zum Totalverlust hinzunehmen!” .

Nach §113 Abs. 1 Satz3 InvG ist Dach-Hedgefonds der Einsatz von Fremdkapital (Leverage) und Leerverkäufe mit dem Ziel der Renditemaximierung (detaillierte Ausführung im kommenden Blogeintrag „Hedgefonds und ihre Funktionsweise”)  eingeschränkt. Des Weiteren dürfen sie maximal 20% ihres Kapitals in einen einzelnen Zielfond investieren (§113 Abs. 4 Satz 1 InvG), was dem Grundsatz der Risikomischung entspricht.

Single-Hedgefonds dürfen im Gegensatz zum großen Bruder nur im Rahmen von „Private Placements” (siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Private_Placement) vertrieben werden (§112 Abs. 2 InvG). Dafür ist nahezu jede Strategie erlaubt, z.B. die Aufnahme von Krediten, Leverage-Geschäfte sowie Leerverkäufe. Eine Restriktion besteht hinsichtlich der Beteiligungen an Unternehmen, die nicht an einem organisierten Markt (Börse) registriert sind. In solche Anlagen dürfen insgesamt an der obersten Grenze 30% des Hedgefond Vermögens investiert werden (§112 Abs. 1 Satz 3 InvG). Der Forderung nach  Transparenz kommt §113 Abs. 5 InvG nach, der verschiedene Melde- und Informationspflichten festschreibt.

Die Tendenz in Deutschland weißt mehrheitlich in Richtung Hedgefond-Zertifikate, die sehr begehrt sind und deren Markt sich zwischen 2003 bis 2005 mehr als verdreifachte.

  

Neben der Bundesrepublik haben auch die Vereinigten Staaten und Großbritannien in der Regulierung stark angezogen. Die Steueroasen, die durch Steuerflüchtlinge und Hedgefonds an Bekanntheitsgrad und Wohlstand extrem profitiert haben, werden dahingegen ohne politischen Druck den Teufel tun und ähnliche Gesetze verabschieden. Druck lässt sich aber nur schwer aufbauen, weil kein internationaler Konflikt vorliegt und somit keine Interventionsrechtfertigung vorliegt. Selbst wenn dieser Problematik eine solche Brisanz zugeschrieben werden würde, wäre anders als bei den aktuellen Streitigkeiten (z.B. Uran Anreicherung im Iran und Nordkorea), die politische und wirtschaftliche Einflussnahme wie Sanktionen und Embargos bezüglich Importen, Exporten und Krediten schwächer. Steueroasen sind weitaus autarker von der Weltwirtschaft als Iran oder Nordkorea.

Trotzdem gibt es an anderen Stellen noch viel Steuerungspotential. Neben Basel II (s. Blogeintrag eines Kommilitonen) sind vor alle die Ratingagenturen wie Standard and Poors, Moody’s und Fitch gefragt, die kürzlich Fehler und Mitschuld an der aktuellen Finanzkrise zugegeben haben. Dazu aber mehr in späteren Einträgen.

Quellen:

 

 

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GATS und Lebensmittelkrise

Juli 17, 2008 · Kommentar schreiben

Nach langer Recherche habe ich einen weiteren ausgezeichneten Artikel über die Problematik von GATS entdeckt:

Titel: “Immer fair”, sagt die Katze zu den Mäusen; zu finden unter

http://www.zeit.de/2003/15/GATS?page=1

Aus aktuellem Anlass muss natürlich auch noch auf die Lebensmittelkrise eingegangen werden:

Bis zum heutigen Zeitpunkt haben diverse Supermarkt-Ketten nahezu jeden bewohnbaren Winkel der Erde erschlossen (Bsp. Walmart). Der Siegeszug der westlichen Supermarktkonzerne macht dabei denen das Leben schwer, die bisher den Lebensmittelhandel in ihren Ländern bestimmt haben: Millionen von Kleinbauern, lokalen Anbietern auf Wochenmärkten und Besitzern kleiner Eckläden, die nur ein begrenztes Angebot stellen können. Denn die neuen Einkaufsmöglichkeiten verändern nicht nur die Gewohnheiten der Konsumenten, die sich den Einkauf in den westlichen Supermärkten leisten können – sie wirken sich auch auf Straßenhändler, Arbeitnehmer, Kleinbauern und die Produzentenpreise aus.

Einheimische Bauern werden vertrieben oder können von den geringen Einnahmen nicht mehr leben. Gleichzeitig wirkt sich der ‘Preiskrieg’ der Supermärkte in europäischen Ländern direkt auf die Löhne von Arbeitern in Entwicklungsländern aus! Vor allem aber diktieren die Lebensmittelkonzerne neben den Preisen auch die Anbaumethoden – etwa den Einsatz von Pestiziden und Düngemitteln – und schließen mit bestimmten Qualitätsstandards einen Großteil der Kleinbauern von der Produktion aus.

Fazit: Die Lebensmittelkrise passiert auf mehreren Ebenen! Die Nahrungsknappheit, aber auch der problematische Verkauf der Lebensmittel (die einzige Einnahmequelle vieler Familien, um zumindest ein Überleben zu sichern!) betreffen wie so oft die ärmsten Länder. Trotz massiv zugesicherter Entwicklungshilfe nimmt das Nord-Süd-Gefälle immer dramatischere Ausmaße an! GATS ist daran nicht unwesentlich beteiligt!

Quellen:

Titel: “Wie Walmart und Co. die Welt erobern”, zu finden unter

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,510451,00.html

Titel: “Agrarabkommen”, zu finden unter

http://www.wtopoly.de/artikel.php?id=4

Die Tatsache, dass die Entwicklungsländer die Verlierer der Liberalisierung sind, wird umso deutlicher, wenn man die GATS-Gesetzestexte betrachtet. Besonderer Augenmerk sollte auf Artikel IV (Zunehmende Beteiligung der Entwicklungsländer) gelegt werden!

Quelle: Schwartmann (Hrsg.), Völker-und Europarecht-mit WTO-Recht (C.F. Müller, 2004).

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Illegitime Regime und das Völkerrecht – eine Bilanz

Juli 17, 2008 · Kommentar schreiben

Die ‚Odious Debt Doktrin’ hat keinen formal anerkannten Status im Völkerrecht. Als Beispiel erwähnt nicht einmal eine Konvention der Vereinten Nationen über Staatsschulden  bei Staatennachfolge diese Doktrin namentlich. Dennoch beriefen sich die Staaten immer wieder darauf. .

So verleugnete Kuba 20 Jahre nach seiner erneuten Unabhängigkeit die Rückzahlung der Schulden, die von den spanischen Kolonialherren unternommen wurden. Die Sowjetunion folgte dem Beispiel und verweigerte die Schulden der Zaren 1921. Mit der Begründung, dass „no people is obliged  to pay debts that are like the chains it has been forced to bear for centuries“[1]. Folgend erklärte Costa Rica 1923 die Schulden des Diktators Frederico Tinoco bei der Royal Bank of Canada für illegitim. Das Urteil durch den Präsidenten des zuständigen Gerichts, Taft, machte nicht den Status eines undemokratischen Regimes für das Urteil geltend, sondern die Tatsache, dass die Bank nicht gutgläubig war, sondern wusste, dass das Geld nicht für den Staat sondern für persönliche Zwecke des Diktators, der dann sogar außer Landes ging, bestimmt war. Zuspitzung in neuester Zeit dürfte der Konflikt zwischen den USA und dem Iran gebracht haben. Das hierfür eingerichtete Schiedsgericht, das Iran – U.S. Claims Tribunal urteilte, dass der Iran für die Schulden aus den späten 1940er Jahren einstehen muss. Hierbei wurde aber wie folgt festgehalten dass es „does not take any stance in the doctrinal debate on the concept of ‘odious debts’ in international law”[2]   

Überdies kam es zu öffentlichen Kampagnen bei den Schuldenfragen in Südafrika, Indonesien oder als wohl jüngstes Beispiel im Irak. Alle Länder wiesen die Zahlungsforderungen unter Berufung auf die besagte Doktrin zurück.

Neuerdings gewinnt auch die Perspektive illegitimer oder gar krimineller Handlungen durch Staatsmänner in anderen Teilen des Völkerrechts zunehmend an Bedeutung. Hierzu gehören die Anklagen von Staatsmännern, wie die von Slobodan Milosevic. Aber auch Anklagen wegen Verstoß gegen die Menschenrechte vor amerikanischen Gerichten, mit rechtlicher Grundlage des ‚Alien Tort Statute’, durch das es jedem Auswärtigem erlaubt ist, Schadensersatzforderungen vor US-Gerichten geltend zu machen, zählen hier durchaus dazu.

Dieser Trend führt in der Meinung vieler Völkerrechtler dazu, dass die Staatengemeinschaft wohl nach und nach aufnahmebereiter in Bezug auf die ‚Odious Debt Doktrin’ wird.

 

Wie  kann diese Doktrin nun am sinnvollsten eingebunden werden?

 

Hierzu gibt es verschiedene Modelle und Vorstellungen:

Sinnvoller Weise wäre der UN-Sicherheitsrat mit der Aufgabe zur Aburteilung von ‚odiousness’ zu betrauen. Schon heute übernimmt er durch den Erlass von verbindlichen Resolutionen die Sanktionierung in verschiedenen völkerrechtlichen Fragen. Dies würde auch von den ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrats aufgrund des Veto-Rechts bevorzugt werden.

Eine weitere Möglichkeit wäre die Gründung eines neuen Gerichtshofs, ähnlich dem IGH mit Repräsentanten verschiedener Nationen und professionalisierter Struktur.

Es bestünde auch die Möglichkeit, dass die USA die Initiative ergreifen und selbst einen entsprechenden Gerichtshof gründen, der ein Verfahren herausarbeitet, welches zum internationalen Standard avancieren könnte. In der Folge wären die USA in der Lage die Geldhähne für illegitime Regime über Weltbank und IWF zuzudrehen.

Hierdurch wird der notwendige Druck auch auf andere internationale Banken erhöht und diese werden die Gelder auch restriktiver ausschütten. Fraglich ist nur, ob die den USA dadurch eingeräumte Sonderstellung im Völkerrecht wünschenswert und mit dem Völkerrecht an sich vereinbar ist.

Auch der Druck über NGOs kann in der Zukunft dazu führen, dass Zahlungen an illegitime Regime zurückgehen werden. Man hofft bei dieser alternative auf den entscheidenden Druck aus der Zivilgesellschaft.

Schließlich bliebe noch der Weg des politischen Drucks einflussreicher Staaten, wie die USA, die andere Staaten dazu auffordern könnten, keine Kredite an bestimmte Länder, wie z.B. dem Iran, zu vergeben.

 

Das grundsätzliche Problem der Doktrin ist momentan der Mangel an Rechtssicherheit. Für potenzielle Gläubiger ist es so auch oftmals schwer zu erahnen, welche Kredite von heute vielleicht in einiger Zeit als ‚odious’ deklariert werden. Deshalb stellt die Doktrin einen Bereich im Völkerrecht dar, der sehr schwammig und äußerst unzureichend geregelt ist.

Für den Fall einer positiven Entwicklung und Ausgestaltung der Rechtsproblematik würden zum einen schwache, aber legitime Staaten durch Kredite besser gefördert werden können und illegitime Regime kämen in die Not, keine Finanzierungsquellen mehr zu finden. Dadurch würde die Aufrechterhaltung eines illegitimen Regimes deutlich erschwert werden.

 

 

 

 

 

 

Siehe hierzu ferner: Jayachandran, Seema/ Kremer Michael: Odius Debt, in: Jochnick, Chris / Preston, Fraser A.: Souvereign Debt at the Crossroads. Challenges and Proposals for Resolving the Third World Debt Crisis, New York, 2006.

International Law Commission: Yearbook of International Law Commission, United Nations, New York.

Iran-U.S. Claims Tribunal. 1997. Case No.B36. King of Prussia, PA Mealey  Publications.


[1] International Law Commission: Yearbook of International Law Commission, United Nations, New York, S. 72.

[2] Iran-U.S. Claims Tribunal. 1997. Case No.B36. King of Prussia, PA Mealey  Publications.

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